BGH stärkt Verbraucherrechte bei "rail&fly" (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 28.10.2010, 17:39 (vor 5673 Tagen)

Hallo,
hier eine Meldung von AFP:
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Bundesgerichtshof stärkt Verbraucher bei "Rail & Fly"

(AFP) – Vor 2 Stunden

Karlsruhe — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die eine kombinierte Bahn- und Flugreise buchen. Wenn der Zug so stark verspätet ist, dass der Reisende den Flug verpasst, muss der Reiseveranstalter für die Folgekosten aufkommen, wie aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht. Konkret geht es um Angebote mit dem Deutsche-Bahn-Angebot "Rail&Fly".
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Quelle: AFP (google.com)

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Super! Längst überfällig!

Steffen, Donnerstag, 28.10.2010, 17:56 (vor 5673 Tagen) @ Holger_HAM

- kein Text -

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Vorsicht!

Ralle622, Bonn, Donnerstag, 28.10.2010, 21:34 (vor 5673 Tagen) @ Steffen

Vorsicht! Auf diese Entscheidung würde ich mich nicht verlassen. Der BGH hat entscheidend darauf abgestellt, dass "R&F" als eigene Leistung beworben und Hinweise für die Anreise gegeben wurden. Die cleveren Reiseveranstalter werden das in Zukunft einfach vermeiden. Außerdem betraf das Urteil wohl eine Pauschalreise (d. h. i. d. R. mit Übernachtung und so). Wenn man nur einen Flug und dazu "R&F" bucht, sieht das ohnehin schon wieder anders aus - und zwar eher schlechter.

Also: Vorsicht! Keinesfalls darauf verlassen, dass eventuelle Mehrkosten bei verpasstem Flug von irgendjemand übernommen werden!

Vorsicht!

sflori, Freitag, 29.10.2010, 00:33 (vor 5672 Tagen) @ Ralle622

Der BGH hat entscheidend darauf abgestellt, dass "R&F" als eigene Leistung beworben und Hinweise für die Anreise gegeben wurden.

Richtig. Das riecht stark nach erneuten Prozessen. Dennoch: Ich finde, der Name ist hier das entscheidende: Es heißt RAIL AND FLY. Und nicht RAIL AND FLY IF RAIL IS ON TIME. ;-) Der Name symbolisiert für mich als Endverbraucher ein zusammenhängendes Produkt, zumal lediglich ein gemeinsamer Preis gezahlt wird und - korrigiert mich, wenn ich falsch liege - es kein separates Bahnticket gibt.


Bye. Flo.

Vorsicht!

Steffen, Freitag, 29.10.2010, 01:17 (vor 5672 Tagen) @ Ralle622

Sicher ist das hier noch nicht das Optimum. Aber erstmals geht es um den gesamten Reiseweg, DAS sehe ich als den großen Fortschritt!

Die erste Eisenbahn vor 175 Jahren fuhr auch noch nicht im 10-Minuten-Takt ;)

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