@ metal-heli (Fahrkarten und Angebote)

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 02.09.2008, 23:10 (vor 6398 Tagen) @ metal-heli

Hallo!

Beispiel? Ich Oder ein ehemaliger Schulkollege, und weitere Beispiele zu dem Thema findet man bestimmt auch in Google.

Der Grund dahinter: Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz anmeldet, und man hat keinen anderen in Deutschland, zählt das sofort als Erstwohnsitz in Deutschland, das Gesetz ist einfach so. Wohnsitze im Ausland zählen nicht.

Und für Österreich spielt es keine Rolle weil ich meinen Hauptwohnsitz da habe, und diesen auch nicht abmelde.

Umgekehrt geht es nicht, d.h. für Erstwohnsitzanmeldung in Österreich braucht man einen Nachweis dass man am bisherigen Haupttwohnsitz (z.B. eben in Deutschland) abgemeldet ist. (man kann natürlich deutschen Hauptwohnsitz abmelden, Österreichischen anmelden, Deutschen wieder anmelden)

Danke!

D.h., dass ich, da ich meinen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in A habe (und Österreicher) bin, einen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in D anmelden könnte bzw. beantragen könnte. Oder?

Welches Wohnsitzland steht in deinem Pass (Pässen?) ?
Welche Staatsbürgerschaft hast du?
Wo befinden sich deine Wohnsitze?
Kannst du einen InterRail (one country)-Pass für A und D kaufen?
Wie funktioniert das mit den Steuern?

m f g,
Anoj, der dies sehr interessant findet.


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