Das hört sich so an ... (Fahrkarten und Angebote)

Steffen, Sonntag, 17.10.2010, 13:34 (vor 5692 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Steffen, Sonntag, 17.10.2010, 13:35

Man kanns ja verschenken oder sonstwas ;)
Als Schwabe DARF man das doch nicht verfallen lassen!!!


Hm, da man den Gutschein nur online einlösen kann, muss der Fahrer leider vorher schon bekannt sein, da OT...

Ja, und? Man fragt seine Verwandte, Freunde und Bekannte, ob man sowieso vor hatte, mit dem BaWü-Fahrschein zu reisen, und schenkt bucht das OT für ihn oder gibt den Code (ich kenne mich mit dem Buchungsvorgang nicht aus).
(das ist die original schwäbische Lösung)

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