Frage zu InterRail (Fahrkarten und Angebote)

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 02.09.2008, 20:05 (vor 6400 Tagen)

Hallo!

Hier http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/dbreisetou/interrail/MDB47975-interrail_langdinmap_020... steht Folgendes:
"InterRail Ein-Land-Pass für Deutschland nicht erhältlich für
Reisende mit 1. Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland."
Kann man den InterRail Ein-Land-Pass für Deutschland kaufen, wenn man deutscher Staatsbürger ist, aber der 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) nicht in D ist?
(oder)
Kann man den InterRail Ein-Land-Pass für Deutschland kaufen, wenn man nicht deutscher Staatsbürger ist, aber der 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in D ist?

...auch die InterRail-Tickets/Pässe sind komplizierter als man denkt...

m f g,
Anoj, der sich über Antworten freut.

Tipp

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 02.09.2008, 20:15 (vor 6400 Tagen) @ Anoj 1

PS: Ich tippe darauf, dass die InterRail-Pässe nicht im (1./Haupt-) Wohnsitzland gelten und dass die Staatsbürgerschaft "egal" ist.

m f g,
Anoj

Frage zu InterRail

RhBDirk, Dienstag, 02.09.2008, 20:18 (vor 6400 Tagen) @ Anoj 1
bearbeitet von RhBDirk, Dienstag, 02.09.2008, 20:19

Wenn Du als Österreicher in Deutschland Deinen 1. Wohnsitz hast, kannst Du den Pass nicht kaufen. Wenn Du als Deutscher in Österreich wohnst (1. Wohnsitz), kannst Du den Pass kaufen. Es hängt also wohl nicht von der Nationalität ab, sondern vom Wohnsitz.

Das Ganze angenommen für einen Interrail Pass für Deutschland.

Frage zu InterRail

metal-heli, Tübingen, Dienstag, 02.09.2008, 20:37 (vor 6400 Tagen) @ RhBDirk
bearbeitet von metal-heli, Dienstag, 02.09.2008, 20:37

Und mal fortgesponnen:

Und was ist wenn man in Österreich und Deutschland einen 1. Wohnsitz hat?
Auch das ist möglich, legitim und wird gemacht ^^

Frage zu InterRail

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 02.09.2008, 22:33 (vor 6400 Tagen) @ metal-heli

Hallo!

Und mal fortgesponnen:

Und was ist wenn man in Österreich und Deutschland einen 1. Wohnsitz hat?
Auch das ist möglich, legitim und wird gemacht

Das hab' ich noch nie gehört...
Bsp.?

m f g,
Anoj

Frage zu InterRail

metal-heli, Tübingen, Dienstag, 02.09.2008, 22:52 (vor 6400 Tagen) @ Anoj 1

Hallo!

Und mal fortgesponnen:

Und was ist wenn man in Österreich und Deutschland einen 1. Wohnsitz hat?
Auch das ist möglich, legitim und wird gemacht


Das hab' ich noch nie gehört...
Bsp.?

m f g,
Anoj


Beispiel? Ich^^ Oder ein ehemaliger Schulkollege, und weitere Beispiele zu dem Thema findet man bestimmt auch in Google.

Der Grund dahinter: Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz anmeldet, und man hat keinen anderen in Deutschland, zählt das sofort als Erstwohnsitz in Deutschland, das Gesetz ist einfach so. Wohnsitze im Ausland zählen nicht.

Und für Österreich spielt es keine Rolle weil ich meinen Hauptwohnsitz da habe, und diesen auch nicht abmelde.

Umgekehrt geht es nicht, d.h. für Erstwohnsitzanmeldung in Österreich braucht man einen Nachweis dass man am bisherigen Haupttwohnsitz (z.B. eben in Deutschland) abgemeldet ist. (man kann natürlich deutschen Hauptwohnsitz abmelden, Österreichischen anmelden, Deutschen wieder anmelden ^^)

Das ist rechtlich alles einwandfrei und beruht auf der Eigenheit des Deutschen Melderechts in dem Punkt :D

@ metal-heli

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 02.09.2008, 23:10 (vor 6399 Tagen) @ metal-heli

Hallo!

Beispiel? Ich Oder ein ehemaliger Schulkollege, und weitere Beispiele zu dem Thema findet man bestimmt auch in Google.

Der Grund dahinter: Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz anmeldet, und man hat keinen anderen in Deutschland, zählt das sofort als Erstwohnsitz in Deutschland, das Gesetz ist einfach so. Wohnsitze im Ausland zählen nicht.

Und für Österreich spielt es keine Rolle weil ich meinen Hauptwohnsitz da habe, und diesen auch nicht abmelde.

Umgekehrt geht es nicht, d.h. für Erstwohnsitzanmeldung in Österreich braucht man einen Nachweis dass man am bisherigen Haupttwohnsitz (z.B. eben in Deutschland) abgemeldet ist. (man kann natürlich deutschen Hauptwohnsitz abmelden, Österreichischen anmelden, Deutschen wieder anmelden)

Danke!

D.h., dass ich, da ich meinen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in A habe (und Österreicher) bin, einen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in D anmelden könnte bzw. beantragen könnte. Oder?

Welches Wohnsitzland steht in deinem Pass (Pässen?) ?
Welche Staatsbürgerschaft hast du?
Wo befinden sich deine Wohnsitze?
Kannst du einen InterRail (one country)-Pass für A und D kaufen?
Wie funktioniert das mit den Steuern?

m f g,
Anoj, der dies sehr interessant findet.

@ metal-heli

metal-heli, Tübingen, Dienstag, 02.09.2008, 23:57 (vor 6399 Tagen) @ Anoj 1
bearbeitet von metal-heli, Dienstag, 02.09.2008, 23:58

D.h., dass ich, da ich meinen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in A habe (und Österreicher) bin, einen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in D anmelden könnte bzw. beantragen könnte. Oder?

Exakt. Allerdings brauchst du natürlich einen Grund, z.B. du hast in Deutschland nen Job, Studium, Familie, oder irgendetwas, das Sinn macht. Im Prinzip hast du ja in der EU die Freiheit dir auszusuchen wo du dich niederlässt, allerdings muss gewährleistet sein, dass du dich selbst versorgen kannst... theoretisch.

Welches Wohnsitzland steht in deinem Pass (Pässen?) ?

Ich meinem österreichischen Pass steht mein österreichischer Hauptwohnsitz, das ist ja auch völlig korrekt ;)

Welche Staatsbürgerschaft hast du?

Österreich (und das bleibt auch so)

Wo befinden sich deine Wohnsitze?

Einmal in Oberösterreich, einmal in Baden-Würtemberg

Kannst du einen InterRail (one country)-Pass für A und D kaufen?

Ich denke ja, da ich dann doch einfach für den one-country-Pass für A einfach die Deutsche Meldebestätigung nehme, und für den one-country-Pass für D einfach den österreichischen Pass.

Wie funktioniert das mit den Steuern?

Gute Frage ;)
Grundsätzlich muss man nur einmal Steuern zahlen, da es zwischen Österreich und Deutschland für die meisten Dinge ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt.
Hier gibts aber genügend im Internet dazu, bzw. muss dir dein Zuständiges Finanzamt auch Auskunft geben.

Natürlich alle Angaben ohne Gewähr :D

Weitere Fragen? :)

@ metal-heli

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Mittwoch, 03.09.2008, 12:56 (vor 6399 Tagen) @ metal-heli

Hallo!

Weitere Fragen? :)

Ja! ;-)

D.h., dass ich, da ich meinen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in A habe (und Österreicher) bin, einen 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in D anmelden könnte bzw. beantragen könnte. Oder?

Exakt. Allerdings brauchst du natürlich einen Grund, z.B. du hast in Deutschland nen Job, Studium, Familie, oder irgendetwas, das Sinn macht. Im Prinzip hast du ja in der EU die Freiheit dir auszusuchen wo du dich niederlässt, allerdings muss gewährleistet sein, dass du dich selbst versorgen kannst... theoretisch.

klar...logisch

Wo befinden sich deine Wohnsitze?

Einmal in Oberösterreich, einmal in Baden-Würtemberg

Das sind meine beiden Lieblingsbundesländer.

Kannst du einen InterRail (one country)-Pass für A und D kaufen?

Ich denke ja, da ich dann doch einfach für den one-country-Pass für A einfach die Deutsche Meldebestätigung nehme, und für den one-country-Pass für D einfach den österreichischen Pass.

...cool...

Wie funktioniert das mit den Steuern?

Gute Frage ;)
Grundsätzlich muss man nur einmal Steuern zahlen, da es zwischen Österreich und Deutschland für die meisten Dinge ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt.
Hier gibts aber genügend im Internet dazu, bzw. muss dir dein Zuständiges Finanzamt auch Auskunft geben.

Danke!

m f g,
Anoj

Versuch einer Klärung

Tommyboy, OWL, Dienstag, 02.09.2008, 22:10 (vor 6400 Tagen) @ Anoj 1

Hallo,

entscheidend ist immer der Wohnsitz, welcher im Ausweis bzw. Pass angegeben ist. Denn um ein Interrail-Ticket zu kaufen muss man diese ID-Nummer angeben. Vom Zub kann dann der Ausweis verlangt werden, einerseits um zu prüfen, ob man auch der Besitzer des Interrail-Passes ist und andererseits, ob man berechtigt ist, ihn zu nutzen.

Viele werden vllt. noch nicht darauf geachtet haben, aber selbst im Reisepass steht der aktuelle Wohnort (residence) verzeichnet. Und der zählt bei der Prüfung. Ich selbst wollte mir für diesen Sommer ein Interrail Deutschland besorgen (glücklicherweise kam dann der Deutschlandpass ;-), weil ich längere Zeit (rd. 1 Jahr) in GB wohnte. Dazu hätte ich dann aber im Konsulat den Wohnort ändern lassen müssen (und später nochmals zurück), was mir die Mühe nicht wert erschien.
Nicht ausreichend als Nachweis, im Ausland zu wohnen, sind jedenfalls mitgeführte Rechnungen, Briefe etc., die an Dich an Deine Auslandsadresse adressiert sind. Sie könnten zwar belegen, dass Du dort wohnst (in GB und Irland in Ermangelung eines Ausweises der übliche Nachweis), jedoch nicht, ob offiziell und wie lange.

Konnte ich Dir helfen? ;-)

Gruß
Tommyboy

@ RhBDirk und Tommyboy: Danke! (owT)

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Dienstag, 02.09.2008, 22:32 (vor 6400 Tagen) @ Anoj 1

Danke!

Danke für alle bisherigen Antworten! (owT)

Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Donnerstag, 04.09.2008, 17:12 (vor 6398 Tagen) @ Anoj 1

Danke!

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