VRR AöR u.a. (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 13.10.2010, 23:31 (vor 5719 Tagen) @ Jog0209
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 13.10.2010, 23:33

Der VRR ist eine Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Womit die Abgrenzung zu anderen Verkehrsverbünden klar wird.

Wieso beim VRR das Konstrukt der Anstalt des öffentlichen Rechts gewählt worden ist, kann ich dir auch nicht sagen. Es gibt jedoch noch viele andere Verbünde, die Aufgabenträgeraufgaben innehaben, so z.B. VRS, RVM, NVV, VBB etc., wo dann eben auch die Kommunen bzw. Länder Träger sind. Inwiefern die Verkehrsunternehmen selber auch Gesellschafter an den Verkehrsverbünden sind, ist mir nicht bekannnt. Aufgrund von Ausschreibungen etc. kann es jedoch gut sein, dass sie keine Träger, sondern nur "Partner" im Verbund sind. Die genannten Verbünde sind im Gegensatz zum VRR als GmbH organisiert.

URN meines wissens nicht, also gibt es da zumindest rechtliche Unterschiede wenn ich nicht irre.

Genau. Die URN GmbH ist auch nur ein Unternehmenszusammenschluss, parallel dazu ist die VGN GmbH ein Zusammenschluss der Gebietskörperschaften.
Zuständig für das Ticketing ist die URN GmbH, gegenüber dem Fahrgast tritt das ganze Konstrukt aus URN und VRN, die in Kooperation arbeiten, jedoch als "Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)" auf.


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