Ausnahme: Anfangsticket (Allgemeines Forum)

GUM, Montag, 01.09.2008, 20:04 (vor 6306 Tagen) @ Weiler

Zum Thema Bordzuschlag im Zug.
Und welche Ausnahmen sollte es denn noch geben?

Wenn der Bahnhof z. B. keinen Fernverkehrsautomaten hat, kann man das Anfangsticket (9999) lösen und dann "umtauschen". In diesem Fall wird dann wohl der "Bodenpreis" und nicht der "Bordpreis" erhoben.

(Irgendwie verändert sich meine Sprache auch bedenklich....)


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