Zulässigkeit FK Anfangsstrecke? (Fahrkarten und Angebote)
Tommyboy, OWL, Montag, 11.10.2010, 00:26 (vor 5721 Tagen)
Hallo,
ist es in jedem Fall zulässig, sich mit einer FK-Anfangsstrecke in den Zug zu setzen und darauf zu warten, dass der Kin oder Zub durchkommt? Insbesondere interessiert es mich für Regio-Züge außerhalb von Verbünden.
Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
abomz, Montag, 11.10.2010, 00:38 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
ist es in jedem Fall zulässig, sich mit einer FK-Anfangsstrecke in den Zug zu setzen und darauf zu warten, dass der Kin oder Zub durchkommt?
Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?
Kauf doch einfach das Reiseziel, wenn die entsprechende Nummer am Automaten angegeben ist.
Oder bist du drauf aus, dass du während der ganzen Fahrt auf keinen ZuB triffst - und du so für 10/15 Euro durch die Lande gondelst (und dein wirkliches Ticket mehr als die Fk Anfangsstrecke gekostet hätte)?
Mein Verständnis sagt mir, du bist Schwarzfahrer sobald du die Fk Anfangsstrecke hast, du am Abgangsbahnhof das Ticket zum Ziel für Bargeld aber bekommen hättest (Schalter offen oder Ziel am Automaten vorhanden).
Dass ein ZuB sich Gedanken darüber macht, ob das Ziel nun auf der Liste stand oder nicht, kann ich mir nicht vorstellen. Außer es handelt sich um eine Großstadt in der Nähe, bei der offensichtlich ist, dass die Zielnummer am Automaten angegeben war.
Es soll schon Leute gegeben haben, die sind für 10 Euro von Hof bis Koblenz gefahren, weil kein ZuB in der Lage war, die Fk Anfangsstrecke anzurechnen.
Dein Vorhaben, für 10 Euro grauzufahren, möchte ich nicht bewerten.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Tommyboy, OWL, Montag, 11.10.2010, 01:33 (vor 5721 Tagen) @ abomz
Dein Vorhaben, für 10 Euro grauzufahren, möchte ich nicht bewerten.
Meine Vorhaben sind meine Sachen, in der Tat. Die Frage ist doch, ob es tariflich zulässig ist oder ob sich eine Klausel findet, die so etwas ausschließt?
Abgesehen davon werden die meisten Automaten eh' umgestellt und die neuen Touchscreen-Automaten verkaufen keine FK-Anfangsstrecke mehr, oder?
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Montag, 11.10.2010, 05:38 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
Leute wie Deiner einer sind schuld daran, wenn an und für sich gut gemeinte Lösungen, wie das Anfangsticket, verschwinden werden. Das wird nämlich passieren, wenn zu viele Leute auf diese Idee kommen und damit dann auch noch im Netz kokettieren.
--
bye, Dan
![[image]](http://meine.flugstatistik.de/pic/DanP77.gif)
Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Matze86, München, Montag, 11.10.2010, 09:02 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
Meine Vorhaben sind meine Sachen, in der Tat. Die Frage ist doch, ob es tariflich zulässig ist oder ob sich eine Klausel findet, die so etwas ausschließt?
Da wird dir sicherlich der ein oder andere Zub dir eine nette FN aufdrücken.
Abgesehen davon werden die meisten Automaten eh' umgestellt und die neuen Touchscreen-Automaten verkaufen keine FK-Anfangsstrecke mehr, oder?
Möglich.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
ICE 712, Montag, 11.10.2010, 10:33 (vor 5721 Tagen) @ Matze86
Der User Tommyboy ist in der Vergangenheit bereits mehrfach mit seinen Fragen, wie man die geltenden Bestimmungen der DB unterlaufen kann, aufgefallen. Ich appelliere an die User ihn bei diesen Fragen mit potentiell betrügerischer Absicht nicht zu unterstützen! Es kann nicht Sinn und Zweck dieses Forums sein, Strategien zu entwickeln, wie man die Bahn bescheißen kann!
MfG, ein DBler
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Tommyboy, OWL, Montag, 11.10.2010, 12:31 (vor 5721 Tagen) @ ICE 712
Der User Tommyboy ist in der Vergangenheit bereits mehrfach mit seinen Fragen, wie man die geltenden Bestimmungen der DB unterlaufen kann, aufgefallen. Ich appelliere an die User ihn bei diesen Fragen mit potentiell betrügerischer Absicht nicht zu unterstützen! Es kann nicht Sinn und Zweck dieses Forums sein, Strategien zu entwickeln, wie man die Bahn bescheißen kann!
Warum? Alles, was ich erfrage bewegt sich im Rahmen der offiziell von der DB gebotenen Möglichkeiten. Auf welche Weise man sich diese zu Nutze macht bleibt doch jedem selbst überlassen, oder? Sie stehen jedem offen, der sich mit dem System ein bisschen beschäftigt.
Selbst wenn das Ziel in der Liste aufgeführt ist heißt es ja nicht, dass die Liste auch lesbar war, oder? Wie oft kommt es vor, dass Vandalen an den Automaten rumschmieren, sodass die Liste oder just das gewünschte Ziel unlesbar wird. Auch ist nicht jeder, tariflich gleichgestellte Bahnhof verzeichnet, aber vielleicht will man just dahin reisen? Dass der Fahrpreis derselbe ist wie zum aufgeführten Hbf kann man doch als Fahrgast nicht ahnen.
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Burkhard, Montag, 11.10.2010, 12:59 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
Warum? Alles, was ich erfrage bewegt sich im Rahmen der offiziell von der DB gebotenen Möglichkeiten.
... die zum Teil halt immer noch auf ein Grundmaß an Ehrlichkeit der Kundschaft abziehen. Betrüger, wie Du einer bist, finden da natürlich Lücken.
Nicht Alles im Rahmen!
wachtberghöhle, Montag, 11.10.2010, 13:14 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
Der User Tommyboy ist in der Vergangenheit bereits mehrfach mit seinen Fragen, wie man die geltenden Bestimmungen der DB unterlaufen kann, aufgefallen. Ich appelliere an die User ihn bei diesen Fragen mit potentiell betrügerischer Absicht nicht zu unterstützen! Es kann nicht Sinn und Zweck dieses Forums sein, Strategien zu entwickeln, wie man die Bahn bescheißen kann!
Warum? Alles, was ich erfrage bewegt sich im Rahmen der offiziell von der DB gebotenen Möglichkeiten. Auf welche Weise man sich diese zu Nutze macht bleibt doch jedem selbst überlassen, oder? Sie stehen jedem offen, der sich mit dem System ein bisschen beschäftigt.
Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten ist zum Beispiel keine "offiziell von der DB gebotenen Möglichkeit".
siehe: http://www.ice-fanforum.de/index.php?id=68431
Ein Gegenbeispiel reicht, um eine Annahme zu falsifizieren.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Giovanni, Montag, 11.10.2010, 14:09 (vor 5721 Tagen) @ abomz
Hallo,
ist es in jedem Fall zulässig, sich mit einer FK-Anfangsstrecke in den Zug zu setzen und darauf zu warten, dass der Kin oder Zub durchkommt?
Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?
Kauf doch einfach das Reiseziel, wenn die entsprechende Nummer am Automaten angegeben ist.
Mein Verständnis sagt mir, du bist Schwarzfahrer sobald du die Fk Anfangsstrecke hast, du am Abgangsbahnhof das Ticket zum Ziel für Bargeld aber bekommen hättest (Schalter offen oder Ziel am Automaten vorhanden).
Wegen langer Schlangen am geöffneten Schalter oder NTA darf keiner zum Schwarzfahrer werden, wenn er dann am Nahverkehrsautomat eine Anfangsstrecke zieht.
Dass ein ZuB sich Gedanken darüber macht, ob das Ziel nun auf der Liste stand oder nicht, kann ich mir nicht vorstellen. Außer es handelt sich um eine Großstadt in der Nähe, bei der offensichtlich ist, dass die Zielnummer am Automaten angegeben war.
Wer ehrlich auf einen Zugbegleiter zugeht, sollte eigentlich keine Probleme haben.
Es soll schon Leute gegeben haben, die sind für 10 Euro von Hof bis Koblenz gefahren, weil kein ZuB in der Lage war, die Fk Anfangsstrecke anzurechnen.
Ich hatte oft das Gefühl, der Zugbegleiter wollte unbedingt einmal das in der letzten Schulung gelernte anwenden ;)
Leider weigert sich ein bekanntes Eisenbahnverkehrsunternehmen aus der Deutschen Hauptstadt Anfangsstrecke oder Normalpreisfahrkarten gemäß gültigem Eisenbahntarif zu verkaufen.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
<-ICE-><-ICE->, Montag, 11.10.2010, 14:34 (vor 5721 Tagen) @ Giovanni
Hallo,
Tommyboy:
ist es in jedem Fall zulässig, sich mit einer FK-Anfangsstrecke in den Zug zu setzen und darauf zu warten, dass der Kin oder Zub durchkommt?
[...]
Giovanni:
Wer ehrlich auf einen Zugbegleiter zugeht, sollte eigentlich keine Probleme haben.
Gerade das wird Tommyboy ja wohl gerade nicht tun! Er möchte die FK Anfangsstrecke ja nur lösen, um eine teurere (reguläre) FK nicht zu benötigen - und dazu ist die Anwesenheit eines KiN/Zub nicht gerade hilfreich. Ansonsten wäre der obige Beitragsbaum nicht existent.
Klarstellung: Ich kann diese Grau/Schwarzfahrerei in den Lücken der BB nicht ausstehen und möchte dazu noch den Beitrag von GUM zitieren.
Da ist die Bahn leider zum Teil selbst Schuld.
liebe70, Montag, 11.10.2010, 17:06 (vor 5721 Tagen) @ <-ICE-><-ICE->
Klarstellung: Ich kann diese Grau/Schwarzfahrerei in den Lücken der BB nicht ausstehen und möchte dazu noch den Beitrag von GUM zitieren.
Was würdest Du machen, wenn Du als Zub feststellt, daß jemand die Lücken in den BB Bahn gnadenlos zu seinem Vorteil ausnutzt? Richtig, Du wendest Dich an Deine Vorgesetzten.
Meine haben es mir sogar ermöglicht, mit der zuständigen Fachabteilung zu sprechen. Das Ergebnis war für mich niederschmetternd. Man traue sich hier nicht und man traue sich da nicht und jede Änderung kostet Geld. Das will man nicht ausgeben.
Dann lies mal das! Inhaltlich: Eine Monatskarte Berlin - Hamburg kostet(e) 594 Euro; im Jahr sind das 7128 Euro. Als Jahreskarte wird es noch preiswerter. Dafür kann man an Samstagen bis zu 4 Personen auf der eingetragenen Strecke kostenlos mitnehmen. Also 4 Personen Berlin - Hamburg und 4 Personen Hamburg - Berlin. Nirgends steht, daß die 4 Personen der Rückfahrt identisch mit denen der Hinfahrt sein müssen. Man schafft jeweils 2 Fahrten pro Richtung:
1.Fahrt Berlin - Hamburg
2.Fahrt Hamburg - Berlin
3.Fahrt Berlin - Hamburg
4.Fahrt Hamburg - Berlin
Wenn man also stets 4 verschiedene Personen pro Richtung mitnimmt, sind das 4x4 = 16 Personen. Von jedem nimmt man 20 Euro. Dann sind das 16x20 Euro = 320 Euro.
Aus dem verlinkten Text:
"Bei nur 45 Samstagen im Jahr kommen bei "voller Auslastung" so 28.800 Euro zusammen. Macht 21.672... (Euro Reingewinn.)"
Letzten Samstag traf ich auf meiner Tour von Hamburg auf 10 dieser "Reisenden". Da sie nicht alle Fahrten abdecken, kann man diese Summe locker verdoppeln, um halbwegs annähernd die Summe zu finden, die die Bahn hier verliert bzw. die diese "Reisenden" nebenbei "verdienen".
Etwa
eine halbe Million (500.000) Euro
sind das im Jahr nur auf dieser Strecke an Verlusten für die Bahn. Warum das so ist, steht in der letzten Zeile meines Beitrages
Die "Kontakte" macht man unter www.mitfahrgelegenheit.de, zum Beispiel bei "Daniel".
Ich hatte meine Recherchen der Fachabteilung damals per Mail übermittelt - und einen Lösungsvorschlag, wie man das Problem ruckzuck erledigen kann. Ein Satz in den BB Bahn genügte. Nein, ich meinte nicht diesen: "Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Bei Nichtbeachtung wird die Streckenzeitkarte ungültig und eingezogen."
Antwort: Man traut sich nicht. Aha. Noch irgendwelche Fragen? Ich nicht. :-(
Gruß, Ralf
Da ist die Bahn leider zum Teil selbst Schuld.
bahn-user, Montag, 11.10.2010, 21:07 (vor 5721 Tagen) @ liebe70
Inhaltlich: Eine Monatskarte Berlin - Hamburg kostet(e) 594 Euro; im Jahr sind das 7128 Euro. Als Jahreskarte wird es noch preiswerter. Dafür kann man an Samstagen bis zu 4 Personen auf der eingetragenen Strecke kostenlos mitnehmen.
Diese Lücke läuft immer noch? Ich dachte bei den Pressemeldungen vor einiger Zeit, die sollte rasch geschlossen werden.
Aus dem verlinkten Text:
"Bei nur 45 Samstagen im Jahr kommen bei "voller Auslastung" so 28.800 Euro zusammen. Macht 21.672... (Euro Reingewinn.)"
Reingewinn? Wer offenbar Reisen in derart gewerblicher Häufigkeit anbietet, wird die doch sicher auch entsprechend dem Gewerbeamt/Finanzamt bekannt gemacht haben. Zumal ja allgemein bekannt ist, dass Angebotsportale (welche auch immer) wunderbare Datensammlungen für Finanzämter sein können.
Da ist die Bahn leider zum Teil selbst Schuld.
liebe70, Dienstag, 12.10.2010, 23:07 (vor 5719 Tagen) @ bahn-user
Inhaltlich: Eine Monatskarte Berlin - Hamburg kostet(e) 594 Euro; im Jahr sind das 7128 Euro. Als Jahreskarte wird es noch preiswerter. Dafür kann man an Samstagen bis zu 4 Personen auf der eingetragenen Strecke kostenlos mitnehmen.
Diese Lücke läuft immer noch? Ich dachte bei den Pressemeldungen vor einiger Zeit, die sollte rasch geschlossen werden.
Dann schau ganz einfach mal in die aktuellen BB Bahn. :-(
Aus dem verlinkten Text:
"Bei nur 45 Samstagen im Jahr kommen bei "voller Auslastung" so 28.800 Euro zusammen. Macht 21.672... (Euro Reingewinn.)"
Reingewinn? Wer offenbar Reisen in derart gewerblicher Häufigkeit anbietet, wird die doch sicher auch entsprechend dem Gewerbeamt/Finanzamt bekannt gemacht haben.
Glaubst Du das wirklich? Es geht doch niemand zum Gewerbeamt/Finanzamt und sagt:
"Hey, ich habe eine gute Masche gefunden, mit den Lücken in den BB Bahn einen großen Reibach zu machen. Da ich ein ehrlicher Mensch bin, will ich das Ganze als Gewerbe anmelden und Steuern zahlen."
Das widerspricht sich doch: einerseits seinen persönlichen Vorteil suchen und finden - und andererseits brav Steuern zahlen.
Zumal ja allgemein bekannt ist, dass Angebotsportale (welche auch immer) wunderbare Datensammlungen für Finanzämter sein können.
Der von mir verlinkte Daniel heißt bestimmt nicht Daniel. Außerdem läßt sich jederzeit bequem ein Fake erstellen, wo man rasch alle Spuren vernichten kann. Wenn ich die Kosten noch zusätzlich ansetze, wird der errechnete Reingewinn nur marginal kleiner.
Da ist die Bahn leider zum Teil selbst Schuld.
<-ICE-><-ICE->, Dienstag, 12.10.2010, 10:11 (vor 5720 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von <-ICE-><-ICE->, Dienstag, 12.10.2010, 10:11
Hallo Ralf,
Klarstellung: Ich kann diese Grau/Schwarzfahrerei in den Lücken der BB nicht ausstehen und möchte dazu noch den Beitrag von GUM zitieren.
Was würdest Du machen, wenn Du als Zub feststellt, daß jemand die Lücken in den BB Bahn gnadenlos zu seinem Vorteil ausnutzt? Richtig, Du wendest Dich an Deine Vorgesetzten.Meine haben es mir sogar ermöglicht, mit der zuständigen Fachabteilung zu sprechen. Das Ergebnis war für mich niederschmetternd. Man traue sich hier nicht und man traue sich da nicht und jede Änderung kostet Geld. Das will man nicht ausgeben.
Das ist schade und entmutigend. Ich erinnere mich an diverse Posts Deinerseits zu Änderunsvorschlagen an den BB mit entsprechenden Reaktionen aus den Fachabteilungen.
Dann lies mal das!
[...]
Etwa
eine halbe Million (500.000) Euro
sind das im Jahr nur auf dieser Strecke an Verlusten für die Bahn. Warum das so ist, steht in der letzten Zeile meines Beitrages
Das ist schon eine Hausnummer! Ich bezweifele, dass die von Dir angeregte BB-Änderung diese Kosten verursachen würde. Ok, hier war die 'Begründung' für das Tolerieren dieser Lücke nicht das Geld, sondern der Mut - für mich eine Ausrede. Was soll denn passieren? Offenbar scheint der drohende Verlust von Abonnementen auf der Strecke die Verluste durch die Schlepper noch zu übersteigen.
Antwort: Man traut sich nicht. Aha. Noch irgendwelche Fragen? Ich nicht. :-(
Ich auch nicht. Den 'Peanuts' wegen der FK Anfangsstrecke wird dann auf der Bahnseite wohl keiner hinterherrennen.
Wobei: Die Qualität der Ausnutzung einer BB-Ungenauigkeit ist nicht immer gleich. Der Schlepper, der sich mit vier 'Kunden' vor Fahrtantritt beim Zub meldet (warum sollte er das tun?) wird wohl ohne Zusatzkosten reisen. Alle Reisenden haben ja eine gültige FK.
Der Inhaber der FK Anfangsstrecke hingegen zahlt die Differenz zum Normalpreis nach, sobald er mit dem Zub Kontakt hat. Vielleicht kassiert er sogar nen 40er - auch wenn mir das unwahrscheinlich erscheint.
Lösungsvorschla
liebe70, Dienstag, 12.10.2010, 23:39 (vor 5719 Tagen) @ <-ICE-><-ICE->
Dann lies mal das!
[...]
Etwa
eine halbe Million (500.000) Euro
sind das im Jahr nur auf dieser Strecke an Verlusten für die Bahn. Warum das so ist, steht in der letzten Zeile meines Beitrages
Das ist schon eine Hausnummer! Ich bezweifele, dass die von Dir angeregte BB-Änderung diese Kosten verursachen würde.
Im Gegenteil. Die Änderung dürfte sich im unteren drei- bis vierstelligen Bereiches bewegen, wenn überhaupt.
Ok, hier war die 'Begründung' für das Tolerieren dieser Lücke nicht das Geld, sondern der Mut - für mich eine Ausrede. Was soll denn passieren? Offenbar scheint der drohende Verlust von Abonnementen auf der Strecke die Verluste durch die Schlepper noch zu übersteigen.
Ich hatte heute u.a. den 956. Im Wagen 34 waren von ca. 40 Reisenden mindestens zwei Drittel BC100-Inhaber. Für Berlin - Wolfsburg ist eine Monats-/Jahreskarte teurer als eine BC 100.
Auch die Monatskarte Berlin - Hamburg kostet(e) - wie von mir schon beschrieben - mehr als der Monatsbetrag einer BC100 für die 2.Klasse. Die Problemlösung ist eigentlich ganz einfach. In die BB Bahn schreibt man diesen Satz:
"Für bestimmte Fernverkehrsstrecken werden bestimmte persönliche Zeitkarten nicht angeboten."
Für Berlin - Hamburg fiele dann die Jahreskarte schon mal raus, weil die BC100 preiswerter ist. Die Monatskarte kann man auch aus den Angebot nehmen, weil der monatliche Abopreis der BC 100 auch billiger ist, als die Monatskarte selbst. Dann gibts halt nur noch die Wochenkarte. Im Fernverkehr kann man das problemlos machen, da die Länder nur beim Nahverkehr und den dortigen Angeboten Mitsprache-/Vetorecht haben. Eventuellen Ungerechtigkeiten bei der Behandlung der Zeitkarteninhaber im Fernverkehr auf dieser Strecke kann man mit (un-)befristeten Sonderangeboten begegnen.
Beispielsweise führt man ein Fernverkehrs"samstags"ticket für die Relation Berlin - Hamburg ein, was um die 15 Euro pro Person und Fahrtrichtung kostet. Gilt am Samstag, Zugbindung, kein Umtausch, keine Erstattung. Für die BC100-Reisenden kann man sich noch was einfallen lassen, entweder eine Rückerstattung einer bestimmten Ticketanzahl der Mitfahrer am Samstag oder eine anteilige Verrechnung mit dem BC100-Preis.
Die potentiellen Einnahmen dürften die Kosten übersteigen und die geschätzten 500 Mille streicht die Bahn ein. Sollte sich das Spiel an anderer Stelle wiederholen, kann man die Liste der "bestimmten Strecken" (siehe oben) erweitern.
Dann wäre endgültig Ruhe. :-)
Lösungsvorschla
abomz, Mittwoch, 13.10.2010, 00:01 (vor 5719 Tagen) @ liebe70
Dann lies mal das!
[...]
Etwa
eine halbe Million (500.000) Euro
sind das im Jahr nur auf dieser Strecke an Verlusten für die Bahn. Warum das so ist, steht in der letzten Zeile meines Beitrages
Das ist schon eine Hausnummer! Ich bezweifele, dass die von Dir angeregte BB-Änderung diese Kosten verursachen würde.
Im Gegenteil. Die Änderung dürfte sich im unteren drei- bis vierstelligen Bereiches bewegen, wenn überhaupt.
Ok, hier war die 'Begründung' für das Tolerieren dieser Lücke nicht das Geld, sondern der Mut - für mich eine Ausrede. Was soll denn passieren? Offenbar scheint der drohende Verlust von Abonnementen auf der Strecke die Verluste durch die Schlepper noch zu übersteigen.
Ich hatte heute u.a. den 956. Im Wagen 34 waren von ca. 40 Reisenden mindestens zwei Drittel BC100-Inhaber. Für Berlin - Wolfsburg ist eine Monats-/Jahreskarte teurer als eine BC 100.Auch die Monatskarte Berlin - Hamburg kostet(e) - wie von mir schon beschrieben - mehr als der Monatsbetrag einer BC100 für die 2.Klasse. Die Problemlösung ist eigentlich ganz einfach. In die BB Bahn schreibt man diesen Satz:
"Für bestimmte Fernverkehrsstrecken werden bestimmte persönliche Zeitkarten nicht angeboten."
Für Berlin - Hamburg fiele dann die Jahreskarte schon mal raus, weil die BC100 preiswerter ist. Die Monatskarte kann man auch aus den Angebot nehmen, weil der monatliche Abopreis der BC 100 auch billiger ist, als die Monatskarte selbst. Dann gibts halt nur noch die Wochenkarte.
Jemanden, der die Strecke 1-10 Monate lang pendeln will/muss, drehste dann x Wochenkarten auf?
Lösungsvorschlag
liebe70, Mittwoch, 13.10.2010, 00:13 (vor 5719 Tagen) @ abomz
Für Berlin - Hamburg fiele dann die Jahreskarte schon mal raus, weil die BC100 preiswerter ist. Die Monatskarte kann man auch aus den Angebot nehmen, weil der monatliche Abopreis der BC 100 auch billiger ist, als die Monatskarte selbst. Dann gibts halt nur noch die Wochenkarte.
Jemanden, der die Strecke 1-10 Monate lang pendeln will/muss, drehste dann x Wochenkarten auf?
Ich muß ja nicht alle meine Ideen - auch wenn sie die Fachabteilung nicht wollte - preisgeben, oder?
Lösungsvorschlag
abomz, Mittwoch, 13.10.2010, 00:25 (vor 5719 Tagen) @ liebe70
Jemanden, der die Strecke 1-10 Monate lang pendeln will/muss, drehste dann x Wochenkarten auf?
Ich muß ja nicht alle meine Ideen - auch wenn sie die Fachabteilung nicht wollte - preisgeben, oder?
Musst du nicht. Aber so wie du´s vorgeschlagen hast (Monatskarten aus dem Programm nehmen), macht dein Vorschlag halt keinen Sinn, da es für mein besagtes Klientel dann kein Angebot mehr gäbe.
Da ist die Bahn leider zum Teil selbst Schuld.
Holger2, Dienstag, 12.10.2010, 23:18 (vor 5719 Tagen) @ liebe70
Hallo,
ich finde, dass Du Deine Kunden jetzt ein wenig kriminalisierst.
Tatsache ist doch, dass die Monatskarte in direkter Konkurrenz zur Anschaffung eines Dienstwagens steht, der montags bis freitags zwar meist allein für die Fahrt zur Arbeit genutzt werden kann und dann am Wochenende von der ganzen Familie oder vom Kegelclub. Analog ist die Wochenendfreifahrt bei der Monatskarte gedacht.
Ich glaube nicht, dass der Prozentsatz der Pendler, die am Wochenende gegen Geld weiterpendeln, hoch ist, schließlich ist dies quasi ein zusätzlicher Arbeitstag. Wenn es einige nötig haben, sei es ihnen doch gegönnt. Vielleicht wäre die Alternative für "Daniel" & Co., gar keine Monatskarte zu kaufen, weil ihm dann schlicht das Geld dazu fehlen würde: Das wären dann schon wieder einige Tausend Euro weniger in der Kasse der Bahn.
Es ist ja auch so, dass Du als PKW - Pendler weitere Vorteile hast, die Du als Bahnpendler nicht hast: Du kannst die ganze Woche über Mitfahrer gegen Geld mitnehmen, kleine Umwege machen, das Auto am Zielort nutzen etc. etc.
Und hast Du überhaupt schon mal gerechnet, wie billig ein Auto bei Dienstfahrten gegenüber einem Zugticket ist? Eine Firma bekommt das Auto schon für 30-40€ / Tag zzgl. 6 - 7L Diesel / 100km. Das ist bei nicht wenigen Fahrten billiger und schneller als das Zugticket. Nürnberg - Frankfurt u. zurück kostet mit dem Mietwagen 75€, mit dem Zug 98€, die 3-4% Großkundenrabatt kannst Du da getrost vernachlässigen.
Holger
Da ist die Bahn leider zum Teil selbst Schuld.
liebe70, Dienstag, 12.10.2010, 23:45 (vor 5719 Tagen) @ Holger2
ich finde, dass Du Deine Kunden jetzt ein wenig kriminalisierst.
Ganz und gar nicht. Ich bin übrigens nicht der Einzige, der diese Beobachtung machte.
Ich glaube nicht, dass der Prozentsatz der Pendler, die am Wochenende gegen Geld weiterpendeln,
Es sind ja auch keine Pendler, sondern Reisende, die lediglich am Samstag mit dieser Masche fahren. Die Hamburger und Berliner Zub können ein Lied davon singen, was da los ist. Ansonsten recherchiere einfach selbst. Brauchst bloß meinem Link folgen und bei Mitfahrgelegenheit.de zu gucken.
Damit ist hier für mich EOD (für die Nicht-Usenet-Nutzer: End of Discussion).
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
liebe70, Montag, 11.10.2010, 16:21 (vor 5721 Tagen) @ Giovanni
Wegen langer Schlangen am geöffneten Schalter oder NTA darf keiner zum Schwarzfahrer werden, wenn er dann am Nahverkehrsautomat eine Anfangsstrecke zieht.
Dann guck einmal in die BB Bahn, konkret den Absatz mit der "Fahrkarte Anfangsstrecke".
Wer ehrlich auf einen Zugbegleiter zugeht, sollte eigentlich keine Probleme haben.
Eben. Das habe ich heute früh im 1092 auch erlebt. ;-)
Ich hatte oft das Gefühl, der Zugbegleiter wollte unbedingt einmal das in der letzten Schulung gelernte anwenden ;)
Welche Schulung? Die Tarifschulung? Da muß ich mal überlegen, wann ich die letzte hatte... Moment... (Ist schon etwas länger her, deswegen...) - Ja ich habe es! Wenn ich mich richtig erinnere, war die letzte Tarifschulung im August... ...2008 - aber nur wenn man den Unterricht zum Release 1 des MT 2 als solche anerkennt. Wenn nicht, ist die letzte Tarifschulung noch länger her.
Leider weigert sich ein bekanntes Eisenbahnverkehrsunternehmen aus der Deutschen Hauptstadt Anfangsstrecke oder Normalpreisfahrkarten gemäß gültigem Eisenbahntarif zu verkaufen.
Dann wende Dich doch bitte an die für das Bundesland zuständige Landesnahverkehrsgesellschaft. Die sollte in der Lage sein, sowas zu fordern - so sie denn will. *ggg*
Ja, ich bin wieder mal böse. ;-)
Rückfrage, denn fragen kostet nix...!
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Montag, 11.10.2010, 11:10 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Holger_HAM, Montag, 11.10.2010, 11:10
Hallo,
ist es in jedem Fall zulässig, sich mit einer FK-Anfangsstrecke in den Zug zu setzen und darauf zu warten, dass der Kin oder Zub durchkommt? Insbesondere interessiert es mich für Regio-Züge außerhalb von Verbünden.
gute Frage, beantworte ich weiter unten.
Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?
Hmmh, interessante Satz. Da frage ich einfach mal zurück, weshalb du das gewünschte Ziel nicht direkt lösen willst/kannst/möchtest?
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Rückfrage, denn fragen kostet nix...!
Fabian318, Münster i. W., Montag, 11.10.2010, 16:10 (vor 5721 Tagen) @ Holger_HAM
Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?
Hmmh, interessante Satz. Da frage ich einfach mal zurück, weshalb du das gewünschte Ziel nicht direkt lösen willst/kannst/möchtest?
Um absichtlich schwarz zu fahren, das ist doch ganz offensichtlich. Und wenn es mit solch einem Vorsatz geschieht, sollten es meines Erachtens auch nicht nur 40 Euro sein, da könnte schon eine Anzeige wegen Leistungserschleichung bei rumkommen. Denn es ist ja ganz offensichtlich, dass er mit irgendwelchen Tricksereien das normale Beförderungsentgelt nicht entrichten will.
Rückfrage, denn fragen kostet nix...!
Jog0209, Montag, 11.10.2010, 16:13 (vor 5721 Tagen) @ Fabian318
Und sowas wird durch alle ehrlichen Bahnfahrer auch in den Preiserhöhungen mitgetragen ( Auch wenn es sicherlich nicht der einzige Grund ist).
Rückfrage, denn fragen kostet nix...!
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Montag, 11.10.2010, 16:19 (vor 5721 Tagen) @ Fabian318
Hallo,
Um absichtlich schwarz zu fahren, das ist doch ganz offensichtlich. Und wenn es mit solch einem Vorsatz geschieht, sollten es meines Erachtens auch nicht nur 40 Euro sein, da könnte schon eine Anzeige wegen Leistungserschleichung bei rumkommen. Denn es ist ja ganz offensichtlich, dass er mit irgendwelchen Tricksereien das normale Beförderungsentgelt nicht entrichten will.
das, was du geschrieben hast, kann man denken. Aber ich hätte ja gerne eine Antwort vom Tommyboy gehabt.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Die Antwort wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen...
GUM, Dienstag, 12.10.2010, 22:39 (vor 5719 Tagen) @ Holger_HAM
Hallo,
das, was du geschrieben hast, kann man denken. Aber ich hätte ja gerne eine Antwort vom Tommyboy gehabt.
Die Antwort wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen. Ich halte das ganze Geschreibe von Tommyboy fast schon für kleptomanisch oder irgendeine Art Nervensäge. Lernt man ja, wenn man mit Kunden zu tun hat auch sofort: 80-95% der Kunden verhalten sich normal auf die Betrüger/Scheinreklamanten muss man aufpassen.
*Träum*
BC oder Kundennummer von Tommyboy wäre nett zur elektronischen Warnung an alle MT und persönliche an alle Zub der Region
*Träum*
Die Antwort wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen...
Tommyboy, OWL, Dienstag, 12.10.2010, 23:12 (vor 5719 Tagen) @ GUM
*Träum*
BC oder Kundennummer von Tommyboy wäre nett zur elektronischen Warnung an alle MT und persönliche an alle Zub der Region
*Träum*
:-)
Warum? Die Überlegungen sind doch allesamt, wie schon oft geschrieben, nicht ungesetzlich und die DB macht es doch leicht, durch ein wenig Tarifkenntnis ihre Wucherpreise auszuhebeln. Wenn sie es dann im fahrenden Zug nicht schafft, die Kohle zu kassieren ist das nicht das Problem des Kunden. Außerdem reist der Tommyboy nicht mit Online-Tickets.
Was ist denn die historische Begründung für die FK Anfangsstrecke?
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Meine persönlichen Erfahrungen mit "Anfangsstrecke"
ICE-T-Fan, Montag, 11.10.2010, 13:33 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von ICE-T-Fan, Montag, 11.10.2010, 13:33
Neuerdings geht das nicht mehr, aber früher als es noch reine EC-Automaten gab, ging das durchaus.
Ich hatte mal das Problem, dass ich in Leipzig Hbf keine EC-Karte dabei hatte und daher kein FV-Ticket in der kurzen Umsteigezeit lösen konnte. Also habe ich mir am NV-Automat mit Barzahlung für 15 Euro eine FK Anfangsstrecke gekauft und bin damit in den Zug gestiegen. Problem dabei war aber, dass mich die ICE-Fahrkarte nach Jena Paradies weniger gekostet hätte und mir das Zugteam den Restbetrag nicht erstatten wollte/konnte.
Habe ich an dem Tag der Bahn knapp 4 € geschenkt.
Achja, gemeckert wegen der FK hat keiner, weil ich gleich nach dem Einstieg mich an den ZC geklemmt habe. ;)
Im NV bin ich auch schon mit FK Anfangsstrecke eine reguläre Verbindung gefahren, weil kein Zub/KiN kam. In dem Fall habe ich paar Euro gut gemacht... gerechter Ausgleich :D
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
liebe70, Montag, 11.10.2010, 20:28 (vor 5721 Tagen) @ Tommyboy
ist es in jedem Fall zulässig, sich mit einer FK-Anfangsstrecke in den Zug zu setzen und darauf zu warten, dass der Kin oder Zub durchkommt? Insbesondere interessiert es mich für Regio-Züge außerhalb von Verbünden.
Laut den BB Bahn Tfv 600/A, Punkt 2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke ist dieses zu tun:
"Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder von 7,50 € bzw. zum Preis von 10 €, für alleinreisende Kinder von 5,00 € zu lösen."
Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?
Gute Frage. Kann ich leider nicht beantworten.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Holger2, Dienstag, 12.10.2010, 22:16 (vor 5719 Tagen) @ liebe70
Hallo,
also soweit ich weiß gibt es doch mittlerweile in jedem Kuhkaff einen Fahrkartenautomaten mit Touchscreeen, wo man praktisch jede Fahrkarte kaufen kann.
Falls es tatsächlich noch Bahnhöfe ohne Touchscreenautomaten gibt: Die alten Automaten mit Nummerneingabe hatten meistens ein Nummernfeld mit Zuordnung der Nummern zu den Fahrkarten auf einem großen Plakat. Damit konnte man theoretisch alle Fahrkarten bis zu Zielen im Umkreis von 100km kaufen. Praktisch konnte man noch weit mehr Fahrkarten kaufen, die aber auf dem Fahrkartenautomaten nicht ausgewiesen waren (Habe ich selber ausprobiert und auch so gemacht). Die Anschlussfahrkarte Fernverkehr kostet vermutlich deshalb genau 15€, weil kein offiziell auf dem Automaten vermerktes Fahrziel für weniger als eben 15€ zu haben ist.
Zum Thema: Natürlich darfst Du Dir eine Fahrkarte für ein entfernteres Ziel kaufen und vorher aussteigen. Unfair fände ich es, wenn Du Dich bei Aufforderung ("die Fahrkarten bitte") quasi verstecken würdest. Das kann man aber auch ohne Fahrkarte, es gibt genug Menschen, die plötzlich einschlafen, wenn der Schaffner kommt. Dir das zu unterstellen, wäre also auch nicht gerechtfertigt. Wenn kein Zugbegleitpersonal im Zug ist oder sich dieses mal wieder im ZuB - Abteil verschanzt (wie häufig nachmittags ab Frankfurt), ist das nicht Dein Problem - dann hat der Auftraggeber eben zu viel gespart. Natürlich kannst Du Dich auch unterwegs entscheiden, früher auszusteigen.
Holger
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 12.10.2010, 22:21 (vor 5719 Tagen) @ Holger2
100 km Produktklasse C kosten 17,10. Selbst mit einer Bahncard25 muss dann beim Kauf der Fk Anfangsstrecke Geld zurückerstattet werden.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Holger2, Dienstag, 12.10.2010, 23:25 (vor 5719 Tagen) @ Fabian318
...Dann verliert die Bahn im ungünstigsten Fall 2,10€, was wohl verschmerzbar ist.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 12.10.2010, 23:27 (vor 5719 Tagen) @ Holger2
...Dann verliert die Bahn im ungünstigsten Fall 2,10€, was wohl verschmerzbar ist.
Nein, es ging mir um diesen Satz von dir:
Die Anschlussfahrkarte Fernverkehr kostet vermutlich deshalb genau 15€, weil kein offiziell auf dem Automaten vermerktes Fahrziel für weniger als eben 15€ zu haben ist.
Mit Bahncard-Rabatt sind sehr wohl Fahrkarten zu haben, die weniger als 15 Euro kosten und wo der Reisende seinem Geld hinterher rennen muss.
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Holger2, Dienstag, 12.10.2010, 23:34 (vor 5719 Tagen) @ Fabian318
ja eben. Aber es steht hier ja die ganze Zeit der Betrugsverdacht im Raum...
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 12.10.2010, 23:35 (vor 5719 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 12.10.2010, 23:36
ja eben. Aber es steht hier ja die ganze Zeit der Betrugsverdacht im Raum...
Richtig, aber ich habe mir das Recht herausgenommen, auf deine Vermutung zur Fk Anfangsstrecke einzugehen, die nicht ganz korrekt war ;-)
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Tommyboy, OWL, Dienstag, 12.10.2010, 22:25 (vor 5719 Tagen) @ Holger2
Zum Thema: Natürlich darfst Du Dir eine Fahrkarte für ein entfernteres Ziel kaufen und vorher aussteigen. Unfair fände ich es, wenn Du Dich bei Aufforderung ("die Fahrkarten bitte") quasi verstecken würdest. Das kann man aber auch ohne Fahrkarte, es gibt genug Menschen, die plötzlich einschlafen, wenn der Schaffner kommt. Dir das zu unterstellen, wäre also auch nicht gerechtfertigt. Wenn kein Zugbegleitpersonal im Zug ist oder sich dieses mal wieder im ZuB - Abteil verschanzt (wie häufig nachmittags ab Frankfurt), ist das nicht Dein Problem - dann hat der Auftraggeber eben zu viel gespart. Natürlich kannst Du Dich auch unterwegs entscheiden, früher auszusteigen.
Danke, das war letztlich genau die Frage: habe ich als Fahrgast meinem Teil genügt, indem ich die FK Anfangsstrecke löse und warte, dass ein Kin/Zub kommt und dann bei der Kontrolle natürlich nicht weglaufe, sondern mein Reiseziel nenne und ggf. den entsprechenden Betrag zuzahle?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DB mir unterstellen kann, schwarzfahren zu wollen. Wie gesagt, wenn kein Personal vorhanden ist oder das Personal keine Zeit/Lust zur Kontrolle hat kann es doch nicht das Problem des Fahrgastes sein?!?
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Zulässigkeit FK Anfangsstrecke?
Holger2, Dienstag, 12.10.2010, 22:33 (vor 5719 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
natürlich kann man von Dir auch erwarten, am nächsten Umsteigebahnhof mit Fahrkartenschalter Deine Anfangskarte gegen ein reguläres Ticket einzutauschen - allerdings nur wenn die Umsteigezeit hinreichend lang ist, und wenn der Fahrkartenschalter auch offen ist.
Da die Touchscreen - Automaten fast alles können, außer Anfangskarten anrechnen, kann man von Dir auch nicht verlangen, am nächsten Touchscreen - Automaten eine neue Fahrkarte zu kaufen.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass die modernen Automaten demnächst auch in Dein Dorf Einzug halten und sich dieses Problem weitgehend von selbst löst.
Holger
Und wieder geht mir ein Beitrag auf die Nerven
GUM, Dienstag, 12.10.2010, 22:36 (vor 5719 Tagen) @ Tommyboy
Hallo,
Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?Gruß,
Tommyboy
Ohne weiteren Kommentar. Die historische Begründung für das Anfangsticket ist eine ganz andere, die gesetzliche auch.
Wieder mal so ein Posting, in dem Wissen von Eisenbahnfans und -kundigen abgegriffen wird, um Vorteile zu erschleichem, jawoll erschleichen.
*kopfschüttel*