Ergänzung (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Dienstag, 05.10.2010, 15:10 (vor 5705 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

nun findet sich in diesem interessanten Dokument auch der Hinweis:

"Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsausweis angegebenen
Reisetag und in den aufgeführten Zügen."

Was ist denn nun mit dem Teil, der z.B. bein einem Europa-Spezial als *NV* gekennzeichnet ist? Man muss doch davon ausgehen, dass dieser Teil keine Zugbindung besitzt und somit ein Monat Zeit besteht, ihn abzufahren, oder?

Was spräche dagegen, ein Ticket zu buchen, bei dem die Zugbindung nur bis Flensburg geht und der Rest der Strecke, sagen wir bis Basel Bad, als *NV* eingetragen wird?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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