Fahrtunterbrechung bei Bonusprämie "Mifahrerfreifahrt" (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Dienstag, 26.08.2008, 04:28 (vor 6319 Tagen) @ liebe70

Ist eigentlich möglich bei der Prämie "Mitfahrerfreifahrt 2 Klasse" die Fahrt zu unterbrechen?

Im konkreten Fall wäre das Frankfurt - Hamburg mit 14 Tagen stopover in Essen.
Die Rückfahrt wäre dann in einem Rutsch durch,-)


Ein Blick in die Bedingungen sagt folgendes:

3.3 Der Gutschein "Freifahrt für Dritte" berechtigt den Inhaber, zu einer Hin- und Rückfahrt, wenn zumindest eine Teilstrecke in den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC der DB AG oder einem CNL-Zug zurückgelegt wird.


Das ist hier nicht zutreffend, denn die "Freifahrt für Dritte" und die "Mitfahrer-Freifahrt" sind zwei verschiedene Prämien. Maßgebend sind hier die Punkte 3.3.1 und 3.3.2 der Prämie "Mitfahrer-Freifahrt:

"3.3.1 Bei Erwerb einer Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt in der 1. oder 2. Wagenklasse zum (i) Normalpreis mit/ohne BahnCard 25-/BahnCard 50-Rabatt oder (ii) eines Sparpreises mit/ohne BahnCard 25-Rabatt durch den bahn.bonus-Teilnehmer wird die zweite Person gegen Vorlage der personalisierten Prämie unentgeltlich und entsprechend den für den bahn.bonus-Teilnehmer geltenden Bedingungen befördert, sofern zumindest eine Teilstrecke in innerdeutschen Zügen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC zurückgelegt wird.

3.3.2 Inhaber einer JahresCard 2000/JahresCard 2000 First (auf der eingetragenen Strecke) bzw. einer Mobility BahnCard 100/Mobility BahnCard 100 First können gegen Vorlage der Prämie bei der Fahrkartenkontrolle eine Person unentgeltlich mitnehmen. Für die den Mobility BahnCard 100/Mobility BahnCard 100 First-Inhaber begleitende Person gilt Nr. 3.1.3 der Bahn-Card-Bedingungen entsprechend."

...Der Gutschein gilt zur Hinfahrt am ersten Geltungstag und Folgetag sowie zur Rückfahrt innerhalb eines Monats ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen (am Tag des Reiseantritts und dem Folgetag). Die Geltungsdauer der Hin- bzw. Rückfahrt endet jeweils um 10.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.


Auch das ist nicht zutreffend, denn die BB Bahn sagen u.a. folgendes aus (Tfv 600/A - 2.5 Geltungsdauer):
"2.5.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. Fahrkarten gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Geltungstag, bei fehlender Angabe des Rückfahrtages zur Rückfahrt am Tag der Hinfahrt, (ii) über 100 km zur Hinfahrt am ersten Geltungstag der Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur Rückfahrt innerhalb eines Monats ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am Tag des Reiseantritts und am Folgetag. Ist der erste Geltungstag nicht in der Fahrkarte angegeben, ist das Datum des Kontrollzeichens maßgebend. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Die Geltungsdauer endet um 3.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Die Geltungsdauer von Übergangs- und Umwegfahrkarten entspricht der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte."


Fazit: Falsche Textstelle der BB Bahn erwischt. ;-)

Gruß, Ralf

Oh ja, da bin ich im falschen Bereich gelandet. Danke für den Hinweis!

gruß heinz


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