Netzagentur diktiert Werkstattpreise (Allgemeines Forum)

Sören Heise, Region Hannover, Donnerstag, 02.09.2010, 14:11 (vor 5780 Tagen)
bearbeitet von Sören Heise, Donnerstag, 02.09.2010, 14:12

Guten Tag!

Für die vorgesehene Betreffzeile
Einführung von diskriminierungsfreien Entgeltregelungen für Instandhaltungsleistungen in den Werkstätten der DB Regio AG
ist die Weichware leider nicht zu haben, so daß ich mich behelfen mußte.

Ich gebe die entsprechende Pressemeldung der Bundesnetzagentur wieder:

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Einführung von diskriminierungsfreien Entgeltregelungen für Instandhaltungsleistungen in den Werkstätten der DB Regio AG erwirkt. Ab dem 1. Oktober 2010 können alle Nutzer der von der DB Regio AG betriebenen Werkstätten zu den gleichen Konditionen ihre Fahrzeuge und Reisezugwagen warten lassen.

"Werkstattleistungen sind neben der Nutzung von Trassen und Stationen ein entscheidender Faktor für das Erbringen von Schienenverkehrsleistungen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bislang war ein fairer Zugang zur Fahrzeuginstandhaltung nicht sichergestellt. Dies ist insbesondere auf eine mangelnde Transparenz in den Nutzungsbedingungen sowie bei den Entgelthöhen zurückzuführen. Mit dem nun in Kraft tretenden Preismodell, das allen Unternehmen zu gleichen Bedingungen die Nutzung von Werkstätten ermöglicht, hat die Bundesnetzagentur den Markt für die Fahrzeuginstandhaltung weiter geöffnet."

Die DB Regio AG ist nicht nur Marktführer bei Nahverkehrsdienstleistungen, sie besitzt auch Instandhaltungseinrichtungen an insgesamt 51 Standorten in Deutschland. Bisher werden die Preise individuell für jeden Auftrag ermittelt. Eine einheitliche Preiskalkulation ist dabei nicht sichergestellt. Der überwiegende Teil der Nutzer ist konzernintern. Externe Unternehmen greifen wenig auf die Werkstätten zurück. Für ihre Serviceeinrichtungen verfügt die DB Regio AG zukünftig über transparente Entgeltregelungen. Zudem ist eine Preisliste vorgesehen, aus der sich für jede Werkstatt ein verbindlicher Fertigungsstundensatz ergibt. Die Kosten sind somit für jeden Nutzer abschätzbar und damit kalkulierbar.

"Eisenbahnverkehrsunternehmen haben nun tatsächlich die freie Wahl, ob sie neue Werkstätten bauen, bestehende Werkstätten übernehmen oder deren Instandhaltungsleistungsangebot mitnutzen. Auf diese Weise wird die Duplizierung der Infrastruktureinrichtung dort, wo sie entweder volkswirtschaftlich unsinnig oder schlicht kostentreibend wäre, vermieden.

Zudem werden gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb beim Erbringen von Leistungen im Schienenpersonenverkehr sichergestellt, vor allem dann, wenn z. B. aus einem Mangel an städtischen Bauflächen die Errichtung einer eigenen Werkstatt nicht möglich ist und Wettbewerber auf die Mitnutzung bestehender Werkstätten des DB Konzerns angewiesen sind", betonte Kurth.

Anfang 2009 hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet, in dem sie von der DB Regio AG ein diskriminierungsfreies Entgeltkalkulationsmodell forderte. Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gleichermaßen an den Kosten und Risiken zu beteiligen sind, die sich aus der Öffnung der Werkstätten für dritte EVU ergeben. Nur wenn alle EVU zu gleichen Konditionen Zugang zu Eisenbahninfrastrukturen erhalten, existieren tatsächlich gleiche Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb auf der Schiene. Die DB Regio AG verpflichtete sich zur Einführung diskriminierungsfreier und transparenter Entgeltregelungen sowie zur Erhebung einheitlicher Entgelte.

Die zwischen der Bundesnetzagentur und der DB Regio AG abgestimmten Entgeltregelungen schaffen rasch Rechtssicherheit. Sie haben Signalwirkung für die Bemessung der Nutzungsentgelte in weiteren Werkstätten. Relevant sind hier insbesondere die Werkstätten der DB Schenker Rail AG sowie der DB Fernverkehr AG.

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Aus dem Bauch heraus halte ich dieses Diktat für nicht wirklich wettbewerbsfördernd. Wenn es dann auch auf Fern- und Güterverkehr ausgedehnt wird, könnte die BNetzA ja die Werkstätten gleich selber betreiben. In meinen Augen ist eine Werkstatt kein Bestandteil der allgemeinen Eisenbahninfrastruktur.

Viele Grüße, Sören

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Bahnen mit eigenen Werkstätten?

Steffen, Donnerstag, 02.09.2010, 14:18 (vor 5780 Tagen) @ Sören Heise

Interessant!

Die einzige Privatbahn, von der ich es weiss, repariert ihre Fahrzeuge selbst (gemeint ist die Rurtalbahn). Wie sieht es denn allgemein bei den Privaten aus?

Aus dem Bauch heraus halte ich dieses Diktat für nicht wirklich wettbewerbsfördernd. Wenn es dann auch auf Fern- und Güterverkehr ausgedehnt wird, könnte die BNetzA ja die Werkstätten gleich selber betreiben. In meinen Augen ist eine Werkstatt kein Bestandteil der allgemeinen Eisenbahninfrastruktur.

Ja. Ohne jetzt intensiv darüber nachzudenken, sehe ich das auch so.

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Bahnen mit eigenen Werkstätten? - Mehrheit?

Sören Heise, Region Hannover, Donnerstag, 02.09.2010, 14:33 (vor 5780 Tagen) @ Steffen

Interessant!

Die einzige Privatbahn, von der ich es weiss, repariert ihre Fahrzeuge selbst (gemeint ist die Rurtalbahn). Wie sieht es denn allgemein bei den Privaten aus?

Einige Beispiele:

Schleswig-Holstein: AKN und NOB haben eigene Werkstätten, SHB und nbe sind AKN-Töchter - kein Problem.

[Die Privaten mit eigener Infrastruktur haben i.d.R. eigene Werkstätten, die lasse ich mal weg.]

Metronom: Dieselzüge bei den EVB, für den Rest Bw in Uelzen (OHE-Eigentum, Personal: OHE und Bombardier).
Nordwestbahn: Osnabrück, Dorsten, Mettmann, Farge nicht zu vergessen.

Das könnte man fortsetzen.

Vectus läßt wohl bei der DB in Limburg warten. Die ODEG (Lausitz) im Bw Görlitz, von dem ich aber den Eigentümer nicht weiß - vermutlich eigenes Personal.

/Sören

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Netzagentur diktiert Werkstattpreise

bskf, Donnerstag, 02.09.2010, 14:26 (vor 5780 Tagen) @ Sören Heise

Zitat: "Eisenbahnverkehrsunternehmen haben nun tatsächlich die freie Wahl, ob sie neue Werkstätten bauen, bestehende Werkstätten übernehmen oder deren Instandhaltungsleistungsangebot mitnutzen. Auf diese Weise wird die Duplizierung der Infrastruktureinrichtung dort, wo sie entweder volkswirtschaftlich unsinnig oder schlicht kostentreibend wäre, vermieden."

Um die Übernahme von Werkstätten ging es doch in dem Verfahren gar nicht und es steht auch nichts in der Selbstverpflichtung, zumindest hierzu in der PM nichts erwähnt. Oder?

Grüße

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