Auto vs Lok (Allgemeines Forum)
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Dienstag, 24.08.2010, 21:15 (vor 5790 Tagen)
Is zwar schon etwas älter, aber trotzdem gut gemacht. Das Video sollte jeder Führerscheinanwärter sehen...
http://www.youtube.com/watch?v=Kw_HaLFt6WQ&feature=player_embedded
Castor vs. Zug
Steffen, Dienstag, 24.08.2010, 21:30 (vor 5790 Tagen) @ Tabernaer
Die Briten haben noch mehr geschrottet. Hier ein Castor und einen Zug:
http://www.youtube.com/watch?v=zJflu7z4QyI&feature=related
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? Penalty 1000 GBP
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 24.08.2010, 21:35 (vor 5790 Tagen) @ Tabernaer
Hallo,
die Strafe für das Überqueren der Gleise liegt in GB wohl bei 1000 GBP (umgerechnet 1.224,590 EUR). Was kostet das bei uns? Ich tippe mal auf einen niedrigeren Betrag, der weniger abschreckend ist.
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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? Penalty 1000 GBP
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 24.08.2010, 21:44 (vor 5790 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 24.08.2010, 21:45
die Strafe für das Überqueren der Gleise liegt in GB wohl bei 1000 GBP (umgerechnet 1.224,590 EUR). Was kostet das bei uns? Ich tippe mal auf einen niedrigeren Betrag, der weniger abschreckend ist.
S.i.w. keine Strafe/Bußgeld, sondern nur ein Verwarngeld i.H.v. 25 Euro für die Ordnungswidrigkeit.
Allerdings ist festzustellen, dass höhere Strafen in den seltensten Fällen zu einem Deliktrückgang führen.
240€, 4 Punkte und 3 Monate Laufen
Maggus, Ravensburg (Württ), Mittwoch, 25.08.2010, 22:17 (vor 5789 Tagen) @ Fabian318
Das gilt beim Überqueren zu Fuß.
Mit dem Kfz/Motorrad: 4 Punkte, 240€, 3 Monate Fahrrad-/Busfahren
Super-Discount-Angebot!
Steffen, Dienstag, 24.08.2010, 21:47 (vor 5790 Tagen) @ Holger_HAM
Ich habe hier den Discount-Preis von 25 EUR für das überqueren von Gleisen zu Fuß gefunden.
Mit dem Auto ist das ein klein wenig teurer, aber noch bezahlbar: 80 EUR.
Auch hier wird deutlich: Ich Deutschland wird man bei Verkehrsvergehen nicht ernsthaft bestraft! Erst am Wochenende fuhren zwei Motorradfahrer in der Eifel außerhalb einer Ortschaft mehr als 100 km/h zu schnell (erlaubt waren 50 bzw. 70). Strafe: 1200 EUR und lächerliche 3 Monate Fahrverbot.
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Super-Discount-Angebot!
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 24.08.2010, 22:16 (vor 5790 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 24.08.2010, 22:18
Auch hier wird deutlich: Ich Deutschland wird man bei Verkehrsvergehen nicht ernsthaft bestraft! Erst am Wochenende fuhren zwei Motorradfahrer in der Eifel außerhalb einer Ortschaft mehr als 100 km/h zu schnell (erlaubt waren 50 bzw. 70). Strafe: 1200 EUR und lächerliche 3 Monate Fahrverbot.
Naja, Personen mit kleinerem Geldbeutel führt das schon an den Rand der Insolvenz, besser betuchte zahlen das aus der Portokasse. Da ist das Schweizer Modell der einkommensabhängigen (ab 15/20/25 km/h zu schnell) Verwarngelder deutlich hilfreicher und wird ab dem Schwellenwert auch stets gerichtlich festgelegt.
"Autobahn: 35% des Nettoeinkommens, min. Fr. 16.000.- + 10 Tage Gefängnis"
Das ist bis 56-60 km/h auf der Autobahn zu schnell. Außerorts: "gemässe Beurteilung oder Weiterleitung an Strafrichter"
So ist ein Schwede mit 170 km/h zu schnell über die Autobahn gefahren und wurde um günstige 1,08 Millionen Franken erleichtert.
Aber die Ausrede ist fast genauso spektakulär: "Als Ausrede erklärte der Fahrer, das angeblich sein Tacho defekt war und er nicht wusste wie schnelle er überhaupt unterwegs war. Ob das stimmt, wird derzeit noch überprüft." - 120 km/h oder 290 km/, ist ja auch kaum zu unterscheiden...
http://carantaine.de/2010/08/11/bei-290-kmh-hat-es-blitz-gemacht/
Super-Discount-Angebot!
Steffen, Dienstag, 24.08.2010, 22:35 (vor 5790 Tagen) @ Fabian318
Auch hier wird deutlich: Ich Deutschland wird man bei Verkehrsvergehen nicht ernsthaft bestraft! Erst am Wochenende fuhren zwei Motorradfahrer in der Eifel außerhalb einer Ortschaft mehr als 100 km/h zu schnell (erlaubt waren 50 bzw. 70). Strafe: 1200 EUR und lächerliche 3 Monate Fahrverbot.
Naja, Personen mit kleinerem Geldbeutel führt das schon an den Rand der Insolvenz, besser betuchte zahlen das aus der Portokasse.
Ich finde die 1.200 EUR durchaus Ok, 3 Monate Fahrverbot ist ein Witz. Wer 150 anstatt 50 fährt hat, so finde ich, mindestens 1-2 Jahre Fahrverbot und eine "Arbeitsstrafe" (gemeinnützige Arbeit o.ä.) verdient.
Man fährt nicht mal eben aus Versehen das Dreifache des Erlaubten. Und wenn man jemanden bestrafen möchte muss es auch weh tun und unangenehm sein! Und es muss als Abschreckung dienen.
Einkommensabhängig ist dann natürlich noch ein Schritt besser. Von einer Gefängnisstrafe halte ich in dem Fall nichts.
Aber die Ausrede ist fast genauso spektakulär: "Als Ausrede erklärte der Fahrer, das angeblich sein Tacho defekt war und er nicht wusste wie schnelle er überhaupt unterwegs war. Ob das stimmt, wird derzeit noch überprüft." - 120 km/h oder 290 km/, ist ja auch kaum zu unterscheiden...
In Schweden ist die Landschaft einfach schneller als in der Schweiz, das muss man verstehen.
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cyberle, Düsseldorf, Mittwoch, 25.08.2010, 07:05 (vor 5789 Tagen) @ Steffen
Ich habe hier den Discount-Preis von 25 EUR für das überqueren von Gleisen zu Fuß gefunden.
Mit dem Auto ist das ein klein wenig teurer, aber noch bezahlbar: 80 EUR.
Auch hier wird deutlich: Ich Deutschland wird man bei Verkehrsvergehen nicht ernsthaft bestraft! Erst am Wochenende fuhren zwei Motorradfahrer in der Eifel außerhalb einer Ortschaft mehr als 100 km/h zu schnell (erlaubt waren 50 bzw. 70). Strafe: 1200 EUR und lächerliche 3 Monate Fahrverbot.
man sollte statt Punkte in Flensburg eine erhöhung der Lohnsteuer um 1% machen
Niederlande / UK
Oscar (NL), Eindhoven (NL), Donnerstag, 26.08.2010, 14:30 (vor 5788 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Oscar (NL), Donnerstag, 26.08.2010, 14:30
Auch hier wird deutlich: Ich Deutschland wird man bei Verkehrsvergehen nicht ernsthaft bestraft! Erst am Wochenende fuhren zwei Motorradfahrer in der Eifel außerhalb einer Ortschaft mehr als 100 km/h zu schnell (erlaubt waren 50 bzw. 70). Strafe: 1200 EUR und lächerliche 3 Monate Fahrverbot.
In NL landen Verkehrsgesetzverstößer ins Fernsehen.
Es gibt bei uns Programme wie "Wegmisbruikers" (Straßenmißbraucher) in denen die Vorgänge unsozialer Autofahrer ausgestrahlt werden.
Die dürfen dann zusammen mit Herrn Oberwachtmeister das Video anschauen; sind also Zeuge ihrer eigenen Fahrverhalten.
Am Ende wird dann ordentlich abkassiert.
In UK geht's noch weiter: dort hat die Polizei sogar das Recht, das Fahrzeug vor Ort und vor den Augen des Inhabers verschrotten zu lassen. In NL ist das aber untersagt, weil man hier ein Auto zuerst komplett auseinandernehmen und schadhafte Teile abtrennen muß, bevor es in den "mobile car baler" landet.
gruß,
Oscar (NL).
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Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!
Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!
Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.
Auto vs Bleifuß
Maggus, Ravensburg (Württ), Mittwoch, 25.08.2010, 22:27 (vor 5789 Tagen) @ Tabernaer
Autos auf andere Weise zerstören können die auch ganz gut die Engländer. Müsste auch Top Gear sein.
http://www.youtube.com/watch?v=LQXliokZ1iU
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