Ist das erlaubt? (Allgemeines Forum)

Weltenbummler, Samstag, 21.08.2010, 10:54 (vor 5709 Tagen)

Hallo,
bitte entschuldigt meinen Titel, ich wusste nicht, wie ich ihn kurz und knackig anders formulieren sollte.
Ich bin großer Bahn-Fan und vor allem ICE fahre ich sehr gerne. Ich habe zu Hause auch selbst eine Modellbahn. Das aber nur am Rande.
Für unseren Modellbahn-Verein möchte ich nun über die Entwicklung des ICE eine Broschüre drucken. Ich habe dazu etliche Bilder von ICEs gemacht. Darum dreht sich auch meine Frage: Ist es erlaubt, dass ich diese Bilder einfach in die Broschüre drucke? Ich hab sie ja selbst gemacht. Aber auf manchen sind auch Menschen zu erkennen, weil das ja am Bahnsteig nun mal der Fall ist. Ich kenne diese Leute nicht, und kann sie nicht um Erlaubnis fragen. Darf ich die Bilder trotzdem nehmen?
Es ist auch so, dass ich wirklich nur für jeden aus dem Verein eine Broschüre drucken will. Sie ist also eher für private Zwecke und wird nicht verkauft.
Kennt sich jemand rechtlich aus und kann mir sagen, was erlaubt und was verboten ist?
Vielen Dank.
Grüße

Ist das erlaubt?

ICE584, Mühldorf am inn, Samstag, 21.08.2010, 12:42 (vor 5709 Tagen) @ Weltenbummler

Ich denke schon, das es erlaubt ist, wenn du diese Bilder privat verwendest. Frage aber zur Sicherheit noch mal bei der Bahn direkt nach. Gruß André

Ist das erlaubt?

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Samstag, 21.08.2010, 14:22 (vor 5709 Tagen) @ ICE584

Ich glaube eher, das es hier um die Tatsache geht, das fremde Personen auf dem Foto sind, als darum, das da ICE auf den Bildern sind. Sonst müßte ja jeder Hobbyfotograph um sein Konto bangen...

Meiner Meinung nach ist die Sache o.k. für den Privatgebrauch. Falls du befürchtest, das sich einer auf den Bildern erkennt: es gibt genügend Software im Netz, mit der du die Gesichter unkenntlich machen kannst....

Ist das erlaubt?

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 14:44 (vor 5708 Tagen) @ Tabernaer

Wenn die Personen auf dem Bild nur Beiwerk sind (ist ja wohl offensichtlich der Fall) haben diese in diesem Fall kein Recht, die Veröffentlichung zu untersagen. So die Rechtslage in Deutschland, ohne Gewähr.

Es ist erlaubt!

grounder, Samstag, 21.08.2010, 16:14 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von grounder, Samstag, 21.08.2010, 16:17

Wenn die Personen auf dem Bild nur Beiwerk sind (ist ja wohl offensichtlich der Fall) haben diese in diesem Fall kein Recht, die Veröffentlichung zu untersagen. So die Rechtslage in Deutschland, ohne Gewähr.

Im Grunde ist es genau so, wie von Fabian Schuler geschrieben. Mit einer Einschränkung. Fotografierte Personen haben grundsätzlich das Recht am eigenen Bild und können eventuell verlangen, unkenntlich gemacht zu werden. Du musst sie aber nicht vorher um Erlaubnis fragen (solange sie nicht zentraler Bestandteil des Bildes sind). Das Abbilden des ICE ist kein Problem, so lange die Fotos auf öffentlichem Gelände entstanden sind, für dich als Hobbyfotograf zählt auch ein Bahnhof dazu.

Ist das so?

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 16:23 (vor 5708 Tagen) @ grounder

Aus den Ausnahmen, die in § 23 KunstUrhG aufgeführt sind, kann ich ableiten, dass eine Person die Beiwerk ist, keinen Anspruch auf Nichtzeigens/Unkenntlichmachung des Bildes nach § 22 KunstUrhG hat.

Ist das erlaubt?

railan, Augsburg, Samstag, 21.08.2010, 14:26 (vor 5709 Tagen) @ Weltenbummler
bearbeitet von railan, Samstag, 21.08.2010, 14:27

Wenn mich nicht alles täuscht, steht der ICE auf der Liste der Motive, die nicht ohne weiteres veröffentlicht werden dürfen.
Hab' aber die Quelle gerade nicht mehr präsent.
Im Verein wird es aber wohl niemanden stören.

Grüße Rainer

Ist das erlaubt?

101-Fan, Köln, Samstag, 21.08.2010, 16:31 (vor 5708 Tagen) @ railan
bearbeitet von 101-Fan, Samstag, 21.08.2010, 16:31

Soweit ich weiss, hat die DB nur dann etwas dagegen, dass Bilder mit ihren Zügen veröffentlicht werden, wenn damit Geld verdient wird. Werden aber Bilder veröffentlicht, ohne dass man damit Geld verdient, hat die DB nicht dagegen. Ich bin mir aber nicht sicher!!!

--
Es grüsst aus Köln
Markus

Das dürfte so in etwa hinkommen.

ICE-T-Fan, Samstag, 21.08.2010, 23:44 (vor 5708 Tagen) @ 101-Fan

Ich kenne diverse Spielfilme, insbesondere US-Amerikanische, wo Szenen in einem ICE derart nachgestellt wurden, dass man den Zug als solches zwar wieder erkennt, jedoch die Farbgebung total abgeändert wurde.

Auch gab es mal eine ganz Zeit lang einen Rechtsstreit bzgl. eines Modell vom ICE3 für die Modellbahn, wo der Hersteller dann am Ende die Farbgebung leicht abgewandelt hat, um keine Lizenzgebühren an die DB AG zahlen zu müssen.

Modellbahn-Lizenzen

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 23:49 (vor 5708 Tagen) @ ICE-T-Fan

A pro pos Lizenzen: Wenn ich das richtig mitbekommen habe, müssen Modellbahnvereine mit Publikumsverkehr Lizenzen bezahlen, wenn dort ein ICE seine Runden dreht!
Aus diesem Grund wird dann gerne auf den "LCE" von LGB zurückgegriffen (wenn der Maßstab passt).

Kann das jemand bestätigen/präzisieren/richtigstellen?

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Modellbahn-Lizenzen

RhBDirk, Sonntag, 22.08.2010, 07:50 (vor 5708 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von RhBDirk, Sonntag, 22.08.2010, 07:51

A pro pos Lizenzen: Wenn ich das richtig mitbekommen habe, müssen Modellbahnvereine mit Publikumsverkehr Lizenzen bezahlen, wenn dort ein ICE seine Runden dreht!
Aus diesem Grund wird dann gerne auf den "LCE" von LGB zurückgegriffen (wenn der Maßstab passt).

Kann das jemand bestätigen/präzisieren/richtigstellen?

Nicht das ich wüsste. Wobei ich da von Vereinen nur für Schmalspurzüge sprechen kann - die RhB oder HSB sind gerade zu stolz, wenn ihre Züge einem (eisenbahnbegeisterten) Publikum präsentiert werden.

Aus dem gewerblichen Bereich (große bekannte Modellbahnausstellung) ist mir das nicht bekannt.

Wie das bei Herstellern ist kann ich auch nicht sagen. Wird dann sicherlich aber nicht nur für die Modellbahnindustrie sondern auch für die Modellauto/flugzeughersteller gelten.

ICE in Spielfilmen

Henrik, Sonntag, 22.08.2010, 11:57 (vor 5708 Tagen) @ ICE-T-Fan

Ich kenne diverse Spielfilme, insbesondere US-Amerikanische, wo Szenen in einem ICE derart nachgestellt wurden, dass man den Zug als solches zwar wieder erkennt, jedoch die Farbgebung total abgeändert wurde.

.....wobei das wohl weniger mit den Persönlichkeitsrechten zu tun haben wird.

Welche Filme gibts denn mit dem ICE bzw. mit Szenen im ICE?

Auch gab es mal eine ganz Zeit lang einen Rechtsstreit bzgl. eines Modell vom ICE3 für die Modellbahn, wo der Hersteller dann am Ende die Farbgebung leicht abgewandelt hat, um keine Lizenzgebühren an die DB AG zahlen zu müssen.

beim LCE ist ja alles gleich, Farben etc.
nur der eine Buchstabe wurde geändert.

LCE

Steffen, Sonntag, 22.08.2010, 11:59 (vor 5708 Tagen) @ Henrik

beim LCE ist ja alles gleich, Farben etc.
nur der eine Buchstabe wurde geändert.

Der LCE hat Jacobs-Drehgestelle (auch im Triebkopf). Bin mir nicht sicher ob das auch damit zu tun hat.

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ICE in Spielfilmen

ICE-T-Fan, Dienstag, 24.08.2010, 10:09 (vor 5706 Tagen) @ Henrik

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Wenn_der_Mond_auf_die_Erde_stürzt

Absoluter C-Movie mit schlechtem Plot, aber ein Teil der Handlung spielt auch in Deutschland in einem fahrenden Hochgeschwindigkeitszug, der genauso wie ein ICE1 aussah, nur etwas andere Farbgebung und völlig anderem Interieur.

LCE auf Modellbahn

ICE-T-Fan, Dienstag, 24.08.2010, 10:11 (vor 5706 Tagen) @ Henrik

Auch gab es mal eine ganz Zeit lang einen Rechtsstreit bzgl. eines Modell vom ICE3 für die Modellbahn, wo der Hersteller dann am Ende die Farbgebung leicht abgewandelt hat, um keine Lizenzgebühren an die DB AG zahlen zu müssen.


beim LCE ist ja alles gleich, Farben etc.
nur der eine Buchstabe wurde geändert.

Gut, dann liegt es dort am Markennamen. Trotzdem finde ich solche Kleinlichkeiten irgendwo idiotisch.

Da wundert es mich nicht, wenn man die DB AG irgendwann nicht mehr als positiv empfinden kann, weil sie einfach kaum etwas fürs gute Image in der Öffentlichkeit tut.

Der Commerzbank ICE

Henrik, Sonntag, 22.08.2010, 13:27 (vor 5708 Tagen) @ ICE-T-Fan

in einem ICE derart nachgestellt wurden, dass man den Zug als solches zwar wieder erkennt, jedoch die Farbgebung total abgeändert wurde.

Auch gab es mal eine ganz Zeit lang einen Rechtsstreit bzgl. eines Modell vom ICE3 für die Modellbahn, wo der Hersteller dann am Ende die Farbgebung leicht abgewandelt hat, um keine Lizenzgebühren an die DB AG zahlen zu müssen.

Beim Commerzbank ICE wurde die Farbgebung ja auch sehr stark abgeändert, zu erkennen ist er aber doch ein wenig...
Aber womöglich ist das mit der Bahn abgesprochen gewesen.

Hab grad so auf die schnelle kein Bild der Werbung im Internet gefunden.

Sixt

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 22.08.2010, 13:57 (vor 5708 Tagen) @ Henrik

Interessant wär auch zu wissen, ob für die damalige Sixt-Werbung "Wir haben auch Autos mit Klimaanlagen" eine Genehmigung für gewerbliche Aufnahmen auf dem Bahnhof vorlag, da diese ja ganz offensichtlich die Bahn in ein schlechtes Licht rücken sollte.

Hier ein link zu einem Dokument

GUM, Samstag, 21.08.2010, 20:36 (vor 5708 Tagen) @ Weltenbummler

Habe ein bischen gegoogelt. Weitere Infos findest Du hier:

http://railpix.bueker.net/Fotogenehmigung.pdf

(Gab es auch mal als Originalquelle bei bahn.de, finde es bloß nicht mehr).

Hoffe das hilft weiter.

Grüße GUM

Ist das erlaubt?

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 21:34 (vor 5708 Tagen) @ Weltenbummler

Hi,

also: Die Menschen sind nicht das Problem! (sind ja nur zufällig drauf, oder?)

Problematisch ist da eher der ICE! Die DB (oder Siemens?) hat sich den nämlich schützen lassen (Geschmacksmuster, also das Aussehen). Den ICE 3/T/TD auf jeden Fall, 1/2 weiss ich nicht. Ob das auch die redaktionelle Verwendung betrifft (wie in Deinem Fall) kann ich leider nicht sagen, damüsstest Du Dich ggf. noch informieren.

In der Praxis scheint das aber kein Problem zu sein, ICE-Fotos zu veröffentlichen, solange sich das alles in einem privaten Rahmen/Hobby bewegt.

Viele Grüße
Steffen, der sich freut, dass sich darüber jemand Gedanken macht :)

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Geschmacksmuster / Panoramafreiheit

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 21:53 (vor 5708 Tagen) @ Steffen

Ich vermute, man darf das Design einfach nur nicht kopieren? Denn was von öffentlichen Verkehrswegen sichtbar ist, darf man auch fotographieren und vor allem nach Gutdünken veröffentlichen, Bahnhöfe gehören da natürlich nicht dazu. Das ganze nennt sich Panoramafreiheit, und dies kennen die Belgier bspw. nicht, siehe die Problematiken mit dem Atomium.

Geschmacksmuster / Panoramafreiheit

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 22:06 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318

Ich vermute, man darf das Design einfach nur nicht kopieren? Denn was von öffentlichen Verkehrswegen sichtbar ist, darf man auch fotographieren und vor allem nach Gutdünken veröffentlichen, Bahnhöfe gehören da natürlich nicht dazu. Das ganze nennt sich Panoramafreiheit,

Wenn Du so willst ist ein Foto ja die Kopie des Designs ;)

Markenschutz (und eben auch Geschmacksmusterschutz) steht leider über der Panoramafreiheit. Man darf jetzt auch nicht zum nächsten Discounter fahren, das Logo fotografieren und das Bild nach Belieben veröffentlichen.

und dies kennen die Belgier bspw. nicht, siehe die Problematiken mit dem Atomium.

Belgien kennt auch die Panoramafreiheit, aber die ist gegebüber der deutschen "Version" leider um diese eine Sache eingeschränkt (in Frankreich übrigens auch).


Also generell: Fotografieren erlaubt, nur das Veröffentlichen ist evtl. problematisch!

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Geschmacksmuster / Panoramafreiheit

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 22:21 (vor 5708 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 21.08.2010, 22:24

Wenn Du so willst ist ein Foto ja die Kopie des Designs ;)

Ne, eine Kopie wäre es, wenn ich mir als Hersteller "Salsthom" einen ECE (Eurocity-Express) baue, der so aus sieht wie ein ICE.

Markenschutz (und eben auch Geschmacksmusterschutz) steht leider über der Panoramafreiheit. Man darf jetzt auch nicht zum nächsten Discounter fahren, das Logo fotografieren und das Bild nach Belieben veröffentlichen.

Ist das wirklich so? Soweit ich weiß, bezieht sich der Markenschutz nur auf die Benutzung, nicht aber auf die Darstellung der Marke. § 14 MarkenG spricht auch nur von einer geschäftlichen Benutzung, also z.B. das Führen eines ähnlichen/identischen Symbols auf eigenen Waren, wenn ich es aber nur darstelle, benutze ich die Marke ja nicht, wenn die Darstellung auch noch unentgeltlich ist entfällt das "geschäftlich" in jedem Fall.

Interessant ist dieser Kommentar von "Hans-Martin" aus diesem Forum:

Es gibt eine klare Regelung bei Veröffentlichung von Markennamen.
Die Veröffentlichung eines Fotos mit einem Markennamen ist gründsätzlich erlaubt wenn sie, so wie hier der Truck, im öffentlichen Bereich sichtbar ist, die Marke durch die Veröffentlichung keinen Schaden erleidet oder damit für ein eigenes ähnliches Produkt geworben wird.
Wenn eine Firma öffentlich Werbung betreibt und dabei auch der Markenname sichtbar ist muss diese Firma auch davon ausgehen das fotografiert wird und diese Fotos auch gezeigt oder veröffentlicht werden, sei es in Form einer Reportage oder Fotos von Besuchern. Da diese Firma durch die Veröffentlichung auch einen Nutzen zieht ist diese Veröffentlichung der Fotos nicht verboten.

Das ist keine verbindliche Rechtsauskunft sondern mein Wissenstand als Herausgeber eines Onlinemagazins und einer kurzen Rückfrage bei einem Rechtsanwalt.

LG
Hans Martin

Belgien kennt auch die Panoramafreiheit, aber die ist gegebüber der deutschen "Version" leider um diese eine Sache eingeschränkt (in Frankreich übrigens auch).

Laut Wikipedia gibt es in Frankreich und Belgien keinerlei Panoramafreiheit, es ist aber immer die Frage, ob die Rechteinhaber auch von ihrem Recht Gebrauch machen wollen.

Geschmacksmuster

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 22:33 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von fabs, Samstag, 21.08.2010, 22:59

Wie ich dieser Wikipedia-Seite entnehme, können bei einem Geschmacksmusterschutz (nicht bei einer Marke!) offenbar doch Rechte, die die Bildwiedergabe regulieren, seitens des Inhabers vorliegen: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster. Allerdings ist die einfache Wiedergabe auf einer Homepage zu Dokumentarzwecken usw. offenbar immer unproblematisch.

Geschmacksmuster

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 22:51 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318

Wie ich dieser Wikipedia-Seite entnehme, können bei einem Geschmacksmusterschutz (nicht bei einer Marke!) offenbar doch Rechte, die die Bildwiedergabe regulieren, seitens des Inhabers vorliegen: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster . Allerdings ist die einfache Wiedergabe auf einer Homepage zu Dokumentarzwecken usw. offenbar immer unproblematisch.

Muss ich die kryptischen Aussagen in Wikipedia verstehen? *lach*

Aber das was Du ansprichst ist die "redaktionelle Nutzung". Das ist dann noch eine andere Baustelle. Da ist vieles erlaubt.

Mir fallen auf Anhieb folgende Arten der Nutzung ein:
*gewerblich/kommerziell (z.B. für Werbebroschüren) ==> allg. viele Einschränkungen
*redaktionell (=Texte mit Bildern "ausschmücken) ==> hier ist vieles erlaubt
*künstlerisch ==> noch mehr erlaubt
*privat (nicht veröffentlicht) ==> da kann man praktisch alles machen


P.S.: Dein Link hat nicht funktioniert, weil direkt ein Punkt (Satzzeichen) folgte. Habs korrigiert - auch wenn es jetzt nicht mehr 100% der perfekten Darstellung (=kein Leerzeichen vor Satzzeichen) entspricht ;)

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Geschmacksmuster

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 22:56 (vor 5708 Tagen) @ Steffen

Muss ich die kryptischen Aussagen in Wikipedia verstehen? *lach*

Bin da auch nicht ganz durchgestiegen. :-) Anderswo heißt es wieder, 2D-Modelle (=Bilder) von 3D-Werken seien in jedem Fall problemlos. Will das alles nicht so ganz glauben...

Mir fallen auf Anhieb folgende Arten der Nutzung ein:
*gewerblich/kommerziell (z.B. für Werbebroschüren) ==> allg. viele Einschränkungen
*redaktionell (=Texte mit Bildern "ausschmücken) ==> hier ist vieles erlaubt
*künstlerisch ==> noch mehr erlaubt
*privat (nicht veröffentlicht) ==> da kann man praktisch alles machen

Ja, das muss man wohl in der Tat unterscheiden.

P.S.: Dein Link hat nicht funktioniert, weil direkt ein Punkt (Satzzeichen) folgte. Habs korrigiert - auch wenn es jetzt nicht mehr 100% der perfekten Darstellung (=kein Leerzeichen vor Satzzeichen) entspricht ;)

Oh, danke.

Geschmacksmuster

fabs, Braunschweig, Samstag, 21.08.2010, 23:04 (vor 5708 Tagen) @ Steffen

P.S.: Dein Link hat nicht funktioniert, weil direkt ein Punkt (Satzzeichen) folgte. Habs korrigiert - auch wenn es jetzt nicht mehr 100% der perfekten Darstellung (=kein Leerzeichen vor Satzzeichen) entspricht ;)

Moin!
Auch wenn das eigentlich nicht die Art hier ist, daß alle möglichen Leute in fremden Beiträgen rumrühren, habe ich es auch noch mal geändert, sodaß sowohl Link, als auch Interpunktion korrekt sind.

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Danke! *owt*

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 23:17 (vor 5708 Tagen) @ fabs

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Geschmacksmuster

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 23:43 (vor 5708 Tagen) @ fabs

Moin!
Auch wenn das eigentlich nicht die Art hier ist, daß alle möglichen Leute in fremden Beiträgen rumrühren, habe ich es auch noch mal geändert, sodaß sowohl Link, als auch Interpunktion korrekt sind.

Von mir aus könnt ihr den Punkt auch gleich mit entsorgen er gehört da ja gar nicht hin - ist ja kein Satzende ;-)

Geschmacksmuster / Panoramafreiheit

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 22:43 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318

Wenn Du so willst ist ein Foto ja die Kopie des Designs ;)

Ne, eine Kopie wäre es, wenn ich mir als Hersteller "Salsthom" einen ECE (Eurocity-Express) baue, der so aus sieht wie ein ICE.

Markenschutz (und eben auch Geschmacksmusterschutz) steht leider über der Panoramafreiheit. Man darf jetzt auch nicht zum nächsten Discounter fahren, das Logo fotografieren und das Bild nach Belieben veröffentlichen.


Ist das wirklich so? Soweit ich weiß, bezieht sich der Markenschutz nur auf die Benutzung, nicht aber auf die Darstellung der Marke.

Also Gesetze jonglieren kann ich nicht - bin mehr ein Fall für die Anwendung ;)

Auf jeden Fall muss man unterscheiden zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Nutzung.
Du kannst schon Logos fotografieren und auf Deine private Homepage stellen, ich glaube da spricht nichts dagegen. Aber wenn ich jetzt sagen wir mal das Logo von ALDI fotografiere und ungefragt auf ein FDP-Werbeplakat drucke - DAS ist dann nicht erlaubt ;))

Eine gewerbliche Nutzung des Fotos mit dem Logo ist ja irgendwo eine Nutzung der Marke und nicht nur deren bloße Darstellung. Insofern widersprechen wir uns ja nicht ;)

Belgien kennt auch die Panoramafreiheit, aber die ist gegebüber der deutschen "Version" leider um diese eine Sache eingeschränkt (in Frankreich übrigens auch).


Laut Wikipedia gibt es in Frankreich und Belgien keinerlei Panoramafreiheit, es ist aber immer die Frage, ob die Rechteinhaber auch von ihrem Recht Gebrauch machen wollen.

Ich zitiere mal Belgien-Ausschnitt aus Wikipedia:

Belgien
Die Panoramafreiheit im Sinne der deutschen Regelung gilt in Belgien nicht. In Belgien darf daher ein moderner, künstlerisch gestalteter Brunnen auf einem öffentlichen Platz nur dann als Foto veröffentlicht werden, wenn er nicht das zentrale Bildmotiv darstellt. Ebenso werden die Urheberrechte des Atomiums von der SABAM (belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern) geschützt.

Da steht nicht, dass es in Belgien keine Panoramafreiheit gibt - nur, dass es nicht exakt so ist wie in Deutschland.

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Geschmacksmuster / Panoramafreiheit

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 22:53 (vor 5708 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 21.08.2010, 22:57

Also Gesetze jonglieren kann ich nicht - bin mehr ein Fall für die Anwendung ;)

Offensichtlich ist es so, dass die Panoramafreiheit nur für Gebäude und alle "bleibenden" Gegenstände gilt, nicht also für den ICE. Hier kann dann vermutlich der Geschmacksmusterschutz doch die Verarbeitung der Bildnisse verhindern.

Auf jeden Fall muss man unterscheiden zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Nutzung.

Richtig. Und dann auch, ob die FDP auf Aldi in ein schlechtes Licht rücken will oder ob die FDP mit dem Mercedes-Stern werben will "Wir sorgen für bequemes Vorankommen"... ;-)

Ich zitiere mal Belgien-Ausschnitt aus Wikipedia:

Belgien
Die Panoramafreiheit im Sinne der deutschen Regelung gilt in Belgien nicht. In Belgien darf daher ein moderner, künstlerisch gestalteter Brunnen auf einem öffentlichen Platz nur dann als Foto veröffentlicht werden, wenn er nicht das zentrale Bildmotiv darstellt. Ebenso werden die Urheberrechte des Atomiums von der SABAM (belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern) geschützt.

Stimmt, da hast du wohl Recht. Obwohl ja auch genannt ist, dass irgendwelche Brunnen nicht als Hauptmotiv veröffentlicht werden dürfen. Weißt du, wie das dort genau aussieht?

Das ist ja auch eine tolle Ansicht:

In der deutschen Wikipedia sind die Bilder wieder online, und dazu auch noch unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Man ist dort aktuell folgender Ansicht: Für Deutsche gilt die Panoramafreiheit weltweit, und in Deutschland kann man alles damit machen.

www.bruessel-gui.de

Geschmacksmuster / Panoramafreiheit

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 23:15 (vor 5708 Tagen) @ Fabian318

Also Gesetze jonglieren kann ich nicht - bin mehr ein Fall für die Anwendung ;)

Offensichtlich ist es so, dass die Panoramafreiheit nur für Gebäude und alle "bleibenden" Gegenstände gilt, nicht also für den ICE. Hier kann dann vermutlich der Geschmacksmusterschutz doch die Verarbeitung der Bildnisse verhindern.

Das mit "bleibend" stimmt! (Promionentes Gegenbeispiel: Christos verpackter Reichstag - die haben damals sämtliche unerlaubte Veröffnetlichungen abgemahnt)
Das man dem ICE und Geschmacksmuster ist klar. Was mir aber nicht ganz klar ist: Darf man andere Züge fotografieren (bzw. das Foto kommerziell nutzen - ohne Logo)? Mir wäre nicht bekannt, dass man das nicht dürfte, andererseits ist das kein "bleibender" Gegenstand. Und beim ICE lese ich immer nur, dass man ihn wegen dem Geschmacksmusterschutz nicht fotografieren darf, nie wegen dem "nicht bleibend".

Auf jeden Fall muss man unterscheiden zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Nutzung.

Richtig. Und dann auch, ob die FDP auf Aldi in ein schlechtes Licht rücken will oder ob die FDP mit dem Mercedes-Stern werben will "Wir sorgen für bequemes Vorankommen"... ;-)

"Bequem in den Ruin" *duck*

Ich zitiere mal Belgien-Ausschnitt aus Wikipedia:

Belgien
Die Panoramafreiheit im Sinne der deutschen Regelung gilt in Belgien nicht. In Belgien darf daher ein moderner, künstlerisch gestalteter Brunnen auf einem öffentlichen Platz nur dann als Foto veröffentlicht werden, wenn er nicht das zentrale Bildmotiv darstellt. Ebenso werden die Urheberrechte des Atomiums von der SABAM (belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern) geschützt.


Stimmt, da hast du wohl Recht. Obwohl ja auch genannt ist, dass irgendwelche Brunnen nicht als Hauptmotiv veröffentlicht werden dürfen. Weißt du, wie das dort genau aussieht?

Ich vermute(!!) dahinter steckt auch die Sache mit der SABAM. Das ist ja wie bei uns die GEMA (und VG Wort und VG BildKunst), alles was Kunst ist kann man durch die schützen lassen (bzw. kann sich der Künstler durch die SABAM vertreten lassen). Das betrifft theoretisch das Atomium genauso wie vieles andere im Land. Ich habe bisher aber nur gehört, dass es beim Atomium Probleme gibt.

Das ist ja auch eine tolle Ansicht:

In der deutschen Wikipedia sind die Bilder wieder online, und dazu auch noch unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Man ist dort aktuell folgender Ansicht: Für Deutsche gilt die Panoramafreiheit weltweit, und in Deutschland kann man alles damit machen.

www.bruessel-gui.de

Dann kann ich also ein deutschsprachiges (und nur in Deutschland veröffentliches) Buch (mit Fotos) über das Atomium machen, ohne dass ich mich mit der SABAM rumschlagen muss?
Ich glaube vorher schliesse ich besser eine internationale Rechtsversicherung ab *gg*

Aber die Amis (genauer: Google) vertritt eine ähnliche Auffassung - und scannt mal eben, entgegen sämtlicher Urheberrechte, alle Bücher und stellt sie ins Netz.

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Ist das erlaubt? Broschüre drucken mit ICE

Schorschi, Dienstag, 24.08.2010, 05:29 (vor 5706 Tagen) @ Weltenbummler

Hi!

Für den privaten Gebrauch ist sowas erlaubt, es kommt ja nicht nach aussen und wird nicht verhökert.
Ich würde beim Broschüre drucken darauf achten dass du das copyright ausdrücklich vermerkst und ausserdem würde ich hinten noch reinschreiben dass es auf keinen Fall erlaubt ist das Teil irgendwann zu verkaufen (Flohmarkt oder so). Ansonsten frohes Broschüre drucken. Im Zweifel gehe ich immer von der Devise aus - wo kein Kläger da kein Richter. Wer sollte denn mitbekommen dass ihr über den Werdegang des ICE ne Broschüre drucken lasst? Ich meine - so groß wird Euer Verein nicht sein, oder? Ist ja kein Sportverein und unserem Hobby frönen ja nun nicht sooo viele Leute. Daher - klar - lasst ne Broschüre drucken - spricht nix dagegen und kann auch in dem Fall wirklich nix passieren. Habt ihr schonmal geschaut obs sowas nicht schon gibt bevor Ihr Euch die Arbeit macht. Die Bahn veröffentlich ja hin und wieder auch was...

Gruß vom Schorschi

Ist das erlaubt? Broschüre drucken mit ICE

Weltenbummler, Dienstag, 23.11.2010, 16:32 (vor 5614 Tagen) @ Schorschi

Hallo!
Vielen Dank, dass sich soviele von euch beteiligt haben. Ich habe die Gesichter der Menschen unkentlich gemacht. Bei der Bahn habe ich mal lieber nicht angefragt! Man will ja keine schlafenden Hunde wecken, oder? Nicht, dass es nachher so wäre, dass ich ungefragt nie Probleme bekommen hätte, aber gefragt einen riesen Zirkus habe! Die Broschüre ist sehr gut geworden, die Miglieder waren echt begeistert!
Euch nochmals allen vielen Dank!

Ist das erlaubt? Menschen: Wohl ja.

Ralle622, Bonn, Dienstag, 23.11.2010, 17:56 (vor 5614 Tagen) @ Weltenbummler

Jedenfalls im Hinblick auf die Menschen halte ich das für unproblematisch, vgl.
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kunsturhg/gesamt.pdf

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