Ich bin ja für Freiheit im Internet und blogs (Allgemeines Forum)

GUM, Montag, 16.08.2010, 18:43 (vor 5784 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von GUM, Montag, 16.08.2010, 18:44

Nach einer wirksamen Kündigung verliert die Mobility BahnCard 100 ihre Gültigkeit und ist bis zum 5. des Folgemonats per Einschreiben an den bahn.comfort-Service zurückzusenden. Wird die Mobility BahnCard 100 nicht bis zum vorgenannten Termin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.


Rein interessenshalber: was passiert, wenn man sich kurz zuvor noch eine Ersatzkarte bestellt hat? Die BC 100 gilt doch, auch wenn sie im Abo bezogen wird, laut Aufdruck immer ein Jahr. Ist eine wirksame Kündigung auch möglich, wenn dann nur die Ersatzkarte eingeschickt wird?

Gruß,
Tommyboy

Deine Betrugs- und Ver*rschungsanleitungen gehen mir gewaltig auf die Nerven. Kannst Du nicht bahnfahren wie jeder andere auch. Trotzdem bin und bleibe ich Gegner von Löschungen und Sperrungen.

Solche Leute kenen ich auch aus dem Geschäftsleben zwischen Lieferanten und Kunden. Das sind diejenigen, die sich dann am meisten wundern, wenn sie nur noch gegen Vorkasse oder gar nicht mehr beliefert werden.

Einfach nur zum K*****. Sorry für die Ausdrucksweise aber das Verhalten ist fast schon kleptomanisch.


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