Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo (Allgemeines Forum)

chris, Freitag, 13.08.2010, 15:49 (vor 5780 Tagen)

Hey Leute,

ich denke, ihr kennt auch am besten aus.
Wie sieht es denn mit der Verlängerung der BahnCard 100 im Abo aus? Ich habe mir letztes Jahr im Oktober die BC100 im Abo besorgt und gehört, dass man die nach 12 Monaten zu jedem Monatsende einfach kündigen kann. Stimmt das? Nicht, dass ich das demnächst annehme/verpenne und dann nochmal um knapp 4000 EUR erleichtert werde.

Also ich würde sie gerne bis Ende dieses Jahres noch benutzen und dann zurückgeben, falls es die Regelung zulässt.

Grüße
chris

Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo

Sascha Heß, Freitag, 13.08.2010, 17:03 (vor 5780 Tagen) @ chris

Hallo Chris,

hier die Bedingungen der BC100 im Abo zum Thema Kündigung:

Bei erstmaliger Bestellung frühestens zum Ablauf der Geltungsdauer (1 Jahr) möglich; Kündigung muss beim bahn.comfort-Service spätestens 6 Wochen vor Ende der Geltungsdauer schriftlich vorliegen.

Danach ist das Abo jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende beim bahn.comfort-Service kündbar (Ausnahme: bei Verlust der Mobility BahnCard 100). Im Falle von Änderungen wird die DB den Kunden rechtzeitig informieren. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem bahn.comfort-Service kündigen.

Nach einer wirksamen Kündigung verliert die Mobility BahnCard 100 ihre Gültigkeit und ist bis zum 5. des Folgemonats per Einschreiben an den bahn.comfort-Service zurückzusenden. Wird die Mobility BahnCard 100 nicht bis zum vorgenannten Termin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter...

Viele Grüße
Sascha

Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo

chris, Freitag, 13.08.2010, 17:07 (vor 5780 Tagen) @ Sascha Heß

Super, vielen lieben Dank!

Also wenn ich zum Jahreswechsel keine Lust mehr auf die BC100 habe, werde ich spätestens am 14.11.2010 meine Kündigung eingereicht haben und dann bis zum 05.01.2010 die BC per Einschreiben verschickt haben, richtig?
(Okay, bei der Weihnachtszeit kann es zu Verzögerungen kommen, nehme ich an)

Grüße

Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo

Sascha Heß, Freitag, 13.08.2010, 17:12 (vor 5780 Tagen) @ chris

Genau so ist es!
Und auch wenn es dann beim Einschicken der BC zu Verzögerungen kommt, weil die Post noch den Rückstau der Weihnachtstage abarbeitet, kann es Dir egal sein, denn beim Einschreiben hast Du ja den Einlieferungsbeleg vom 05.01.

Viele Grüße
Sascha

Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo (geklärt)

chris, Freitag, 13.08.2010, 17:17 (vor 5780 Tagen) @ Sascha Heß

yeah :) super. Vielen Dank nochmal!

Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo

Tommyboy, OWL, Freitag, 13.08.2010, 17:54 (vor 5780 Tagen) @ Sascha Heß

Nach einer wirksamen Kündigung verliert die Mobility BahnCard 100 ihre Gültigkeit und ist bis zum 5. des Folgemonats per Einschreiben an den bahn.comfort-Service zurückzusenden. Wird die Mobility BahnCard 100 nicht bis zum vorgenannten Termin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.

Rein interessenshalber: was passiert, wenn man sich kurz zuvor noch eine Ersatzkarte bestellt hat? Die BC 100 gilt doch, auch wenn sie im Abo bezogen wird, laut Aufdruck immer ein Jahr. Ist eine wirksame Kündigung auch möglich, wenn dann nur die Ersatzkarte eingeschickt wird?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Auf solche Gedanken sollte man erst gar nicht kommen

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 13.08.2010, 18:24 (vor 5780 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

Rein interessenshalber: was passiert, wenn man sich kurz zuvor noch eine Ersatzkarte bestellt hat? Die BC 100 gilt doch, auch wenn sie im Abo bezogen wird, laut Aufdruck immer ein Jahr. Ist eine wirksame Kündigung auch möglich, wenn dann nur die Ersatzkarte eingeschickt wird?

also du hast immer Fragen auf Lager....!?! *kopfschüttel*

Dann muss man die Ersatzkarte einschicken. Wer dennoch so bescheuert ist und die ursprüngliche Karte nutzt und dabei hoffentlich auffliegt bekommt eine Anzeige wegen Betruges. Ich hoffe, dass Leute mit so einer Einstellung so richtig auf die Schnauze fliegen und sich noch Jahrzehnte später über ihre Jugendsünden ärgern, die ihnen berufliche Chancen verbaut haben.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo

rotfuxx, Freitag, 13.08.2010, 19:48 (vor 5780 Tagen) @ Tommyboy

Ohoh Tommyboy. Es gibt sicherlich Graubereiche bei denen ich Bahn-Verarsche verstehen kann. Dazu zähle ich z.B. das harmolose Punkte für andere sammeln oder das brisantere Rückfahrtickets noch einmal Nutzen, weil sich die ZUBs nicht getraut haben bei einer Kastrophenfahrt (IC statt ICE, der aber auch im Arsch und +90 und gnadenloser Hunger) zu kontrollieren.

Aber Dein Beitrag orientiert dann doch zum handfesten Betrug. Ich kann Dir nur raten niemals auf die Idee zu kommen in den öffentlichen Dienst einzutreten. Da verbaust Du Dir mit solchen Scherereien Deine ganze Zukunft. Als privater Arbeitgeber würde ich mir auch Gedanken machen, wenn ich rausbekommen sollte, dass jemand so bescheißt. Da muss man einfach den Verdacht haben, dass Du bei sich bietender Gelegenheit auch Näherstehende übers Ohr haust.

Überdenke einfach mal Dein grundsätzliches Rechts- und Moralverständnis und dekliniere einfach mal einige Deiner Gedankengänge mit der Goldenen Regel durch (vielleicht eher mit dem kategorischen Imperativ, denn mit einem hinterhältigem Menschenbild kann man vieles akzeptieren).

Ich hoffe Du ziehst den Schluss, dass unsere Gesellschaft leider gleichsam ineffizient wie ungerecht wäre, wenn sich alle so regelwidrig verhalten würden.

Und es wird der Tag kommen, bei denen solche Schlitzohre auf die Nase fallen und das zum Glück weit vor dem jüngsten Gericht. Entweder ein Ding läuft aus dem Ruder oder eine längst vergangene Schererei holt einen wieder ein. Ich kenne genügend von diesen Fällen.

Kündigung nach 12 Monate BC100 im Abo

Sascha Heß, Freitag, 13.08.2010, 22:49 (vor 5780 Tagen) @ Tommyboy

Hallo!

Ich bin auch immer wieder von Deinen Fragen begeistert...
Man sieht doch, welche Ideen manche Leute haben können, um Unternehmen oder andere Personen zu benachteiligen.

Zum Glück hat die Bahn hier mitgedacht und eine entsprechende Regelung getroffen: Wenn für eine im Abo gezahlte BC100 eine Ersatzkarte ausgestellt wird, entfällt die Möglichkeit einer monatsweisen Kündigung bis zum Ablauf des entsprechenden Gültigkeitszeitraums der Karte.
So soll nämlich genau dieser Betrug unterbunden werden.

Viele Grüße
Sascha

Auf solche Gedanken sollte man erst gar nicht kommen

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Freitag, 13.08.2010, 22:53 (vor 5780 Tagen) @ Holger_HAM

Dann muss man die Ersatzkarte einschicken. Wer dennoch so bescheuert ist und die ursprüngliche Karte nutzt und dabei hoffentlich auffliegt bekommt eine Anzeige wegen Betruges. Ich hoffe, dass Leute mit so einer Einstellung so richtig auf die Schnauze fliegen und sich noch Jahrzehnte später über ihre Jugendsünden ärgern, die ihnen berufliche Chancen verbaut haben.

Ich glaube, das würden manchen Leuten nicht mal jucken... zahlt doch eh alles der Staat dann (und damit Steuerzahler wie Du und ich)...

--
bye, Dan

[image]

Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/

Was soll diese Frage

Frank-RE, Recklinghausen, Freitag, 13.08.2010, 23:12 (vor 5780 Tagen) @ Sascha Heß
bearbeitet von Frank-RE, Freitag, 13.08.2010, 23:14

Zum Glück hat die Bahn hier mitgedacht und eine entsprechende Regelung getroffen: Wenn für eine im Abo gezahlte BC100 eine Ersatzkarte ausgestellt wird, entfällt die Möglichkeit einer monatsweisen Kündigung bis zum Ablauf des entsprechenden Gültigkeitszeitraums der Karte.
So soll nämlich genau dieser Betrug unterbunden werden.

Viele Grüße
Sascha

Genau.... hier hat die Bahn endlich mal mitgedacht, das genau solche Arschlöcher wie Tommyboy gar nicht erst auf die Idee kommen hier nen Betrug im Gegenwert von 3800 zu posten und dann denken können sie wären Gott weiß wie pfiffig.
Wenn ich sowas lese kriege ich einfach das Kotzen..... und das war jetzt persönlich gemeint!!!!!!

Das musste mal raus jetzt......
War ja nicht das erste mal das so etwas in der Richtung gepostet wird.

Was soll diese Frage

Steffen, Freitag, 13.08.2010, 23:14 (vor 5780 Tagen) @ Frank-RE

Arschlöcher

Pssssssssst. Deine Meinung will ich Dir nicht nehmen, aber ein klein wenig anständiger bitte ;)

Was soll diese Frage

Frank-RE, Recklinghausen, Freitag, 13.08.2010, 23:16 (vor 5780 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Frank-RE, Freitag, 13.08.2010, 23:17

OK.... lass dich küssen,-)

editier es doch zum A.... loch...dann weiß auch jeder was gemeint ist....

im Ruhrgebiet sagen wir halt was sache ist,-)

Was soll diese Frage

Steffen, Freitag, 13.08.2010, 23:17 (vor 5780 Tagen) @ Frank-RE

OK.... lass dich küssen,-)

Hmmm..... :D
^^

--
[image]

alternative BC100-Modelle

sflori, Sonntag, 15.08.2010, 03:10 (vor 5779 Tagen) @ Tommyboy

Clever von der Bahn, dass sie im Falle von Ersatzkarten die vorzeitige Kündigung verweigert. Aber die Frage von Tommyboy zeigt ein generelles Problem auf: Wenn ich wirklich die BC100 verliere, kann das im Kündigungsfalle schon den ein oder anderen Tausender kosten. Zumal das Problem ja jedes Jahr aufs Neue existiert.

Alternativen wären 1.) entweder die Validierung im MT (Liste aller BC100 Karten müsste im MT abgelegt werden) - bleibt nur noch die Zeitspanne zum Missbrauch, bis das MT "aufgetankt" wird...

Oder es gibt 2.) monatl. neue Karten, was Porto- und Produktionskosten nach sich zieht. Außerdem muss man immer in den Briefkasten gucken, die richtige Karte haben und es darf aufm Postweg nichts verloren gehen. Also eher unpraktisch...

Das erste klingt doch gar nicht schlecht, oder was meint ihr?


Bye. Flo.

alternative BC100-Modelle

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 15.08.2010, 05:57 (vor 5779 Tagen) @ sflori

Hallo,

Alternativen wären 1.) entweder die Validierung im MT (Liste aller BC100 Karten müsste im MT abgelegt werden) - bleibt nur noch die Zeitspanne zum Missbrauch, bis das MT "aufgetankt" wird...

...

Das erste klingt doch gar nicht schlecht, oder was meint ihr?

gegen eine reine "Validierung" wäre nichts einzuwenden, ich hätte jedoch schwer etwas gegen Erfassung meiner Fahrten.

Man kann auch einfach alles so lassen, wie es ist. Ich habe noch nie eine BC100 verbummelt oder verloren. Und beim Diebstahl ist oft auch der Bestohlene mit Schuld daran, dass er sich die Sachen abnehmen ließ. Es gibt Dinge im Leben, die können halt ins Geld gehen, wenn man nicht aufpasst.

Eine Sache, die man wirklich ändern könnte, wäre die Farbe. Jedes Jahr wird eine andere Farbe herausgegeben und ein Missbrauch einer abgelaufenen Karte wäre nicht so einfach. Aber andererseits wäre das eh Betrug und das DB-Personal kann (und macht es auch tagtäglich erfolgreich) das Datum lesen und gut ist.

Mein Fazit: Kein Änderungsbedarf.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

alternative BC100-Modelle

fxe, Sonntag, 15.08.2010, 11:47 (vor 5779 Tagen) @ sflori
bearbeitet von fxe, Sonntag, 15.08.2010, 11:49

Clever von der Bahn, dass sie im Falle von Ersatzkarten die vorzeitige Kündigung verweigert. Aber die Frage von Tommyboy zeigt ein generelles Problem auf: Wenn ich wirklich die BC100 verliere, kann das im Kündigungsfalle schon den ein oder anderen Tausender kosten. Zumal das Problem ja jedes Jahr aufs Neue existiert.

Geht die Nutzung der Kreditkarte beim Abo nicht? Da ist es wohl eher die Ausnahme als die Regel keine als E gekennzeichnet Karte zu besitze. Gut im ersten Jahr eh unerheblich, da nicht kündbar und die FolgeBC ist das gleich eine Kreditkarte. Was ist aber bei Bestellung des Merkmals Kreditkarte später im Jahr oder zu Beginn des zweiten Jahres?

Eine regelmäßige Kündigungsmöglichkeit des Abos dürfte doch die alljährlichen Tarfanpassungen im Dezember sein (gut darauf kann man nicht 100% setzen). Damit ist auch unterjährig im ersten Jahr die (Sonder-)Kündigung möglich. Meines Erachtens der einzige Vorteil der Abo-Version.

Wer nur auf Ratenzahlung aus ist, kann auch die (preiswerteren) Raten mit Vorfinanzierung der Nicht-Abo-100-Karte eines Reisebüros im Badischen in Anspruch nehmen.

FxE

Was soll diese Frage

Matze86, München, Montag, 16.08.2010, 15:59 (vor 5777 Tagen) @ Steffen

OK.... lass dich küssen,-)


Hmmm..... :D
^^

Was bahnt sich denn da an?!? ;P

Ich bin ja für Freiheit im Internet und blogs

GUM, Montag, 16.08.2010, 18:43 (vor 5777 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von GUM, Montag, 16.08.2010, 18:44

Nach einer wirksamen Kündigung verliert die Mobility BahnCard 100 ihre Gültigkeit und ist bis zum 5. des Folgemonats per Einschreiben an den bahn.comfort-Service zurückzusenden. Wird die Mobility BahnCard 100 nicht bis zum vorgenannten Termin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.


Rein interessenshalber: was passiert, wenn man sich kurz zuvor noch eine Ersatzkarte bestellt hat? Die BC 100 gilt doch, auch wenn sie im Abo bezogen wird, laut Aufdruck immer ein Jahr. Ist eine wirksame Kündigung auch möglich, wenn dann nur die Ersatzkarte eingeschickt wird?

Gruß,
Tommyboy

Deine Betrugs- und Ver*rschungsanleitungen gehen mir gewaltig auf die Nerven. Kannst Du nicht bahnfahren wie jeder andere auch. Trotzdem bin und bleibe ich Gegner von Löschungen und Sperrungen.

Solche Leute kenen ich auch aus dem Geschäftsleben zwischen Lieferanten und Kunden. Das sind diejenigen, die sich dann am meisten wundern, wenn sie nur noch gegen Vorkasse oder gar nicht mehr beliefert werden.

Einfach nur zum K*****. Sorry für die Ausdrucksweise aber das Verhalten ist fast schon kleptomanisch.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum