Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse " (Allgemeines Forum)

Ozzwald, Freitag, 06.08.2010, 00:35 (vor 5776 Tagen)

So,

ich wollt mal aufführen bei welchen Gründen ein Entschädigungsanspruch besteht, und bei welchen nicht:

Ausschlussgründe sind:

- Polizeiliche Ermittlung
- ärtzl. Verorgung eines Fahrgastes
- unbefugtes Betätigen der Notbremse durch Reisende
- Personen im Gleis
- Notarzteinsatz am Gleis
- Unwetter
- Pass- und Zollkontrolle
- Beeinträchtigung durch Vandalismus

Keine Ausschlussgründe sind:
- Warten auf Anschluss
- Feuerwehreinsatz an der Strecke
- Gegenstände im Gleis
- Streik
- Tiere im Gleis
- Witterungsbedinge Störung
- versp. Übergabe Ausland


Kurze Erläuterung:

Personen im Gleis vs. Tiere im Gleis:
-Peronen entscheiden sich selber dafür, Tiere nicht wirklich
-Feuerwehreinsatz: Man könnte die Böschung zurückschneiden
-Unwetter vs. Witterung: Unwetter z.B. Bliteinschlag etc ; witterungsbedingt: z.B. eingefrorene Weiche (wäre vermeidbar), Kuppelstörung (wäre vermeidbar), also eher die technische Seite der Infra- und Fahrzeugtechnik.

Wichtig:

Kommt zu einem Ausschlussgrund, ein Grund dazu, welcher keiner ist, so besteht ein Anspruch:

z.B. +123 wegen Notartzteinsatz, dann später nochmal +5 wegen Anschlussfahrgäste

(Unlogisch, aber ist "leider" so)

Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse "

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 06.08.2010, 07:07 (vor 5776 Tagen) @ Ozzwald

Hallo Ozzwald,
vielen Dank für die Auflistung. Aus Fahrgastsicht klingt das alles nachvollziehbar.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse "

MAPO81, Freitag, 06.08.2010, 08:03 (vor 5776 Tagen) @ Ozzwald

Hallo Ozzwald,

auch von mir ein herzliches Danke! Hastu das aus Zeitgründen jetzt gepostet oder gab es da ein Update, aktuelle Übersicht o.ä.?

Wichtig:

Kommt zu einem Ausschlussgrund, ein Grund dazu, welcher keiner ist, so besteht ein Anspruch:

z.B. +123 wegen Notartzteinsatz, dann später nochmal +5 wegen Anschlussfahrgäste

(Unlogisch, aber ist "leider" so)

Und umgekehrt besteht scheinbar kein Anspruch ;-) - zumindest hatte ich vor einiger Zeit eine längere Auseinandersetzung mit dem SC Fahrgastrechte.
In dem Fall ging es um den IC 2170: Der Zug sammelte durch eine Störung an einem Güterzug und einen Stellwerksausfall über 60 Minuten Verspätung und setzte anschließend wegen Personen im Gleis noch mal ein paar Minuten zu. Ankunft in Westerland war damals mit ~ +75. Da als letzter Grund "Personen im Gleis" angegeben wurde, weigerte sich das SC ewig mir eine Entschädigung zu zahlen.


Viele Grüße,
Martin

Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse "

bigbug21, Freitag, 06.08.2010, 08:16 (vor 5776 Tagen) @ Ozzwald

Hallo Ozzwald,

ich würde als Kriterium noch mit aufnehmen, ob es dem Verkehrsunternehmen zuzumuten war, einen Ersatzzug bereitzustellen. Wenn an großen Knotenbahnhöfen ein einzelner Fernzug stark verspätet einläuft, und kein Ersatzzug gestellt wurde, obwohl dies nach Betriebslage durchaus zuzumuten gewesen wäre, würde ich in jedem Fall einen Entschädigungsanspruch stellen und ggf. durchsetzen.

Viele Grüße
Peter

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unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten

Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse "

Marco25, Freitag, 06.08.2010, 08:35 (vor 5776 Tagen) @ Ozzwald

Hallo Ozzwald,

erstmal danke für die Auflistung.

- versp. Übergabe Ausland

Dazu habe ich mal eine Frage, vor einiger Zeit kam es beim EC 378 dazu das der verspätete Übergeben wurde von der CD. Als Begründung gab es als Zusatz (Personenunfall bei Bratislava). Wie sieht es in diesen Fall mit einer Entschädigung aus?

Danke

Gruß Marco

Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse "

Steffen, Freitag, 06.08.2010, 09:05 (vor 5775 Tagen) @ Ozzwald

Spricht irgendwas dagegen, dass wir diese Liste noch in unsere Fahrgastrechte-FAQ aufnehmen? Bzw. muss man dazu dann noch was ergänzen?

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