Kündigung Zeitkarten (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Freitag, 23.07.2010, 16:22 (vor 5826 Tagen)

Zum Wochenende noch ein trauriges Thema:

die Kündigung von Zeitkarten ("sag zum Abschied leise Mehdorn;-)").

Die Beförderungsbedingungen für Zeitkarten sprechen unter 8.3.1 von einer Kündigungsfrist von einem Monat und Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende. 8.3.2 versucht, die entsprechende Berechnung eines Nachzahl- oder Erstattungsbetrags festzulegen, allerdings nur in Bezug auf Monatskarten (grundsätzlich muss man so viel wie für die verfahrenen Monatskarten bezahlen, wenn man die -günstigere- Jahreskarte vorzeitig kündigt).

Nun ist die Frage: zu wann ist eine Jahreskarte, die nicht am Monatsanfang "begonnen" hat (sondern z.B. am 11.11.), zu kündigen? Zum Ende der entsprechend ablaufenden Monatskartenzeiträume (also zum 10.8.) damit die Differenzbetragsberechnung auf Monatskartenbasis möglich ist, oder zum Ende des Kalendermonats (also zum Beispiel zum 31.7.) - wie erfolgt dann die Differenzbetragsbestimmung?

überlegt übers Wochenende
fjk

Kündigung Zeitkarten

liebe70, Samstag, 24.07.2010, 09:55 (vor 5825 Tagen) @ fjk

Die Beförderungsbedingungen für Zeitkarten sprechen unter 8.3.1 von einer Kündigungsfrist von einem Monat und Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende.
Nun ist die Frage: zu wann ist eine Jahreskarte, die nicht am Monatsanfang "begonnen" hat (sondern z.B. am 11.11.), zu kündigen? Zum Ende der entsprechend ablaufenden Monatskartenzeiträume (also zum 10.8.) damit die Differenzbetragsberechnung auf Monatskartenbasis möglich ist, oder zum Ende des Kalendermonats (also zum Beispiel zum 31.7.) - wie erfolgt dann die Differenzbetragsbestimmung?

Steht doch da. MONAT. Kündigung zum 10.8. und fertig. Die Berechnung erfolgt analog.

Kündigung Zeitkarten

Fernpendler, Samstag, 24.07.2010, 10:01 (vor 5825 Tagen) @ liebe70

Die ... für Zeitkarten sprechen unter 8.3.1 von einer Kündigungsfrist von einem Monat und Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende.
Steht doch da. MONAT. Kündigung zum 10.8. und fertig. Die Berechnung erfolgt analog.

Morgen!

Der Satz "Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende" würde m.E. bedeuten, dass, wenn ich heute kündige, die Kündigung zum 31.08. gelten würde (24.07. -> ein Monat -> 24.08. -> Monatsende 31.08.). Ist zumindest meine Auffassung.

Grüße
Haiko

Kündigung Zeitkarten

fjk, Montag, 26.07.2010, 09:42 (vor 5823 Tagen) @ Fernpendler

Die ... für Zeitkarten sprechen unter 8.3.1 von einer Kündigungsfrist von einem Monat und Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende.
Steht doch da. MONAT. Kündigung zum 10.8. und fertig. Die Berechnung erfolgt analog.


Morgen!

Der Satz "Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende" würde m.E. bedeuten, dass, wenn ich heute kündige, die Kündigung zum 31.08. gelten würde (24.07. -> ein Monat -> 24.08. -> Monatsende 31.08.). Ist zumindest meine Auffassung.

Grüße
Haiko

Moin,

und danke für das nochmalige Auseinanderklambüsern. Ich würde "Monatsende" eigentlich ja auch eher als Kalendermonatsende interpretieren (und daher die Frage, denn dadurch taucht die Abrechnungsfrage auf). Aber wenn Ralf sagt, bei Bahnens ist "Monat" immer "Fahrkartenmonat", dann glaube ich das auch gerne.

Wir werden sehen!
fjk

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