Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR (Fahrkarten und Angebote)
Sebastian-Berlin, Samstag, 31.10.2026, 16:17 (vor 1 Tag, 7 Stunden, 29 Min.)
Hallo Leute,
folgende Situation:
- Fahrt von Berlin mit dem RJ nach Kopenhagen
- Zug sammelt wegen diverser Kleinigkeiten bis zur Grenze circa 35 Minuten an
- In DK Störung am Triebfahrzeug, Verspätung in Kopenhagen knapp 2 h
- Servicecenter FGR verweigert Erstattung, Verspätung sei weniger als 1h (auch nach Hinweis auf die weitere Verspätung in DK keinerlei Entgegenkommen)
Was tut man hier sinnvollerweise?
Vom konkreten Fall abgesehen - seit 3-4 Monaten wird generell auch klares wie notwendige Reservierungsumbuchungen nicht mehr erstattet - sehr unschön.
Danke für Eure Hilfe!
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
bahnfahrerofr., Samstag, 31.10.2026, 16:41 (vor 1 Tag, 7 Stunden, 6 Min.) @ Sebastian-Berlin
Es ist wohl häufig so, dass die DB ab Ankunft Padborg keine Daten mehr hat. Das sieht man zum Beispiel auch im bahn.expert, dass kein Fettdruck vorliegt.
Teilweise fehlen auch nur an einzelnen Halten die Daten.
Das DB-System rechnet dann mit der letzten bekannten Verspätung weiter (in der Regel mit prognostiziertem Abbau bis zum Endbahnhof). Im Navigator sind diese Angaben dann grün und äußerst verwirrend, weil Fahrgäste denken es seien Echtzeitdaten.
Normalerweise "weiß" das SC FGR, ob Echtzeitdaten vorliegen oder nicht, und akzeptiert in letzterem Fall die Angabe des Fahrgastes.
Meine Vermutung ist, dass in diesem Fall irgend ein Datenfehler vorliegt, aufgrund dessen eine Prognose fälschlich als Echtzeit deklariert im System stand. Kann auch sein dass die DSB falsche Daten geliefert hat..
Eine Möglichkeit wäre, von der DSB eine Vespätungsbestätigung anzufordern und mit dieser Einspruch einzureichen, vorausgesetzt die DSB Zeit ist korrekt.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
Sebastian-Berlin, Samstag, 31.10.2026, 17:09 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 37 Min.) @ bahnfahrerofr.
Es ist wohl häufig so, dass die DB ab Ankunft Padborg keine Daten mehr hat. Das sieht man zum Beispiel auch im bahn.expert, dass kein Fettdruck vorliegt.
Teilweise fehlen auch nur an einzelnen Halten die Daten.
Das DB-System rechnet dann mit der letzten bekannten Verspätung weiter (in der Regel mit prognostiziertem Abbau bis zum Endbahnhof). Im Navigator sind diese Angaben dann grün und äußerst verwirrend, weil Fahrgäste denken es seien Echtzeitdaten.
Normalerweise "weiß" das SC FGR, ob Echtzeitdaten vorliegen oder nicht, und akzeptiert in letzterem Fall die Angabe des Fahrgastes.
Meine Vermutung ist, dass in diesem Fall irgend ein Datenfehler vorliegt, aufgrund dessen eine Prognose fälschlich als Echtzeit deklariert im System stand. Kann auch sein dass die DSB falsche Daten geliefert hat..
Eine Möglichkeit wäre, von der DSB eine Vespätungsbestätigung anzufordern und mit dieser Einspruch einzureichen, vorausgesetzt die DSB Zeit ist korrekt.
Danke. Das Problem ist wohl auch, dass die letzte Begründung für die Verspätung "Personen im Gleis" waren - allerdings gilt das für die paar Minuten in Deutschland. Die Dänische Störung am Triebfahrzeug scheint nicht weiter gemeldet worden zu sein.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 31.10.2026, 17:10 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 36 Min.) @ bahnfahrerofr.
Normalerweise "weiß" das SC FGR, ob Echtzeitdaten vorliegen oder nicht, und akzeptiert in letzterem Fall die Angabe des Fahrgastes.
Meine Erfahrung ist, dass solche Fälle länger dauern als üblich, weil bei der Nachbarbahn angefragt wird.
--
Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
Sebastian-Berlin, Samstag, 31.10.2026, 17:14 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 32 Min.) @ JeDi
Normalerweise "weiß" das SC FGR, ob Echtzeitdaten vorliegen oder nicht, und akzeptiert in letzterem Fall die Angabe des Fahrgastes.
Meine Erfahrung ist, dass solche Fälle länger dauern als üblich, weil bei der Nachbarbahn angefragt wird.
Nun ja, man scheint die Dänische Begründung nicht bekommen zu haben und beharrt auf den "Personen im Gleis", die ja nur einen marginalen Teil der Gesamtverspätung ausgemacht haben.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
bahnfahrerofr., Samstag, 31.10.2026, 17:24 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 23 Min.) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 31.10.2026, 17:25
Normalerweise "weiß" das SC FGR, ob Echtzeitdaten vorliegen oder nicht, und akzeptiert in letzterem Fall die Angabe des Fahrgastes.
Meine Erfahrung ist, dass solche Fälle länger dauern als üblich, weil bei der Nachbarbahn angefragt wird.
Kann ich (auch aktuell) nicht generell bestätigen. Hatte solche Fälle auch schon mit "Sofortauszahlung"
Es gibt natürlich auch mal welche wo es länger dauerte, aber bei mir ohne erkennbares Muster.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
JanZ, HB, Samstag, 31.10.2026, 21:34 (vor 1 Tag, 2 Stunden, 13 Min.) @ bahnfahrerofr.
Normalerweise "weiß" das SC FGR, ob Echtzeitdaten vorliegen oder nicht, und akzeptiert in letzterem Fall die Angabe des Fahrgastes.
Meine Erfahrung ist, dass solche Fälle länger dauern als üblich, weil bei der Nachbarbahn angefragt wird.
Kann ich (auch aktuell) nicht generell bestätigen. Hatte solche Fälle auch schon mit "Sofortauszahlung"
Ich auch nicht. Ich hatte Anfang Juli den Fall, dass sich der ECE in Padborg +90 wegen Problemen beim Systemwechsel eingefangen hat. Da gab es die Entschädigung auch sofort, allerdings meine ich, dass die Verspätung auch in den DB-Systemen eingetragen war.
Ein Problem gab es nur bei der Erstattung der zusätzlichen Reservierung, die nötig war, weil der ursprünglich gebuchte Zug nur noch bis Fredericia fuhr. Aber nachdem ich den Sachverhalt mehrmals erklärt habe, habe ich letztendlich auch das Geld zurück bekommen.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 31.10.2026, 19:27 (vor 1 Tag, 4 Stunden, 20 Min.) @ Sebastian-Berlin
Hey.
Was tut man hier sinnvollerweise?
Zum Anwalt gehen und/oder bei "BILD hilft" melden.
Wenn - berechtigte natürlich - Ansprüche unter Vorwänden abgewiesen werden, dann sollte man gleich drauf möglichst eskalieren. Also einen guten Anwalt suchen; fertig.
Vom konkreten Fall abgesehen - seit 3-4 Monaten wird generell auch klares wie notwendige Reservierungsumbuchungen nicht mehr erstattet - sehr unschön.
Man braucht offensichtlich Geld. Bei 95% der Kunden klappt das ja auch.
Alternative ist, vorhandene Fahrscheine, wenn möglich, auszureizen. Dann sind alle zufrieden. Du hast eine Art Ausgleich - die DB ihre Ruhe.
Schöne Grüße von jörg
Die Zeiten werden härter. Hier hat man gerade erneut den fleißigen Pfandflaschensammler beim Wendehalt aus dem Zug geworfen. Offensichtlich brauchen die EVU diese Einnahmen mittlerweile auch.
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
BahnFanFritzlar, Samstag, 31.10.2026, 22:37 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 9 Min.) @ Der Blaschke
Hab ich mich schon oft gefragt beim Spruch "... mit einem guten Anwalt bla bla"
Nur - wie findet man den ?
Steht ja nicht auf dem Schild - sind auch nicht 5 Sterne drauf.
Was ist also "ein guter Anwalt".
Oder sollte man fragen: "Sind Sie ein guter Anwalt".
Wird er dann ehrlich antworten ?
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
JanZ, HB, Samstag, 31.10.2026, 23:14 (vor 1 Tag, 0 Stunden, 33 Min.) @ BahnFanFritzlar
Da die typische Juristenantwort lautet "Es kommt darauf an", wird ein guter Anwalt die Frage auch so beantworten.
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 01.11.2026, 08:46 (vor 15 Stunden, 1 Minuten) @ BahnFanFritzlar
Wird er dann ehrlich antworten ?
Die ehrlichste Antwort darauf ist vermutlich, zu nennen, in welche Fachrichtung er gut ist. Mit einem Familienrechtler ne Kündigungsschutzklage zu machen hat großes Potential, schief zu gehen.
--
Weg mit dem 4744!
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
BahnFanFritzlar, Sonntag, 01.11.2026, 09:02 (vor 14 Stunden, 45 Minuten) @ JeDi
Wird er dann ehrlich antworten ?
Die ehrlichste Antwort darauf ist vermutlich, zu nennen, in welche Fachrichtung er gut ist. Mit einem Familienrechtler ne Kündigungsschutzklage zu machen hat großes Potential, schief zu gehen.
Tja - aber auch wenn die Fachrichtung passt - woher weis ich das er "gut" ist ?
Letztlich ist die Entscheidung in einem Rechtsstreit von einem Urteil des Richters abhängig von einem Urteil.
Ich hatte beruflich schon Fälle da sagt mir "ein guter Anwalt" 5 Min vor der Urteilsverkündung "Gewinnen wir - totsichere Sache" um dann 5 min später haushoch zu verlieren.
Deswegen kann ich solche Sprüche mit "guten Anwalt" nicht leiden, und die gehen an der Realität vorbei.
Und dann guckt meine Frau noch im ÖR Serien, wo Anwälte, Staatsanwälte usw. auch noch Beweise sammeln, Selbstversuche machen, Beschuldigten Fallen stellen.
Alles Realitätsfremd
Infos über Anwälte und Alternativen
sflori, Sonntag, 01.11.2026, 10:10 (vor 13 Stunden, 36 Minuten) @ BahnFanFritzlar
bearbeitet von sflori, Sonntag, 01.11.2026, 10:12
Hab ich mich schon oft gefragt beim Spruch "... mit einem guten Anwalt bla bla"
Nur - wie findet man den ?
Ja, das liest man in Eisenbahn- oder Kreuzfahrtforen oft. Gemeint ist wohl eher ein "geeigneter Anwalt". Ohne Anwälte zu kennen: Der Großteil von ihnen wird sich weniger gut mit den Eigenarten des Bahnrechts auskennen als wir langjährige Forumsmitglieder hier.
Ein paar Dinge geraten außerdem manchmal in Vergessenheit:
1.
Wenn jemand etwas von einem will, also z.B. ein EVU im Rahmen einer Fahrpreisnacherhebung, muss das EVU auch klagen. Da brauchts also erstmal keinen Anwalt und man muss auch nicht "den Rechtsweg beschreiten".
2.
Wenn man selbst etwas will von einem EVU (Reservierungserstattung, FK-Erstattung), lohnt sich der Weg zur
SÖP
https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de
oder zum EBA
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beschwerdeformular/beschwerdeform...
Bei beiden muss man es zunächst selbst mit dem Vertragspartner versucht haben.
Für den Kunden ist das kostenlos.
Bei der SÖP muss das EVU eine Gebühr an die SÖP zahlen, wenn es "verliert".
Und: SÖP ist nur für Privatpersonen zuständig.
3.
Anwaltskosten:
Anwaltskosten müssen der gewinnenden Partei nach Gebührenordnung erstattet werden von der unterlegenen Partei. Also man selbst zahlt für den Anwalt vom EVU oder eben umgekehrt.
Jedoch ist das bei Forderungen im Bereich < 300 € so wenig, dass in der Regel kein Anwalt dafür arbeitet.
Kurzum: Entweder man kümmert sich selbst darum oder man bleibt -selbst wenn man den Fall gewinnt- auf einem Teil der eigenen Anwaltskosten sitzen. Gleiches gilt für ein EVU, das ja immer einen Anwalt bucht. Selbst wenn es gewinnt, wird es bei solchen Verfahren drauflegen.
Bye. Flo.
Infos über Anwälte und Alternativen -> Schlichtungsstelle!
Torpedo, häufiger im Zug, Sonntag, 01.11.2026, 10:42 (vor 13 Stunden, 4 Minuten) @ sflori
bearbeitet von Torpedo, Sonntag, 01.11.2026, 10:43
2.
Wenn man selbst etwas will von einem EVU (Reservierungserstattung, FK-Erstattung), lohnt sich der Weg zur
SÖP
https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de
oder zum EBA
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beschwerdeformular/beschwerdeform...Bei beiden muss man es zunächst selbst mit dem Vertragspartner versucht haben.
Für den Kunden ist das kostenlos.
Bei der SÖP muss das EVU eine Gebühr an die SÖP zahlen, wenn es "verliert".
Und: SÖP ist nur für Privatpersonen zuständig.
Gerade die Schlichtungsstelle kann ich durchaus als ersten Schritt empfehlen (nachdem man beim (Nicht-)Servicecenter FGR es erfolglos versucht hat). Man muss zwar mit weiteren ca. vier bis sechs Wochen rechnen, aber bislang hatte sich bei mir die Nutzung immer erfolgreich gestaltet. Einzig die arrogant, dreisten Mails der Bahn am Ende, dass man nun doch die entsprechende Entschädigung zahlen würde, sind etwas ärgerlich. Aber die Schlichtungsstelle selbst ist transparent in Ihrem Vorgehen und die Kommunikation ist nachvollziehbar.
Infos über Anwälte und Alternativen
Linux, Sonntag, 01.11.2026, 10:54 (vor 12 Stunden, 52 Minuten) @ sflori
Bei beiden muss man es zunächst selbst mit dem Vertragspartner versucht haben.
Für den Kunden ist das kostenlos.
Bei der SÖP muss das EVU eine Gebühr an die SÖP zahlen, wenn es "verliert".
Und: SÖP ist nur für Privatpersonen zuständig.
Mir war, und ich mag mich irren, dass die Deutsche Bahn bei der SÖP Mitglied ist und über die Mitgliedsgebühren die Kosten (für den Kunden/die Kundin) übernommen werden.
Beim EBA wird dem EVU jedenfalls, sofern ein Rechtsverstoß vorliegt, ein Gebührenbescheid zugesandt. Falls nicht, dann nicht.
Für den Kunden/die Kundin ist der Vorgang beim EBA in jeden Fall kostenfrei.
Die SÖP habe ich bisher nur bei nicht ganz klasklaren Fällen kontaktiert, da haben sie einen Kompromiss vorgeschlagen, auf den das EVU einging.
Dem EBA habe ich offensichtliche Fehlentscheidungen des SC FGR vorgelegt, die trotz Widerspruchs nicht gelöst wurde. Hier hat das EBA die Sache schlussendlich für mich durchgesetzt.
Infos über Anwälte und Alternativen
Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 11:27 (vor 12 Stunden, 20 Minuten) @ sflori
Hab ich mich schon oft gefragt beim Spruch "... mit einem guten Anwalt bla bla"
Nur - wie findet man den ?
Ja, das liest man in Eisenbahn- oder Kreuzfahrtforen oft. Gemeint ist wohl eher ein "geeigneter Anwalt". Ohne Anwälte zu kennen: Der Großteil von ihnen wird sich weniger gut mit den Eigenarten des Bahnrechts auskennen als wir langjährige Forumsmitglieder hier.
Ein Anwalt, der sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat, dürfte geeignet sein. Da ist ja vieles ähnlich gelagert.
Bei der SÖP muss das EVU eine Gebühr an die SÖP zahlen, wenn es "verliert".
Es fällt bereits eine Gebühr an, wenn der Fahrgast bei der SRUV eine Eingabe macht.
Der Beförderer kann die Forderung anerkennen. Dann bleibt es bei dieser Grundgebühr.
Oder es erwidert oder es reagiert nicht, dann gibt es eine Prüfung durch einen Schlichter, die den Beförderer deutlich mehr kostet.
Es gibt also einen finanziellen Anreiz, sich schon im frühen Stadium zu einigen.
Eine anerkannte Forderung oder Einigung müsste man aber ggf. trotzdem noch einklagen. Mit der Einigung entsteht nämlich noch kein vollstreckbarer Titel gegen den Beförderer.
Gerade die Schlichtungsstelle kann ich durchaus als ersten Schritt empfehlen (nachdem man beim (Nicht-)Servicecenter FGR es erfolglos versucht hat).
Man muss es nicht beim SC FGR erfolglos versucht haben. Es genügt auch, dass man es beim Beförderer versucht hat, der Beförderer in der Antwort aufs SC FGR verwiesen hat und es deshalb nicht zu Auszahlung gekommen ist.
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
Zauberpilz, Sonntag, 01.11.2026, 12:09 (vor 11 Stunden, 38 Minuten) @ BahnFanFritzlar
Bei Flug und Fahrgastrechten kann ich - aus eigenen Erfahrungen - Dr. Böse empfehlen. Kostenlose Erstberatung, übernimmt auch in der Regel nur Fälle mit Erfolgsaussichten. Im Vielfliegertreff aktiv und dort auch oftmals empfohlen.
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 13:19 (vor 10 Stunden, 27 Minuten) @ Zauberpilz
Bei Flug und Fahrgastrechten kann ich - aus eigenen Erfahrungen - Dr. Böse empfehlen. Kostenlose Erstberatung, übernimmt auch in der Regel nur Fälle mit Erfolgsaussichten.
Der ist für Dich tätig geworden?
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
Zauberpilz, Sonntag, 01.11.2026, 13:32 (vor 10 Stunden, 15 Minuten) @ Barzahlung
Zwei Personen haben ihn auf meine Empfehlung beauftragt und waren sehr zufrieden. Hat eine Menge Schaden vermieden in einem Fall, im anderen einen größeren Betrag von einer Airline eingeklagt. Alles ohne einen Cent dafür von seinen Klienten zu bekommen (Kosten ubernahm mit Niederlage die Gegenseite). Ich selbst konnte meine Fälle bisher immer selbst und ohne Klage klären.
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 13:43 (vor 10 Stunden, 3 Minuten) @ Zauberpilz
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 13:46
Zwei Personen haben ihn auf meine Empfehlung beauftragt und waren sehr zufrieden.
Du hast einen Anwalt empfohlen, den Du selber noch nie konsultiert hattest. Was soll das?
Fluggastrechte: Dr Böse
JM, Sonntag, 01.11.2026, 14:30 (vor 9 Stunden, 16 Minuten) @ Barzahlung
…zumindest was Fluggastrechte und Kreuzfahrten angeht, kann ich dir Dr. Böse aus eigener Erfahrung empfehlen.
Und ja: der Verlierer zahlt die Anwaltsgebühren und er nimmt den Fall nur an, wenn er sich seiner Sache sicher ist (und wenn es ihn „kickt“).
Vor 2-3 Wochen war ich im AG Erding bei einer Verhandlung mit ihm (per Video zugeschaltet) gegen eine namhafte französische Fluggesellschaft - der Prozess hat keine 5 Minuten gedauert und die Beklagte hat verloren und muss Gerichtskosten, Anwaltskosten etc. übernehmen.
Schadenshöhe? Dr Böse vs EBA / SÖP
JM, Sonntag, 01.11.2026, 14:34 (vor 9 Stunden, 12 Minuten) @ JM
@Sebastian-Berlin: wie hoch ist eigentlich dein Schaden?
Ich würde es wahrscheinlich trotzdem erstmal über SÖP oder das EBA probieren, wobei du Dr. Böse ja trotzdem mal wegen Beratung (kostenlos) anrufen kannst. Evtl. lehnt er das Mandat ab, weil er sich möglicherweise nicht so gut auskennt.
Was die Schadenshöhe angeht: der würde auch wegen 30€ Klage erheben wenn Unrecht geschieht.
OT: wie findet man einen "guten" Antwalt ???
Zauberpilz, Sonntag, 01.11.2026, 16:06 (vor 7 Stunden, 41 Minuten) @ Barzahlung
Zwei Personen haben ihn auf meine Empfehlung beauftragt und waren sehr zufrieden.
Du hast einen Anwalt empfohlen, den Du selber noch nie konsultiert hattest. Was soll das?
Nochmal, zwei Personen aus meinem nahen Umfeld haben ihn engagiert und waren sehr zufrieden. Das reicht mir neben den x Berichten aus dem Vielfliegertreff. Wenn du damit nicht zufrieden bist: Pech gehabt. Für mich wäre er Anlaufpunkt Nummer 1, wenn ich selbst nicht mehr weiter komme.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
ICEwave, Samstag, 31.10.2026, 21:52 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 54 Min.) @ Sebastian-Berlin
Als erstes Einspruch beim SC FGR. Wird nach dem Einspruch immer noch verweigert an die entsprechende Stelle beim Eisenbahnbundesamt wenden. Das geht bequem online.
Habe ich mal für meine Schwester gemacht, wo das SC FGR einen offensichtlichen Fall der Erstattung partout nicht einsehen wollte. Nach Einschreiten des EBA wurde dann gezahlt. Kann aber dauern bis fast ein Jahr das Ganze.
So ist auch kein Anwalt notwendig.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 01.11.2026, 08:44 (vor 15 Stunden, 2 Minuten) @ ICEwave
So ist auch kein Anwalt notwendig.
Nun ist die Frage, warum es ein Problem sein sollte, einen Anwalt zu brauchen.
--
Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
ICEwave, Sonntag, 01.11.2026, 09:00 (vor 14 Stunden, 46 Minuten) @ JeDi
Nun ist die Frage, warum es ein Problem sein sollte, einen Anwalt zu brauchen.
Weil es Geld kostet. Oft mehr als das Geld was man zurückerhalten würde.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 01.11.2026, 10:59 (vor 12 Stunden, 47 Minuten) @ ICEwave
Nun ist die Frage, warum es ein Problem sein sollte, einen Anwalt zu brauchen.
Weil es Geld kostet. Oft mehr als das Geld was man zurückerhalten würde.
Warum sollte das mehr Geld kosten als man zurückerhält? Die Anwaltskosten muss doch ebenfalls der Gegner zahlen?
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Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
ICEwave, Sonntag, 01.11.2026, 11:06 (vor 12 Stunden, 40 Minuten) @ JeDi
Warum sollte das mehr Geld kosten als man zurückerhält? Die Anwaltskosten muss doch ebenfalls der Gegner zahlen?
Ist das so? Ich kenne mich da nicht vollständig aus. Aber wenn es eine "Einigung" gibt oder der Gegner einfach zahlt, gilt das dann auch?
Für mich war der Weg in FGR-Fällen über das EBA unkomplizierter und naheliegender.
Aber Anwälte haben natürlich ihre Vorteile, das wollte ich keinesfalls absprechen.
Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR
Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 11:18 (vor 12 Stunden, 28 Minuten) @ ICEwave
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 11:23
Aber wenn es eine "Einigung" gibt oder der Gegner einfach zahlt, gilt das dann auch?
Wenn der Beförderer im Verzug ist, macht der Anwalt die Hauptforderung plus außergerichtliche Kosten nach RVG geltend. Kommt es zur Klage und einem Anerkenntnisurteil zahlt die anerkennde Seite auch noch die Gerichtskosten.
Für mich war der Weg in FGR-Fällen über das EBA unkomplizierter und naheliegender.
Wenn das EBA gerade Lust hat, kann das in der Tat unkomplizierter sein. Hat es aber meistens nicht.