Bahncard 100, "Digitalzwang" (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 18.10.2026, 09:16 (vor 7 Stunden, 7 Minuten) @ heiko
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 18.10.2026, 09:17

Mir ist klar, dass man sich entweder/oder entscheiden muss. Aber ein Bahn-Hotline-Mitarbeiter teilte mir nun telefonisch mit, dass ich, wenn ich mich für das Ersatzdokument entscheiden würde, weder ein Deutschlandticket hätte noch auf meine Statusvorteile (Lounge-Zugang, Freigetränke...) nutzen könne. Er meinte, das D-Ticket und die Statusvorteile würde man nicht mit der BC100 erwerben, die seien nur "Kulanz".

Ist dem so? Kann das jemand bestätigen? Und wie wird das begründet?

Mir erscheint das dubios - zumal der Bahnmitarbeiter mir auch mitteilte, dass er mir keinen Link nennen könne, keine AGB, wo ich das nachlesen könne.

Ich tippe auf ein Missverständnis (entweder bei der Schulung der Person am Telefon, oder zwischen der Person am Telefon und dir). Die Statusvorteile und das Deutschlandticket (übrigens tarifwidrig hart auf die Geltungsdauer der BC100 ausgestellt, statt bis zum Kalendermonatsende - und entgegen der internen Vorgaben als ein Jahr gültiger Code) gibts trotz Ersatzdokument nur in der App. So wurde es mir als ich meins bestellt habe zutreffenderweise erklärt, und so ist es auch in der Praxis. (Dass ich den DB Navigator nicht nutze, ist dann halt mein persönliches Problem)

--
Weg mit dem 4744!


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