Frage zu FGR (Fahrkarten und Angebote)
Bistro1893, Donnerstag, 15.10.2026, 12:38 (vor 2 Tagen)
Ich bitte vorab schon mal um Entschuldigung falls diesr an anderer Stelle bereits beantwortet wurde, aber ist es möglich eine flexibel wählbare Fahrt auf zwei Tage aufzuteilen?
Konkret geht es darum, dass ich gerne Abends von Hamburg nach Stuttgart fahren würde mit einer Übernachtung in Frankfurt.
Die Zugbindung ist aufgrund einer anderen Fahrt bereits aufgehoben.
Vielen Dank!
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JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 15.10.2026, 13:37 (vor 2 Tagen) @ Bistro1893
ist es möglich eine flexibel wählbare Fahrt auf zwei Tage aufzuteilen?
[...]
Die Zugbindung ist aufgrund einer anderen Fahrt bereits aufgehoben.
Wenn Du von "Zugbindung" und von "flexibel" sprichst, dann geht es offenbar um (Super-)sparpreis-Tickets.
Diese Tickets gelten am Tag des Fahrtantritts, sowie am Folgetag bis 10 Uhr. In diesem Zeitraum ist auch eine Fahrtunterbrechung möglich.
Die Weiterreise von Frankfurt nach Stuttgart am nächsten Tag ist also möglich, sofern Du bis 10 Uhr in Stuttgart eintriffst.
Auch ein Sparpreisticket mit aufgehobener Zugbindung ist nach wie vor ein Sparpreisticket. Bei aufgehobener Zugbindung kannst Du "die Fahrt" nachholen, aber keine Fahrt unternehmen, die tariflich damit nicht möglich ist.
Fahrten mit einer längeren Fahrtunterbrechung sind nur im Tarif Flexpreis, aber nicht mit (Super-)sparpreis-Tickets möglich.
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Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 15.10.2026, 14:59 (vor 2 Tagen) @ JoeO
ist es möglich eine flexibel wählbare Fahrt auf zwei Tage aufzuteilen?
[...]
Die Zugbindung ist aufgrund einer anderen Fahrt bereits aufgehoben.
Wenn Du von "Zugbindung" und von "flexibel" sprichst, dann geht es offenbar um (Super-)sparpreis-Tickets.Diese Tickets gelten am Tag des Fahrtantritts, sowie am Folgetag bis 10 Uhr. In diesem Zeitraum ist auch eine Fahrtunterbrechung möglich.
Die Weiterreise von Frankfurt nach Stuttgart am nächsten Tag ist also möglich, sofern Du bis 10 Uhr in Stuttgart eintriffst.
Auch ein Sparpreisticket mit aufgehobener Zugbindung ist nach wie vor ein Sparpreisticket. Bei aufgehobener Zugbindung kannst Du "die Fahrt" nachholen, aber keine Fahrt unternehmen, die tariflich damit nicht möglich ist.
Fahrten mit einer längeren Fahrtunterbrechung sind nur im Tarif Flexpreis, aber nicht mit (Super-)sparpreis-Tickets möglich.
Unter den Regeln der Aufgehobenen Zugbindung geht das allerdings nicht hervor
da steht nur: Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in 3 Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).
Das die Strecke an „einem Tag“ zurückgelegt werden muss steht dort nicht.
Um Missverständnisse zu vermeiden sollte man sich die Nutzung des ersten Teils bei einer Kontrolle bescheinigen lassen. Da der Zugbegleiter am nächsten Tag sonst davon ausgehen muss das Ticket wurde bereits abgefahren.
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JanZ, HB, Donnerstag, 15.10.2026, 15:23 (vor 2 Tagen) @ Reservierungszettel
Unter den Regeln der Aufgehobenen Zugbindung geht das allerdings nicht hervor
Das sehe ich genauso. Der Tarif kennt gar keine Regeln zur Fahrtunterbrechung, nur solche zur Zugbindung und zur Geltungsdauer. Erstere ist ja aufgehoben und Letztere auf ein Jahr erweitert. Daher sehe ich auch keinen Grund, warum man eine Fahrt nicht unterbrechen dürfen sollte. Wie man im Zweifel nachweist, noch nicht die ganze Strecke gefahren zu sein, steht auf einem anderen Blatt.
Die Gültigkeit bis 10:00 am Folgetag bei (Super-)Sparpreisen bezieht sich übrigens ausschließlich auf den Vor- und Nachlauf im Nahverkehr im Rahmen der regulären Gültigkeit.
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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 15.10.2026, 15:27 (vor 2 Tagen) @ JanZ
Die Gültigkeit bis 10:00 am Folgetag bei (Super-)Sparpreisen bezieht sich übrigens ausschließlich auf den Vor- und Nachlauf im Nahverkehr im Rahmen der regulären Gültigkeit.
Nein. Du kannst ja mal versuchen, für eine entsprechende reine FV-Verbindung was anderes als einen Flexpreis zu buchen.
--
Weg mit dem 4744!
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sunny007, Donnerstag, 15.10.2026, 15:36 (vor 2 Tagen) @ JanZ
Die Gültigkeit bis 10:00 am Folgetag bei (Super-)Sparpreisen bezieht sich übrigens ausschließlich auf den Vor- und Nachlauf im Nahverkehr im Rahmen der regulären Gültigkeit.
Falsch ...
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JanZ, HB, Donnerstag, 15.10.2026, 15:42 (vor 2 Tagen) @ sunny007
Es ging mir nicht darum, bis zu welchem Zeitpunkt die Zugbindung gehen kann (das hatte JeDi ja schon angesprochen), sondern wie lange die Fahrkarte abgesehen davon gilt. Und da gibt es im Fall einer aufgehobenen Zugbindung meines Erachtens keine 10-Uhr-Regel.
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sunny007, Donnerstag, 15.10.2026, 15:46 (vor 2 Tagen) @ JanZ
Genau. Und mir ging es um dein Statement am Schluss, dass die SSP/SP "10:00 Uhr Folgetag Gültigkeit" sich nur auf NV bezieht, was falsch ist.
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JanZ, HB, Donnerstag, 15.10.2026, 16:32 (vor 2 Tagen) @ sunny007
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 15.10.2026, 16:32
Das Statement hatte ich leichtsinnigerweise aus den BB übernommen. Darüber, für welche Verbindungen ein (S)SP überhaupt buchbar ist, haben weder selbige noch ich eine Aussage getroffen, es ist auch für den Thread hier irrelevant. Aber dank der Korrekturen von beiden Seiten haben wir das ja nun auch geklärt.
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zettelbox, Donnerstag, 15.10.2026, 15:37 (vor 2 Tagen) @ JoeO
Auch ein Sparpreisticket mit aufgehobener Zugbindung ist nach wie vor ein Sparpreisticket. Bei aufgehobener Zugbindung kannst Du "die Fahrt" nachholen, aber keine Fahrt unternehmen, die tariflich damit nicht möglich ist.
Fahrten mit einer längeren Fahrtunterbrechung sind nur im Tarif Flexpreis, aber nicht mit (Super-)sparpreis-Tickets möglich.
In meinen Augen ist sogar das Gegenteil der Fall. Bei einem Ticket mit aufgehobener Zugbindung und Geltungsdauer ein Jahr nach ursprünglich geplantem Reisedatum könnte ich die Fahrt auch beliebig stückeln, zum Beispiel für eine Fahrt von A nach D:
A -> B morgen
B -> C nächste Woche
C -> D in sechs Monaten.
Wie man das gegenüber dem ZuB nachweist ist natürlich eine andere Frage und die Chancen auf eine FNE stehen vielleicht nicht so gering. Das wäre dann aber gleichermaßen der Fall, wenn ich eine Reise aufgrund zu erwartender Verspätung am Zielort abbreche und den fehlenden Teil der Reise zu einem anderen Zeitpunkt nachholen will. Das lässt sich genausowenig nachweisen.
Frage zu FGR
Schultheiss Berlin, Donnerstag, 15.10.2026, 19:54 (vor 2 Tagen) @ zettelbox
Auch ein Sparpreisticket mit aufgehobener Zugbindung ist nach wie vor ein Sparpreisticket. Bei aufgehobener Zugbindung kannst Du "die Fahrt" nachholen, aber keine Fahrt unternehmen, die tariflich damit nicht möglich ist.
Fahrten mit einer längeren Fahrtunterbrechung sind nur im Tarif Flexpreis, aber nicht mit (Super-)sparpreis-Tickets möglich.
In meinen Augen ist sogar das Gegenteil der Fall. Bei einem Ticket mit aufgehobener Zugbindung und Geltungsdauer ein Jahr nach ursprünglich geplantem Reisedatum könnte ich die Fahrt auch beliebig stückeln, zum Beispiel für eine Fahrt von A nach D:A -> B morgen
B -> C nächste Woche
C -> D in sechs Monaten.Wie man das gegenüber dem ZuB nachweist ist natürlich eine andere Frage und die Chancen auf eine FNE stehen vielleicht nicht so gering. Das wäre dann aber gleichermaßen der Fall, wenn ich eine Reise aufgrund zu erwartender Verspätung am Zielort abbreche und den fehlenden Teil der Reise zu einem anderen Zeitpunkt nachholen will. Das lässt sich genausowenig nachweisen.
Das sehe ich genauso. Bei aufgehobener Zugbindung gilt das (S)SP ein Jahr lang und kann gestückelt verwendet werden.
Das Problem wird in der Praxis sein, dass man sich bei A -> B vom Zub eine Bestätigung holen muss, dass man bereits in B ausgestiegen ist und B -> C bzw. D noch nicht angetreten hat, damit der Zub in B -> C / D nicht denkt, man fährt zum 2 x.
Bei HH-F und Weiterfahrt am nächsten Tag F-S mit erwarteter Ankunft in S um max. 10.00 könnte die Hotelrechnung als Beweis dienen, da das Ticket ja bis 10.00 des Folgetags gilt. Auch bei aufgehobener Zugbindung.
Aber auch da würde ich mir den Ausstieg in F bestätigen lassen.
Praxis ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 15.10.2026, 22:36 (vor 2 Tagen) @ Schultheiss Berlin
Huhu.
Das Problem wird in der Praxis sein,
dass der Fall überhaupt nicht eintritt. Weil der handelsübliche Fahrgast zum einen ursprünglich von A nach D wollte und B und C ihm egal sind. Was im Regelfall bei der späteren Fahrdurchführung auch noch gegeben ist. Darüber sind die meisten Fahrgäste viel zu "ängstlich" und/oder ahnungslos, um auf solche Ideen überhaupt zu kommen.
Und wer es trotzdem macht, muss dann auch erstmal einen Schaffner finden, bei dem das ein Problem wird.
Kurzum: eine rein theoretische Foren-Diskussion. Die aber eines zeigt: wir brauchen nicht weniger Regelungen, wie ja immer mit "Bürokratieabbau" gefordert wird, sondern MEHR!!! Auch solche Ideen wie hier müssen gefälligst expliziert erlaubt oder eben verboten werden. Interpretationsspielraum und Freiheit des Tuns sind ein No-Go.
Also, liebe DB: Regele doch die "Späterfahrt" noch ein bißchen exakter. Freut man sich in der Plüschetage. Schafft Arbeit. Und keine Sorge: ihr könnt es auch auf 85 Seiten detailliert regeln - irgendwem im Forum wird schon noch eine Frage und ein Winkelzug dazu einfallen. Bis es 153 Seiten sind - und dann die Regelungswut beklagt wird. So ist das halt, wenn das Volk Langeweile hat, weil es wegen des Wohlstandes zu viel Zeit hat und die irgendwie füllen muss.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Praxis und Theorie
JoeO, Braunschweig, Freitag, 16.10.2026, 03:58 (vor 1 Tag, 18 Stunden, 56 Min.) @ Der Blaschke
Erstmal hat Blaschi recht:
wer es trotzdem macht, muss dann auch erstmal einen Schaffner finden, bei dem das ein Problem wird.
Dann ist hier mit zwei Irrtümern aufzuräumen.
Irrtum Nummer 1: Ein Ticket mit aufgehobener Zugbindung hat eine Geltungsdauer bis ein Jahr nach geplantem Reisedatum.
Nein, nicht das Ticket hat hat eine solche Geltungsdauer. Die Geltungsdauer eines (Super-)Sparpreistickets ist vom Fahrtantritt bis zum nächsten Tag 10 Uhr. Die FGR und die BB sagen eindeutig, dass nur ein Anspruch auf Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Am Ticket ändert sich nichts. Es bleibt auch bei Aufhebung der Zugbindung ein (Super-)Sparpreisticket, bei dem sich betreffend der Stornierbarkeit, der Geltungsdauer etc. nichts ändert. Es wird halt nicht zum Flexpreisticket.
Kleine Anmerkung am Rande: Wir wurden damals in der ehem. Kundencommunity seitens der Bahn immer darauf hingewiesen, Formulierungen wie "wird zum Flexpreisticket" oder "wie ein Flexpreisticket" bei aufgehobener Zugbindung zu vermeiden, da sie tariflich falsch sind.
Irrtum Nr. 2: Die Geltungsdauer von 0 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages bezieht sich nur auf den Vor- oder Nachlauf.
Tatsächlich ist das komplette (Super-)Sparpreisticket nur bis zum Folgetag 10 Uhr gültig. Die Beförderungsbedingungen machen zwei Aussagen zur Gültigkeit.
1. Es gilt in den auf der Fahrkarte eingetragenen Zügen des Fernverkehrs
2. in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages.
Beim Fernverkehr ist kein zeitlicher Bezug erwähnt, da er durch die Zugbindung entfällt. Da der Fernverkehr zeitlich nur zwischen dem Vor- und Nachlauf liegen kann, ist auch der Fernverkehr notwendigerweise nur zwischen 0 Uhr und 10 Uhr Folgetag möglich. Entsprechend wird die Gültigkeit auch auf dem Ticket angegeben.
Tatsächlich werden auch nur dann (Super-)Sparpreistickets tarifiert, wenn die komplette Fahrt bis 10 Uhr des Folgetages beendet ist. Das gilt auch, wenn ausschließlich Fernverkehr zur Fahrt genutzt wird.
Fahrtunterbrechung
Eine Fahrtunterbrechung ist auch mit (Super-)Sparpreistickets möglich. Wenn die Fahrtunterbrechung im Fernverkehr erfolgen soll, muss diese wegen der Zugbindung schon bei der Buchung als längerer Zwischenhalt angegeben werden.
Mit Fahrtunterbrechung wird nur dann ein (Super-)Sparpreis tarifiert, wenn die Fahrt vor 10 Uhr am Folgetag endet. Eine Fahrt mit einem späteren Fahrtende ist nur mit einem Flexpreisticket möglich.
![[image]](https://i.postimg.cc/L8ny87vx/Fahrt-Unterbrechung.jpg)
Eingegeben wurde ein Zwischenhalt in Frankfurt von 11:15 h. Für diese Fahrt mit Ankunft um 9:11 Uhr wird ein (Super-)Sparpreis tarifiert. Bei einem verlängerten Zwischenhalt ist dann die Ankunft um 10:04 und damit nur noch mit einem Flexpreisticket möglich.
Zusammenfassung
Mit einem (Super-)Sparpreisticket sind nur Fahrten möglich, die spätestens am Folgetag um 10 Uhr enden. Bei aufgehobener Zugbindung kann die Fahrt später angetreten werden. Da eine Fahrt mit einem (Super-)Sparpreisticket spätestens um 10 Uhr enden muß ändert sich daran nichts, wenn die Fahrt später nachgeholt wird.
Praxis und Theorie
Schultheiss Berlin, Freitag, 16.10.2026, 13:51 (vor 1 Tag, 9 Stunden, 3 Min.) @ JoeO
Erstmal hat Blaschi recht:
wer es trotzdem macht, muss dann auch erstmal einen Schaffner finden, bei dem das ein Problem wird.
Das wird bei den meisten Zubs wohl ein Problem darstellen, wenn man A-B und dann B-C und dann irgendwann noch C-D macht.
Dann ist hier mit zwei Irrtümern aufzuräumen.
Irrtum Nummer 1: Ein Ticket mit aufgehobener Zugbindung hat eine Geltungsdauer bis ein Jahr nach geplantem Reisedatum.
Nein, nicht das Ticket hat hat eine solche Geltungsdauer. Die Geltungsdauer eines (Super-)Sparpreistickets ist vom Fahrtantritt bis zum nächsten Tag 10 Uhr. Die FGR und die BB sagen eindeutig, dass nur ein Anspruch auf Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Am Ticket ändert sich nichts. Es bleibt auch bei Aufhebung der Zugbindung ein (Super-)Sparpreisticket, bei dem sich betreffend der Stornierbarkeit, der Geltungsdauer etc. nichts ändert. Es wird halt nicht zum Flexpreisticket.
Irrtum:
Ein Fortsetzen der Reise ist gar nicht gefordert. Es geht auch einfach nicht einsteigen, oder mittendrin aussteigen.
Die Zugbindung entfällt bei
erwartbarer Verspätung am Zielort von: mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen mindestens 60 Minuten bei internationalen Reisen
Bei Zugausfall (da kann ich ja gar nicht einsteigen und dann irgendwie was fortsetzen)
Bei Haltausfall (da kann ich auch nicht einsteigen und dann irgendwie was fortsetzen)
Wenn Sie Ihren Anschlusszug nicht erreichen
Wenn es durch eine Fahrplanänderung zu einer verfrühten Abfahrt des Zuges kommt.
Dann kann man einfach die Fahrt gar nicht antreten und dann hat man entgegen deiner Anmerkung ein Flexticket hinsichtlich der für ein Jahr frei wählbaren Fahrt in Richtung des Zieles (durchaus mit Umwegen), aber nicht hinsichtlich der Kündbarkeit usw.
Kleine Anmerkung am Rande: Wir wurden damals in der ehem. Kundencommunity seitens der Bahn immer darauf hingewiesen, Formulierungen wie "wird zum Flexpreisticket" oder "wie ein Flexpreisticket" bei aufgehobener Zugbindung zu vermeiden, da sie tariflich falsch sind.
Irrtum Nr. 2: Die Geltungsdauer von 0 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages bezieht sich nur auf den Vor- oder Nachlauf.
Tatsächlich ist das komplette (Super-)Sparpreisticket nur bis zum Folgetag 10 Uhr gültig. Die Beförderungsbedingungen machen zwei Aussagen zur Gültigkeit.
1. Es gilt in den auf der Fahrkarte eingetragenen Zügen des Fernverkehrs
2. in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages.
Den offensichtlichen Irrtum hast du gut erklärt.
Beim Fernverkehr ist kein zeitlicher Bezug erwähnt, da er durch die Zugbindung entfällt. Da der Fernverkehr zeitlich nur zwischen dem Vor- und Nachlauf liegen kann, ist auch der Fernverkehr notwendigerweise nur zwischen 0 Uhr und 10 Uhr Folgetag möglich. Entsprechend wird die Gültigkeit auch auf dem Ticket angegeben.
Tatsächlich werden auch nur dann (Super-)Sparpreistickets tarifiert, wenn die komplette Fahrt bis 10 Uhr des Folgetages beendet ist. Das gilt auch, wenn ausschließlich Fernverkehr zur Fahrt genutzt wird.
Fahrtunterbrechung
Eine Fahrtunterbrechung ist auch mit (Super-)Sparpreistickets möglich. Wenn die Fahrtunterbrechung im Fernverkehr erfolgen soll, muss diese wegen der Zugbindung schon bei der Buchung als längerer Zwischenhalt angegeben werden.
Mit Fahrtunterbrechung wird nur dann ein (Super-)Sparpreis tarifiert, wenn die Fahrt vor 10 Uhr am Folgetag endet. Eine Fahrt mit einem späteren Fahrtende ist nur mit einem Flexpreisticket möglich.
Im Prinzip richtig doch im Detail sieht es bei einer aufgehobenen Zugbindung anders aus. Da kann man tatsächlich in B aussteigen und zu einem späteren Zeitpunkt nach C fahren. Und die 10-Uhr-Regel beginnt bei jedem Tag neu, so man tatsächlich A-D in A-B, B-C und C-D an verschiedenen Tagen stückeln würde.
Werden wohl nur wenige machen.
Eingegeben wurde ein Zwischenhalt in Frankfurt von 11:15 h. Für diese Fahrt mit Ankunft um 9:11 Uhr wird ein (Super-)Sparpreis tarifiert. Bei einem verlängerten Zwischenhalt ist dann die Ankunft um 10:04 und damit nur noch mit einem Flexpreisticket möglich.
Zusammenfassung
Mit einem (Super-)Sparpreisticket sind nur Fahrten möglich, die spätestens am Folgetag um 10 Uhr enden. Bei aufgehobener Zugbindung kann die Fahrt später angetreten werden. Da eine Fahrt mit einem (Super-)Sparpreisticket spätestens um 10 Uhr enden muß ändert sich daran nichts, wenn die Fahrt später nachgeholt wird.
Korrekt.
Praxis und Theorie
bahnfahrerofr., Freitag, 16.10.2026, 14:34 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 20 Min.) @ JoeO
Die Geltungsdauer eines (Super-)Sparpreistickets ist vom Fahrtantritt bis zum nächsten Tag 10 Uhr.
Geltungs-Beginn ist nicht der gebuchte Fahrtantritt sondern 00:00 Uhr des 1. Geltungstages für den NV-Anteil. Bei aufgehobener Zugbindung generell 00:00 Uhr. Früher fahren geht abgesehen von Kulanz nicht.
Das mit Gültigkeitsbeginn = gebuchter Fahrtantritt gibts zum Beispiel bei tschechischen Onlinetickets, dafür kann man die bis 1 min vor Abfahrt stornieren
Praxis und Theorie
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 17.10.2026, 01:14 (vor 21 Stunden, 40 Minuten) @ bahnfahrerofr.
Das mit Gültigkeitsbeginn = gebuchter Fahrtantritt gibts zum Beispiel bei tschechischen Onlinetickets, dafür kann man die bis 1 min vor Abfahrt stornieren
Wieso "dafür"? Deutsche Onlinetickets kann man auch nach Gültigkeitsbeginn noch stornieren, sofern der Tarif das zulässt.
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Weg mit dem 4744!
Praxis und Theorie
Schultheiss Berlin, Samstag, 17.10.2026, 09:34 (vor 13 Stunden, 20 Minuten) @ JeDi
Das mit Gültigkeitsbeginn = gebuchter Fahrtantritt gibts zum Beispiel bei tschechischen Onlinetickets, dafür kann man die bis 1 min vor Abfahrt stornieren
Wieso "dafür"? Deutsche Onlinetickets kann man auch nach Gültigkeitsbeginn noch stornieren, sofern der Tarif das zulässt.
In der Ausgangsfrage ging es um ein (aufgehobenes) zuggebundenes Ticket. Ein (S)SP kann man zwar 3 Stunden nach Buchung stornieren, aber das nur vor dem 1. Geltungstag.
Praxis und Theorie
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 17.10.2026, 09:47 (vor 13 Stunden, 7 Minuten) @ Schultheiss Berlin
Das mit Gültigkeitsbeginn = gebuchter Fahrtantritt gibts zum Beispiel bei tschechischen Onlinetickets, dafür kann man die bis 1 min vor Abfahrt stornieren
Wieso "dafür"? Deutsche Onlinetickets kann man auch nach Gültigkeitsbeginn noch stornieren, sofern der Tarif das zulässt.
In der Ausgangsfrage ging es um ein (aufgehobenes) zuggebundenes Ticket. Ein (S)SP kann man zwar 3 Stunden nach Buchung stornieren, aber das nur vor dem 1. Geltungstag.
Eben. Es handelt sich um eine rein tarifliche, keine technische Einschränkung…
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Weg mit dem 4744!
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