Toilettenentleerung auf Gleise: Rechtliche Situation (Allgemeines Forum)
Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, dass die Deutsche Bundesbahn so um 1992 von einem Grundstücksbesitzer verklagt worden ist, die Toilettenentleerung auf die Gleise zu unterlassen. Der Kläger hatte (hat?) ein Grundstück unter der Hochdonnbrücke und fühlte sich durch den Fäkalienregen gestört. (Zu etwaigem Sapor-Regen habe ich nichts gefunden). 1995 entschied dann ein Gericht, die Bahn habe „bis spätestens zum 31. März 2000 zu verhindern, daß durch die Benutzung der Zugtoiletten während der Überfahrt über die Eisenbahnbrücke in Hochdonn dem Grundstück des Klägers Fäkalienfeinstpartikel und Toilettenpapier zugeführt werden“. Siehe taz- „Noch fünf Jahre Scheiße im Garten“
2009 gab es eine Anfrage einer Bundestagsabgeordneten (Bettina Herlitzius, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Deutschland fahrende Züge mit Toilettenentleerung auf die Gleise
Laut EBA seien damals fast alle Fahrzeuge (sowohl DB AG als auch andere) mit geschlossenen Toilettensystemen im Einsatz. Siehe Seite 57
Um das Thema abzurunden empfehle ich noch diesen bebilderten Artikel in der Wikipedia: Zugtoilette.
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- Gibts in DE noch Züge Toilettenentleerung auf d. Gleise? -
JM,
12.10.2026, 21:21
- Toilettenentleerung auf Gleise: Rechtliche Situation - JM, 12.10.2026, 21:57
- Gibts in DE noch Züge Toilettenentleerung auf d. Gleise? - VT642, 12.10.2026, 22:00
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JanZ,
12.10.2026, 23:03
- Gibts in DE noch Züge Toilettenentleerung auf d. Gleise? - zugvogel, 13.10.2026, 01:26