EFPV nur sehr bedingt einschlägig (Allgemeines Forum)

hjholtz, Samstag, 10.10.2026, 20:19 (vor 6 Stunden, 46 Minuten) @ cyberle

Erstens steht da nicht "darf höchstens 9 bzw. 8h fahren" sondern "so zu planen, dass" -- das bedeutet doch, dass im Verspätungs- oder Störungsfall (also bei Abweichung vom Plan) die Stundenobergrenzen hinfällig sind.

Zweitens gilt die Verordnung nur für fahrendes Personal, "das im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt ist", und selbst für dieses nur mit einigen Ausnahmen.


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