Fahrgastrechte zweimal: erneute Verspätung (Allgemeines Forum)

Kaiserstuhl, Donnerstag, 08.10.2026, 19:06 (vor 2 Tagen)

Angenommen, die Zugbindung ist weggefallen und das Ticket wird für eine andere Reise mit planmäßiger Ankunft 23:30 Uhr benutzt. Nun gibt es hier deutlich mehr als eine Stunde Verspätung und man strandet hier nachts.

1.Kann ich dann von der Bahn verlangen, wie die anderen Mitreisenden ins Taxi nach Hause gesetzt zu werden oder eine Übernachtung vor Ort zu bekommen?

Bei einem normalen Ticket wäre das von 9.1.6 erfasst. Wie sieht das bei einem Sparpreis nach Entfall der Zugbindung aus? Gibt es nochmal Fahrgastrechte?

Das wäre ziemlich wichtig, weil ein Bahnhof nachts nicht so schön ist (bei nur einer Stunde Verspätung würde ich natürlich trotzdem den nächsten Zug nehmen).

2. Gibt es hier eine Erstattung von 25% des Fahrpreises?

Wäre nice to have. Das ist mir neulich passiert, die Bahn lehnte relativ apodiktisch eine Entschädigung ab. Weil es nicht so viel Geld war, habe ich das akzeptiert.

Fahrgastrechte zweimal: erneute Verspätung

VT642, Donnerstag, 08.10.2026, 19:14 (vor 2 Tagen) @ Kaiserstuhl

Hallo,

erst einmal wäre es nett, den Betreff entsprechend als Frage zu kennzeichnen, sonst erhofft man sich Informationen oder Erfahrungsberichte. Zudem gibt es einen Sammelthread für FGR-Fragen.

Angenommen, die Zugbindung ist weggefallen und das Ticket wird für eine andere Reise mit planmäßiger Ankunft 23:30 Uhr benutzt. Nun gibt es hier deutlich mehr als eine Stunde Verspätung und man strandet hier nachts.

1.Kann ich dann von der Bahn verlangen, wie die anderen Mitreisenden ins Taxi nach Hause gesetzt zu werden oder eine Übernachtung vor Ort zu bekommen?

Ja.


Bei einem normalen Ticket wäre das von 9.1.6 erfasst. Wie sieht das bei einem Sparpreis nach Entfall der Zugbindung aus? Gibt es nochmal Fahrgastrechte?

Ja. Was heißt "nochmal"? Es gelten ganz normal die Fahrgastrechte. Es steht dir zu, die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Wenn dann auf dieser Fahrt ein Hilfeleistungsfall eintritt, ist diese auch entsprechend zu gewähren.

2. Gibt es hier eine Erstattung von 25% des Fahrpreises?

Ja. Wenn du allerdings in einem Hotel übernachten musst, ist es eher unwahrscheinlich, dass du unter 118min später am Ziel ankommst, weshalb du in diesem Fall wohl eher 50% erhalten würdest, es sei denn, es liegt ein Ausschlussgrund wie z.B. höhere Gewalt oder Einwirken Dritter vor.


Wäre nice to have. Das ist mir neulich passiert, die Bahn lehnte relativ apodiktisch eine Entschädigung ab. Weil es nicht so viel Geld war, habe ich das akzeptiert.

Das kommt immer mal wieder vor. In diesem Fall einfach die angegebene Nummer anrufen und um erneute Prüfung bitten. Meist kommt dann das Geld.

Fahrgastrechte zweimal: erneute Verspätung

Kaiserstuhl, Donnerstag, 08.10.2026, 20:18 (vor 2 Tagen) @ VT642

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort (und Entschuldigung für das Weglassen des Bitte - ich war zu konzentriert darauf, die Frage möglichst präzise zu formulieren)!

Fahrgastrechte zweimal: erneute Verspätung

Schultheiss Berlin, Donnerstag, 08.10.2026, 21:58 (vor 1 Tag, 23 Stunden, 44 Min.) @ VT642

Zudem gibt es einen Sammelthread für FGR-Fragen.

Der absolut unübersichtlich und deshalb untauglich ist.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum