! Kindermitnahme Bahnbonus Freifahrt International (Allgemeines Forum)

sibiminus, Montag, 07.09.2026, 04:45 (vor 4 Stunden, 53 Minuten) @ dabo99
bearbeitet von sibiminus, Montag, 07.09.2026, 04:49

Die internationale Freifahrt ist unter Punkt 4.7 geregelt und hiermit sowohl von Nr. 2.5 erfasst.

Hm. Der Teil K (Prämienfahrkarten) verweist unter K.4.7 auf den Teil A (BB Personenverkehr), welcher grob gesagt nur beim Beförderer DB im Binnenverkehr gilt. Exakt beschrieben ist der Geltungsbereich in A.1.1. Das sind die "nationalen" Beförderungsbedingungen.

Im internationalen Verkehr einschlägig sind die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Die regeln die Kindermitnahme unter A.12.3.2, auf die aber nirgends in Teil K der "nationalen" Beförderungsbedingungen zwecks Anwendung für Prämien verwiesen wird. Da unter K.2.3 auf die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen verwiesen wird, lässt sich daraus eine Nichtanwendung der kostenfreien Kindermitnahme ableiten. A.12.3.2 zählt die Angebote mit kostenfreier Kindermitnahme sogar explizit auf: Flexpreis Europa, Sparpreis Europa (Young), Super Sparpreis Europa (Young).

Ob das jetzt für einen durchschnittlichen Verbraucher allgemeinverständlich formuliert ist oder hinsichtlich K.4.7 wegen Widersprüchlichkeit oder überraschender Klausel einer AGB-Kontrolle standhalten würde, müssen Andere bewerten.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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