? Kindermitnahme Bahnbonus Freifahrt International (Allgemeines Forum)

dabo99, Samstag, 05.09.2026, 21:41 (vor 53 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin bei der Planung einer Reise nach Norditalien mit Kindern in der Bahnbonus App unter der Prämie Internationale Freifahrt über die Formulierung „Keine kostenlose Kindermitnahme“ gestolpert. Bei der Buchung der entsprechenden Fahrt kann man aber sehr wohl Kinder bis 14 Jahre kostenlos hinzufügen (getestet für Fahrten nach Frankreich und Norditalien).

Ein Blick in die Beförderungsbedingungen scheint auch die Richtigkeit der kostenlosen Kindermitnahme zu bestätigen. Nr. 2.5 der Bedingungen für Bahnbonus besagt „für alle BahnBonus Prämienfahrkarten nach Nr. 4 gelten die Regelungen zur Mitnahme
von Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren gemäß Nr. 3.7.2 und 3.7.3 BB
Personenverkehr entsprechend.“ Die internationale Freifahrt ist unter Punkt 4.7 geregelt und hiermit sowohl von Nr. 2.5 erfasst.

Trotzdem bin ich nun natürlich verunsichert und möchte gerne etwaige Probleme bei der Fahrkartenkontrolle vermeiden. Wurde hier kürzlich etwas geändert und evtl noch nicht in der Beschreibung in der App aktualisiert?

Danke für Eure Einschätzung!

! Kindermitnahme Bahnbonus Freifahrt International

sibiminus, Montag, 07.09.2026, 04:45 (vor 52 Tagen) @ dabo99
bearbeitet von sibiminus, Montag, 07.09.2026, 04:49

Die internationale Freifahrt ist unter Punkt 4.7 geregelt und hiermit sowohl von Nr. 2.5 erfasst.

Hm. Der Teil K (Prämienfahrkarten) verweist unter K.4.7 auf den Teil A (BB Personenverkehr), welcher grob gesagt nur beim Beförderer DB im Binnenverkehr gilt. Exakt beschrieben ist der Geltungsbereich in A.1.1. Das sind die "nationalen" Beförderungsbedingungen.

Im internationalen Verkehr einschlägig sind die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Die regeln die Kindermitnahme unter A.12.3.2, auf die aber nirgends in Teil K der "nationalen" Beförderungsbedingungen zwecks Anwendung für Prämien verwiesen wird. Da unter K.2.3 auf die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen verwiesen wird, lässt sich daraus eine Nichtanwendung der kostenfreien Kindermitnahme ableiten. A.12.3.2 zählt die Angebote mit kostenfreier Kindermitnahme sogar explizit auf: Flexpreis Europa, Sparpreis Europa (Young), Super Sparpreis Europa (Young).

Ob das jetzt für einen durchschnittlichen Verbraucher allgemeinverständlich formuliert ist oder hinsichtlich K.4.7 wegen Widersprüchlichkeit oder überraschender Klausel einer AGB-Kontrolle standhalten würde, müssen Andere bewerten.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Korrektur (Bearbeitungszeit abgelaufen)

sibiminus, Montag, 07.09.2026, 04:54 (vor 52 Tagen) @ sibiminus

Richtig heißen muss es:

Ob das jetzt für einen durchschnittlichen Verbraucher allgemeinverständlich formuliert ist oder hinsichtlich K.2.5 wegen Widersprüchlichkeit oder überraschender Klausel einer AGB-Kontrolle standhalten würde, müssen Andere bewerten.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Korrektur (Bearbeitungszeit abgelaufen)

dabo99, Montag, 07.09.2026, 07:00 (vor 52 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von dabo99, Montag, 07.09.2026, 07:04

Vielen Dank!

Zumindest faktisch bei Buchung ist es so, dass Kinder auch bei der internationalen Prämienfahrt der Regelung des nationalen Fernverkehrs gleichgestellt werden und z.B. auch nach Paris kostenlos zugebucht werden können. Gem. der internationalen Regelungen gibt es ja hier sonst länderspezifische Ausnahmen, z.B. werden nach Frankreich regulär 50% des Erwachsenenanteils für den frz. Teilabschnitt fällig.

Da die Kinder auf der internationalen Prämienfahrkarte aber auch mit eingetragen sind, würde ich mal vermuten, dass man sich als Kunde auf die Richtigkeit der Angaben auf der Fahrkarte verlassen können sollte, auch wenn die Bedingungen widersprüchlich formuliert sind.

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