[PM] BSN organisiert Klage gegen Trassenpreisbescheid 2026 (Allgemeines Forum)
1. September 2026
BSN organisiert Klage gegen Trassenpreisbescheid 2026
Am gestrigen Montag, den 31. August 2026, hat der Bundesverband SchienenNahverkehr in Abstimmung mit allen Bundesländern und seinen Mitgliedern gegen den Trassenpreisbescheid 2026 der Bundesnetzagentur Klage eingereicht. An der Klage beteiligen sich über 40 Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Der durch den Bundesverband SchienenNahverkehr beauftragte Rechtsanwalt Dr. Bernd Uhlenhut hat beim Verwaltungsgericht Köln fristgerecht Klage erhoben. Gegenstand der Klage ist der Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 22. Juli 2026 zum neu berechneten Trassenpreissystem 2026. An der Klage beteiligen sich über 40 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Verkehrsverträge mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) haben. Auch der Freistaat Bayern hat sich der Klage angeschlossen.
Der Klageentscheidung vorausgegangen war der Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 6. August 2026, rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser Schritt ist notwendig, da der SPNV rückwirkend für 2026 mit Preissteigerungen von 9 Prozent und damit Nachzahlungen von 400 Millionen Euro konfrontiert ist. Diese Summen können weder Aufgabenträger noch Länder aufbringen. Zudem sehen die Aufgabenträger methodische und strukturelle Probleme bei der Berechnung der Trassenpreise – es ist ein wenig transparentes Berechnungsverfahren, das für die Länder nun teuer wird und den SPNV im Land gefährdet.
„Der Europäische Gerichtshof hat am 19. März 2026 die im Eisenbahnregulierungsgesetz verankerte „SPNV-Trassenpreisbremse“ für europarechtswidrig erklärt. Wenn ein Bundesgesetz nur deshalb im Bundesrat die erforderliche Zustimmung des Bundesrates bekommt, weil eine Vorschrift zum Schutz der Länder vor exorbitanten Preissteigerungen eingebaut wird und diese Regelung dann aufgehoben wird, muss der Bund die Länder anderweitig vor diesen Kostensteigerungen schützen. Die Länder sind gezwungen, jetzt das Verwaltungsgericht anzurufen, weil die Trassenpreisreform aussteht und es für 2025 und 2026 noch keine Lösung gibt. Die Erfolgsaussichten sind aus unserer Sicht sehr gut. Es zeigt aber auch, dass das jetzige Trassenentgeltregime jedes Jahr erhebliche juristische Unsicherheiten schafft und regelrecht zu einer Chronifizierung der Rechtsunsicherheiten führt. Ohne Reform wird sich das auch in Zukunft für keinen Marktteilnehmer ändern,“ erläutert BSN-Justiziar Dirk Gründler.
Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr betont: „Die Aufgabenträger und EVU haben ihre langjährigen Verkehrsverträge unter Annahme einer geltenden Trassenpreisbremse abgeschlossen. Diese Preissprünge und Nachzahlungen konnte niemand einkalkulieren und sie bringen die Unternehmen nun in eine betriebswirtschaftliche Bredouille. Im schlimmsten Fall müssen die SPNV-Aufgabenträger die Verkehrsangebote aber überprüfen und gegebenenfalls reduzieren. Aber auch Abbestellungen sind verkehrsvertraglich geregelt und nur begrenzt möglich.“
Auch in den Folgejahren drohen sich schon weitere Preissteigerungen an. Aus dem aktuellen Antrag der DB InfraGO für das Trassenpreissystem 2027 ergeben sich Steigerungsraten von durchschnittlich 7,8 Prozent für den SPNV. Damit wären auch zukünftige Verkehrsverträge, der Angebotsausbau oder Fahrzeugbeschaffungen gefährdet. „Der Bund hat eine Überprüfung des bestehenden Trassenpreisregimes angestoßen und greift damit die Anforderungen aus dem Koalitionsvertrag auf. Wir unterstützen das Bundesverkehrsministerium gerne dabei, eine faire Berechnungsmethodik zu entwickeln, die die unterschiedlichen wirtschaftlichen und planerischen Bedingungen der Verkehrsarten berücksichtigt. Nur so können alle ihre Verkehre langfristig planen und kalkulieren. Es ist aber unabdingbar, den SPNV in seiner Funktion der sozialen Teilhabe und als Rückgrat nachhaltiger Mobilität für Millionen Pendlerinnen und Pendler zu schützen und zu unterstützen,“ bekräftigt Peter Panitz.
https://www.schienennahverkehr.de/bsn-organisiert-klage-gegen-trassenpreisbescheid-2026/
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