Aufhebung Zugbindung Schweiz? (Allgemeines Forum)

Mike65, Sonntag, 30.08.2026, 22:38 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 27 Min.)

Ich weiß nicht, ob es hier schon mal diskutiert wurde: Wie wird die Aufhebung der Zugbindung bei der SBB gehandhabt?
Zum konkreten Fall: Ich habe einen Supersparpreis Europa Singen-Basel SBB mit Umstieg in Zürich HBf, gebucht bei der DB. Der erste Teil erfolgt mit einem IC der DB, Zürich-Basel in einem IC der SBB. Die Umstiegszeit beträgt 11 Minuten. Ich weiß, dass das knapp ist, aber eine Verbindung mit längerer Umstiegszeit wäre erheblich teurer gewesen. Nun hat erfahrungsgemäß der IC aus Stuttgart öfter mal mehrere Minuten Verspätung, so dass ich mit einem eventuellen Verpassen des Anschlusses rechnen muss. Im Prinzip kein Problem, denn Zürich-Basel wird im Schnitt alle 15-20 Minuten bedient. Doch kann man in der Schweiz wie in D einfach in den nächsten Zug einsteigen? Die KI sagt, dass auch in der Schweiz Zugbindung besteht (m.W. war das früher mal anders) und man sich die Verspätung von Zugbegleiter (falls der vorbeikommt) oder am Umsteigebahnhof (worauf ich wenig Lust habe) bestätigen lassen muss. Ist letzteres wirklich nötig?

Wer hat Erfahrung wie das bei der SBB gehandhabt wird?


PS: Der Toffifee - Gutschein wurde beim Kauf akzeptiert :-)

Aufhebung Zugbindung Schweiz?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 31.08.2026, 01:12 (vor 1 Tag, 9 Stunden, 52 Min.) @ Mike65

Ich weiß nicht, ob es hier schon mal diskutiert wurde: Wie wird die Aufhebung der Zugbindung bei der SBB gehandhabt?
Zum konkreten Fall: Ich habe einen Supersparpreis Europa Singen-Basel SBB mit Umstieg in Zürich HBf, gebucht bei der DB. Der erste Teil erfolgt mit einem IC der DB, Zürich-Basel in einem IC der SBB. Die Umstiegszeit beträgt 11 Minuten. Ich weiß, dass das knapp ist, aber eine Verbindung mit längerer Umstiegszeit wäre erheblich teurer gewesen. Nun hat erfahrungsgemäß der IC aus Stuttgart öfter mal mehrere Minuten Verspätung, so dass ich mit einem eventuellen Verpassen des Anschlusses rechnen muss. Im Prinzip kein Problem, denn Zürich-Basel wird im Schnitt alle 15-20 Minuten bedient. Doch kann man in der Schweiz wie in D einfach in den nächsten Zug einsteigen? Die KI sagt, dass auch in der Schweiz Zugbindung besteht (m.W. war das früher mal anders) und man sich die Verspätung von Zugbegleiter (falls der vorbeikommt) oder am Umsteigebahnhof (worauf ich wenig Lust habe) bestätigen lassen muss. Ist letzteres wirklich nötig?

Wer hat Erfahrung wie das bei der SBB gehandhabt wird?


PS: Der Toffifee - Gutschein wurde beim Kauf akzeptiert :-)

Kurz und knapp: Solange es nachvollziehbar ist das der Anschlussbruch wie es in der Schweiz heißt nicht dein Verschulden ist darfst du auch in der Schweiz jeden anderen Zug nutzen.

Was immer hilft ist das Personal beim kontrollieren direkt drauf hin weisen, wenn es um die DB geht wird es zumindest in meinen Fällen bisher immer ohne weitere Diskussion durchgewunken.

Bestes Beispiel war mal ein Flexpreis von Basel Bad über Singen nach Zürich.

Da ich mit dem Nightjet diesen Anschluss knapp verpasst habe entschied ich mich beim nächsten Zug in Basel SBB zu fragen.

Als ich der Zugbegleiterin mein Anliegen erklärte und sie mein DB Ticket sah, sagte sie nur sie wollen nach Zürich? Steigen sie ein das ist schon in Ordnung - sie können ja nichts dafür.

Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich

плацкарт, Montag, 31.08.2026, 13:02 (vor 22 Stunden, 3 Minuten) @ Mike65

Gilt bei einer Aufhebung der Zugbindung für die Schweiz beim DB-Sparpreis ebenfalls, dass die Fahrt innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann?

Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich

Reservierungszettel, KDU, Montag, 31.08.2026, 13:20 (vor 21 Stunden, 44 Minuten) @ плацкарт

Gilt bei einer Aufhebung der Zugbindung für die Schweiz beim DB-Sparpreis ebenfalls, dass die Fahrt innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann?

Die Schweiz hat zwar keinen Euro ist allerdings Europa zugeordnet, daher hat die Europäische Fahrgastrechte Verordnung bestand.

Die Antwort lautet also ja.

ist das so?

Südsüdwest, Freiburg Brsg, Montag, 31.08.2026, 16:31 (vor 18 Stunden, 34 Minuten) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Südsüdwest, Montag, 31.08.2026, 16:31

Da wäre ich jetzt vorsichtig.
Die SBB schreibt in FAQ zum nationalen Sparbillet:

Bei Zugsausfällen, Verspätungen oder Streckenunterbrüchen können Sie mit einer Bestätigung des Kontroll- oder Verkaufspersonals die nächstmögliche Verbindung nutzen, ohne ein neues Billett zu kaufen. Erfolgte zwischen dem Kauf des Sparbilletts und der Reise eine Anpassung des Fahrplans (beispielsweise aufgrund von Bauarbeiten), so dürfen betroffene Reisende die nächstmögliche Verbindung benutzen.

Bzw. bei internationalen Verbindung, FAQ für Streik

Vor der Reise: Falls Sie über ein Billett mit obligatorischer Sitzplatzreservation verfügen, können Sie das vom Streik betroffene Billett kostenlos umtauschen. Bei Fahrausweisen ohne obligatorische Sitzplatzreservation können Sie grundsätzlich die nächste verfügbare Verbindung mit dem ursprünglichen Fahrausweis nutzen. Zur Absicherung können Sie dafür eine Bestätigung in einem SBB Reisezentrum oder telefonisch im SBB Contact Center unter der Nummer 0848 446 688 (CHF 0.08/Min) einholen.

Ist das jetzt eine verkürzte (SBB-freundliche) Darstellung der Rechtslage?
Hat da schon jemand Erfahrung gemacht?

Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich

JanZ, HB, Montag, 31.08.2026, 18:49 (vor 16 Stunden, 15 Minuten) @ Reservierungszettel

Gilt bei einer Aufhebung der Zugbindung für die Schweiz beim DB-Sparpreis ebenfalls, dass die Fahrt innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann?


Die Schweiz hat zwar keinen Euro ist allerdings Europa zugeordnet

Was allerdings beides für die Gültigkeit von EU-Verordnungen ziemlich irrelevant ist.

Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich

Reservierungszettel, KDU, Montag, 31.08.2026, 19:01 (vor 16 Stunden, 4 Minuten) @ JanZ

Gilt bei einer Aufhebung der Zugbindung für die Schweiz beim DB-Sparpreis ebenfalls, dass die Fahrt innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann?


Die Schweiz hat zwar keinen Euro ist allerdings Europa zugeordnet


Was allerdings beides für die Gültigkeit von EU-Verordnungen ziemlich irrelevant ist.

Haben wir ein zwei Klasseneuropa? Kläre uns mal auf statt in Rätseln zu schreiben…

Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 31.08.2026, 19:28 (vor 15 Stunden, 37 Minuten) @ Reservierungszettel

Haben wir ein zwei Klasseneuropa? Kläre uns mal auf statt in Rätseln zu schreiben…

Die Schweit ist - wie andere europäische Länder - kein Mitglied der EU und liegt somit nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2021/782.

Ob irgendwelche anderweitigen internationalen Vereinbarungen eine Anwendung der EU-Fahrgastrechte in der Schweiz vorsehen, oder man diese freiwillig implementiert hat, weiß ich nicht - aber ob Euro oder nicht ist völlig egal, EU oder nicht ist die Frage.

--
Weg mit dem 4744!

gilt freiwillig in der Schweiz

Sportdiesel612, Montag, 31.08.2026, 20:05 (vor 15 Stunden, 0 Minuten) @ JeDi
bearbeitet von Sportdiesel612, Montag, 31.08.2026, 20:05

Haben wir ein zwei Klasseneuropa? Kläre uns mal auf statt in Rätseln zu schreiben…


Die Schweit ist - wie andere europäische Länder - kein Mitglied der EU und liegt somit nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2021/782.

Ob irgendwelche anderweitigen internationalen Vereinbarungen eine Anwendung der EU-Fahrgastrechte in der Schweiz vorsehen, oder man diese freiwillig implementiert hat, weiß ich nicht - aber ob Euro oder nicht ist völlig egal, EU oder nicht ist die Frage.

Da steht zweimal 2021/782.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/257/de

Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich

JanZ, HB, Montag, 31.08.2026, 19:43 (vor 15 Stunden, 21 Minuten) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JanZ, Montag, 31.08.2026, 19:46

Entschuldigung, ich hatte gedacht, es sei Allgemeinwissen, dass die Fahrgastrechte (wie das allermeiste, was "europaweit" gilt) auf einer EU-Verordnung beruhen und die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Also ja, wenn du so willst, ein Zweiklasseneuropa, wobei die Bewertung der zwei "Klassen" sehr vom individuellen Standpunkt abhängt.

Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich

Reservierungszettel, KDU, Montag, 31.08.2026, 20:06 (vor 14 Stunden, 58 Minuten) @ JanZ

Entschuldigung, ich hatte gedacht, es sei Allgemeinwissen, dass die Fahrgastrechte (wie das allermeiste, was "europaweit" gilt) auf einer EU-Verordnung beruhen und die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Also ja, wenn du so willst, ein Zweiklasseneuropa, wobei die Bewertung der zwei "Klassen" sehr vom individuellen Standpunkt abhängt.

Da hast du dann falsch gedacht ;)

Mit solchen Feinheiten habe ich mich bisher nicht befasst - ich kenne eben nur den Unterschied von Ländern mit eigener Währung und Länder mit Euro.

Das es dabei noch mal unterschiede gibt war mir nicht bekannt.

Denn ich ging auch davon aus das die Europäische Union eben alle Länder umfasst und nicht nur bestimmte.

Die Europäische Union (kurz EU) ist nicht nur Europa

ffz, Montag, 31.08.2026, 21:19 (vor 13 Stunden, 46 Minuten) @ Reservierungszettel

Hallo,

die Europäische Union (EU) setzt auf eine freiwillige Mitgliedschaft und beinhaltet nicht nur Länder im geographischen Europa, Zypern ist EU Mitglied liegt geographisch aber schon in Asien. Die Überseegebiete und einige Exklaven und Sonderzollgebiete der EU Mitglieder gehören zwar rechtlich zur EU, aber nicht zur Zollunion/Mehrwertsteuerunion, werden also Zollrechtlich wie ein Drittstaat behandelt.

Voll in die EU auch Zollrechtlich integriert sind die zu Portugal gehörenden Azoren und Madeira.

Zollrechtliche Sondergebiete aber trotzdem EU Mitglied sind folgende Gebiete/Gemeinden:

Büsingen am Hochrhein (Deutsche Exklave in der Schweiz)
Helgoland (einzige Deutsche Hochseeinsel)
Livigno (gehört zu Italien ist im Winterhalbjahr faktisch eine Exklave und nur über die Schweiz zu erreichen)
Ceuta und Melilla (sind Spanische Städte in Nordafrika)

Zollrechtlich zur EU gehörend, aber nicht zur Mehrwertsteuerunion gehören folgende Sondergebiete:
Aland (autonomer Teil von Finnland)

folgende Überseegebiete von Frankreich:
Französisch Guayana
Guadeloupe
Martinique
Mayotte
Reunion
Saint Martin

Athos (autonome Republik in Griechenland)

Campione d'Italia (Italienische Exklave in der Schweiz)

Kanarische Inseln

Der Euro ist nicht zwingend in allen EU Mitgliedsstaaten gesetzliches Zahlungsmittel, ist aber auch in den Ländern Kosovo und Montenegro, obwohl Kosovo und Montenegro keine EU Mitglieder sind und auch keine eigenen Euro Münzen haben.
In Büsingen am Hochrhein und Campione d'Italia ist obwohl beide Gemeinden zu Staaten gehören die zum Euroraum gehören und die zur EU gehören der Schweizer Franken das gesetzliche Zahlungsmittel.

Gruß

Die Europäische Union (kurz EU) ist nicht nur Europa

611 040, Erfurt, Montag, 31.08.2026, 21:26 (vor 13 Stunden, 38 Minuten) @ ffz

Genau es war (und ist nach wie vor) zwar ursprünglich angedacht mit der Gründung der EWG (Vorgänger der EU) einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen und dabei auch den Euro als einheitliche Währung zu haben. Es wollen aber nicht alle Länder den Euro haben, daher gehören eben zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten nicht der Währungsunion an, wie z.B. Tschechien, Polen, Dänemark, Schweden,...

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Fast alle EU Länder müssen den Euro einführen

ffz, Montag, 31.08.2026, 21:45 (vor 13 Stunden, 19 Minuten) @ 611 040

Hallo,

dass nicht alle EU Länder den Euro einführen wollen ist so nicht richtig.

Lediglich Dänemark, welches wirtschaftlich den Euro jederzeit einführen dürfte, hat ein Sonderrecht und muss den Euro nicht als offizielle Währung einführen.

Norwegen, Tschechien, Polen, Ungarn und Rumänien hingegen müssen den Euro als offizielle Währung einführen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Gruß

Fast alle EU Länder müssen den Euro einführen

JanZ, HB, Montag, 31.08.2026, 21:59 (vor 13 Stunden, 5 Minuten) @ ffz

Norwegen, Tschechien, Polen, Ungarn und Rumänien hingegen müssen den Euro als offizielle Währung einführen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Was bei Norwegen allerdings erst mal der (derzeit nicht geplante) EU-Beitritt wäre …

Fast alle EU Länder müssen den Euro einführen

ffz, Montag, 31.08.2026, 22:07 (vor 12 Stunden, 57 Minuten) @ JanZ

Norwegen, Tschechien, Polen, Ungarn und Rumänien hingegen müssen den Euro als offizielle Währung einführen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind.


Was bei Norwegen allerdings erst mal der (derzeit nicht geplante) EU-Beitritt wäre …

Richtig, das muss natürlich Schweden sein, die den Euro einführen müssen.

In Norwegen hat man schon zwei Mal gegen einen EU Betritt gestimmt, aktuell gibt es immer mehr Stimmen, die sich einen EU Betritt vorstellen können.

Aktuell dürfte Montenegro als nächstes Land der EU beitreten, Island hat sehr deutlich gegen einen EU Beitritt gestimmt, ist allerdings nach wie vor im Schengen Raum.

OT: Königreich der Niederlande und die Karibik ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 01.09.2026, 00:19 (vor 10 Stunden, 46 Minuten) @ ffz

Huhu.

Voll in die EU auch Zollrechtlich integriert sind die zu Portugal gehörenden Azoren und Madeira.

Zollrechtliche Sondergebiete aber trotzdem EU Mitglied sind folgende Gebiete/Gemeinden:

Büsingen am Hochrhein (Deutsche Exklave in der Schweiz)
Helgoland (einzige Deutsche Hochseeinsel)
Livigno (gehört zu Italien ist im Winterhalbjahr faktisch eine Exklave und nur über die Schweiz zu erreichen)
Ceuta und Melilla (sind Spanische Städte in Nordafrika)

Zollrechtlich zur EU gehörend, aber nicht zur Mehrwertsteuerunion gehören folgende Sondergebiete:
Aland (autonomer Teil von Finnland)

folgende Überseegebiete von Frankreich:
Französisch Guayana
Guadeloupe
Martinique
Mayotte
Reunion
Saint Martin

Athos (autonome Republik in Griechenland)

Campione d'Italia (Italienische Exklave in der Schweiz)

Kanarische Inseln

Der Euro ist nicht zwingend in allen EU Mitgliedsstaaten gesetzliches Zahlungsmittel, ist aber auch in den Ländern Kosovo und Montenegro, obwohl Kosovo und Montenegro keine EU Mitglieder sind und auch keine eigenen Euro Münzen haben.
In Büsingen am Hochrhein und Campione d'Italia ist obwohl beide Gemeinden zu Staaten gehören die zum Euroraum gehören und die zur EU gehören der Schweizer Franken das gesetzliche Zahlungsmittel.


Da sollte man dann auch das Königreich der Niederlande erwähnen und die Karibik.

3 Inseln - Bonaire, Sint Eustatius und Saba sowie deren Nebeninseln -, gehören zum Land Niederlande und gelten dort jeweils als eine"Besondere Gemeinde".

Das Königreich der Niederlande besteht dabei aus 4 autonomen Ländern. Nämlich dem vorstehend erwähnten Land Niederlande und den 3 Inseln Aruba, Sint Maarten, Curaçao.

Da muss man ein bißchen aufpassen. Die erstgenannten 3 Inseln, die zum Land Niederlande gehören, bezeichnet man auch als "BES-Inseln". Bekannt ist daneben die Bezeichnung "ABC-Inseln" - neben Aruba und Curaçao dann 'nochmal' Bonaire.

Die 3 ABC-Inseln in der Karibik gehören dabei zu den Inseln unter dem Winde. Während Sint Maarten, Saba und Sint Eustatius zu den Inseln über dem Winde gehören.

Ein gewisses Durcheinander also. Und als Funfact bzw unnützes Wissen: da hinten in der Karibik haben die Niederlande dann auch eine gemeinsame Landgrenze mit Frankreich - die Insel St. Martin teilt man sich nämlich.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

GCC-CIV/PRR?

SEE 238, Montag, 31.08.2026, 20:16 (vor 14 Stunden, 48 Minuten) @ плацкарт

Finden in diesem Fall nicht mindestens auch die GCC-CIV/PRR Anwendung? Die SBB sind zumindest Mitglied und haben nur geringfügige Abweichungen von dem Dokument festgelegt, welche aber den TGV Lyria und die Barauszahlung von Entschädigungen betreffen.

In Punkt 10.1.1 findet sich der bekannte Passus, der Reisende könne ab zu erwartenden +60' "[…] seine Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem anderen für den Reisenden passenden Zeitpunkt, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen."

Gruß
SEE 238

Antwort der SBB zum Thema ...

Sportdiesel612, Montag, 31.08.2026, 20:02 (vor 15 Stunden, 2 Minuten) @ Mike65

... steht ganz unten. Danach gilt auch in CH die Jahresfrist.
https://community.sbb.ch/d/38715-zugbindung-aufgehoben-fahrgastrechte-db

Du solltest mal die SBB fragen, ob das so stimmt.

Antwort der SBB zum Thema ...

Mike65, Montag, 31.08.2026, 22:56 (vor 12 Stunden, 9 Minuten) @ Sportdiesel612

... steht ganz unten. Danach gilt auch in CH die Jahresfrist.

Aber wohl nur für von außerhalb der Schweiz ausgehende Durchgangsfahrkarten. Da scheint es eine Vereinbarung zu geben, dass hier die EU-Regeln angewandt werden.
Für reine Binnenfahrten muss das nicht gelten.

Antwort der SBB zum Thema ...

плацкарт, Dienstag, 01.09.2026, 10:05 (vor 1 Stunden, 0 Minuten) @ Mike65

Solange der Schweizer Schaffner nicht bei einem DB-Billet im neunten Monat Singen-Tirano stänkert. Nicht zu sprechen von der Schifffahrtsgesellschaft auf dem Vierwaldstättersee.

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