Der TGV macht es vor - aber das Recht hat sich geändert (Allgemeines Forum)
Vielen Dank, für das Interesse!
Da ich vom Verfolgen der vorhergegangenen Debatten bereits wusste, dass das Thema der Barrierefreiheit eines der kritischten sein würde, bin ich unter meinem 2.Punkt darauf eingegangen. Ich bitte um Entschuldigung, meinen Beitrag dermaßen unübersichtlich formuliert zu haben.
"Um die Barrierefreiheit des obigen Designs zu gewährleisten, wird (wie im bestehenden ICE) im Unterstock mind. eines Wagens Platz für Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer bereitgestellt. Zwar schafft das keine vollumfängliche Barrierefreiheit - allerdings halte ich diese bei einer Mindestgangbreite von 80 cm für die angestrebten Sitzplatzdichten selbst bei Hochflurbauweise für unrealistisch. Barrierefrei erreichbare Rollstuhlfahrerplätze in 1-2 Wagen pro Halbzug sind dagegen beim verfügbaren Platzangebot durchaus realisierbar und sollten im Vergleich zur aktuellen Hubliftlösung eine merkbare Verbesserung darstellen.
Um tatsächlich Barrierefreiheit zu ermöglichen muss jedoch auch die Fußbodenhöhe im Unterstock zur Bahnsteighöhe passen. Grundsätzlich wird dabei selbstverständlich eine möglichst niedrige Fußbodenhöhe angestrebt, um maximal große Gepäckfächer (siehe unten) über den Sitzen zu ermöglichen. Die technische Grenze wird dabei bei 400 mm erreicht, da unterhalb dessen das Lichtraumprofil (EBO Anlage 8) einschränkend wirkt. So hat bspw. der Avelia Horizon eine Fußbodenhöhe von 430 mm. Auf der anderen Seite steht die Bahnsteighöhe. In Deutschland haben die meisten Fernverkehrsbahnsteige eine Höhe von 760 mm, im Regionalverkehr sind je nach Region auch 550 mm weit verbreitet. Unter den europäischen Nachbarländern findet sich je nach Land einer der beiden Standards. Obgleich bislang eine bundesweite Vereinheitlichung auf 760 mm angestebt wird, halte ich zumindest auf (überwiegenden) Fernverkehrsbahnsteigen eine zunehmende Reduktion auf 550 mm oder niedriger für zielführender. Dies wäre der bauliche Aufwand, den ich oben im Vergleich zur Verlängerung von Bahnsteigen angemerkt habe. Und bis diese Maßnahmen abgeschlossen wären, wäre der Höhenunterschied im Vergleich zum ICE - 1-2 statt 3 Stufen (die dann nach oben ausfahren?) deutlich geringer."
Allerdings besitze ich zu dem Thema wirklich wenig Fachkenntnis - der obige Abschnitt ist wahrscheinlich der argumentativ schwächster im gesamten Beitrag.
Falls Sie sich also mit dem Thema etwas auskennen, würde ich mich sehr über eine Rückmeldung freuen!
gesamter Thread:
- Bedingungen für Realisierung eines Doppelstock-ICE -
LLP1,
14.08.2026, 10:16
- Der TGV macht es vor - aber das Recht hat sich geändert -
Hustensaft,
14.08.2026, 17:24
- Der TGV macht es vor - aber das Recht hat sich geändert - LLP1, 14.08.2026, 20:43
- Der TGV macht es vor - aber das Recht hat sich geändert - VT642, 14.08.2026, 20:56
- Der TGV macht es vor - aber das Recht hat sich geändert -
Hustensaft,
14.08.2026, 17:24