Neu => Alkohol: auf gastronomischer Fläche statt im Betrieb (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 11.08.2026, 13:20 (vor 2 Stunden, 36 Minuten)

Huhu.

In Bremen Hbf wurde jetzt der Text geändert. Der Alkoholkonsum ist jetzt auf "gastronomischen Flächen" erlaubt - vorher war es "in gastronomischen Betrieben".

Ist das ein Vorgriff auf die bundesweiten Ausrollung des Saufverbots?

Und wo liegt der Unterschied? Gibt's zum Raucherkarree demnächst ein Alkoholkarree? Müssen gastronomische Betriebe Teile ihes Grundstücks demnächst ausdrücklich als gastronomische Fläche erklären? Müssen/dürfen Teile ihres Grund und Bodens keine gastronomische Fläche mehr sein? Mir fällt da gerade Außengastronomie ein, auch wenn es die im Bahnhof ja soooo oft dann auch nicht gibt.

Und was ist dann IM Zug? Fernzüge sind auf ganzer Linie gastronomische Fläche? Nahverkehrszüge in Niedersachsen z.B. sind es auf ganzer Länge nicht?

Ach, herrlich, wer sich da wohl über die Änderung der Ansage Gedanken gemacht hat ...

Kann man da was auf die EU schieben? Oder ist's der neue Gesundheitsminister? Oder hat Frau Palla einen Geistesblitz gehabt? Dr. Nagl?

Wo bleibt BILD?

Und nach dieser bahnbrechenden News jetzt zurück zu den wesentlichen Themen.

Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Auch in Wien sind sie verrückt

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 11.08.2026, 13:35 (vor 2 Stunden, 21 Minuten) @ Der Blaschke
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 11.08.2026, 13:36

Da wird der im Hbf befindliche Supermarkt zu bestimmten Zeiten wegen gesetzlicher Auflagen unterteilt. Und das ist nicht erst seit gestern so sondern schon einige Jahre.

Nicht nur da ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 11.08.2026, 14:30 (vor 1 Stunden, 27 Minuten) @ Reservierungszettel

Hey.

Da wird der im Hbf befindliche Supermarkt zu bestimmten Zeiten wegen gesetzlicher Auflagen unterteilt. Und das ist nicht erst seit gestern so sondern schon einige Jahre.

Das kenne ich vom Sonntagsverkauf hier. Da durfte der Laden eine bestimmte Fläche nicht überschreiten. So wurde der Laden unterteilt - und Mitarbeiter brachten dir Sachen aus diesem Bereich. Wie es aktuell ist, weiß ich gar nicht.
Ladenschlussgesetze - Schwachsinn hoch 10 ...

Ja, es ist sehr vieles sehr krank ...


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

In Nürnberg auch

611 040, Erfurt, Dienstag, 11.08.2026, 15:08 (vor 49 Minuten) @ Reservierungszettel
bearbeitet von 611 040, Dienstag, 11.08.2026, 15:09

Der dortige Lidl im Hbf hat alle alkoholischen Getränke in einem Extra Bereich, der an Sonn- und Feiertagen (wo Lidl trotzdem auf hat) mit Rolltoren versperrt wird.
Ist wohl nach Aussage eines Mitarbeiters eine Auflage der Stadt Nürnberg. Warum allerdings alles bis auf Alkohol am Sonntag verkauft werden darf verstehe ich nicht. Ebensowenig dass Yormas und andere eine Etage oben drüber solche Beschränkungen nicht haben.

Gastronomische Betriebe sind das alles nicht sondern Händler. Daher die Frage ob diese zukünftig überhaupt noch Alkohl verkaufen dürfen.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Auflösung

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Dienstag, 11.08.2026, 15:48 (vor 9 Minuten) @ Der Blaschke

Es geht wie immer um die DB-Lounge. Die ist natürlich kein Betrieb, weil nichts verkauft wird, bietet aber einen Konsumbereich/gastronmische Fläche an.
Dadurch bietet der Status endlich einen weiteren Vorteil gegenüber dem Pöbel, denn man darf nun legal im Bahnhof Alkohol konsumieren.

Warum das Schild aber in Bremen auftaucht? ... vermutlich hat man die Schließung der Lounge dort nur per Fax bei den anderen Abteilungen angekündigt.

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