Ziemlich simpel (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 02.08.2026, 18:37 (vor 12 Tagen) @ Waldbahn

Die §§40 bis 56 gelten hier. Man kann um heimatnahe Versetzung bitten, sofern eine Dienstposten in der Verwendung frei ist.

Mal abgesehen davon, dass es sich um die §§ 43 ff. handelt, ist die Entlassung ganz einfach zu bewerkstellingen: Man stellt einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Gut, der muss anerkannt werden, aber die Zeiten der Gewissensprüfung sind vorbei, der kann nur noch abglehnt werden, wenn er recht deutlich unbegründet ist.


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