Sammelthread: Fahrgastrechte (Sammelthreads)
Administrator, Sonntag, 26.07.2026, 02:20 (vor 8 Stunden, 24 Minuten)
Wir haben in diesem Thread alle Beiträge zum Thema "Fahrgastrechte" angepinnt. Wer hierzu Informationen sucht, findet so alle Beiträge gesammelt an einer Stelle.
Das ICE-Treff-Team.
Nicht aufgehobene Zugbindung wegen falscher SEV-Fahrzeiten
elvis_lebt, Ostwürttemberg, Montag, 25.05.2026, 10:55 (vor 62 Tagen) @ Administrator
Hallo,
ich habe mal wieder ein Zugbindungs-Problem, diesmal wenigstens vor Abfahrt:
Ich habe ein Ticket für eine Fahrt A-(ICE)-B-(RE)-C für heute in einer Woche, bei der ich schon planmäßig am Dienstag gegen 0.30 Uhr ankommen würde.
Nun ist auf einem Teilstück von B-C SEV angekündigt. Leider ist ein Fehler im Fahrplan vom SEV-Bus, der dort angeblich eine Strecke von 70 km in 15 Minuten zurücklegen soll und mich dadurch trotzdem pünktlich gegen 0.30 Uhr an mein Ziel bringen würde.
Theoretisch greifen bei SEV ja die normalen Fahrgastrechte und ich könnte zum Beispiel früher fahren (würde ich gerne - aus den veröffentlichten SEV-Fahrplantabellen rausgesucht wäre ich nämlich irgendwann gegen 2 Uhr zuhause). Da laut Reiseauskunft aber keine Verspätung >20min vorliegt, fürchte ich Diskussionen, wenn ich dann in einem früheren ICE sitze, der zudem noch eine andere, nicht in der Raumbegrenzung enthaltene Strecke fährt.
Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Ich erwarte ja eine Verspätung über 20 Minuten, weil ich weiß, dass die SEV-Fahrzeiten unrealistisch sind, nur die Auskunftsmedien wissen das nicht. Google-Maps-Ausdruck der SEV-Strecke und dann mit "schauen Sie, das sind 70 km in 15 Minuten, wie soll das gehen?" argumentieren?
Ich habe zwar noch die vage Hoffnung, dass der Fahrplan in der Reiseauskunft am Donnerstag korrigiert wird, möchte aber trotzdem für den Fall vorbereitet sein, dass das nicht passiert.
Viele Grüße
Julian
Nicht aufgehobene Zugbindung wegen falscher SEV-Fahrzeiten
Sanformatiker, Montag, 25.05.2026, 11:55 (vor 62 Tagen) @ elvis_lebt
Wenn du die SEV-Fahrplantabelle hast: Hab das PDF doch einfach mal auf dem Handy dabei. Vermutlich gibt es aber eh keine Diskussion, gefühlt wird fast alles anerkannt. Das Personal weiß doch selber um das Chaos.
Nicht aufgehobene Zugbindung wegen falscher SEV-Fahrzeiten
JoeO, Braunschweig, Montag, 25.05.2026, 15:15 (vor 62 Tagen) @ elvis_lebt
aus den veröffentlichten SEV-Fahrplantabellen rausgesucht wäre ich nämlich irgendwann gegen 2 Uhr zuhause
Wenn es veröffentlichte SEV-Fahrplantabellen gibt, die belegen dass die Ankunft um 2 Uhr statt um 0:30 ist, dann ist die Zugbindung doch aufgehoben.
Wenn es im früheren Zug Nachfragen bei der Kontrolle geben sollte, dann sollte die Erklärung "Wegen des SEV habe ich 90 Minuten Ankunftsverspätung" reichen. Ansonsten kannst Du dann den SEV-Fahrplan zeigen.
Nicht aufgehobene Zugbindung wegen falscher SEV-Fahrzeiten
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 26.05.2026, 07:11 (vor 61 Tagen) @ elvis_lebt
Ich habe zwar noch die vage Hoffnung, dass der Fahrplan in der Reiseauskunft am Donnerstag korrigiert wird, möchte aber trotzdem für den Fall vorbereitet sein, dass das nicht passiert.
Hast du dem Beförderer denn das Problem mitgeteilt?
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Weg mit dem 4744!
Nicht aufgehobene Zugbindung wegen falscher SEV-Fahrzeiten
elvis_lebt, Ostwürttemberg, Dienstag, 26.05.2026, 18:35 (vor 61 Tagen) @ JeDi
Jetzt ja, danke für den Hinweis. Vielleicht reagiert der dortige Kundenservice ja besser als der der DB.
Nicht aufgehobene Zugbindung wegen falscher SEV-Fahrzeiten
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 03.06.2026, 04:50 (vor 53 Tagen) @ elvis_lebt
Jetzt ja, danke für den Hinweis. Vielleicht reagiert der dortige Kundenservice ja besser als der der DB.
Naja, im besten Fall wird eine Korrektur veranlasst, oder du bekommst zumindest ein „Sie haben Recht, die Zeiten sind falsch“ zurück ;-)
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Weg mit dem 4744!
Zugbindung aufgehoben - Fahrt später antreten - City-Ticket
thesmiler, Montag, 15.06.2026, 13:15 (vor 41 Tagen) @ Administrator
Hallo,
wenn ich eine Fahrkarte (z.b. eine Bahnbonus Freifahrt) mit City-Ticket habe, dort die Zugbindung wegen erwarteter Verspätung aufgehoben ist und ich diese Fahrt dann Tage/Wochen/Monate später antrete, was ist dann mit dem City Ticket?
Kann ich dass dann noch später nutzen - in der Theorie? Und wie soll das in der Praxis nachgewiesen werden falls ja?
Zugbindung aufgehoben - Fahrt später antreten - City-Ticket
rainman51, Paderborn, Montag, 15.06.2026, 20:51 (vor 41 Tagen) @ thesmiler
Cityticket ist nicht mehr gültig. Nur am gebuchten Tag der Fahrt.
Was sagt die KI
Mike65, Montag, 15.06.2026, 21:41 (vor 41 Tagen) @ rainman51
bearbeitet von Mike65, Montag, 15.06.2026, 21:41
Eine Suche mit der Google-KI liefert folgendes:
Reise später antreten: Verschieben Sie Ihre gesamte Reise (den Fernverkehrszug) auf einen anderen Tag, weil Ihr ursprünglicher Zug ausgefallen ist, muss die Zugbindung im Reisezentrum oder beim Zugbegleiter auf das neue Datum umgeschrieben werden. Erst dann gilt auch das City-Ticket für den neuen Tag.
Natürlich ohne Gewähr, aber das erscheint mir logisch.
KI sagt quatsch
bahnfahrerofr., Montag, 15.06.2026, 22:49 (vor 40 Tagen) @ Mike65
- kein Text -
Wie so oft...
Matze86, München, Dienstag, 16.06.2026, 06:22 (vor 40 Tagen) @ bahnfahrerofr.
- kein Text -
Warum das Forum damit zumüllen?
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 17.06.2026, 00:01 (vor 39 Tagen) @ Matze86
Ich frag mich auch ernsthaft, warum das Forum von einzelnen mit LLM-Antworten (aka: zusammengewürfelten Sätzen) zugemüllt wird. Würde jemand eine gewürfelte Antwort wollen, würde ja nicht im Forum, sondern ein LLM des geringsten Misstrauens gefragt werden...
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Weg mit dem 4744!
Zugbindung aufgehoben - Fahrt später antreten - City-Ticket
Fulda_NBS, Montag, 15.06.2026, 22:08 (vor 40 Tagen) @ rainman51
Wie ist das begründet?
Zugbindung aufgehoben - Fahrt später antreten - City-Ticket
sflori, Montag, 15.06.2026, 22:30 (vor 40 Tagen) @ Fulda_NBS
bearbeitet von sflori, Montag, 15.06.2026, 22:31
Wie ist das begründet?
Die europäische Fahrgastrechteverordnung (EU 2021/782) gilt, wie der Name schon sagt, nur für den Eisenbahnverkehr.
Wenn man das City-Ticket für ein anderes Verkehrsmittel als die Bahn nutzt, ist es nur am ursprünglichen Geltungstag gültig.
Es wäre also hier ein neues ÖPNV-Ticket am geplanten späteren Nutzungstag zu erwerben.
Die Kosten sind im Nachgang durch die DB zu erstatten, da die ÖPNV-Leistung ja im ursprünglichen Beförderungsvertrag inkludiert war, jedoch nicht erbracht wurde.
Bye. Flo.
Zugbindung aufgehoben - Sparpreis mit Nahverkehrsanteil
плацкарт, Samstag, 20.06.2026, 13:20 (vor 36 Tagen) @ Administrator
Moin, heute gab es mal richtig Diskussionen in der Ferkeltaxe:
Fahrgäste hatten ein (1. Klasse) ICE-Ticket mit Nahverkehrsanteil. Die Zugbindung war aufgehoben. Der NE-Zub ließ das Ticket nicht als gültig gelten, da er keine Möglichkeit habe zu prüfen, ob es nicht schon einmal verwenden worden war.
Deshalb hätten die Fahrgäste den Streckenanteil in seinem Zug nochmal zu lösen.
Sie ließen sich mit der Drohung, sie sonst des Zuges zu verwiesen, dazu bringen, das Ticket zu lösen.
Was sagen die Experten hier?
Es war nicht die Westfalenbahn.
Bitte Suchfunktion nutzen, das ist oft genug durchgekaut.
Waldbahn, Samstag, 20.06.2026, 13:24 (vor 36 Tagen) @ плацкарт
- kein Text -
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Gruß
Waldbahn
Bitte Suchfunktion nutzen, das ist oft genug durchgekaut.
плацкарт, Samstag, 20.06.2026, 13:36 (vor 36 Tagen) @ Waldbahn
Ich stelle die Frage hier ein, weil ich den Fall als eindeutig ansehe und mich die Meinung meiner Mitforisten interessiert.
Die Frage ist am 08.05.2026 hier beantwortet
Waldbahn, Samstag, 20.06.2026, 13:52 (vor 36 Tagen) @ плацкарт
Beitrag von User Henrik. Es ist müssig immer wieder die gleichen Themen zu lesen....
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Gruß
Waldbahn
Geld zurück?
плацкарт, Samstag, 20.06.2026, 14:07 (vor 36 Tagen) @ Waldbahn
Haben die Fahrgäste das Recht, das zusätzlich erhobene Fahrgeld wiederzukommen? Ich befürchte, sie werden auf die Freiwilligkeit des Kaufs verwiesen werden.
Geld zurück?
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 20.06.2026, 14:09 (vor 36 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 20.06.2026, 14:10
Haben die Fahrgäste das Recht, das zusätzlich erhobene Fahrgeld wiederzukommen? Ich befürchte, sie werden auf die Freiwilligkeit des Kaufs verwiesen werden.
Mit Verweis auf Zugnummer und Datum kann ein Rückschluss auf das Personal gezogen werden - also ja.
Wobei ein EBE sinnvoller gewesen wäre ;)
Geld zurück?
плацкарт, Samstag, 20.06.2026, 14:10 (vor 36 Tagen) @ Reservierungszettel
EBE wollten sie nicht.
Geld zurück?
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 20.06.2026, 14:17 (vor 36 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 20.06.2026, 14:17
EBE wollten sie nicht.
Warum? Das lässt sich leichter stornieren als extra gekaufte Fahrkarten.
Ich sehe das immer so: bin ich mir sicher das ich recht habe aber das Personal falsch liegt darf es mich aufschreiben wie es möchte im Nachhinein kann ich das bei übergeordneten Stellen klären und mein Recht einfordern.
Du und ich - wir nicht
плацкарт, Samstag, 20.06.2026, 14:20 (vor 36 Tagen) @ Reservierungszettel
Aber es gibt ja Mainstream-Fahrgäste, die ihre Rechte nicht kennen und sich so ins Bockshorn jagen lassen.
Die Herrschaften fahren wahrscheinlich einmal im Jahr Bahn. Durch solche Erlebnisse wird der Modal Split nicht besser.
Vermutung: Sphäre des "Kriminellen"
плацкарт, Samstag, 20.06.2026, 14:43 (vor 36 Tagen) @ Reservierungszettel
Ein "bürgerliches" Publikum (1. Klasse, "Besserverdienende" usw) kauft lieber die Fahrkarte doppelt als das Stigma eines "Schwarzfahrers" zu haben.
Bitte Suchfunktion nutzen, das ist oft genug durchgekaut.
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 20.06.2026, 14:08 (vor 36 Tagen) @ плацкарт
Ich stelle die Frage hier ein, weil ich den Fall als eindeutig ansehe und mich die Meinung meiner Mitforisten interessiert.
Diese Meinung hat das anwesende Personal anscheinend nicht interessiert.
Und selbst wenn du dann sagt im ICE-Treff haben sie aber gesagt das geht und ich brauche keine Bescheinigung…
Recht haben und recht bekommen sind immer unterschiedliche Dinge, das du am Ende dein Geld wiederbekommst ist klar - die Frage stellt sich nicht.
Das war das Plädoyer für Ausdruck und Stempel
плацкарт, Samstag, 20.06.2026, 14:19 (vor 36 Tagen) @ Reservierungszettel
Ich hatte selber einen solchen Fall nicht. Das war kein DT-Publikum und deshalb vulnerabel.
Und der Zub hatte vermutlich auch noch nie diesen Fall gehabt.
Danke. Frage beantwortet.
Administrator, Samstag, 20.06.2026, 14:55 (vor 36 Tagen) @ плацкарт
- kein Text -
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Hustensaft, Montag, 22.06.2026, 14:36 (vor 34 Tagen) @ Administrator
Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?
Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren. Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
wachtberghöhle, Montag, 22.06.2026, 14:59 (vor 34 Tagen) @ Hustensaft
Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?
EIgentlich nicht-
Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren.
Richtig. Der Fahrgast soll sein Ziel erreichen.
Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt.
Nein. Die ursprünglich vorgehene Verbindung ist nicht mehr fahrbar. Also muss man auf alternativen Verbindungen fahren.
Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?
Er hat sein Zielort erreicht.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Hustensaft, Montag, 22.06.2026, 16:54 (vor 34 Tagen) @ wachtberghöhle
Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt.
Nein. Die ursprünglich vorgehene Verbindung ist nicht mehr fahrbar. Also muss man auf alternativen Verbindungen fahren.
Und was, wenn es keine frühere Verbindung an dem Tag gibt? Muss der Fahrgast sehr wohl zu spät kommen, weil am Vortag darf er ja nicht fahren ...
Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?
Er hat sein Zielort erreicht.
Ja prima, am besten verlangen wir dafür noch einen Aufschlag, immerhin ist man angekommen ... Manchmal wäre es echt hilfreich, mal die rosarot verspiegelte Bahnbrille abzusetzen und aus Sicht des Fahrgastes vulgo Kunden zu denken - für den ist eben nicht nur maßgebend am Zielort anzukommen, sondern auch wann das der Fall ist.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
brandenburger, Perleberg, Montag, 22.06.2026, 17:39 (vor 34 Tagen) @ Hustensaft
Und was, wenn es keine frühere Verbindung an dem Tag gibt? Muss der Fahrgast sehr wohl zu spät kommen, weil am Vortag darf er ja nicht fahren ...
Man kann aber von der Fahrt zurück treten und für den Vortag eine neue Fahrkarte buchen.
Leider ist die mitunter viel teurer - und Geld für die zusätzliche Übernachtung gibt es auch keines.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 22.06.2026, 15:02 (vor 34 Tagen) @ Hustensaft
Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte,
Das habe ich auch noch nie so richtig verstanden. Theoretisch müsste doch dann die neu gewählte, frühere Reisekette als Maßstab angesetzt werden. Für den einen oder anderen ist es ja auch alles andere als angenehm, früher losfahren zu müssen. Für sein Entgegenkommen wird man hier unter Umständen auch noch bestraft.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Linux, Mannheim, Montag, 22.06.2026, 20:21 (vor 34 Tagen) @ Alter Köpenicker
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.06.2026, 23:21 (vor 33 Tagen) @ Alter Köpenicker
Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte,
Das habe ich auch noch nie so richtig verstanden. Theoretisch müsste doch dann die neu gewählte, frühere Reisekette als Maßstab angesetzt werden. Für den einen oder anderen ist es ja auch alles andere als angenehm, früher losfahren zu müssen. Für sein Entgegenkommen wird man hier unter Umständen auch noch bestraft.
Wird sie auch, Beispiel:
Gebucht 10:00 ab 12:30 an irgendwas führte zur Aufhebung der Zugbindung.
Neue Fahrt um 06:00 ab 09:10 an es kommt zu Verzögerungen du bist erst um 10:30 angekommen - 80 Minuten zu spät. Fahrgastrechte können geltend gemacht werden.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
VT642, Montag, 22.06.2026, 17:19 (vor 34 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von VT642, Montag, 22.06.2026, 17:19
Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?
Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren. Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?
Ich weiß nicht, ob du mit "länger unterwegs" diesen Fall meinst: Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt - so meine Erfahrung, die sich nun schon mehrmals bestätigt hat. Wichtig ist, dass du auf dem FGR-Formular nicht die ursprünglich gebuchte, sondern die neu ausgewählte Verbindung angibst, damit diese als Berechnungsgrundlage genutzt wird.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.06.2026, 17:20 (vor 34 Tagen) @ VT642
Ich weiß nicht, ob du mit "länger unterwegs" diesen Fall meinst: Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt - so meine Erfahrung, die sich nun schon mehrmals bestätigt hat. Wichtig ist, dass du auf dem FGR-Formular nicht die ursprünglich gebuchte, sondern die neu ausgewählte Verbindung angibst, damit diese als Berechnungsgrundlage genutzt wird.
Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.
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Weg mit dem 4744!
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Mike65, Montag, 22.06.2026, 20:07 (vor 34 Tagen) @ JeDi
Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.
Wenn ich aber um 9:00 losfahre und trotzdem erst nach 15:00 ankomme, müsste es doch die 25% geben?
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.06.2026, 23:23 (vor 33 Tagen) @ Mike65
Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.
Wenn ich aber um 9:00 losfahre und trotzdem erst nach 15:00 ankomme, müsste es doch die 25% geben?
Es ist völlig egal wann wie gefahren wird. Entscheidend ist ob es bei der neuen Verbindung zu Verspätungen kommt.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 23.06.2026, 02:13 (vor 33 Tagen) @ Mike65
Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.
Wenn ich aber um 9:00 losfahre und trotzdem erst nach 15:00 ankomme, müsste es doch die 25% geben?
Nur wenn die neue Verbindung planmäßig vor 14 Uhr da gewesen wäre. Wenn du früher fährst, ist die alte Verbindung völlig egal.
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Weg mit dem 4744!
Das paßt nicht zusammen!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 22.06.2026, 22:05 (vor 33 Tagen) @ JeDi
Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt (...)
Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.
Nicht "Jo" - beide Aussagen widersprechen sich diametral!
Wenn bei früherer Abfahrt und früherer Ankunft bei während der Fahrt erlittener zusätzlicher Reisezeit entschädigt wird, warum soll das dann bei früherer Fahrt und gleichbleibender Ankunft bei während der Fahrt erlittener Reisezeitverlängerung anders sein? Das ergibt null Sinn.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Das paßt nicht zusammen!
VT642, Montag, 22.06.2026, 23:55 (vor 33 Tagen) @ Der Blaschke
Es wird nicht für die Reisezeitverlängerung, sondern für die Verspätung am Ziel entschädigt. Dann ergibt das sehr wohl Sinn.
Ursprünglich gebucht 10 bis 14 Uhr
Alternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 11 Uhr >> pünktlich gemessen an neuer Ankunftszeit, daher keine Entschädigung
Alternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 12 Uhr >> +60 gemessen an neuer Ankunftszeit, Entschädigung.
Interessant ist der Fall des freiwilligen Späterfahrens, hier also z.B. 14 bis 18 Uhr. Reicht man das ein und trägt auf dem FGR Formular als geplante Ankunft die ursprüngliche und nicht die der neuen Verbindung ein, gibt's die 50%, auch wenn es durchaus möglich gewesen wäre, mit nur 60min anzukommen. Hier kann man also zur Erhöhung der Entschädigung freiwillig so fahren, dass man mindestens +120 am Ziel hat.
Ja, falsch gelesen.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 23.06.2026, 01:24 (vor 33 Tagen) @ VT642
Hallöchen.
Ja, mein Beitrag kann entfernt werden. Da war ich etwas zu schnell und zu ungenau mit dem Lesen.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Das paßt nicht zusammen!
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 23.06.2026, 02:12 (vor 33 Tagen) @ VT642
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 23.06.2026, 02:12
Es wird nicht für die Reisezeitverlängerung, sondern für die Verspätung am Ziel entschädigt. Dann ergibt das sehr wohl Sinn.
Ursprünglich gebucht 10 bis 14 Uhr
Alternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 11 Uhr >> pünktlich gemessen an neuer Ankunftszeit, daher keine EntschädigungAlternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 12 Uhr >> +60 gemessen an neuer Ankunftszeit, Entschädigung.
Aber: Alternative Verbindung 10 bis 15 Uhr, pünktlich >> +60 gemessen an ursprünglicher Ankunftszeit, Entschädigung
Das ist ja das, was den OP stört ;)
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Weg mit dem 4744!
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
JanZ, HB, Montag, 22.06.2026, 17:25 (vor 34 Tagen) @ VT642
Ich habe auch den Eindruck, dass hier mehrere Dinge durcheinandergehen:
1. Man fährt früher los als gebucht, weil die Zugbindung im Voraus aufgehoben wurde oder weil man schlicht und einfach ein Flexticket hat, und hat auf dieser Verbindung dann Verspätung. Dafür bekommt man meines Erachtens selbstverständlich die vorgesehenen Entschädigungen.
2. Man fährt wegen einer Fahrplanänderung früher los als gebucht, um trotzdem zur gebuchten Zeit anzukommen, und tut das auch. Da verlängert sich die Fahrzeit, nur eben nach vorne, so dass es keine Entschädigung gibt.
3. Man muss am Vortag losfahren, um am Reisetag zur gebuchten Zeit da zu sein. Da stellt sich nicht nur die Frage nach einer Entschädigung, sondern auch die, ob das Ticket überhaupt dazu berechtigt. Meines Wissens nein, aber vielleicht kommt man hier mit Kulanz weiter?
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Linux, Mannheim, Montag, 22.06.2026, 20:19 (vor 34 Tagen) @ JanZ
Zu 3.)
In der App wurde mir in solch einem Fall schon mal ein neuer Reiseplan eingespielt (nicht selbst auf „Alternative wählen“ geklickt, sondern ohne mein Zutun), der eine Abfahrt gegen 23 Uhr des Vortages vorsah. Auch in der Übersicht der Tickets änderte sich der Reisetag auf den Vortag.
Die Daten im Ticket selbst änderten sich nicht.
Ich bin dann am ursprüngliche Reisetag später gefahren und habe die frühere Abfahrt nicht ausprobiert, mit den Angaben in der App wäre ich aber sehr davon ausgegangen, dass die Argumentationsgrundlage für die Fahrt am Vortag sehr gut ist, auch ohne zusätzlichen Nachweis/Stempel o.ä.
Vielleicht ist das in der App generell so, dass dies in solchen „Grenzfällen“ angezeigt wird? Den Fall hatte ich bisher nur ein Mal.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.06.2026, 23:26 (vor 33 Tagen) @ Linux
Zu 3.)
In der App wurde mir in solch einem Fall schon mal ein neuer Reiseplan eingespielt (nicht selbst auf „Alternative wählen“ geklickt, sondern ohne mein Zutun), der eine Abfahrt gegen 23 Uhr des Vortages vorsah. Auch in der Übersicht der Tickets änderte sich der Reisetag auf den Vortag.
Die Daten im Ticket selbst änderten sich nicht.
Ich bin dann am ursprüngliche Reisetag später gefahren und habe die frühere Abfahrt nicht ausprobiert, mit den Angaben in der App wäre ich aber sehr davon ausgegangen, dass die Argumentationsgrundlage für die Fahrt am Vortag sehr gut ist, auch ohne zusätzlichen Nachweis/Stempel o.ä.Vielleicht ist das in der App generell so, dass dies in solchen „Grenzfällen“ angezeigt wird? Den Fall hatte ich bisher nur ein Mal.
Ein häufiger Fall dürfte der 618 sein - 00:01 ab München. Der wird gerne mal zeitlich vorverlegt, dem zufolge dürfte er dann trotz Zugbindung nicht mehr genutzt werden dürften.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
bahnfahrerofr., Dienstag, 23.06.2026, 09:07 (vor 33 Tagen) @ Reservierungszettel
Wenn er vorverlegt wird, ist doch eh keine Zugbindung mehr drauf. Aber natürlich eine gute Argumentationsgrundlage
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
zettelbox, Dienstag, 23.06.2026, 10:47 (vor 33 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wenn er vorverlegt wird, ist doch eh keine Zugbindung mehr drauf.
Zugbindung nicht, aber du hast auch kein gültiges Ticket für den Zug, Zugbindung hin oder her.
In der Praxis wird das im konkreten Beispiel zu keinen Problemen führen, aber genau genommen ist es korrekt, dass kein Zug am Vor-Kalendertag genommen werden kann, zumindest nicht ohne individuelle Freigabe per Kulanz.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 23.06.2026, 10:59 (vor 33 Tagen) @ zettelbox
Wenn er vorverlegt wird, ist doch eh keine Zugbindung mehr drauf.
Zugbindung nicht, aber du hast auch kein gültiges Ticket für den Zug, Zugbindung hin oder her.In der Praxis wird das im konkreten Beispiel zu keinen Problemen führen, aber genau genommen ist es korrekt, dass kein Zug am Vor-Kalendertag genommen werden kann, zumindest nicht ohne individuelle Freigabe per Kulanz.
Dann müsste genannter Zug ab München fast leer fahren - das tut er allerdings nicht. Ich würde behaupten ca. 90-95% schaffen es rechtzeitig da zu sein und nehmen die Zugbindung trotzdem wahr.
Wobei das ein Einzelfall sein dürfte, mir fällt zumindest kein weiterer Zug ein der knapp nach 00:00 abfährt und gelegentlich in die 23 Uhr Stunde des Vortags rutscht.
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
Südsüdwest, Freiburg Brsg, Dienstag, 23.06.2026, 16:13 (vor 33 Tagen) @ Reservierungszettel
Wobei das ein Einzelfall sein dürfte, mir fällt zumindest kein weiterer Zug ein der knapp nach 00:00 abfährt und gelegentlich in die 23 Uhr Stunde des Vortags rutscht.
IC60402 / NJ402 Abfahrt 0:07 in Freiburg Hbf
Der Fährt baustellenbedingt durchaus auch mal 23:xx ab.
Wie häufig das kurzfristig und wie häufig das länger angekündigt wird, kann ich nicht sagen.
Als Beispiel der kommende Sonntag 28.6.: Dann fährt die gleiche Zugnummer 2x am Tag, einmal 0:07 und dann 22:13 (!). Ich dachte, ich hätte hier gelesen, dass wäre im System nicht möglich?!?
Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?
JanZ, HB, Dienstag, 23.06.2026, 16:44 (vor 33 Tagen) @ Südsüdwest
Als Beispiel der kommende Sonntag 28.6.: Dann fährt die gleiche Zugnummer 2x am Tag, einmal 0:07 und dann 22:13 (!). Ich dachte, ich hätte hier gelesen, dass wäre im System nicht möglich?!?
Das Entscheidende ist meines Wissens der Tag am Abgangsbahnhof (bzw. für internationale Züge wahrscheinlich am Grenzbahnhof), und der bleibt ja gleich.
Fahrgastrechte Sitzplatzreservierung
Münchner, Montag, 29.06.2026, 19:55 (vor 27 Tagen) @ Administrator
Wie mache ich Fahrgastrechte für eine einzelne Sitzplatzreservierung geltend? Früher konnte man auf der Bahn-Webseite einen Link auf ein Servicecenter Fernverkehr in Bamberg finden. Wie erreicht man die heute?
Fahrgastrechte Sitzplatzreservierung
rainman51, Paderborn, Montag, 29.06.2026, 22:03 (vor 26 Tagen) @ Münchner
Diese zusammen mit dem Ticket einreichen und Verspätung unter 60 min wählen.
einfache E-Mail genügt
bendo, Dienstag, 30.06.2026, 13:05 (vor 26 Tagen) @ rainman51
Hallo,
da das Fahrgastrechteformular den Fall einer unabhängigen Sitzplatzreservierung nicht berücksichtigt, genügt eine einfach E-Mail an das Servicecenter Fahrgastrechte: Beschreiben, weshalb der Sitzplatz nicht in Anspruch genommen werden konnte und zusammen mit der Bankverbindung und der Reservierung (als pdf) einreichen. Das geht dann seinen weg und die Reservierungsgebühr wird gut geschrieben.
Habe ich vor zwei Monaten erfolgreich so gemacht...
Gruß, bendo
Glück gehabt — einfache E-Mail genügt
rainman51, Paderborn, Dienstag, 30.06.2026, 14:39 (vor 26 Tagen) @ bendo
Hallo,
da das Fahrgastrechteformular den Fall einer unabhängigen Sitzplatzreservierung nicht berücksichtigt, genügt eine einfach E-Mail
Habe ich vor zwei Monaten erfolgreich so gemacht...Gruß, bendo
Das FGR Center würfelt auf jeden Fall bei den Erstattungen, sonst würden manche Briefe so gar nicht kommen.
Vermutlich hast du einfach Glück gehabt. In der Regel fordern die trotzdem das Ticket an.
Vielleicht hattest du einfach Pech
Matze86, München, Dienstag, 30.06.2026, 15:43 (vor 26 Tagen) @ rainman51
- kein Text -
Wozu Ticket?
bendo, Mittwoch, 01.07.2026, 14:18 (vor 25 Tagen) @ rainman51
... In der Regel fordern die trotzdem das Ticket an.
Also bei mir hat das jetzt schon ca. das vierte mal ohne Ticket funktioniert. Wozu auch das Ticket? Auf die Spitze getrieben kann ich nur einen Sitzplatz buchen, ohne Ticket. Wenn der Zug dann nicht fährt, hätte ich wohl auch ein Recht auf Rückerstattung, oder?
Ich kann den Sitzplatz ja auch für jemand anderes buchen. Wenn der Zug nicht fährt, wäre trotzdem ich derjenige, der die Erstattung anregen würde.
Was ist mit BC100-Kunden? Die können gar kein Ticket vorweisen!?
Tatsächlich reserviere ich häufig zusätzlich zur Fahrkarte einen weiteren Sitzplatz (Luxus, den ich mir gönne um flexibel auf FR-Änderungen etc. reagieren zu können). Der weitere Sitzplatz ist dann losgelöst von der Fahrkarte. Im Fall von Zugausfällen bin ich dann meistens mit einem anderen Zug gefahren. Die zusätzliche Reservierung habe ich mir anstandslos erstatten lassen.
E-Mailadresse, die ich verwendet habe, suche ich noch raus...
Gruß, bendo
Wozu Ticket?
gnampf, Mittwoch, 01.07.2026, 20:02 (vor 25 Tagen) @ bendo
Also bei mir hat das jetzt schon ca. das vierte mal ohne Ticket funktioniert. Wozu auch das Ticket?
Wollten sie von mir auch schon haben. Hat mir sogar die Vorstandabteilung zu geantwortet.
Auf die Spitze getrieben kann ich nur einen Sitzplatz buchen, ohne Ticket. Wenn der Zug dann nicht fährt, hätte ich wohl auch ein Recht auf Rückerstattung, oder?
Die DB meinte "Nö", weil ich hätte ja eh nicht fahren können. Insofern also egal obs meinen Sitzplatz gegeben hätte, oder nicht.
Ich kann den Sitzplatz ja auch für jemand anderes buchen. Wenn der Zug nicht fährt, wäre trotzdem ich derjenige, der die Erstattung anregen würde.
Dann musst du gemäß DB das Ticket des Reisenden vorlegen, der die Reservierung nutzen wollte/sollte.
Was ist mit BC100-Kunden? Die können gar kein Ticket vorweisen!?
Wäre schlimm, was haben sie dann mit ihrer BC100 gemacht? Die IST das Ticket.
Tatsächlich reserviere ich häufig zusätzlich zur Fahrkarte einen weiteren Sitzplatz (Luxus, den ich mir gönne um flexibel auf FR-Änderungen etc. reagieren zu können). Der weitere Sitzplatz ist dann losgelöst von der Fahrkarte. Im Fall von Zugausfällen bin ich dann meistens mit einem anderen Zug gefahren. Die zusätzliche Reservierung habe ich mir anstandslos erstatten lassen.
Solange dich deine Fahrkarte berechtigt den Sitzplatz zu nutzen, also kein Sparpreis für einen anderen Zug ohne aufgehobene Zugbindung, kannst du ja das Ticket vorzeigen.
Wie gesagt, so einen Blödsinn hat man mir tatsächlich als Antwort geschrieben. Ich habs drauf beruhen lassen, weil es um BC100F-Inklusivreservierungen ging, bei denen der Anspruch zu dem Zeitpunkt eh strittig war. Hätte ich bezahlt wärs im Zweifel zum Anwalt gegangen, denn ich sehe das wie du: wenn sie mir eine Leistung verkaufen, dann müssen sie die auch erbringen. Warum ich den Platz reserviert hab ist unwichtig, vielleicht wollte ich es ja auch als Schwarzfahrer einfach bequemer haben.
Auslöser war bei mir vermutlich, dass ich es über die Online-Strecke gemacht und dabei die zum Zeitpunkt der Fahrt abgelaufene BC100F angegeben hab. Anders hätte ich das online ja gar nicht einreichen können.
E-Mail-Adresse
zettelbox, Dienstag, 30.06.2026, 16:19 (vor 26 Tagen) @ bendo
Wie lautet denn die E-Mail-Adresse des SC FGR? Ich habe das Gefühl, dass die E-Mail-Adresse recht gut verschleiert wird und eher auf den Postweg verwiesen wird für alles, was nicht in den digitalen Formularprozess passt?
E-Mail-Adresse des Beförderers
Barzahlung, Dienstag, 30.06.2026, 16:51 (vor 26 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 30.06.2026, 16:52
Wie lautet denn die E-Mail-Adresse des SC FGR? Ich habe das Gefühl, dass die E-Mail-Adresse recht gut verschleiert wird und eher auf den Postweg verwiesen wird für alles, was nicht in den digitalen Formularprozess passt?
Dein Ansprechpartner ist der Beförderer. Wenn es so wie hier um die DB Fernverkehr AG geht, wäre das z.B. EUAntragFGR(at)deutschebahn.com oder reiseportal(at)bahn.de, weil die auf der Website genannt sind. E-Mails dorthin müssen zur Bearbeitung weitergeleitet werden.
Wird bei der Beantwortung der E-Mail lediglich auf das SC FGR verwiesen und geschieht deswegen keine Auszahlung, gerät der Beförderer in Zahlungsverzug.
E-Mail-Adresse
Matze86, München, Dienstag, 30.06.2026, 16:53 (vor 26 Tagen) @ zettelbox
E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare
zettelbox, Dienstag, 30.06.2026, 17:21 (vor 26 Tagen) @ Matze86
Aber diese E-Mail-Adresse ist doch explizit für EU-Formulare, das ist dort klar beschrieben. Aber interessanter Gedanke, dass dadurch auch andere Antragsformulare, die an die E-Mail-Adresse geschickt werden, bearbeitet werden müssen.
Ich nehme an, dass Rückfragen des SC FGR (die ja zum Teil abenteuerlich sind) aber nicht an diese Adresse beantwortet werden können, sondern weiterhin entweder per Post oder per Telefon?
E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare
delphi_02, Dienstag, 30.06.2026, 18:16 (vor 26 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von delphi_02, Dienstag, 30.06.2026, 18:18
Du bist nicht verpflichtet ein Formular zu nutzen. Du kannst deinen Anspruch auch auf anderen Wegen geltend machen, u. a., indem du eine formlose E-Mail mit den benötigten Daten an die genannte E-Mail-Adresse schickst.
Der Name ist zwar ungeschickt gewählt, die E-Mail-Adresse ist aber eine offizielle Kontaktadresse im Rahmen der EU-Fahrgastrechte.
Und zumindest bei mir ist bisher auch alles bearbeitet worden, was ich da hingeschickt habe.
E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare
Barzahlung, Dienstag, 30.06.2026, 18:47 (vor 26 Tagen) @ delphi_02
Der Name ist zwar ungeschickt gewählt, die E-Mail-Adresse ist aber eine offizielle Kontaktadresse im Rahmen der EU-Fahrgastrechte.
Es ist eine Kundenkontaktmailadresse der DB Fernverkehr AG und an Kundenkontaktmailadressen des Beförderers können Fahrgastrechtsansprüche (auch formlos, vgl. LG Darmstadt 1.4.22 Az. 8 O 240/21) geltend gemacht werden.
Daher muss ein die DB Fernverkehr AG betreffender Antrag dorthin auch ohne Verwendung des EU-Antragsformulars reguliert werden.
Ich nehme an, dass Rückfragen des SC FGR (die ja zum Teil abenteuerlich sind) aber nicht an diese Adresse beantwortet werden können, sondern weiterhin entweder per Post oder per Telefon?
Sinnlose Rückfragen müsstest Du m.E. gar nicht beantworten, sondern könntest den Antrag im nächsten Schritt auch direkt an Schlichtung, Durchsetzung oder Tarifaufsicht übermitteln.
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
Langmütige, Dienstag, 30.06.2026, 17:21 (vor 26 Tagen) @ bendo
Leider sind die Herrschaften bei mir superbockig. Ich bin eigentlich sehr genügsam (auch Gutschein wär ok). Nur die vielen verschiedenen Reservierungen (aufgrund meines Alters wichtig) für die zahlreichen verschwundenen Verbindungen möchte ich gerne zurück (früher konnte man einmal umbuchen). Aber es wird immer behauptet, die Bestellungen nicht zu kennen. Es kamen kürzlich sogar 4! Briefe (für 4 Reservierungen!) Aufforderungen zu Postwegreklamation. Und die gingen auch noch nicht mal an die hinterlegte Postadresse. Man will wohl, dass ich aufgebe. Aber welche Kosten verursachen vier Briefe?
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
gnampf, Dienstag, 30.06.2026, 18:29 (vor 26 Tagen) @ Langmütige
Aber welche Kosten verursachen vier Briefe?
für dich gar keine, wenn du einfach die FGR-Umschläge verwendest oder das Zeug im Reisezentrum abgibst. Ansonsten das Geld für einen eigenen Umschlag den du unfrankiert zum SC FGR schickst. Eine Vorlage um einen Umschlag zu bedrucken gibts meine ich auch zum Download.
Im Normalfall ist aber ein telefonischer Anruf beim SC FGR und dort Widerspruch einlegen das sinnvollste.
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
jotxl, Dienstag, 30.06.2026, 22:17 (vor 25 Tagen) @ gnampf
Aber dann kann er sich doch auch gleich im RZ das Reservierungsentgeld erstatten lassen.
Ich mache das meistens so, oder geht das jetzt auch nicht mehr?
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
gnampf, Mittwoch, 01.07.2026, 20:03 (vor 25 Tagen) @ jotxl
mar wir so, als ob sie das abgeschafft hätten? So oder so schadet es als regelmäßiger Bahnfahrer ja nicht mal ein paar der Umschläge zu Hause zu bunkern. Auch wenn ich persönlich ewig keinen mehr gebraucht hab, indem ich einfach bei den unsinnigen Nachforderungen angerufen hab und das dann vom Tisch war.
Fahrgastrechte Sitzplatzreservierung
PPV, Winterthur, Mittwoch, 01.07.2026, 23:29 (vor 24 Tagen) @ Münchner
Sitzplatzreservierung? Wozu soll das gut sein? Man fährt doch sowieso anders als ursprünglich geplant.
Geänderte Reiseverbindung
LutzausHamburg, Dienstag, 30.06.2026, 16:35 (vor 26 Tagen) @ Administrator
Moin
kurze Frage an die Experten hier im Forum.
Meine Reiseverbindung am 9.8. Duisburg- Hamburg hat sich um wenige Minuten von 02:50 auf auf 02:46 verschoben. Gestern erschien im Navigator der Hinweis Zugbindung aufgehoben. Heute ist der wieder verschwunden und nur der Hinweis auf die geänderte Reiseverbindung ist noch da.
Was genau gilt jetzt und wieso wechseln die Angaben?
Danke und Grüße
Zugbindung ist aufgehoben
JoeO, Braunschweig, Dienstag, 30.06.2026, 17:00 (vor 26 Tagen) @ LutzausHamburg
Was genau gilt jetzt und wieso wechseln die Angaben?
Die Zugbindung des Tickets ist aufgehoben, egal ob im Navigator ein Hinweis darauf zu finden ist oder nicht.
Gründsätzlich ist die Zugbindung bei einer früheren Abfahrt (und sei es auch nur eine Minute) immer aufgehoben.
Die Anzeige einer aufgehobenen Zugbindung beim Ticket ist nicht notwendig. Diese Funktion ist noch nicht einmal ein offizielles Feature der Bahn. Die Bahn arbeitet schon länger an einem Modus, eine aufgehobene Zugbindung im System anzuzeigen. Der Algorithmus arbeitet noch nicht zuverlässig, wurde aber schon vor einiger Zeit stillschweigend ins System implementiert. Da diese Anzeige noch nicht offiziell ist, gibt es auch nirgendwo (weder in den Beförderungsbrdingungen, noch auf der Webseite der Bahn oder anderen Veröffentlichungen) einen Hinweis darauf.
Da die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung sozusagen ein Beta-Test ist und unzuverlässig läuft, kann die Angabe durchaus auftauchen und wieder verschwinden. Auf die Zugbindung selbst hat das keine Auswirkung.
Zugbindung ist aufgehoben
LutzausHamburg, Dienstag, 30.06.2026, 17:36 (vor 26 Tagen) @ JoeO
Ok,vielen Dank
Zugbindung ist aufgehoben <> Ticket wird nun Flexticket
JM, Montag, 06.07.2026, 20:17 (vor 20 Tagen) @ LutzausHamburg
Hallo Lutz,
ich empfehle einen Blick in die FAQ zur Zugbindung, denn du hast nun:
- Freie Wahl der Reiseroute zum Zielort.
- die Möglichkeit, einen früheren Zug zu nehmen am selben Reisetag.
- die Möglichkeit, eine spätere Verbindung bis zu einem Jahr nach ursprünglichen Reisedatum zu nehmen.
Gerade wenn du die Strecke öfter fährst, lohnt es sich ggf. dieses Flex Ticket für alle Fälle zu behalten und einen neuen Sparpreis zu buchen.
Zugbindung ist aufgehoben
JM, Montag, 06.07.2026, 20:18 (vor 20 Tagen) @ LutzausHamburg
Aja, und wenn du dir unsicher bist kannst du dir das Flexticket auch im Reisezentrum bescheinigen lassen
Geänderte Reiseverbindung
Schultheiss Berlin, Sonntag, 12.07.2026, 22:13 (vor 13 Tagen) @ LutzausHamburg
Moin
kurze Frage an die Experten hier im Forum.
Meine Reiseverbindung am 9.8. Duisburg- Hamburg hat sich um wenige Minuten von 02:50 auf auf 02:46 verschoben. Gestern erschien im Navigator der Hinweis Zugbindung aufgehoben. Heute ist der wieder verschwunden und nur der Hinweis auf die geänderte Reiseverbindung ist noch da.
Was genau gilt jetzt und wieso wechseln die Angaben?Danke und Grüße
Du solltest du die Strecke öfter nutzen, prüfen, ob ein neuer Sparpreis möglich ist und hast dann ein Flexticket für ein Jahr für die Verbindung.
Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt
PPV, Winterthur, Mittwoch, 01.07.2026, 23:37 (vor 24 Tagen) @ Administrator
Hallo
Dass man bei der DB über die App besser "durchkommt" als im Web, fuchst mich. Zahlreiche Vorgänge, die im Web fehlerhaft sind (z.B. Verkehrsmittelwahl für unterschiedliche Abschnitte), laufen über die App flüssiger. Ich will die App aber eigentlich nicht....
Offenbar hat man für den 9.8. den IC 2042 weggefahrplanändert, wodurch meine Zugbindung aufgehoben wurde. Dies steht aber nur unter "Reiseplan", bei "Ticket" ist die Zb immer noch eingetragen. Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben". Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.
Ist das das normale Vorgehen, bzw. kommt das noch?
Danke.
Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt
wachtberghöhle, Donnerstag, 02.07.2026, 07:39 (vor 24 Tagen) @ PPV
Hallo
Dass man bei der DB über die App besser "durchkommt" als im Web, fuchst mich. Zahlreiche Vorgänge, die im Web fehlerhaft sind (z.B. Verkehrsmittelwahl für unterschiedliche Abschnitte), laufen über die App flüssiger. Ich will die App aber eigentlich nicht....
Offenbar hat man für den 9.8. den IC 2042 weggefahrplanändert, wodurch meine Zugbindung aufgehoben wurde.
Sind die theoretischen Voruassetzungen gem. BBP alle erfüllt?
Dies steht aber nur unter "Reiseplan", bei "Ticket" ist die Zb immer noch eingetragen. Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben". Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.
Ist das das normale Vorgehen, bzw. kommt das noch?
Die Anzeige in der App erscheint oftmals auch erst kurzfristig.
Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt
PPV, Winterthur, Freitag, 03.07.2026, 23:17 (vor 22 Tagen) @ wachtberghöhle
Sind die theoretischen Voruassetzungen gem. BBP alle erfüllt?
Was ist BBP?
Wenn der Zug, für den eine Zb besteht, nicht mehr fährt oder anders, was soll da nicht erfüllt sein?
Anzeige "Zugbindung aufgehobenen" ist nicht offiziell
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 02.07.2026, 16:16 (vor 24 Tagen) @ PPV
Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben". Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.
Ist das das normale Vorgehen, bzw. kommt das noch?
Die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung ist (noch) kein offizielles Feature.
Die Deutsche Bahn arbeitet daran, eine aufgehobene Zugbindung beim Ticket bzw. bei den Buchungsdaten anzuzeigen. Dieser Algorithmus arbeitet jedoch noch nicht zuverlässig. Aus diesem Grund gibt es bisher von der Bahn keinerlei Hinweise auf diese Funktion. Weder in den Beförderungsbedingungen noch auf der Webseite oder in anderen Veröffentlichungen wird diese Funktion bisher erwähnt. Sie wurde zwar mittlerweile im Buchungssystem freigeschaltet, läuft aber immernoch als "Praxistest".
Das aufgehobene Zugbindungen nicht angezeigt werden oder auch nach einer Anzeige später wieder verschwinden kommt durchaus vor, hat aber keinen Einfluss auf die tatsächliche Aufhebung der Zugbindung. Offiziell gilt bislang nur, dass die Zugbindung bei einer mehr als 20 minütigen Verspätung (international 60 Minuten), Anschlussverlust, Zugausfall oder vorverlegte Abfahrt ohne weitere Bescheinigung aufgehoben ist.
ob "offiziell" oder nicht...
Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 03.07.2026, 02:04 (vor 23 Tagen) @ JoeO
Die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung ist (noch) kein offizielles Feature.
Danke für den Hinweis, den du auch an anderer Stelle schon angebracht hattest. Für die Praxis dürfte es aber irrelevant sein, ob dieses Feature in den Beförderungsbedingungen oder anderswo beschrieben wird.
Da nirgends groß und deutlich vermerkt ist, dass dieser Hinweis ohne Gewähr gegeben wird, muss sich jeder Kunde darauf verlassen können, dass eine solche "elektronische Bescheinigung" auch gültig ist, ebenso wie ein entsprechender Hinweis in einer E-Mail. Die Mitteilung kommt doch, wenn man es so sagen will, über einen offiziellen Kommunikationskanal der DB.
Die Deutsche Bahn arbeitet daran, eine aufgehobene Zugbindung beim Ticket bzw. bei den Buchungsdaten anzuzeigen. Dieser Algorithmus arbeitet jedoch noch nicht zuverlässig.
Sicherlich nicht 100-prozentig, aber in den allermeisten Fällen, in denen es zur Aufhebung kommt, wird es früher oder später auch angezeigt, so jedenfalls meine Erfahrung. An eine fehlerhafte Anzeige in dem Sinne, dass es gar keinen Grund zur Aufhebung gab, kann ich mich nicht erinnern.
... Sie wurde zwar mittlerweile im Buchungssystem freigeschaltet, läuft aber immernoch als "Praxistest".
Kann man es noch als Test bezeichnen? Wie lange gibt es diese Hinweise schon? Bestimmt ein Jahr, wenn nicht zwei oder mehr.
Das aufgehobene Zugbindungen nicht angezeigt werden oder auch nach einer Anzeige später wieder verschwinden kommt durchaus vor, hat aber keinen Einfluss auf die tatsächliche Aufhebung der Zugbindung.
Wer sich aber die Info abspeichert, darf sich auch darauf verlassen, dass sie gültig bleibt.
Zumindest wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorgelegen haben, bleibt eine Aufhebung auch bestehen, selbst wenn z.B. die Verspätung verringert wird und der Anschluss doch wieder erreicht werden kann. Entsprechend scheint es auch programmiert zu sein, wobei auch das sicher nicht immer perfekt funktioniert.
"offiziell" oder nicht...
JoeO, Braunschweig, Freitag, 03.07.2026, 07:42 (vor 23 Tagen) @ Co_Tabara-98
Da nirgends groß und deutlich vermerkt ist, dass dieser Hinweis ohne Gewähr gegeben wird, muss sich jeder Kunde darauf verlassen können, dass eine solche "elektronische Bescheinigung" auch gültig ist, ebenso wie ein entsprechender Hinweis in einer E-Mail.
Wenn der Kunde von der Bahn die Nachricht bekommt dass die Zugbindung aufgehoben ist, dann ist die Zugbindung aufgehoben! Der Hinweis beim Ticket oder die E-Mail sind einer Bescheinigung aus dem Reisezentrum gleichgestellt. Das ergibt sich auch aus Punkt A 9.1.4 der Beförderungsbedingungen Personenverkehr, die folgende Informationskanäle aufführt:
- Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen in Bahnhöfen
- elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
- Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
- Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de
- eine vom Beförderer oder vom Bahnhofsbetreiber ausgestellte Bestätigung
Das die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung kein "offizielles" Feature ist sollte das Feature erklären. Ein Fehlen des Hinweises beim Ticket hat keinerlei Bedeutung.
Der Hinweis als solches ist natürlich offiziell wenn er beim Ticket erscheint.
"offiziell" oder nicht...
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 03.07.2026, 09:17 (vor 23 Tagen) @ JoeO
Der Hinweis als solches ist natürlich offiziell wenn er beim Ticket erscheint.
Jetzt mal ernsthaft: woraus ergibt sich das?
Folgendes Szenario:
- in der App erscheint eine Aufhebung der Zugbindung, obwohl die Zugbindung nach den üblichen Regeln eigentlich gar nicht aufehoben wäre
- Jemand fährt auf einem Zuggebundenen Abschnitt RE statt ICE
- Da das Personal des RE die aufgehobene Zugbindung nicht nachvollziehen kann (das können ja nur die Prüfgeräte der DB Fernverkehr und weder die der DB Regio noch die der NE-Bahnen) erhält der Reisende eine Fahrpreisnacherhebung
Welches Vorgehen empfiehlst Du hier? Auf welcher Grundlage meinst Du dass der Reisende gegen die FN vorgehen kann?
--
Weg mit dem 4744!
"offiziell" oder nicht...
JanZ, HB, Freitag, 03.07.2026, 09:23 (vor 23 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von JanZ, Freitag, 03.07.2026, 09:25
Schlicht und einfach daraus, dass die App es mir gesagt hat und ich nicht wissen kann und muss, dass die App mir Unsinn anzeigt. Das mag sich nicht direkt aus dem Tarifrecht ergeben, aber vermutlich aus dem allgemeinen Verbraucherrecht (Treu und Glauben etc.).
Vermutlich wird es da aber nie zu einem Prozess kommen, da spätestens die Schlichtungsstelle ein Fallenlassen einer eventuellen FN empfehlen wird.
"offiziell" oder nicht...
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 03.07.2026, 09:29 (vor 23 Tagen) @ JanZ
Schlicht und einfach daraus, dass die App es mir gesagt hat und ich nicht wissen kann und muss, dass die App mir Unsinn anzeigt. Das mag sich nicht direkt aus dem Tarifrecht ergeben, aber vermutlich aus dem allgemeinen Verbraucherrecht (Treu und Glauben etc.).
Vermutlich wird es da aber nie zu einem Prozess kommen, da spätestens die Schlichtungsstelle ein Fallenlassen einer eventuellen FN empfehlen wird.
Ich tu mich halt schwer damit, dass ein EVU eine FN fallen lassen soll, weil ein anderes EVU eine Falschauskunft gegeben hat. Ich könnte mir hier höchstens vorstellen, dass sich DB Fernverkehr schadenersatzpflichtig macht. Deshalb hatte ich ja explizit nach dem empfohlenen Vorgehen gefragt.
--
Weg mit dem 4744!
"offiziell" oder nicht...
плацкарт, Freitag, 03.07.2026, 18:53 (vor 23 Tagen) @ JeDi
Also ich wurde neulich Zeuge einer Wahlfreiheit zwischen Nachlösen des NE-Abschnitts am Ende der Sparpreisverbindung oder dem Verlassen der Ferkeltaxe im nächsten Kaff.
Frau Fahrgast verlangte auf meinen Rat eine Klärung durch die Bundespolizei. Die verweigerte der anwesende Schaffner. Ihr Gatte zahlte dann den Wegzoll, weil er's hinter sich bringen wollte.
Begründung für das Ganze: die NE-Zugbegleiter könnten nicht nachprüfen, ob das OT nicht schon einmal auf ihrer Strecke benutzt worden war.
Ich war verwundert.
"offiziell" oder nicht...
PPV, Winterthur, Freitag, 03.07.2026, 23:12 (vor 22 Tagen) @ плацкарт
Frau Fahrgast verlangte auf meinen Rat eine Klärung durch die Bundespolizei. Die verweigerte der anwesende Schaffner.
Was ist ein Schaffner?
Wie soll er das verweigert haben? "Ich steig weder aus noch bezahle ich" - was hätte der Zub da gemacht?
Begründung für das Ganze: die NE-Zugbegleiter könnten nicht nachprüfen, ob das OT nicht schon einmal auf ihrer Strecke benutzt worden war.
Ja und? Die DB-Zub zwischen Erzingen und Thayngen sowie die der Autofähre FN-Romanshorn können die Swisspässe auch nicht lesen. Das ist aber nicht das Problem des Reisenden. Bei meinen Beobachtungen wurde der Swisspass immer ungeprüft akzeptiert.
Wenn auf der NE-Bahn DB-Tarif gilt, ist es nicht das Problem des Reisenden, wenn die Zubs das nicht nachprüfen können.
Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt
ffz, Samstag, 04.07.2026, 08:24 (vor 22 Tagen) @ PPV
Was ist ein Schaffner?
Wie soll er das verweigert haben? "Ich steig weder aus noch bezahle ich" - was hätte der Zub da gemacht?
Ganz einfach: Der Schaffner vulgo Zugbegleiter teilt dir mit, dass er dich am nächsten Halt von der Weiterfahrt ausschließt. Dann gibt es die Wahl dass du freiwillig aussteigst oder dich die Landes- bzw Bundespolizei auch gegen deinen Willen aus dem Zug begleitet/befördert.
Das ist in Deutschland durch das „Hausrecht“, was jeder Zugbegleiter von seinem EVU zur Durchsetzung verliehen bekommt, und die nationalen Beförderungsbedingungen Personenverkehr gedeckt.
Wenn auf der NE-Bahn DB-Tarif gilt, ist es nicht das Problem des Reisenden, wenn die Zubs das nicht nachprüfen können.
Das wird spätestens dann zum Problem des Fahrgastes, wenn der Zugbegleiter von seinem Hausrecht Gebrauch macht.
Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.07.2026, 09:49 (vor 22 Tagen) @ ffz
Das ist in Deutschland durch das „Hausrecht“, was jeder Zugbegleiter von seinem EVU zur Durchsetzung verliehen bekommt, und die nationalen Beförderungsbedingungen Personenverkehr gedeckt.
Das Hausrecht obliegt stets dem Zugführer und keinem der ggf. vorhandenen Schaffner, Kundenbetreuer o.ä.
--
Weg mit dem 4744!
Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 04.07.2026, 13:16 (vor 22 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 04.07.2026, 13:18
Huhu.
Das Hausrecht obliegt stets dem Zugführer und keinem der ggf. vorhandenen Schaffner, Kundenbetreuer o.ä.
Oder man delegiert es an den Fahrgastbefrager ... ;-)
Mal bei ner Schwerbehindertenzählung im Bus erlebt: Kunde hat nur eine Wertmarke, aber nicht den Schwerbehindertenausweis dazu. Ich moniere das. Kunde steht noch vorn beim Fahrer. Es gibt eine Diskussion zwischen Fahrer und Kunde. Dann muss eine Entscheidung her. Der Fahrer, der mit mir und meiner Aufgabe nichts anfangen kann und mich offenkundig für einen Kontrolleur des Auftraggebers hält, der auch ihn kontrolliert, sagt, dass ich das entscheiden müsse. Okay, mache ich. Zahlen wollte der Fahrgast nicht. Also stieg er wieder aus ... Es war ganz offenkundig, dass der eigentliche Schwerbehindertenausweis seinem Vater oder anderen Verwandten gehörte und nicht ihm.
Es gab mal Zoff im Zug mit Kunden, die erst kein Ticket hatten, dann am Bahnsteig während der Wartezeit nachlösten, aber dann die Tür blockierten und eine Türstörung verursachten. Wutentbrannt stürmte der Triebfahrzeugführer aus seinem Führerstand. Fragte die Schaffnerin, ob die Leute Ausweise dabei hätten und wir die aufschreiben könnten. Die Schaffnerin war zögerlich. Ich sag: ich würde die raussetzen; ist am einfachsten! Sagt der Lokführer zu denen: Sie haben's gehört. Raus! Für den nötigen Nachdruck durfte dann wieder ich sorgen ... ;-).
Als die DB noch den RE 60 Braunschweig Rheine fuhr, fragte mich ein Schaffner, ob ich mithelfen könne, in Hannover einen Italiener rauszusetzen. Der hatte ein SWT, es war aber schon Montag. In Hannover war der Schaffner weg; durfte ich ihn allein raussetzen. Er drohte mir mit seinen Landsleuten und Freunden von der Mafia, die würden ihn schon rächen und mich abmurksen. Warte ich jetzt schon über 10 Jahre drauf. Ach ja, in Lehrte fragte mich der Schaffner dann, ob der draußen wäre ...
Einmal sollte ich mithelfen, einen mit VBN-Ticket, der stets bis Cloppenburg fuhr, in Ahlhorn rauszusetzen. Alleine traute sich der Schaffner das nie. Letzter Zug, Wintertags - da hilft man doch gern. Später erzählte der Schaffner mal, er habe den Typ nie wieder in dem Zug gesehen.
Als der Emsland-Express noch DB-Dosto waren, sollte ich mal mithelfen, 3 Mädels zu erwischen, die stets nur eine Station mitfuhren und dem Schaffner weil wegen Dosto stets entkamen. Jetzt waren wir aber zwei. Also die 3 gestellt, alle ohne Ticket, 14 Jahre und die Eltern hatten die Ausflüge in die Stadt stets verboten. Von der anfänglich großen Klappe blieb nur weinerliches Geheule; ob das die Eltern erfahren würden. Jo. Wir teilten uns die Aufnahme der Personalien. Ich hatte dann bei dem Schaffner stets was gut ...
Einmal nur hatte ich echt Sorge. 3 coole Jugendliche in der S 2 in Haste. Angesprochen, ganz normal, Antwort: wir haben kein Ticket. Wollten nach Barsinghausen. Ich sag: in Bad Nenndorf ist Ende! Raus! Und nicht vorne wieder einsteigen oder ohne Ticket in den nächsten Zug! Danach erschrak ich über mich selbst: was machst du eigentlich, wenn die jetzt nicht aussteigen? Schaffner war gar keiner da. Und der Lokführer hat anderes zu tun und verzögert auf dem eingleisigen Abschnitt ganz sicher nicht den Zug. Puh, da hab ich aber 2 Minuten Blut und Wasser geschwitzt. Aber die klare Ansage war dann doch wohl sehr nachhaltig: ohne Mätzchen und Kommentare stiegen sie aus. Erstmal durchatmen ...
Erfolgreich war ich mal, als ich ein Mädel erwischte, die eine Station schwarzfuhr. Und das auch regelmäßig, wie sie zugab. 2 Triebwagen, aber nur ein Schaffner - das klappte immer. Ich hab ihr dann ne klare Ansage gemacht. Dass wir uns Gesichter merken. Dass sie dann in Zukunft regelmäßig aufgeschrieben wird. Und dass sie sich Schule ab sofort ersparen kann, weil sie als notorische Schwarzfahrerin und damit Betrügerin, was dann in allen Unterlagen steht, ihren Traumjob als Ärztin eh vergessen kann und ihre Zukunft aus Betteln am Bahnhof besteht. Sie bedankte sich dann noch, dass sie heute nochmal davon kommt und schlich leise von dannen. Wochen später traf sie mich wieder und sprach mich an, dass sie jetzt eine Monatskarte habe und die Eltern ihr was dazugäben finanziell. Na bitte, geht doch ...
Und ganz ernsthaft. Das ganze Thema ist ein schönes Beispiel der Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Vorgabe und klare Ansage: ich habe Schwarzfahrer zu erfassen, aber nicht zu monieren. Ich darf dazu offiziell nichts sagen, sondern soll das notieren und ganz normal das Interview führen.
Problem: der Kunde hält mich natürlich für einen Kontrolleur bzw einen Bahnmitarbeiter. Ich kann sogar sagen, dass ich kein Kontrolleur bin - wenn der 'echte' kommt, kriegt der trotzdem ständig zu hören, "Ihr Kollege war grad schon da.".
Ganz zu Anfang meiner "Karriere" hatte ich dann den Fall, Länderticket galt auf der Strecke nicht. Ich nichts gesagt. Dann kam der Schaffner, Ticket ungültig, 40€. Der Kunde war empört: "Ihr Kollege hat das gerade aber akzeptiert!" Riesige Diskussion, dass ich kein Kollege bin, sondern Befrager. Dann dachte der Fahrgast logisch weiter: wenn ich gar kein Eisenbahner bin, warum wünsche ich dann das Ticket zu sehen und stelle Fragen! Das gab dann die nächste endlose Diskussion. Ende vom Lied: Kunde unzufrieden, der echte Schaffner genervt (auch weil er ja am Anfang im Gegensatz zu mir als tolerantem Kontrolleur als Pingelheini galt), und mich kostete es zig Interviews.
Seitdem rede ich mit Kunden Tacheles. Dass ich zwar jetzt nicht der Kontrolleur sei. Es aber beim echten Kontrolleur Probleme geben kann/wird. Und je nach Freundlichkeit des Kunden erwähne ich, dass ich mich aber um die Anwesenheit des Kontrolleurs oder auch der Bundespolizei kümmern kann und darf.
Denn wie geschrieben, der Kunde hält mich für einen Bahner. Wenn ich dann das Schwarzfahren durchgehen lasse kommentarlos, dann falle ich zum einen den echten Kontrolleuren in den Rücken. Und gebe dazu die Eisenbahn der Lächerlichkeit preis, weil der Schwarzfahrer denkt: oh, jetzt sagt schon selbst der Kontrolleur nix. Und die zahlenden Fahrgäste, die das mitbekommen, fragen sich (und mich), warum sie eigentlich ehrlich sind, wenn man auch ohne Ticket durchkommt.
Aber erklär solche Zusammenhänge mal Theoretikern in den Plüschetagen, die sich so ein System ausdenken ... Da kannste auch mit der Hauswand reden - das hat denselben Erfolg.
Ist so ähnlich wie beim Thema "Suggestivfragen" - aber das wäre den nächsten Beitrag wert ...
Und ja, selbstverständlich gab das auch schon öfters mal Ärger. Das belastet mich allerdings nicht. Man kann mich ja vor die Tür setzen, wenn man will. Nur muss man erstmal einen ähnlich guten Befrager wiederbekommen ...
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt
PPV, Winterthur, Samstag, 04.07.2026, 16:40 (vor 22 Tagen) @ Der Blaschke
Es hat gleich mehrere Firmen, die sich Schaffner nennen. Mit Eisenbahnen haben die jedoch nichts zu tun!
OT: Schaffner. Punkt.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 04.07.2026, 17:24 (vor 22 Tagen) @ PPV
Hallo.
Es hat gleich mehrere Firmen, die sich Schaffner nennen. Mit Eisenbahnen haben die jedoch nichts zu tun!
Hach wie süß.
Man sieht ja auch schon wieder die Herkunft. Ist klar.
Du darfst aber gerne mal Kunden nach KiN, Zub, Servicemitarbeiter oder welchen Begriff sich eine Plüschetage auch ausgedacht hat, befragen.
Ich erinnere mit gut an Kindenzufriedenheitsbefragungen. Originalfrage: Wie beurteilen Sie die Kundenbetreuer der *NamedesUnternehmens*. Regelmäßig wurde ich fragend angeschaut - "Wen meinen Sie jetzt?". Wenn ich dann sagte: "Den Schaffner!", dann kam ein "Ach sooooo."
Bleib du in deiner Schweiz mal bei deinem Gartenmöbelhersteller und erspare dir die Belehrungen für's Nachbarland. Zumal wir hier selbst genug Lehrer haben. Die dann auch hier gerne mal von "Zub" sprechen - eine Beleidigung sondersgleichen, wenn man nicht mal willig ist, die Berufsbezeichnung auszusprechen, sondern sich einer Abkürzung bedient. Respektloser geht es nicht.
Und so werde ich auch trotz eines Schweizer .... weiterhin den ehrenvollen Begriff "Schaffner" verwenden. Ein Schaffner ist ein Verwalter und ein Anordner! Und eben nicht nur ein Betreuer oder Begleiter. Die modernen Bezeichnungen sind eine absolute Herabwürdigung! Natürlich gewollt, denn so kann man ja auch die Vergütung drücken. Diese Geringschätzung, die ja ganz offenkundig auch dir sehr wichtig ist, spiegelt sich dann im Alltagsverhalten wider. Wir lesen ja ständig entsprechende Meldungen.
Mich kotzt das an. Und deswegen erhalte ich den Begriff "Schaffner". So, jetzt kannste dich wieder wichtig machen und den Beruf weiter geringschätzen.
Passend zum Thema:
https://m.youtube.com/watch?v=aXHA9KIhCCA&pp=ygUMc2NoYWZmbmVybG9z
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
OT: Zugbegleiter. Punkt.
PPV, Winterthur, Sonntag, 05.07.2026, 12:12 (vor 21 Tagen) @ Der Blaschke
Gut wenn Du meinst....!
Dann fahre ruhig so fort wie bisher, das werde ich auch machen.
Ich möchte hier keinen Glaubenskrieg beginnen.
Man erkennt bei deinem Text aber auch so einiges...
Was hat das aber mit der Herkunft zu tun? Es heisst überall wo deutsch gesprochen wird, gleich!
OT: Zugbegleiter. Punkt.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 05.07.2026, 17:21 (vor 21 Tagen) @ PPV
Hallo.
Gut wenn Du meinst....!
Ja, meine ich.
Dann fahre ruhig so fort wie bisher, das werde ich auch machen.
Das bleibt dir überlassen. Ich mache niemandem Vorschriften, wie und was er zu schreiben hat. Umgekehrt muss man mich nicht dümmlich belehren.
Ich möchte hier keinen Glaubenskrieg beginnen.
Man erkennt bei deinem Text aber auch so einiges...
Oh ja ... An deinem auch. Im Prinzip an jedem. Ist ja auch Sinn eines Textes.
Was hat das aber mit der Herkunft zu tun?
Es zeigt die landestypische Arroganz der Einwohner dieses Ländchens.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
OT: Zugbegleiter. Punkt.
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 07.07.2026, 15:59 (vor 19 Tagen) @ PPV
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 07.07.2026, 16:00
Was hat das aber mit der Herkunft zu tun? Es heisst überall wo deutsch gesprochen wird, gleich!
Nein, in der Schweiz heißt der Zugbegleiter seit einiger Zeit Kundenbegleiter, das soll wohl die Abkehr von betrieblichen Aufgaben hin zu einer Kundendienstfunktion verdeutlichen. Der Zugführer ist dann der "Chef Kundenbegleitung", was ich immer für eine Art Gruppenleiter gehalten hatte...
--
Weg mit dem 4744!
Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt
PPV, Winterthur, Samstag, 04.07.2026, 11:17 (vor 22 Tagen) @ ffz
Ganz einfach: Der Schaffner vulgo Zugbegleiter teilt dir mit, dass er dich am nächsten Halt von der Weiterfahrt ausschließt. Dann gibt es die Wahl dass du freiwillig aussteigst oder dich die Landes- bzw Bundespolizei auch gegen deinen Willen aus dem Zug begleitet/befördert.
In dem Beitrag ging es darum, dass der Zub die Hinzuziehung der Polizei verweigert hat. Wie würde der Ausschluss also von Statten gehen wenn die Hinzuziehung der Polizei verweigert wird?
Das ist in Deutschland durch das „Hausrecht“, was jeder Zugbegleiter von seinem EVU zur Durchsetzung verliehen bekommt, und die nationalen Beförderungsbedingungen Personenverkehr gedeckt.
Es gibt auch eine Beförderungspflicht, sofern das Ticket gültig ist. Solange jemand mit einem gültigen Ticket im Zug sitzt und nicht gegen die Hausordnung verstösst, kann er nicht verwiesen werden.
Meines Erachtens ging es darum, dass die Gültigkeit des Tickets nicht überprüft werden konnte. Nicht dass es ein ungültiges Ticket war. Das ist kein Problem des Fahrgastes!
Herrlich wieder ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 03.07.2026, 10:17 (vor 23 Tagen) @ JanZ
Hallo.
Vermutlich wird es da aber nie zu einem Prozess kommen, da spätestens die Schlichtungsstelle ein Fallenlassen einer eventuellen FN empfehlen wird.
Das ganze Szenario scheitert schon viel früher, weil es gar keine FN geben wird.
Erstmal muss die Angabe der aufgehobenen Zugbindung falsch sein. Dann muss sich überhaupt ein mutiger Fahrgast finden, der einfach so in einen alternativen Zug einsteigt, ohne sich vorab 13 andere Bestätigungen zu holen. Hier im Szenario noch dazu konkret: in einen NV-Zug auf einem FV-Abschnitt.
Dann muss sich ein Schaffner finden. Der muss sich dann auch noch dafür interessieren und Tickets haarklein kontrollieren. Und dann muss er dem Fahrgast auch KEINEN Glauben schenken, sondern sich auf Formalien berufen.
Gut, EINER fällt mir da ein, der so sein könnte. Aber auf den stößt man ja ZUM GLÜCK zu 99,99999999999999999989% nicht.
Nun denn - die Chance auf eine FN ist jedenfalls in etwa so selten wie ein pünktlicher ICE auf der Rollbahn hier.
Fazit: Eine Diskussion nur für die einschlägig bekannten FGR- und Co.-Fetischisten im Forum. Stets wie üblich praxisfremd. Draußen in freier Wildbahn gibt's andere Probleme.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Herrlich wieder ...
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.07.2026, 01:51 (vor 22 Tagen) @ Der Blaschke
Fazit: Eine Diskussion nur für die einschlägig bekannten FGR- und Co.-Fetischisten im Forum. Stets wie üblich praxisfremd. Draußen in freier Wildbahn gibt's andere Probleme.
Klar. Das ist die Diskussion hier aber ja von Anfang an.
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Weg mit dem 4744!
"offiziell" oder nicht...
Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 03.07.2026, 10:20 (vor 23 Tagen) @ JeDi
Der Hinweis als solches ist natürlich offiziell wenn er beim Ticket erscheint.
Jetzt mal ernsthaft: woraus ergibt sich das?
Wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zugbindung vorgelegen haben, ist es quasi nur eine Dokumentation, so dass der Reisende es "schwarz auf weiß" hat. Falls die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, würde ich die Aufhebung als Kulanzleistung einordnen, mit der der Verkäufer des Tickets ohne eine rechtliche Verpflichtung meine Nutzungsrechte erweitert hat.
- in der App erscheint eine Aufhebung der Zugbindung, obwohl die Zugbindung nach den üblichen Regeln eigentlich gar nicht aufehoben wäre
- Jemand fährt auf einem Zuggebundenen Abschnitt RE statt ICE
- Da das Personal des RE die aufgehobene Zugbindung nicht nachvollziehen kann (das können ja nur die Prüfgeräte der DB Fernverkehr und weder die der DB Regio noch die der NE-Bahnen) erhält der Reisende eine Fahrpreisnacherhebung
Sofern aber eine entsprechende Mail oder ein Screenshot vorgezeigt wird, dürfte das kaum passieren. Oder gibt es andere Erfahrungen?
ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben
Bm235, Samstag, 04.07.2026, 11:02 (vor 22 Tagen) @ JoeO
Die Deutsche Bahn arbeitet daran, eine aufgehobene Zugbindung beim Ticket bzw. bei den Buchungsdaten anzuzeigen. Dieser Algorithmus arbeitet jedoch noch nicht zuverlässig.
Die bekommen es ja noch nicht mal hin, intern zuverlässig zu erfassen, bei welchen Fahrkarten die Zugbindung aufgehoben ist.
Ich hatte einen Sparpreis für folgende Verbindung am 08.04.2026 gebucht:
Kiel Hbf ab 18:16 ICE 777
Hannover Hbf an 20:48
Hannover Hbf ab 21:40 IC 2446
Gütersloh Hbf an 22:50
Am 08.04. sind die meisten ICE zwischen Kiel und Hamburg wegen Bauarbeiten ausgefallen, so auch der ICE 777. Der Zug fuhr planmäßig erst ab Hamburg.
Also ist die Zugbindung zweifelsfrei aufgehoben und die Fahrkarte kann ein Jahr lang flexibel genutzt werden.
Vor ein paar Tagen habe ich die Fahrt dann nachgeholt und bei der Kontrolle im ICE zwischen Kiel und Hamburg erfuhr ich, die Zugbindung für meine Fahrkarte wäre überhaupt nicht aufgehoben. Und ob ich denn keinen Nachweis für die Aufhebung der Zugbindung dabei hätte. Hatte ich nicht. Bin ich dazu verpflichtet? Nach etwas Diskussionen ist die Zugbegleiterin dann unverrichteter Dinge weiter gegangen und nicht wieder gekommen.
Wie ich nachher herausgefunden habe, wird es im DB Navigator bei Eingabe des Datums und der Uhrzeit aber immer noch korrekt angezeigt, dass der ICE am 08.04. nicht ab Kiel, sondern erst ab Hamburg gefahren ist.
Mir ist es aber unverständlich, warum in solch einem Fall nicht hinterlegt ist, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Die DB muss an ihrer Software wohl noch arbeiten, sehr zuverlässig funktioniert die noch nicht.
Da solche Diskussionen mit dem Personal den Reisekomfort nicht gerade erhöhen, werde ich künftig zu jedem Ticket mit aufgehobener Zugbindung, welches ich an einem anderen Tag nutze, einen Nachweis mitnehmen, warum die Zugbindung aufgehoben ist.
ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben
PPV, Winterthur, Samstag, 04.07.2026, 11:20 (vor 22 Tagen) @ Bm235
Also ist die Zugbindung zweifelsfrei aufgehoben und die Fahrkarte kann ein Jahr lang flexibel genutzt werden.
Das mit dem einen Jahr, wo steht das? Das habe ich noch nirgendwo gelesen, nur einmal hier im Forum (aber auch ohne Referenz)
ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben
Bm235, Samstag, 04.07.2026, 11:28 (vor 22 Tagen) @ PPV
Das mit dem einen Jahr, wo steht das? Das habe ich noch nirgendwo gelesen, nur einmal hier im Forum (aber auch ohne Referenz)
Auf der Seite der Bahn: In welchen Fällen ist die Zugbindung aufgehoben und was bedeutet das?
ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 04.07.2026, 11:29 (vor 22 Tagen) @ PPV
Also ist die Zugbindung zweifelsfrei aufgehoben und die Fahrkarte kann ein Jahr lang flexibel genutzt werden.
Das mit dem einen Jahr, wo steht das? Das habe ich noch nirgendwo gelesen, nur einmal hier im Forum (aber auch ohne Referenz)
Die DB verkündet das ganz offiziell auf ihrer Seite:
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
Zitat bahn.de: Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in 3 Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).
"Zugbindung aufgehoben"
Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 03.07.2026, 01:36 (vor 23 Tagen) @ PPV
Offenbar hat man für den 9.8. den IC 2042 weggefahrplanändert,
Siehe auch hier.
wodurch meine Zugbindung aufgehoben wurde. Dies steht aber nur unter "Reiseplan",
Reicht doch völlig. Screenshot, und dokumentiert ist es.
bei "Ticket" ist die Zb immer noch eingetragen. Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben".
Ich hatte in letzter Zeit einige solche und das war eher selten so, dass der Hinweis im Ticket selbst angezeigt wurde. Wenn es doch so war, dann kam die Änderung frühestens während der Fahrt.
Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.
Wird vermutlich noch kommen, es sind noch über 5 Wochen bis zum 9.8.
Webseite - PDF generieren
плацкарт, Freitag, 03.07.2026, 07:19 (vor 23 Tagen) @ PPV
Auf der Webseite kann ich ein PDF erstellen - was im Navigator nicht geht - seit ca. einem Jahr steht in diesem PDF "Zugbindung aufgehoben" statt der ursprünglichen Zugbindung.
Nicht immer korrekt
Berlin25, Freitag, 03.07.2026, 12:38 (vor 23 Tagen) @ плацкарт
Diese neue Funktionalität ist aber noch nicht sehr zuverlässig. Beispielsweise wurden bei meiner Hin- und Rückfahrkarte erst die Zugbindung für die Rückfahrt und später für die Hinfahrt aufgehoben. Auf dem PDF ist nur die entfallene Zugbindung der Hinfahrt vermerkt (obwohl es den Zug der Zugbindung überhaupt nicht mehr gab).
Webseite - PDF generieren
PPV, Winterthur, Freitag, 03.07.2026, 23:15 (vor 22 Tagen) @ плацкарт
Es wird auch bei (vergangenen) Fahrten im Navigator so angezeigt.
Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt
ÖPNV-Freak, Freitag, 10.07.2026, 09:32 (vor 16 Tagen) @ PPV
hab gerade auch einen Fahrt bei der die Zugbindung klar aufgehoben sein müsste, aber dies auch eher versteckt angekündigt wird. Ich bekomme die Medlung angezeigt.
"Auf Ihrer Reise hat sich der Fahrplan geändert. Bitte beachten Sie die aktuellen Fahrtzeiten und informieren Sie sich, ob Sie die neue Verbindung mit Ihrem Ticket nutzen können."
Das System hat mir nun eine neue Verbindung rausgesucht, was den Anschein erweckt diese müsse nun genutzt werden. Ich soll 1 Stunde früher los fahren um dann zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen.
Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt
wachtberghöhle, Freitag, 10.07.2026, 09:54 (vor 16 Tagen) @ ÖPNV-Freak
hab gerade auch einen Fahrt bei der die Zugbindung klar aufgehoben sein müsste, aber dies auch eher versteckt angekündigt wird. Ich bekomme die Medlung angezeigt.
"Auf Ihrer Reise hat sich der Fahrplan geändert. Bitte beachten Sie die aktuellen Fahrtzeiten und informieren Sie sich, ob Sie die neue Verbindung mit Ihrem Ticket nutzen können."
Besteht ein Zweifel, ob die Bedingungen für aufgehobene Zugbindung erfüllt sind?
Das System hat mir nun eine neue Verbindung rausgesucht, was den Anschein erweckt diese müsse nun genutzt werden. Ich soll 1 Stunde früher los fahren um dann zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen.
Du "sollst" nicht, du *kannst* eine Stunde früher fahren.
Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt
ÖPNV-Freak, Freitag, 10.07.2026, 10:43 (vor 16 Tagen) @ wachtberghöhle
Danke für deine rasche Antwort.
Die Fakten sind klar. Geplant war mit dem RE7 von Flensburg nach Hamburg zu fahren, da aber größere Bauarbeiten im Raum Hamburg sind und der RE7 nur bis Pinneberg fährt reicht es nicht mehr den ursprünglichen ICE in HH zu bekommen.
Bin nur etwas verwundert. In der Vergangenheit bei anderen Fahrten kam die Meldung "Zugbindung aufgehoben" und das man sich eine Alternative suchen soll.
Zugbindung aufgehoben = von woanders losfahren?
Beere, Samstag, 11.07.2026, 12:22 (vor 15 Tagen) @ Administrator
Für Zugbindung aufgehoben steht auf
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.
Wie ist das, wenn ich nun von einem anderen Ort losfahre, der nicht auf der ursprünglichen Strecke liegt?
Zugbindung aufgehoben = von woanders losfahren?
Proeter, Samstag, 11.07.2026, 12:31 (vor 15 Tagen) @ Beere
bearbeitet von Proeter, Samstag, 11.07.2026, 12:33
Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.
Wie ist das, wenn ich nun von einem anderen Ort losfahre, der nicht auf der ursprünglichen Strecke liegt?
Ich glaube, die Frage kannst du dir selbst beantworten.
Wenn dein Zustieg auf einer verkehrsüblichen Route zwischen Start und Ziel liegt, dann sollte das kein Problem sein. Ob du zu- oder umgestiegen bist, ist eh nicht nachprüfbar.
Verkehrsüblich bzw. zulässig sind dabei Strecken, die entweder identisch, billiger oder schneller als die ursprünglich gebuchte sind und ohne Via-Vorgabe von der Reiseauskunft ausgegeben werden.
Beispiel:
ZULÄSSIG: Gebucht Köln-Frankfurt über KRM, Zustieg in Bonn: Keiner wird das sagen. Du hast halt die Reise in Bonn unterbrochen oder bist mit dem NV dort hingefahren.
UNZULÄSSIG: Gebucht Köln - Berlin über Hannover, Zustieg in Hamburg. Ist zwar bepreisbar, aber nicht verkehrsüblich (wird nicht ohne Zwang ausgegeben) und meist sogar teurer als über Hannover.
Zugbindung aufgehoben = von woanders losfahren?
rainman51, Paderborn, Samstag, 11.07.2026, 14:03 (vor 15 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von rainman51, Samstag, 11.07.2026, 14:05
UNZULÄSSIG: Gebucht Köln - Berlin über Hannover, Zustieg in Hamburg. Ist zwar bepreisbar, aber nicht verkehrsüblich (wird nicht ohne Zwang ausgegeben) und meist sogar teurer als über Hannover.
Solange es sich als Alternativ Verbindung ausgeben lässt, müsste das theoretisch gehen. Wie sinnvoll das am Ende angesehen wird ist eine andere Sache.
Bin letztens auch Paderborn - Rostock mit Ziel Rövershagen gefahren, gebucht war Pb-Kassel.W-Hamburg-Rostock. Gefahren sind wir aber Pb-Bielefeld-Berlin-Rostock. Das lag auch daran, dass man hier viel Fernverkehr fahren konnte und die ursprünglich gebuchte Verbindung mittlerweile unmöglich war. Kein Mensch hat irgend etwas gesagt, ansonsten hätte ich unsere Leidensgeschichte erzählt. (Züge die nicht mehr fahren, doppelter SEV, deutlich früher losfahren usw ….). Verbindung konnte auch im Navigator hinterlegt werden.
Durch die neue Verbindung waren wir auch mit unter 60 Minuten Verspätung da ….
Teurer via Hamburg?
Alter Köpenicker, BSPF, Samstag, 11.07.2026, 14:48 (vor 15 Tagen) @ Proeter
UNZULÄSSIG: Gebucht Köln - Berlin über Hannover, Zustieg in Hamburg. Ist zwar bepreisbar, aber nicht verkehrsüblich (wird nicht ohne Zwang ausgegeben) und meist sogar teurer als über Hannover.
Bist Du sicher? Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht, mit einem Schlenker über Hamburg günstigere Fahrscheine bekommen zu haben, als auf direktem Wege. Gerade erst vor ein paar Tagen, als ich eine Fahrkarte Dortmund - Berlin buchte, habe ich das wieder beobachtet. Auch im letzten Jahr erinnere ich mich an einen günstigeren Fahrpreis auf der Relation Bologna - Berlin via Hamburg. Der Preisunterschied war aber jeweils nur marginal, keine fünf Euro.
Sprichst du vom Flexpreis?
Matze86, München, Samstag, 11.07.2026, 14:53 (vor 15 Tagen) @ Alter Köpenicker
- kein Text -
Zugbindung aufgehoben = von woanders losfahren?
Schultheiss Berlin, Dienstag, 14.07.2026, 19:22 (vor 12 Tagen) @ Proeter
Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.
Wie ist das, wenn ich nun von einem anderen Ort losfahre, der nicht auf der ursprünglichen Strecke liegt?
Ich glaube, die Frage kannst du dir selbst beantworten.Wenn dein Zustieg auf einer verkehrsüblichen Route zwischen Start und Ziel liegt, dann sollte das kein Problem sein. Ob du zu- oder umgestiegen bist, ist eh nicht nachprüfbar.
Verkehrsüblich bzw. zulässig sind dabei Strecken, die entweder identisch, billiger oder schneller als die ursprünglich gebuchte sind und ohne Via-Vorgabe von der Reiseauskunft ausgegeben werden.Beispiel:
ZULÄSSIG: Gebucht Köln-Frankfurt über KRM, Zustieg in Bonn: Keiner wird das sagen. Du hast halt die Reise in Bonn unterbrochen oder bist mit dem NV dort hingefahren.
UNZULÄSSIG: Gebucht Köln - Berlin über Hannover, Zustieg in Hamburg. Ist zwar bepreisbar, aber nicht verkehrsüblich (wird nicht ohne Zwang ausgegeben) und meist sogar teurer als über Hannover.
Das stimmt nicht.
Die *via*-Angabe bezieht sich auf die eigentliche Fahrt, also dass man auch eben dafür auch anders hingefahren werden kann.
Berlin-Südkreuz - München: Via BHBF*L(KOET)*EF*CO*N (SAD*R/A) obwohl Berlin-HAL-EF-N-M gebucht wurde.
Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kann man auch von Köln nach Hamburg und dann weiter nach Berlin fahren. Oder von Köln über den Bodensee nach Berlin. Das was gebucht wurde (also über Hannover), ist uninteressant durch die Aufhebung der Zugbindung. Was nur bei gebucht Köln-Berlin über Hannover nicht geht, ist vorher von Köln nach Düsseldorf zu fahren und dann wieder zurück nach Köln und dann weiter.
Zugbindung aufgehoben = von woanders losfahren?
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 11.07.2026, 12:58 (vor 15 Tagen) @ Beere
Für Zugbindung aufgehoben steht auf
Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.
Wie ist das, wenn ich nun von einem anderen Ort losfahre, der nicht auf der ursprünglichen Strecke liegt?
Um das abschließend zu beurteilen kommt es auf deine gebuchte Strecke/Züge und deine neue beabsichtigte Strecke an.
Universalticket?
плацкарт, Samstag, 11.07.2026, 15:09 (vor 15 Tagen) @ Beere
Ich habe ein Ticket von Berlin nach Basel über Hannover und Köln, bei dem - ja, genau - die Zugbindung aufgehoben wurde.
Der gebuchte Weg war schon nicht verkehrsüblich, aber bepreisbar, also gehe ich davon aus, dass ich sowohl über Köln als auch über Erfurt fahren kann. Über Nürnberg und Stuttgart ist es auch nicht unüblich, vor allem wenn der Stuttgart-Sprinter in der Verbindung ist.
München und Hamburg fallen raus...
Universalticket?
Alter Köpenicker, BSPF, Samstag, 11.07.2026, 15:34 (vor 15 Tagen) @ плацкарт
Ich habe ein Ticket von Berlin nach Basel über Hannover und Köln, bei dem - ja, genau - die Zugbindung aufgehoben wurde.
Der gebuchte Weg war schon nicht verkehrsüblich, aber bepreisbar, also gehe ich davon aus, dass ich sowohl über Köln als auch über Erfurt fahren kann. Über Nürnberg und Stuttgart ist es auch nicht unüblich, vor allem wenn der Stuttgart-Sprinter in der Verbindung ist.
München und Hamburg fallen raus...
Also ich bin so ziemlich alle denkbaren Wege auf dieser Relation schon gefahren und zumindest die Verbindung über Hamburg wurde mir dann und wann sogar von ganz alleine angezeigt, ohne die Eingabe eines Zwischenhaltes. Bis vor einigen Jahren fuhr so ein schöner, alter IC über Nacht von Hamburg über Bremen und Köln nach Basel - den habe ich immer sehr gerne genommen.
Berlin - Nürnberg - Stuttgart - Basel bin ich auch mal mit aufgehobener Zugbindung gefahren, allerdings hatte ich da ohnehin eine Fahrkarte über München, so dass das sogar eine Abkürzung war. Aber auch so dürfte es via München nicht unbedingt ein Umweg sein. Mit dem ICE 266 schafft man das mit nur einem Umstieg. Wenn man ohnehin eine Fahrkarte über Erfurt und Nürnberg hat, dürfte das wohl nicht beanstandet werden.
Fahplananpassung Sachsen (RE 6/ RB80) im September?
Waldbahn, Sonntag, 12.07.2026, 19:18 (vor 14 Tagen) @ Administrator
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 12.07.2026, 19:22
Hallo
ich habe für den 05.09. eine Verbindung Dortmund-Cranzahl und am 18.09. Annaberg-Buchholz Dortmund gebucht.
Jetzt steht im Navigator, dass der Fahrplan angepasst wird und ich 1-2 Tage vorher nachschauen und die Verbindung komplett (ab Leipzig RE 6 und ab Chemnitz RB 80) ist nicht mehr so sichtbar. Nur die Verbindung Dortmund-Leipzig finde ich in den gebuchten Fahrzeiten.
Gibt es zwischen Leipzig und Chemnitz oder zwischen Chemnitz und Annaberg/Cranzahl Bauarbeiten, die noch nicht veröffentlicht sind? Es findet sich nur ein BNV Fahrplan 06.07. bis 16.08.26
--
Gruß
Waldbahn
Änderung Hinfahrt - Aufhebung Zugbindung für die Rückfahrt
Waldbahn, Freitag, 24.07.2026, 08:14 (vor 2 Tagen) @ Waldbahn
Hallo
die Änderungen betreffen wohl die RB 80. Meine Hinfahrt wurde nun auf die Busverbindung Chemnitz - Oberwiesenthal - Cranzahl geändert und die Rückfahrt am 18.09. ist noch nicht geändert, aber meine Zugbindung Leipzig - Dortmund aufgehoben.
Gibt es hier Fahrzeugmangel, den man nicht in den Griff bekommt?
--
Gruß
Waldbahn
Änderung Hinfahrt - Aufhebung Zugbindung für die Rückfahrt
Sören Heise, Region Hannover, Freitag, 24.07.2026, 09:49 (vor 2 Tagen) @ Waldbahn
Ganz unten auf https://www.erzgebirgsbahn.de/fahrplan/verkehrsmeldungen ist von SEV südlich von Zschopau die Rede, 17. August bis 28. September.
Änderung Hinfahrt - Aufhebung Zugbindung für die Rückfahrt
Waldbahn, Freitag, 24.07.2026, 10:17 (vor 2 Tagen) @ Sören Heise
Danke, dann ist das aber erst heute Nacht/Morgen aktualisiert worden.
--
Gruß
Waldbahn
Fahrtweg bei aufgehobener Bindung Sparpreis
FrequentRailer, Dienstag, 21.07.2026, 19:47 (vor 5 Tagen) @ Administrator
Ich habe ein Ticket SSP von Stuttgart > Bremen, wegen Dticket steht im grauen Feld drüber "Ticket gültig von Stuttgart Hbf bis Hannover Hbf" Rest würde ich dann per Dticket fahren.
Nun ist der SSP entbunden, weil die Verbindung nicht geht. Kann ich nun nur alle via Hannover Strecken fahren oder auch die via Köln Strecken?
Deutschlandticket-Teilstrecke nicht Teil der Fahrkarte
hjholtz, Dienstag, 21.07.2026, 20:13 (vor 5 Tagen) @ FrequentRailer
bearbeitet von hjholtz, Dienstag, 21.07.2026, 20:14
Was du hast ist eine Fahrkarte von Stuttgart nach Hannover, auf der eine Fahrplanauskunft wie du anschließend weiter nach Bremen kommst mit draufgedruckt (bzw. mit in der App hinterlegt) ist.
Da die Zugbindung aufgehoben ist, ist die Fahrkarte jetzt für jeden verkehrsüblichen Weg von Stuttgart nach Hannover gültig z.B. über Mannheim-Frankfurt-(-Aschaffenburg oder direkt)-Fulda-Kassel-Göttingen, über Ludwigsburg-Heilbronn-Lauda-Würzburg-Fulda-Kassel-Göttingen (wobei du da bis Würzburg auch dein Deutschlandticket verwenden könntest), oder auch über Aalen-Crailsheim-Ansbach-Würzburg-Fulda-Kassel-Göttingen. Nur nicht im Flixtrain Stuttgart-...-Fulda(-...-Hamburg). Aber sie wird nicht durch die aufgehobene Zugbindung plötzlich bis Bremen gültig, weder über Hannover noch über Köln.
Deutschlandticket-Teilstrecke nicht Teil der Fahrkarte
VT642, Dienstag, 21.07.2026, 21:43 (vor 5 Tagen) @ hjholtz
bearbeitet von VT642, Dienstag, 21.07.2026, 21:44
Ich verstehe deinen Gedankengang insofern, dass es Züge gibt, die zuerst in Bremen halten, bevor sie nach Hannover fahren und du wohl darauf spekulierst, nun einen solchen nutzen zu können, um dir den Nahverkehr zu ersparen. Das ist aber nicht möglich.
Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
Hättest du hingegen Stuttgart-Bremen gekauft, dürftest du mit aufgehobener Zugbindung über Hannover ebenso wie über Köln fahren, da das beides verkehrsübliche Wege zum Ziel sind.
Verkehrsüblich!
Sportdiesel612, Dienstag, 21.07.2026, 22:41 (vor 4 Tagen) @ VT642
Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
??? Warum nicht, wo steht das? Geht doch problemlos zu kaufen, z. B. am 10.11. für € 6,99
Verkehrsüblich!
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 21.07.2026, 23:36 (vor 4 Tagen) @ Sportdiesel612
Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
??? Warum nicht, wo steht das? Geht doch problemlos zu kaufen, z. B. am 10.11. für € 6,99
Im Detail wäre das dann Stuttgart-Mannheim-Frankfurt-KRM/Rheinstrecke-Köln und weiter mit ICE Richtung Berlin. Die Fahrt ab Hannover mit dem RE bleibt und kann nicht umgangen werden.
Verkehrsüblich!
Barzahlung, Mittwoch, 22.07.2026, 16:48 (vor 4 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 22.07.2026, 16:50
Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
??? Warum nicht, wo steht das? Geht doch problemlos zu kaufen, z. B. am 10.11. für € 6,99
Im Detail wäre das dann Stuttgart-Mannheim-Frankfurt-KRM/Rheinstrecke-Köln und weiter mit ICE Richtung Berlin. Die Fahrt ab Hannover mit dem RE bleibt und kann nicht umgangen werden.
Nicht zwingend ab Hannover. Bis NRW kann er ja fahren und dort unterbrechen. Den ICE (München-)Stuttgart-NRW(-Hamburg) müsste er aber spätestens in Osnabrück verlassen und mit dem SPNV nach Bremen weiterfahren.
Wäre es nicht auch verkehrsüblich Osna-Hannover über Bremen zu fahren.
Und das es tatsächlich: 23:26 – 05:38 geht der Weg mit RE9 + RE8 über Bremen als schnellste Verbindung.
Ich würde es also bejahen. Mit dem ICE-Ticket Stuttgart-Hannover kann auch von Stuttgart über Köln nach Bremen gefahren werden.
Verkehrsüblich!
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 23.07.2026, 02:45 (vor 3 Tagen) @ Barzahlung
Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
??? Warum nicht, wo steht das? Geht doch problemlos zu kaufen, z. B. am 10.11. für € 6,99
Im Detail wäre das dann Stuttgart-Mannheim-Frankfurt-KRM/Rheinstrecke-Köln und weiter mit ICE Richtung Berlin. Die Fahrt ab Hannover mit dem RE bleibt und kann nicht umgangen werden.
Nicht zwingend ab Hannover. Bis NRW kann er ja fahren und dort unterbrechen. Den ICE (München-)Stuttgart-NRW(-Hamburg) müsste er aber spätestens in Osnabrück verlassen und mit dem SPNV nach Bremen weiterfahren.Wäre es nicht auch verkehrsüblich Osna-Hannover über Bremen zu fahren.
Und das es tatsächlich: 23:26 – 05:38 geht der Weg mit RE9 + RE8 über Bremen als schnellste Verbindung.
Ja, das kann man machen - die Frage war jedoch ob die gesamte Strecke bis Bremen auch im Fernverkehr möglich ist und das sehe ich hier nicht.
Ich würde es also bejahen. Mit dem ICE-Ticket Stuttgart-Hannover kann auch von Stuttgart über Köln nach Bremen gefahren werden.
Das Problem ist eben das dass entsprechende Ticket nur bis Hannover gilt - so habe ich das verstanden. Für Hannover-Bremen ist gar kein Ticket vorhanden nur das DT.
Wäre das jetzt mit gekauftem NV Anteil kann man fahren wie man möchte.
Köln
Sportdiesel612, Donnerstag, 23.07.2026, 08:18 (vor 3 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Sportdiesel612, Donnerstag, 23.07.2026, 08:20
Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
??? Warum nicht, wo steht das? Geht doch problemlos zu kaufen, z. B. am 10.11. für € 6,99
Im Detail wäre das dann Stuttgart-Mannheim-Frankfurt-KRM/Rheinstrecke-Köln und weiter mit ICE Richtung Berlin. Die Fahrt ab Hannover mit dem RE bleibt und kann nicht umgangen werden.
Nicht zwingend ab Hannover. Bis NRW kann er ja fahren und dort unterbrechen. Den ICE (München-)Stuttgart-NRW(-Hamburg) müsste er aber spätestens in Osnabrück verlassen und mit dem SPNV nach Bremen weiterfahren.Wäre es nicht auch verkehrsüblich Osna-Hannover über Bremen zu fahren.
Und das es tatsächlich: 23:26 – 05:38 geht der Weg mit RE9 + RE8 über Bremen als schnellste Verbindung.
Ja, das kann man machen - die Frage war jedoch ob die gesamte Strecke bis Bremen auch im Fernverkehr möglich ist und das sehe ich hier nicht.
Ich würde es also bejahen. Mit dem ICE-Ticket Stuttgart-Hannover kann auch von Stuttgart über Köln nach Bremen gefahren werden.
Das Problem ist eben das dass entsprechende Ticket nur bis Hannover gilt - so habe ich das verstanden. Für Hannover-Bremen ist gar kein Ticket vorhanden nur das DT.Wäre das jetzt mit gekauftem NV Anteil kann man fahren wie man möchte.
Mein Kommentar "verkehrsüblich" bezieht sich auf das ganz oben stehende Zitat, hier noch einmal wiederholt: Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
Verkehrsüblich!
Barzahlung, Donnerstag, 23.07.2026, 12:28 (vor 3 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 23.07.2026, 12:30
Von Stuttgart nach Hannover führt kein verkehrsüblicher Weg über Köln, daher ist diese Strecke auch mit einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung nicht möglich.
??? Warum nicht, wo steht das? Geht doch problemlos zu kaufen, z. B. am 10.11. für € 6,99
Im Detail wäre das dann Stuttgart-Mannheim-Frankfurt-KRM/Rheinstrecke-Köln und weiter mit ICE Richtung Berlin. Die Fahrt ab Hannover mit dem RE bleibt und kann nicht umgangen werden.
Nicht zwingend ab Hannover. Bis NRW kann er ja fahren und dort unterbrechen. Den ICE (München-)Stuttgart-NRW(-Hamburg) müsste er aber spätestens in Osnabrück verlassen und mit dem SPNV nach Bremen weiterfahren.Wäre es nicht auch verkehrsüblich Osna-Hannover über Bremen zu fahren.
Und das es tatsächlich: 23:26 – 05:38 geht der Weg mit RE9 + RE8 über Bremen als schnellste Verbindung.
Ja, das kann man machen - die Frage war jedoch ob die gesamte Strecke bis Bremen auch im Fernverkehr möglich ist und das sehe ich hier nicht.
Das ist doch aber die Konsequenz daraus und der dass Unterbrechungen zulässig sind.
Wenn man von Stuttgart auch über Köln nach Hannover fahren kann und von Köln nach Hannover auch über Osnabrück und von Osnabrück nach Hannover auch über Bremen, dann ist Stuttgart-Köln-Bremen-Hannover ein an jedem Kontrollhalt begründbarer Reiseweg. Dass man Bremen-Hannover zum Schluss weglässt, ist auch kein Problem.
Verkehrsüblich!
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 23.07.2026, 14:33 (vor 3 Tagen) @ Barzahlung
.
Das ist doch aber die Konsequenz daraus und der dass Unterbrechungen zulässig sind.
Wenn man von Stuttgart auch über Köln nach Hannover fahren kann und von Köln nach Hannover auch über Osnabrück und von Osnabrück nach Hannover auch über Bremen, dann ist Stuttgart-Köln-Bremen-Hannover ein an jedem Kontrollhalt begründbarer Reiseweg. Dass man Bremen-Hannover zum Schluss weglässt, ist auch kein Problem.
Klar kann man das machen, dann sollte auch für die ganze Strecke ein Fernverkehrsticket vorliegen.
Ich bin mir nicht sicher ob das Personal das sehen kann, wenn nicht könnte man auch noch größere Abschnitte mit dem D-Ticket abdecken und Fernzug fahren.
Vermutlich würde dieser Trick in Kombination der Gegebenheiten auffallen, wahrscheinlich lassen viele es auch durchgehen aber eine 100% Garantie das es durchgewunken wird gibt es nicht.
Verkehrsüblich Stuttgart-Hannover über Köln -> Linie 55
Waldbahn, Mittwoch, 22.07.2026, 17:37 (vor 4 Tagen) @ VT642
- kein Text -
--
Gruß
Waldbahn
Zuglaufweg muss nicht verkehrsüblich sein.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 22.07.2026, 20:23 (vor 4 Tagen) @ Waldbahn
Hallo.
Für den ICE Darmstadt - Köln - Altenbeken- Kassel - München gab es z.B. keinen durchgehenden Fahrschein zu kaufen. Beim ICE Pasing - Augsburg - Nürnberg - München auch nicht.
Und wenn du mit nem NV-Ticket Wuppertal ==> Krefeld dich einfach in den RE 7 über Köln setzt und durchfahren willst, kann das auch problematisch enden.
Bei der damaligen Linie Dresden - Köln - Passau weiß ich's nicht mehr genau - meine aber, dass durchgängig auch nicht ging.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Deutschlandticket-Teilstrecke nicht Teil der Fahrkarte
611 040, Erfurt, Samstag, 25.07.2026, 22:42 (vor 12 Stunden, 2 Minuten) @ VT642
Wieso versteht es immer noch niemand: Bei aufgehobener Zugbindung kann man über alle Strecken zum Ziel fahren. Von Stuttgart nach Hannover natürlich auch über KRM und Bielefeld. Oder über Nürnberg - Berlin - Stendal,... es gibt keine Regelung die das verbietet.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Hab ich nun das Supersparpreis-Lotto gewonnen ?
BahnFanFritzlar, Freitag, 24.07.2026, 07:03 (vor 2 Tagen) @ Administrator
Hallo,
gemäß diesem Link https://www.ice-treff.de/index.php?id=729064 habe ich mir ein Ticket gekauft, und tatsächlich wurde der ICE 77 mit 59 Minuten am Zielort angezeigt.
In DB-Navigator wird unter "Reiseplan" auch tatsächlich "Zugbindung aufgehoben" angezeigt, unter Ticket jedoch nicht. Da steht weiterhin "Zugbindung".
Von anderen Reisen sehe ich aber in Text von Ticket "Zugbindung aufgehoben".
Hier jedoch nicht.
Ich denke mal das die Zugbindung in den QR-Code eingearbeitet ist, und der nächste Zub nur diese kontrolliert !
Was gilt nun !
Hab ich nun das Supersparpreis-Lotto gewonnen ?
hjholtz, Freitag, 24.07.2026, 08:22 (vor 2 Tagen) @ BahnFanFritzlar
Der Text "Zugbindung aufgehoben" im Navigator ist rein informatorisch.
Gemäß Beförderungsbedingungen gilt: Wenn "vernünftigerweise davon ausgegangen werden" muss, dass man durch Ausfall, Verspätung oder Anschlussbruch mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort der Fahrkarte (Vorsicht bei "Teilstreckenpreis") ankommt, dann ist die Zugbindung aufgehoben.
Das ist wie in der Katholischen Kirche: Wenn man auf eigene Faust am Papst vorbei Bischöfe weiht, dann ist man auch dann schon exkommuniziert, wenn der Papst einem noch nicht extra einen Brief geschrieben hat in dem er einem (und/oder dem Rest der Welt) das kundtut.
Hab ich nun das Supersparpreis-Lotto gewonnen ?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.07.2026, 08:45 (vor 2 Tagen) @ hjholtz
Gemäß Beförderungsbedingungen gilt: Wenn "vernünftigerweise davon ausgegangen werden" muss, dass man durch Ausfall, Verspätung oder Anschlussbruch mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort der Fahrkarte (Vorsicht bei "Teilstreckenpreis") ankommt, dann ist die Zugbindung aufgehoben.
Basel SBB ist eine internationale Fahrt, damit ist die Zugbindung erst ab 60 (und nein, nicht 59) Minuten Verspätung aufgehoben.
--
Weg mit dem 4744!
Hab ich nun das Supersparpreis-Lotto gewonnen ?
BahnFanFritzlar, Freitag, 24.07.2026, 08:55 (vor 2 Tagen) @ JeDi
Das Ziel war Basel Bad Bf., also reine Inlandsfahrt
Planankunft war 01:13h.
Zuletzt habe ich gegen 23:30h nachgesehen, da wurde 02:12h als Ankunft angezeigt.
Zugfinder sagt heute morgen Verspätung 74 Min
Zugbindung ist aufgehoben (auf dem PDF-Download) !
BahnFanFritzlar, Freitag, 24.07.2026, 10:36 (vor 2 Tagen) @ BahnFanFritzlar
Das Ticket ist inzwischen von "aktuelle Reisen" in "vergangenen Reisen" gewandert.
Unter Ticket ist aber immer noch die Zugbindung im Navigator vorhanden.
Wg. der Sache wollte ich an Bahn-Service schreiben.
Dazu habe ich das Ticket aus dem Kunden-Konto von www.bahn.de/buchung/reise geladen.
Und siehe da - unter ICE-Fahrkarte/Zugbindung steht "aufgehoben"
Es ist also ein Unterschied was im PDF-Download und was im Navigator unter "Ticket" steht.
Das reicht mir aus, brauch ich nix schreiben, bei der Kontrolle werde ich das PDF vorzeigen.
Aufhebung Zugbindung, weitere Frage dazu.
Waldbahn, Freitag, 24.07.2026, 09:10 (vor 2 Tagen) @ hjholtz
Ich hänge hier mal meine Frage auch an:
Ich habe am 18.09.2026 eine innerdeutsche Fahrt (Annaberg-Dortmund). Jetzt wird der Fahrplan angepasst("Ihre Reise muss aufgrund von Änderungen im Fahrplan angepasst werden"), die RB 80 scheint nicht zu fahren. Ich habe eine IC Fahrkarte Leipzig-Dortmund. Bis Leipzig NV auch auf dieser Fahrkarte, weil 1. Klasse. Jetzt steht bei mir auch Zugbindung aufgehoben. Ist die nun aufgehoben oder nicht?
Fahrplan: RB 80 Annaberg-Chemnitz (hier tritt eine Änderung ein, wahrscheinlich der Bus Annaberg-Chemnitz), RE 6 Chemnitz-Leipzig, IC 2442 Leipzig-Dortmund
--
Gruß
Waldbahn
Verschwindet der Hinweis nach einiger Zeit?
Velaro-Fan, Freitag, 24.07.2026, 12:19 (vor 1 Tag, 22 Stunden, 25 Min.) @ BahnFanFritzlar
Hey,
ich habe auch noch nicht abgefahrene Tickets mit aufgehobener Zugbindung. Früher stand da mal der Hinweis dazu, nun nicht mehr. Gibt es Probleme, wenn man die Tickets nun nach einigen Monaten abfahren will?
Verschwindet der Hinweis nach einiger Zeit?
Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Freitag, 24.07.2026, 12:30 (vor 1 Tag, 22 Stunden, 14 Min.) @ Velaro-Fan
bearbeitet von Gleis42, Freitag, 24.07.2026, 12:31
Hey,
ich habe auch noch nicht abgefahrene Tickets mit aufgehobener Zugbindung. Früher stand da mal der Hinweis dazu, nun nicht mehr. Gibt es Probleme, wenn man die Tickets nun nach einigen Monaten abfahren will?
In den vergangenen Reisen ist es weg, genauso wie auf der Webseite.
Im PDF bleibt es wohl länger drin, aber dort wird es nicht so konstant angezeigt.
Verschwindet der Hinweis nach einiger Zeit?
BahnFanFritzlar, Freitag, 24.07.2026, 17:52 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 52 Min.) @ Gleis42
Im PDF bleibt es wohl länger drin, aber dort wird es nicht so konstant angezeigt.
Im PDF das ich downgeloaded auf meiner Festplatte habe kann es wohl nicht verschwinden !
Kann ich mir nicht vorstellen wie das technisch funktionieren soll.
www.bahn.de - .pdf
плацкарт, Freitag, 24.07.2026, 17:10 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 35 Min.) @ BahnFanFritzlar
Moin,
generier mal ein PDF unter Meine Reisen auf der Webseite, nicht im Navigator! Poste das Ergebnis hier.
www.bahn.de - .pdf
BahnFanFritzlar, Freitag, 24.07.2026, 17:18 (vor 1 Tag, 17 Stunden, 26 Min.) @ плацкарт
bearbeitet von BahnFanFritzlar, Freitag, 24.07.2026, 17:19
da steht "Zugbindung" aufgehoben.
Hatte ich schon um 10:36h mitgeteilt
Zugbindung wurde nicht aufgehoben
solidground, Freitag, 24.07.2026, 18:22 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 23 Min.) @ Administrator
Ich habe folgende Frage zur Aufhebung der Zugbindung: ich habe eine Fahrkarte Regensburg -NV - Nürnberg - ICE -Berlin für mit Abfahrtszeit des Nahverkehrszugs in Regensburg um 23:32Uhr.
Jetzt erhielt ich von der Bahn eine Mail, dass sich die Verbindung geändert hat, da die Korridorsanierung und damit einhergehende Streckensperrung zwischen Regensburg und Nürnberg verlängert wurde und der reguläre Betrieb wohl erst am 01.08 statt am 10.07. wieder startet. Neue Nahverkehrs Abfahrtszeit ist jetzt früher (um 23:22 Uhr), da ein alternativer Nahverkehrszug mit Umsteigen in Schwandorf nun angegeben wird. Die Abfahrtszeit und Ankunftszeit des ICE Nürnberg-Berlin bleibt gleich. Die Zugbindung wurde nicht aufgehoben in der App und in der pdf-Fahrkarte.
Eigentlich sollte jedoch die Zugbindung aufgehoben werden, sobald die Abfahrt früher erfolgt als auf dem Ticket angegeben. Oder trifft das nicht zu, wenn dies den Nahverkehrszug am Anfang der Reise betrifft?
Zugbindung wurde nicht aufgehoben
nscharrn, IC 2152, Freitag, 24.07.2026, 19:54 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 50 Min.) @ solidground
ich hatte das ähnliche Problem mit das meine Abfahrt mit den Nahverkehr eine Stunde früher als geplant stattfinden sollte um meinen Zug mit Zugbindung noch rechtzeitig zu erreichen.
bin ins Reisezentrum gegangen und habe mir dort die Zugbindung aufheben lassen - 2 Tage Später war das dann auch in der App sichtbar
Zugbindung wurde nicht aufgehoben
плацкарт, Freitag, 24.07.2026, 20:53 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 51 Min.) @ solidground
Ich empfehle das pdf auf der Webseite bahn.de neu herunterzuladen. Ist die Zugbindung dort aufgehoben?
Zugbindung wurde nicht aufgehoben
solidground, Freitag, 24.07.2026, 21:18 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 26 Min.) @ плацкарт
Nein,ist im pdf auch nicht aufgehoben. Die Fahrt ist morgen...
Zugbindung ist bei früherer Abfahrt immer aufgehoben
Elefant01, Freitag, 24.07.2026, 21:56 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 49 Min.) @ solidground
Zugbindung ist bei früherer Abfahrt immer aufgehoben
solidground, Freitag, 24.07.2026, 22:06 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 38 Min.) @ Elefant01
Das habe ich auch gelesen, aber wie könnte ich das nachweisen, wenn ich mir das Ticket aufhebe und stattdessen erst in ein paar Monaten fahren würde. Unter vergangene Reisen ist das dann ja nicht mehr nachzuvollziehen, dass ich eine andere NV-Strecke mit paar Minuten früherer Abfahrtszeit hätte nehmen müssen und die Zugbindung daher aufgehoben wurde, wenn es nirgends mehr steht.
Zugbindung ist bei früherer Abfahrt immer aufgehoben
Henrik, Freitag, 24.07.2026, 22:31 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 13 Min.) @ solidground
Das habe ich auch gelesen, aber wie könnte ich das nachweisen, wenn ich mir das Ticket aufhebe und stattdessen erst in ein paar Monaten fahren würde. Unter vergangene Reisen ist das dann ja nicht mehr nachzuvollziehen, dass ich eine andere NV-Strecke mit paar Minuten früherer Abfahrtszeit hätte nehmen müssen und die Zugbindung daher aufgehoben wurde, wenn es nirgends mehr steht.
Du hast doch den ursprünglichen Reiseplan auf dem Ticket und die email der Bahn mit der Änderung.
Der Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung sollte auch noch kommen und damit wäre es in einem neuen pdf lesbar und dem Personal nach Scannen auch Monate später noch ersichtlich.
Für Dich selbst solltest Du es noch notieren, dass Du das Ticket noch nicht genutzt hast,
wobei Du es mit diesem Thread ja quasi schon getan hast.
Zugbindung ist bei früherer Abfahrt immer aufgehoben
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.07.2026, 22:46 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 59 Min.) @ solidground
Das habe ich auch gelesen, aber wie könnte ich das nachweisen, wenn ich mir das Ticket aufhebe und stattdessen erst in ein paar Monaten fahren würde. Unter vergangene Reisen ist das dann ja nicht mehr nachzuvollziehen, dass ich eine andere NV-Strecke mit paar Minuten früherer Abfahrtszeit hätte nehmen müssen und die Zugbindung daher aufgehoben wurde, wenn es nirgends mehr steht.
Du musst das überhaupt nicht nachweisen, das Zugpersonal kann nachvollziehen, dass es deine ursprünglich geplante Verbindung so nicht mehr gab.
--
Weg mit dem 4744!
Zugbindung ist bei früherer Abfahrt immer aufgehoben
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 24.07.2026, 23:07 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 37 Min.) @ JeDi
Das habe ich auch gelesen, aber wie könnte ich das nachweisen, wenn ich mir das Ticket aufhebe und stattdessen erst in ein paar Monaten fahren würde. Unter vergangene Reisen ist das dann ja nicht mehr nachzuvollziehen, dass ich eine andere NV-Strecke mit paar Minuten früherer Abfahrtszeit hätte nehmen müssen und die Zugbindung daher aufgehoben wurde, wenn es nirgends mehr steht.
Du musst das überhaupt nicht nachweisen, das Zugpersonal kann nachvollziehen, dass es deine ursprünglich geplante Verbindung so nicht mehr gab.
Moment, es kann Verbindungen und Zugläufe überprüfen (zumindest die meisten) es kann jedoch geänderte Fahrpläne nur dann nachvollziehen wenn das was gebucht wurde als Gegenstück vorliegt.
Also PDF mit der Verbindung bereithalten oder im Optimalfall ausdrucken und vorzeigen, so kann jeder nachvollziehen das es eine Änderung gab.
Zugbindung ist bei früherer Abfahrt immer aufgehoben
Bm235, Samstag, 25.07.2026, 08:11 (vor 1 Tag, 2 Stunden, 33 Min.) @ JeDi
Du musst das überhaupt nicht nachweisen, das Zugpersonal kann nachvollziehen, dass es deine ursprünglich geplante Verbindung so nicht mehr gab.
Können die das? Dann hatten sie in meinem Fall wohl keine Lust, sich die Arbeit zu machen: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=728760
Reisezentrum - Ausdruck - Stempel
плацкарт, Samstag, 25.07.2026, 06:33 (vor 1 Tag, 4 Stunden, 12 Min.) @ solidground
In so einem wackeligen Fall ist das PDF noch mit einem Stempel zu verfeinern. Hilft.
Ein Popanz hier wieder ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 25.07.2026, 10:37 (vor 1 Tag, 0 Stunden, 8 Min.) @ solidground
Hey.
Mail behalten.
Ticket im Zug vorzeigen. Bei Rückfragenoder auch schon aktiv Mail vorzeigen. Fertig.
Von 1.000 Schaffnern ist das bei 998 kein Problem. Einer muss erst überzeugt werden. Einer macht Zirkus. Den macht er aber auch, wenn man 121 Bescheinigungen vorlegt.
Ich weiß nicht, was hier immer für Vorstellungen über Schaffner herrschen. Blutrünstige Geier stets auf der Suche nach 60ern, weil 99% des Einkommens daraus bestehen.
Mal so ein allgemeiner Tipp: man kann mit denen reden. Ganz normal. Man kann die auch aktiv ansprechen. Einfach so. 99% aller Unklarheiten lassen sich so aus der Welt schaffen. Und zwar friedlich.
Aber das kann man dann nicht. Stattdessen wird endlos gefaselt im Forum, alle theoretischen, in der Praxis nie eintretenden Fälle werden durchdekliniert und jeder Spiegelstrich Vorschrift wird haarklein ziseliert.
Leute, setzt euch in den Zug. Redet mit dem Personal. Ganz vernünftig. Und alles wird gut.
Schöne Grüße von jörg
der aber einsieht, dass die Jugend von heute, mit Social Media, WhatsApp und sowas großgezogen, größte Probleme hat, sich zu artikulieren. Man kommuniziert ja mit Emojis statt Schriftzeichen. Hoffnungslos.
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Ein Popanz hier wieder ...
VT642, Samstag, 25.07.2026, 11:16 (vor 23 Stunden, 28 Minuten) @ Der Blaschke
bearbeitet von VT642, Samstag, 25.07.2026, 11:16
Bei der aktuellen Betriebsqualität ist das Personal im Regelfall zufrieden, wenn man zumindest irgendeine Fahrkarte vorweisen kann. Hatte kürzlich Mitfahrer im ICE mit einer Fahrkarte für die Gegenrichtung, die wurde nach kurzer Erklärung "Wir fahren so wegen einer Fahrplanänderung" ohne Diskussion akzeptiert. So viele Störungen, Fahrplanänderungen und sonstige Abweichungen vom Planbetrieb wie es aktuell gibt, würde die Fahrscheinkontrolle stundenlang dauern, wenn das Personal bei jedem einzelnen Ticket prüft, ob die frühere/spätere Fahrt tatsächlich berechtigt ist.
Bahnmitarbeiter, die Tickets akribisch prüfen und jede Abweichung kritisch hinterfragen, triffst du nur hier und auf DSO.
Endlich mal wer aus der Praxis.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 25.07.2026, 16:14 (vor 18 Stunden, 30 Minuten) @ VT642
Hi.
Genau wie beschrieben ist es.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Meine Praxis
плацкарт, Samstag, 25.07.2026, 18:19 (vor 16 Stunden, 25 Minuten) @ Der Blaschke
ist meistens überhaupt nicht kontrolliert zu werden. Zugbindung fällt wegen Verspätung und Chaos fast immer.