BILD hat den Supersparpreis entdeckt (Allgemeines Forum)
So zahlte ich 14,99 Euro für ein 133,99-Euro-Ticket...
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Immerhin wird wenigstens am Ende erwähnt, dass es sich um ein Glücksspiel handelt. Erst wenn der Zug (bzw. die erwartete Ankunft) 20 Minuten Verspätung hat, wird der Super Sparpreis ein Flexticket-Sparpreis.
Was mir neu war ist, dass es scheinbar egal ist, wann die Verspätung auftritt. Ich hätte vermutet, dass diese bereits vor Abfahrt hätte bekannt sein müssen. Aber scheinbar kann man als Kunde auch rückwirkend prüfen ob der Zug Verspätung hatte.
Interessante Idee. Mal schauen wann die Regeln entsprechend geändert werden.
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Immerhin wird wenigstens am Ende erwähnt, dass es sich um ein Glücksspiel handelt. Erst wenn der Zug (bzw. die erwartete Ankunft) 20 Minuten Verspätung hat, wird der Super Sparpreis ein Flexticket-Sparpreis.
Was mir neu war ist, dass es scheinbar egal ist, wann die Verspätung auftritt. Ich hätte vermutet, dass diese bereits vor Abfahrt hätte bekannt sein müssen. Aber scheinbar kann man als Kunde auch rückwirkend prüfen ob der Zug Verspätung hatte.
woher sollte der Kunde das im Zweifel denn so genau wissen, geschweige den die DB selbst?
gewiss nicht "scheinbar" ;)
Interessante Idee. Mal schauen wann die Regeln entsprechend geändert werden.
wieso sollten sie?
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Hallo.
Was mir neu war ist, dass es scheinbar egal ist, wann die Verspätung auftritt.
Nicht nur scheinbar.
Ich hätte vermutet, dass diese bereits vor Abfahrt hätte bekannt sein müssen.
Nö, warum. Du stehst in Altona und willst nach München. In Altona fährt der Zug noch pünktlich ab - dann hätte man der Logik zufolge Pech?!?! Selbst wenn der in Harburg schon +35 hat ...
Schön, wenn der bis dato pünktliche Zug dann in Ingolstadt wegen einer technischen Störung 75 Minuten steht und du nach München gebucht hast. Dann brichst du die Fahrt in Ingolstadt ab, fährst kostenlos wieder nach Hause und bekommst das Geld für die Fahrt auch noch zurück. Ganz praktisch, wenn dein Termin gar nicht in München war, sondern in Ingolstadt.
Aber scheinbar kann man als Kunde auch rückwirkend prüfen ob der Zug Verspätung hatte.
Anscheinend. Und sogar noch mehr: kann man wirklich.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Hallo Jörg,
Es geht hier ja nicht darum, dass ein Fahrgast wirklich die Verspätung hat.
Der Trick ist, die Reise gar nicht erst anzutreten, damit ich dann ein „unentwertetes“ Ticket habe. Im zweiten Schritt hofft man jetzt darauf, dass der Zug > 20 min Verspätung hat damit die Zugbindung aufgehoben wird.
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Es lässt sich durchaus nachvollziehen, ob ein Zug pünktlich losgefahren ist. Die Bahn stellt die Datensätze umfassend zur Verfügung.
(Bahn Open Data Portal).
Wenn ein Zug bereits vor Abfahrt Verspätung hat oder absehbar ist, dass Anschlüsse nicht erreicht werden können, leuchtet es mir ein wenn jemand seine Fahrt nicht antritt und das Ticket dann zu einem späteren Zeitpunkt einlöst.
Aber wenn die Verspätung erst beispielsweise kurz vor dem Zielbahnhof eintritt, verstehe ich nicht wie man dann argumentieren kann , dass man den Zug nicht genommen (daher Ticket nicht entwertet) hat und jetzt das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt einlösen will. Ergibt kein Sinn für mich.
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Und aufgrund genau dieser Strategie (Kaufen von günstigen Tickets in der Hoffnung dass dann zum Beispiel aus drei billigen Tickets ein flexibel einsetzbares Ticket wird) könnte ich mir vorstellen, dass die Beförderungsbedingungen irgendwann dahingehend geändert werden, dass man die Reise bpsw. innerhalb von 3 Tagen nachholen darf (aber nicht ein Jahr).
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
„ Aber scheinbar kann man als Kunde auch rückwirkend prüfen ob der Zug Verspätung hatte.“
Der Satz war nicht ganz fertig. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Ja, natürlich kann man im Nachhinein ziemlich genau sehen wann welche Verspätungen aufgetreten sind. Tatsächlich sind die von der Bahn zur Verfügung gestellten Datensätze überraschend gut.
Was ich sagen wollte:
Aber scheinbar kann man als Kunde auch rückwirkend prüfen ob der Zug Verspätung hatte - und dann aus einem zuggebundenen Sparpreis ein Flexticket-Sparpreis machen, selbst wenn die Verspätung erst kurz vor Ziel aufgetreten ist und man den Zug nie betreten hat.
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Ja, das denke ich auch.
Aber meiner Ansicht nach muss die Verspätung bereits vorher bekannt sein. Der Flex-Ticket Anteil sollte meiner Ansicht nach erst dann zum Tragen kommen, wenn die Verspätung auftritt.
Beispiel:
Ich sitze mit Zugbindung im ICE von München nach Freiburg. In Günzburg tritt Verspätung auf, sodass ich in Karlsruhe den Anschluss verpassen würde. Ab dann sollte meiner Ansicht nach die Zugbindung aufgehoben werden.
OT: Kleine Bitte
Hallo.
Ich möchte ungern belehren - aber beachte bitte:
scheinbar: es ist wahrscheinlich nicht so, wie es vermutet wird
anscheinend: es ist wahrscheinlich so, wie es vermutet wird
Die beiden Worte bezeichnen also genau Gegensätzliches. Warum das sehr oft falsch gemacht wird, ist eines der großen Phänomene der Sprachwelt.
In deinen Beiträgen schreibst du auch von "scheinbar", wo im Kontext aber "anscheinend" gemeint ist. Das ist dann etwas irritierend im ersten Augenblick.
Wie geschrieben, soll nicht als Besserwisserei rüberkommen, sondern als FREUNDLICH gemeinter Hinweis!
Schöne Grüße von jörg
der grad schwer begeistert ist vom 'neuen' RE 2 der DB Uelzen <==> Göttingen: kein endloses schwülstiges Metronom-Gelaber mehr. Ein Traum!
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Keine BB-Änderung 3 Tage statt 1 Jahr
Und aufgrund genau dieser Strategie (Kaufen von günstigen Tickets in der Hoffnung dass dann zum Beispiel aus drei billigen Tickets ein flexibel einsetzbares Ticket wird) könnte ich mir vorstellen, dass die Beförderungsbedingungen irgendwann dahingehend geändert werden, dass man die Reise bpsw. innerhalb von 3 Tagen nachholen darf (aber nicht ein Jahr).
Das kann ich mir nicht vorstellen, da es erstens rechtswidrig wäre, in den Fällen des Art. 18 Abs. 1 lit. c VO (60min. Ankunftsverspätung) den Zeitraum der Weiterbeförderung enger einzugrenzen, vgl. das EuGH-Urteil zu Qatar-Airways, 16.1.25, Az. C‑516/23, Rn. 64, und zweitens die DB AG vertraglich an die Umsetzung gebunden ist, vgl. https://euroconsum.eu/de/klagen/nach-50-stunden-streik-euroconsum-mahnt-deutsche-bahn-w...
Man müsste dann also nach 20 und 60min. differenzieren, also dass bei 60 weiterhin später gefahren werden kann.
Man könnte die Schwelle auch grundsätzlich von 20min. auf 60min. anheben. Dann wäre es aber nicht mehr einheitlich zum Inlandsnahverkehr (schwierig zu kommunizieren).
OT: Kleine Bitte
Danke. Jetzt muss ich mir das noch irgendwie merken. Mal nach einer Eselsbrücke googlen.
Keine BB-Änderung 3 Tage statt 1 Jahr
Lieber Mitforist, die Bahn kann dieser Problematik leicht abhelfen. Sie muss nur alle Züge pünktlich abfahren und ankommen lassen.
: Aber im Ernst, dass diese Frage: zeitlich räumliches jonglieren mit ausfallenden und verspäteten Zügen als einer der grössten Themenkomplexe hierorts zeigt doch, dass da etwas schwer daneben liegt.
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Und aufgrund genau dieser Strategie (Kaufen von günstigen Tickets in der Hoffnung dass dann zum Beispiel aus drei billigen Tickets ein flexibel einsetzbares Ticket wird) könnte ich mir vorstellen, dass die Beförderungsbedingungen irgendwann dahingehend geändert werden, dass man die Reise bpsw. innerhalb von 3 Tagen nachholen darf (aber nicht ein Jahr).
Es würde schon reichen die Regel zur Aufhebung der Zugbindung zu ändern:
Nämlich nicht 20 Minuten Verspätung am Ziel erwartet - erwarten kann ich das nämlich immer, genau wie das der Zug pünktlich ist.
Es sollte einfach heißen bei einer angekündigten Verspätung am Start von 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben, so wird es bereits heute von vielen Personalen kommuniziert.
Und ob ein Zug ab Bahnhof x 20 Minuten Verspätung hatte lässt sich nunmal nur mit ja oder nein beantworten, da braucht niemand den Zuglauf auf Details überprüfen.
Offensichtlich
Lieber Jörg,
es wird nicht nur scheinbar und anscheinend oft fälschlicherweise verwendet, sondern auch „offensichtlich“…
Regel zur Aufhebung der Zugbindung bedarf keiner Änderung.
Es würde schon reichen die Regel zur Aufhebung der Zugbindung zu ändern:
Nämlich nicht 20 Minuten Verspätung am Ziel erwartet - erwarten kann ich das nämlich immer, genau wie das der Zug pünktlich ist.
Es sollte einfach heißen bei einer angekündigten Verspätung am Start von 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben, so wird es bereits heute von vielen Personalen kommuniziert.
Und ob ein Zug ab Bahnhof x 20 Minuten Verspätung hatte lässt sich nunmal nur mit ja oder nein beantworten, da braucht niemand den Zuglauf auf Details überprüfen.
Könnte die DB Fernverkehr AG machen, damit würden die Regelungen zu FGR aber komplizierter, denn ab 60 Minuten sind die EU-FGR relevant, wo "vernünftigerweise" davon ausgegangen werden muss, dass die Verspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag
60 Minuten oder mehr betragen wird.
Deshalb hat die DB Fernverkehr AG im Zusammenhang mit der Verspätung auch von "vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss" geschrieben.
Offensichtlich
sondern auch „offensichtlich“…
wie denn fälschlich?
ich kenne: offensichtlich <> offenbar
und das neuere Unfugwort "sichtlich" weiß selbst nicht so richtig, was es bedeutet.
Dieses vorn abgeschnittene Wort entstand wohl in Nachfolge von diesem "mählich", was eine Zeitlang populär war.
Und dann noch die Frage, ob fälschlich und falsch dasselbe (oder dasgleiche) sind...
--
SBO
BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel
Wenn ein Zug bereits vor Abfahrt Verspätung hat oder absehbar ist, dass Anschlüsse nicht erreicht werden können, leuchtet es mir ein wenn jemand seine Fahrt nicht antritt und das Ticket dann zu einem späteren Zeitpunkt einlöst.Aber wenn die Verspätung erst beispielsweise kurz vor dem Zielbahnhof eintritt, verstehe ich nicht wie man dann argumentieren kann , dass man den Zug nicht genommen (daher Ticket nicht entwertet) hat und jetzt das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt einlösen will. Ergibt kein Sinn für mich.
Gut zusammengefasst. Ein Sparfuchs sein und den ein oder anderen Trick auf Lager zu haben (wie viele hier im Forum) ist ja in Ordnung. Aber sinnvoll zu erklären, warum man morgens um 6 Uhr nicht losgefahren ist, weil man "ahnte", dass der Zug um 12 Uhr eine hohe Verspätung haben wird, klingt schon skurril. Da merkt man, dass da durchaus spezielle Absichten dahinterstecken.
Hier ist tatsächlich die Frage, ob da das Regelwerk eine Anpassung bräuchte. Zbsp. eine Art "Antrittspflicht", also wenn meine Zugbindung vor der Fahrt nicht aufgehoben wurde, dass ich mit dem Ticket auch starten muss, quasi mit der Abfahrt eine Entwertung stattfindet. Wenn unterwegs was "passiert", dann ist es völlig in Ordnung, wenn man die Zugbindung aufhebt, wobei ich dann natürlich kein ganzes Jahr brauche, um ans Ziel zu kommen, wenn ich schon auf Reisen bin. Quasi eine abgespeckte Variante einer aufgehobenen Zugbindung.
Bisherige Regelungen konsequent durchsetzen
Wenn die bisherigen Regelungen konsequent durchgesetzt werden, braucht man keine abgespeckten Versionen einer aufgehobenen Zugbindung. Nur das braucht mehr Personal mit Zugriff auf alle Verspätungsdaten ein Jahr rückwärts und Vollkontrolle auf langen Stecken. Wenn der ICE dann bei einer Fahrkarte Flensburg-Berchtesgaden hinter Augsburg eine Verspätung hat, die zur Aufhebung der Zugbindung führt, darf die Reise selbstverständlich erst ab dem nächsten Halt in München innerhalb eines Jahres fortgesetzt werden. Viel wichtiger wäre es, Züge für die Buchung von zuggebundenen Tickets zu sperren, sobald dem EVU bekannt ist, dass die Fahrplanzeiten angepasst werden müssen. OT: Benachrichtigungen an Kunden, die auf eine aufgehobene Zugbindung hinweisen, sind wenig sinnvoll, da sie manchmal fälschlicherweise erfolgen.
"sichtlich" ist ein historisches deutsches Wort
und das neuere Unfugwort "sichtlich" weiß selbst nicht so richtig, was es bedeutet.
Dieses vorn abgeschnittene Wort entstand wohl in Nachfolge von diesem "mählich", was eine Zeitlang populär war.
"Sichtlich" ist kein neueres Unfugwort, sondern gehört historisch zur deutschen Sprache!
Das Wort stammt etymologisch vom mittelhochdeutschen Wort sihtlich ab und ist seit den ersten Ausgaben von Konrad Dudens Wörterbuch Ende des 19. Jahrhunderts fester Bestandteil davon.
Die Bedeutung dieses Wortes ist eindeutig. Es ist ein Adjektiv für die Eigenschaft "deutlich erkennbar" bzw. "in sichtbarem Maße".
Zitate:
"...wurde des Herrn Angesicht, das ohnedies einer bräunlichen Farbe war, so sichtlich verdunkelt, daß es Zeit war, daß Lotte mich beim Ärmel zupfte..."
(Johann Wolfgang von Goethe Die Leiden des jungen Werthers)
„Ermyntrud richtete sich höher auf, ihr bis dahin verbindliches Lächeln war sichtlich in raschem Hinschwinden.“
(Theodor Fontane Der Stechlin)