DB darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren (Allgemeines Forum)

VT642, Freitag, 10.07.2026, 17:03 (vor 1 Tag, 4 Stunden, 56 Min.) @ Rollstuhlfahrer

Kaum jemand außerhalb des Kreises der Betroffenen macht sich über weitere Folgen Gedanken: Lieber einen Super-Sparpreis für 17,99 EUR oder für 34,99 EUR eine halbe Stunde später? Für mich im Rollstuhl ist das ganz einfach. Fährt die günstigere Verbindung früh morgens und noch vor den Service-Zeiten des betreffenden Bahnhofs, dann "entscheide" ich mich für den höheren Preis, weil die Einstiegshilfe für den günstigeren Preis abgelehnt wird. Eine passende Jubelmeldung könnte mit "Wir dürfen das" überschieben werden.

Wenn die Einstiegshilfe abgelehnt wird und die Verbindung somit nicht von dir genutzt werden kann, da du ohne eigenes Verschulden nicht in den Zug kommst, musst du meines Erachtens mit einer Verspätung von mind. 20min am Zielort rechnen und hättest damit Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung. Ich würde nicht aus freien Stücken mehr bezahlen, nur weil es der Beförderer nicht auf die Reihe bekommt, dir Zugang zum Zug zu ermöglichen.


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