Fahrgastrechte Sitzplatzreservierung (Allgemeines Forum)
Wie mache ich Fahrgastrechte für eine einzelne Sitzplatzreservierung geltend? Früher konnte man auf der Bahn-Webseite einen Link auf ein Servicecenter Fernverkehr in Bamberg finden. Wie erreicht man die heute?
Fahrgastrechte Sitzplatzreservierung
Diese zusammen mit dem Ticket einreichen und Verspätung unter 60 min wählen.
einfache E-Mail genügt
Hallo,
da das Fahrgastrechteformular den Fall einer unabhängigen Sitzplatzreservierung nicht berücksichtigt, genügt eine einfach E-Mail an das Servicecenter Fahrgastrechte: Beschreiben, weshalb der Sitzplatz nicht in Anspruch genommen werden konnte und zusammen mit der Bankverbindung und der Reservierung (als pdf) einreichen. Das geht dann seinen weg und die Reservierungsgebühr wird gut geschrieben.
Habe ich vor zwei Monaten erfolgreich so gemacht...
Gruß, bendo
Glück gehabt — einfache E-Mail genügt
Hallo,
da das Fahrgastrechteformular den Fall einer unabhängigen Sitzplatzreservierung nicht berücksichtigt, genügt eine einfach E-Mail
Habe ich vor zwei Monaten erfolgreich so gemacht...Gruß, bendo
Das FGR Center würfelt auf jeden Fall bei den Erstattungen, sonst würden manche Briefe so gar nicht kommen.
Vermutlich hast du einfach Glück gehabt. In der Regel fordern die trotzdem das Ticket an.
Vielleicht hattest du einfach Pech
- kein Text -
E-Mail-Adresse
Wie lautet denn die E-Mail-Adresse des SC FGR? Ich habe das Gefühl, dass die E-Mail-Adresse recht gut verschleiert wird und eher auf den Postweg verwiesen wird für alles, was nicht in den digitalen Formularprozess passt?
E-Mail-Adresse des Beförderers
Wie lautet denn die E-Mail-Adresse des SC FGR? Ich habe das Gefühl, dass die E-Mail-Adresse recht gut verschleiert wird und eher auf den Postweg verwiesen wird für alles, was nicht in den digitalen Formularprozess passt?
Dein Ansprechpartner ist der Beförderer. Wenn es so wie hier um die DB Fernverkehr AG geht, wäre das z.B. EUAntragFGR(at)deutschebahn.com oder reiseportal(at)bahn.de, weil die auf der Website genannt sind. E-Mails dorthin müssen zur Bearbeitung weitergeleitet werden.
Wird bei der Beantwortung der E-Mail lediglich auf das SC FGR verwiesen und geschieht deswegen keine Auszahlung, gerät der Beförderer in Zahlungsverzug.
E-Mail-Adresse
E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare
Aber diese E-Mail-Adresse ist doch explizit für EU-Formulare, das ist dort klar beschrieben. Aber interessanter Gedanke, dass dadurch auch andere Antragsformulare, die an die E-Mail-Adresse geschickt werden, bearbeitet werden müssen.
Ich nehme an, dass Rückfragen des SC FGR (die ja zum Teil abenteuerlich sind) aber nicht an diese Adresse beantwortet werden können, sondern weiterhin entweder per Post oder per Telefon?
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
Leider sind die Herrschaften bei mir superbockig. Ich bin eigentlich sehr genügsam (auch Gutschein wär ok). Nur die vielen verschiedenen Reservierungen (aufgrund meines Alters wichtig) für die zahlreichen verschwundenen Verbindungen möchte ich gerne zurück (früher konnte man einmal umbuchen). Aber es wird immer behauptet, die Bestellungen nicht zu kennen. Es kamen kürzlich sogar 4! Briefe (für 4 Reservierungen!) Aufforderungen zu Postwegreklamation. Und die gingen auch noch nicht mal an die hinterlegte Postadresse. Man will wohl, dass ich aufgebe. Aber welche Kosten verursachen vier Briefe?
E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare
Du bist nicht verpflichtet ein Formular zu nutzen. Du kannst deinen Anspruch auch auf anderen Wegen geltend machen, u. a., indem du eine formlose E-Mail mit den benötigten Daten an die genannte E-Mail-Adresse schickst.
Der Name ist zwar ungeschickt gewählt, die E-Mail-Adresse ist aber eine offizielle Kontaktadresse im Rahmen der EU-Fahrgastrechte.
Und zumindest bei mir ist bisher auch alles bearbeitet worden, was ich da hingeschickt habe.
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
Aber welche Kosten verursachen vier Briefe?
für dich gar keine, wenn du einfach die FGR-Umschläge verwendest oder das Zeug im Reisezentrum abgibst. Ansonsten das Geld für einen eigenen Umschlag den du unfrankiert zum SC FGR schickst. Eine Vorlage um einen Umschlag zu bedrucken gibts meine ich auch zum Download.
Im Normalfall ist aber ein telefonischer Anruf beim SC FGR und dort Widerspruch einlegen das sinnvollste.
E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare
Der Name ist zwar ungeschickt gewählt, die E-Mail-Adresse ist aber eine offizielle Kontaktadresse im Rahmen der EU-Fahrgastrechte.
Es ist eine Kundenkontaktmailadresse der DB Fernverkehr AG und an Kundenkontaktmailadressen des Beförderers können Fahrgastrechtsansprüche (auch formlos, vgl. LG Darmstadt 1.4.22 Az. 8 O 240/21) geltend gemacht werden.
Daher muss ein die DB Fernverkehr AG betreffender Antrag dorthin auch ohne Verwendung des EU-Antragsformulars reguliert werden.
Ich nehme an, dass Rückfragen des SC FGR (die ja zum Teil abenteuerlich sind) aber nicht an diese Adresse beantwortet werden können, sondern weiterhin entweder per Post oder per Telefon?
Sinnlose Rückfragen müsstest Du m.E. gar nicht beantworten, sondern könntest den Antrag im nächsten Schritt auch direkt an Schlichtung, Durchsetzung oder Tarifaufsicht übermitteln.
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
Aber dann kann er sich doch auch gleich im RZ das Reservierungsentgeld erstatten lassen.
Ich mache das meistens so, oder geht das jetzt auch nicht mehr?
Wozu Ticket?
... In der Regel fordern die trotzdem das Ticket an.
Also bei mir hat das jetzt schon ca. das vierte mal ohne Ticket funktioniert. Wozu auch das Ticket? Auf die Spitze getrieben kann ich nur einen Sitzplatz buchen, ohne Ticket. Wenn der Zug dann nicht fährt, hätte ich wohl auch ein Recht auf Rückerstattung, oder?
Ich kann den Sitzplatz ja auch für jemand anderes buchen. Wenn der Zug nicht fährt, wäre trotzdem ich derjenige, der die Erstattung anregen würde.
Was ist mit BC100-Kunden? Die können gar kein Ticket vorweisen!?
Tatsächlich reserviere ich häufig zusätzlich zur Fahrkarte einen weiteren Sitzplatz (Luxus, den ich mir gönne um flexibel auf FR-Änderungen etc. reagieren zu können). Der weitere Sitzplatz ist dann losgelöst von der Fahrkarte. Im Fall von Zugausfällen bin ich dann meistens mit einem anderen Zug gefahren. Die zusätzliche Reservierung habe ich mir anstandslos erstatten lassen.
E-Mailadresse, die ich verwendet habe, suche ich noch raus...
Gruß, bendo
Wozu Ticket?
Also bei mir hat das jetzt schon ca. das vierte mal ohne Ticket funktioniert. Wozu auch das Ticket?
Wollten sie von mir auch schon haben. Hat mir sogar die Vorstandabteilung zu geantwortet.
Auf die Spitze getrieben kann ich nur einen Sitzplatz buchen, ohne Ticket. Wenn der Zug dann nicht fährt, hätte ich wohl auch ein Recht auf Rückerstattung, oder?
Die DB meinte "Nö", weil ich hätte ja eh nicht fahren können. Insofern also egal obs meinen Sitzplatz gegeben hätte, oder nicht.
Ich kann den Sitzplatz ja auch für jemand anderes buchen. Wenn der Zug nicht fährt, wäre trotzdem ich derjenige, der die Erstattung anregen würde.
Dann musst du gemäß DB das Ticket des Reisenden vorlegen, der die Reservierung nutzen wollte/sollte.
Was ist mit BC100-Kunden? Die können gar kein Ticket vorweisen!?
Wäre schlimm, was haben sie dann mit ihrer BC100 gemacht? Die IST das Ticket.
Tatsächlich reserviere ich häufig zusätzlich zur Fahrkarte einen weiteren Sitzplatz (Luxus, den ich mir gönne um flexibel auf FR-Änderungen etc. reagieren zu können). Der weitere Sitzplatz ist dann losgelöst von der Fahrkarte. Im Fall von Zugausfällen bin ich dann meistens mit einem anderen Zug gefahren. Die zusätzliche Reservierung habe ich mir anstandslos erstatten lassen.
Solange dich deine Fahrkarte berechtigt den Sitzplatz zu nutzen, also kein Sparpreis für einen anderen Zug ohne aufgehobene Zugbindung, kannst du ja das Ticket vorzeigen.
Wie gesagt, so einen Blödsinn hat man mir tatsächlich als Antwort geschrieben. Ich habs drauf beruhen lassen, weil es um BC100F-Inklusivreservierungen ging, bei denen der Anspruch zu dem Zeitpunkt eh strittig war. Hätte ich bezahlt wärs im Zweifel zum Anwalt gegangen, denn ich sehe das wie du: wenn sie mir eine Leistung verkaufen, dann müssen sie die auch erbringen. Warum ich den Platz reserviert hab ist unwichtig, vielleicht wollte ich es ja auch als Schwarzfahrer einfach bequemer haben.
Auslöser war bei mir vermutlich, dass ich es über die Online-Strecke gemacht und dabei die zum Zeitpunkt der Fahrt abgelaufene BC100F angegeben hab. Anders hätte ich das online ja gar nicht einreichen können.
einfache E-Mail genügt leider nicht immer
mar wir so, als ob sie das abgeschafft hätten? So oder so schadet es als regelmäßiger Bahnfahrer ja nicht mal ein paar der Umschläge zu Hause zu bunkern. Auch wenn ich persönlich ewig keinen mehr gebraucht hab, indem ich einfach bei den unsinnigen Nachforderungen angerufen hab und das dann vom Tisch war.
Fahrgastrechte Sitzplatzreservierung
Sitzplatzreservierung? Wozu soll das gut sein? Man fährt doch sowieso anders als ursprünglich geplant.