Mobilitätsgarantie NRW oder Fahrgastrechte nach 11 EVO (Allgemeines Forum)
Hallo,
ich wollte gestern mit dem letzten Zug von Osnabrück nach Herford fahren.
Der Zug fuhr nur bis Bünde und ab da gab es einen baustellenbedingten SEV.
Die Eurobahn hatte allerdings 15-20 Minuten Verspätung, so dass ich erst um
23:30 statt 23:11 in Bünde ankam. Der SEV sollte um 23:11 abfahren und war dann
schon weg. Ich musste mir dann ein Taxi nehmen und hab fast 50 Euro bezahlt.
Wie kann ich mir das erstatten lassen, mit der Mobilitätsgarantie NRW oder mit
den Fahrgastrechten nach Paragraph 11 Absatz 1 Nummer 2 EVO bei der DB?
Die Miarbeiter von DB und Co meinen alle beim Mobilitätsservice NRW, allerdings
hatte ich bei einem ähnlich gelagerten Fall letztes Jahr einen IC genommen,
nachdem der vorherige National Express 1 1/2 Stunden verspätet in Ddorf ankam
und ich dann mit RB nur noch bis Bielefeld gekommen wäre und dann einen IC
bis Bielefeld genommen, wurde mir das Ticket nicht erstattet. Da man nur einen
ICE bezahlt bekommt als Ersatz für den verspäteten Zug und nicht für den
verpassten Anschluss.