Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!? (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Montag, 22.06.2026, 14:36 (vor 4 Tagen)

Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?

Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren. Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

wachtberghöhle, Montag, 22.06.2026, 14:59 (vor 4 Tagen) @ Hustensaft

Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?

EIgentlich nicht-


Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren.

Richtig. Der Fahrgast soll sein Ziel erreichen.

Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt.

Nein. Die ursprünglich vorgehene Verbindung ist nicht mehr fahrbar. Also muss man auf alternativen Verbindungen fahren.

Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?

Er hat sein Zielort erreicht.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 22.06.2026, 15:02 (vor 4 Tagen) @ Hustensaft

Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte,

Das habe ich auch noch nie so richtig verstanden. Theoretisch müsste doch dann die neu gewählte, frühere Reisekette als Maßstab angesetzt werden. Für den einen oder anderen ist es ja auch alles andere als angenehm, früher losfahren zu müssen. Für sein Entgegenkommen wird man hier unter Umständen auch noch bestraft.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Hustensaft, Montag, 22.06.2026, 16:54 (vor 4 Tagen) @ wachtberghöhle

Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt.


Nein. Die ursprünglich vorgehene Verbindung ist nicht mehr fahrbar. Also muss man auf alternativen Verbindungen fahren.

Und was, wenn es keine frühere Verbindung an dem Tag gibt? Muss der Fahrgast sehr wohl zu spät kommen, weil am Vortag darf er ja nicht fahren ...

Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?


Er hat sein Zielort erreicht.

Ja prima, am besten verlangen wir dafür noch einen Aufschlag, immerhin ist man angekommen ... Manchmal wäre es echt hilfreich, mal die rosarot verspiegelte Bahnbrille abzusetzen und aus Sicht des Fahrgastes vulgo Kunden zu denken - für den ist eben nicht nur maßgebend am Zielort anzukommen, sondern auch wann das der Fall ist.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

VT642, Montag, 22.06.2026, 17:19 (vor 4 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von VT642, Montag, 22.06.2026, 17:19

Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?

Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren. Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?

Ich weiß nicht, ob du mit "länger unterwegs" diesen Fall meinst: Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt - so meine Erfahrung, die sich nun schon mehrmals bestätigt hat. Wichtig ist, dass du auf dem FGR-Formular nicht die ursprünglich gebuchte, sondern die neu ausgewählte Verbindung angibst, damit diese als Berechnungsgrundlage genutzt wird.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.06.2026, 17:20 (vor 4 Tagen) @ VT642

Ich weiß nicht, ob du mit "länger unterwegs" diesen Fall meinst: Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt - so meine Erfahrung, die sich nun schon mehrmals bestätigt hat. Wichtig ist, dass du auf dem FGR-Formular nicht die ursprünglich gebuchte, sondern die neu ausgewählte Verbindung angibst, damit diese als Berechnungsgrundlage genutzt wird.

Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.

--
Weg mit dem 4744!

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

JanZ, HB, Montag, 22.06.2026, 17:25 (vor 4 Tagen) @ VT642

Ich habe auch den Eindruck, dass hier mehrere Dinge durcheinandergehen:

1. Man fährt früher los als gebucht, weil die Zugbindung im Voraus aufgehoben wurde oder weil man schlicht und einfach ein Flexticket hat, und hat auf dieser Verbindung dann Verspätung. Dafür bekommt man meines Erachtens selbstverständlich die vorgesehenen Entschädigungen.

2. Man fährt wegen einer Fahrplanänderung früher los als gebucht, um trotzdem zur gebuchten Zeit anzukommen, und tut das auch. Da verlängert sich die Fahrzeit, nur eben nach vorne, so dass es keine Entschädigung gibt.

3. Man muss am Vortag losfahren, um am Reisetag zur gebuchten Zeit da zu sein. Da stellt sich nicht nur die Frage nach einer Entschädigung, sondern auch die, ob das Ticket überhaupt dazu berechtigt. Meines Wissens nein, aber vielleicht kommt man hier mit Kulanz weiter?

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

brandenburger, Perleberg, Montag, 22.06.2026, 17:39 (vor 4 Tagen) @ Hustensaft

Und was, wenn es keine frühere Verbindung an dem Tag gibt? Muss der Fahrgast sehr wohl zu spät kommen, weil am Vortag darf er ja nicht fahren ...

Man kann aber von der Fahrt zurück treten und für den Vortag eine neue Fahrkarte buchen.

Leider ist die mitunter viel teurer - und Geld für die zusätzliche Übernachtung gibt es auch keines.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Mike65, Montag, 22.06.2026, 20:07 (vor 4 Tagen) @ JeDi

Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.

Wenn ich aber um 9:00 losfahre und trotzdem erst nach 15:00 ankomme, müsste es doch die 25% geben?

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Linux, Mannheim, Montag, 22.06.2026, 20:19 (vor 4 Tagen) @ JanZ

Zu 3.)
In der App wurde mir in solch einem Fall schon mal ein neuer Reiseplan eingespielt (nicht selbst auf „Alternative wählen“ geklickt, sondern ohne mein Zutun), der eine Abfahrt gegen 23 Uhr des Vortages vorsah. Auch in der Übersicht der Tickets änderte sich der Reisetag auf den Vortag.
Die Daten im Ticket selbst änderten sich nicht.
Ich bin dann am ursprüngliche Reisetag später gefahren und habe die frühere Abfahrt nicht ausprobiert, mit den Angaben in der App wäre ich aber sehr davon ausgegangen, dass die Argumentationsgrundlage für die Fahrt am Vortag sehr gut ist, auch ohne zusätzlichen Nachweis/Stempel o.ä.

Vielleicht ist das in der App generell so, dass dies in solchen „Grenzfällen“ angezeigt wird? Den Fall hatte ich bisher nur ein Mal.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Linux, Mannheim, Montag, 22.06.2026, 20:21 (vor 4 Tagen) @ Alter Köpenicker

Siehe hier:
Klick

Das paßt nicht zusammen!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 22.06.2026, 22:05 (vor 4 Tagen) @ JeDi

Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt (...)

Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.

Nicht "Jo" - beide Aussagen widersprechen sich diametral!

Wenn bei früherer Abfahrt und früherer Ankunft bei während der Fahrt erlittener zusätzlicher Reisezeit entschädigt wird, warum soll das dann bei früherer Fahrt und gleichbleibender Ankunft bei während der Fahrt erlittener Reisezeitverlängerung anders sein? Das ergibt null Sinn.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.06.2026, 23:21 (vor 4 Tagen) @ Alter Köpenicker

Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte,


Das habe ich auch noch nie so richtig verstanden. Theoretisch müsste doch dann die neu gewählte, frühere Reisekette als Maßstab angesetzt werden. Für den einen oder anderen ist es ja auch alles andere als angenehm, früher losfahren zu müssen. Für sein Entgegenkommen wird man hier unter Umständen auch noch bestraft.

Wird sie auch, Beispiel:

Gebucht 10:00 ab 12:30 an irgendwas führte zur Aufhebung der Zugbindung.

Neue Fahrt um 06:00 ab 09:10 an es kommt zu Verzögerungen du bist erst um 10:30 angekommen - 80 Minuten zu spät. Fahrgastrechte können geltend gemacht werden.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.06.2026, 23:23 (vor 4 Tagen) @ Mike65

Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.


Wenn ich aber um 9:00 losfahre und trotzdem erst nach 15:00 ankomme, müsste es doch die 25% geben?

Es ist völlig egal wann wie gefahren wird. Entscheidend ist ob es bei der neuen Verbindung zu Verspätungen kommt.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.06.2026, 23:26 (vor 4 Tagen) @ Linux

Zu 3.)
In der App wurde mir in solch einem Fall schon mal ein neuer Reiseplan eingespielt (nicht selbst auf „Alternative wählen“ geklickt, sondern ohne mein Zutun), der eine Abfahrt gegen 23 Uhr des Vortages vorsah. Auch in der Übersicht der Tickets änderte sich der Reisetag auf den Vortag.
Die Daten im Ticket selbst änderten sich nicht.
Ich bin dann am ursprüngliche Reisetag später gefahren und habe die frühere Abfahrt nicht ausprobiert, mit den Angaben in der App wäre ich aber sehr davon ausgegangen, dass die Argumentationsgrundlage für die Fahrt am Vortag sehr gut ist, auch ohne zusätzlichen Nachweis/Stempel o.ä.

Vielleicht ist das in der App generell so, dass dies in solchen „Grenzfällen“ angezeigt wird? Den Fall hatte ich bisher nur ein Mal.

Ein häufiger Fall dürfte der 618 sein - 00:01 ab München. Der wird gerne mal zeitlich vorverlegt, dem zufolge dürfte er dann trotz Zugbindung nicht mehr genutzt werden dürften.

Das paßt nicht zusammen!

VT642, Montag, 22.06.2026, 23:55 (vor 4 Tagen) @ Der Blaschke

Es wird nicht für die Reisezeitverlängerung, sondern für die Verspätung am Ziel entschädigt. Dann ergibt das sehr wohl Sinn.

Ursprünglich gebucht 10 bis 14 Uhr
Alternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 11 Uhr >> pünktlich gemessen an neuer Ankunftszeit, daher keine Entschädigung

Alternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 12 Uhr >> +60 gemessen an neuer Ankunftszeit, Entschädigung.

Interessant ist der Fall des freiwilligen Späterfahrens, hier also z.B. 14 bis 18 Uhr. Reicht man das ein und trägt auf dem FGR Formular als geplante Ankunft die ursprüngliche und nicht die der neuen Verbindung ein, gibt's die 50%, auch wenn es durchaus möglich gewesen wäre, mit nur 60min anzukommen. Hier kann man also zur Erhöhung der Entschädigung freiwillig so fahren, dass man mindestens +120 am Ziel hat.

Ja, falsch gelesen.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 23.06.2026, 01:24 (vor 4 Tagen) @ VT642

Hallöchen.

Ja, mein Beitrag kann entfernt werden. Da war ich etwas zu schnell und zu ungenau mit dem Lesen.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Das paßt nicht zusammen!

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 23.06.2026, 02:12 (vor 4 Tagen) @ VT642
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 23.06.2026, 02:12

Es wird nicht für die Reisezeitverlängerung, sondern für die Verspätung am Ziel entschädigt. Dann ergibt das sehr wohl Sinn.

Ursprünglich gebucht 10 bis 14 Uhr
Alternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 11 Uhr >> pünktlich gemessen an neuer Ankunftszeit, daher keine Entschädigung

Alternative Verbindung 6 bis 11 Uhr, Ankunft um 12 Uhr >> +60 gemessen an neuer Ankunftszeit, Entschädigung.

Aber: Alternative Verbindung 10 bis 15 Uhr, pünktlich >> +60 gemessen an ursprünglicher Ankunftszeit, Entschädigung

Das ist ja das, was den OP stört ;)

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Weg mit dem 4744!

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 23.06.2026, 02:13 (vor 4 Tagen) @ Mike65

Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.


Wenn ich aber um 9:00 losfahre und trotzdem erst nach 15:00 ankomme, müsste es doch die 25% geben?

Nur wenn die neue Verbindung planmäßig vor 14 Uhr da gewesen wäre. Wenn du früher fährst, ist die alte Verbindung völlig egal.

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Weg mit dem 4744!

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

bahnfahrerofr., Dienstag, 23.06.2026, 09:07 (vor 3 Tagen) @ Reservierungszettel

Wenn er vorverlegt wird, ist doch eh keine Zugbindung mehr drauf. Aber natürlich eine gute Argumentationsgrundlage

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

zettelbox, Dienstag, 23.06.2026, 10:47 (vor 3 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Wenn er vorverlegt wird, ist doch eh keine Zugbindung mehr drauf.

Zugbindung nicht, aber du hast auch kein gültiges Ticket für den Zug, Zugbindung hin oder her.

In der Praxis wird das im konkreten Beispiel zu keinen Problemen führen, aber genau genommen ist es korrekt, dass kein Zug am Vor-Kalendertag genommen werden kann, zumindest nicht ohne individuelle Freigabe per Kulanz.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 23.06.2026, 10:59 (vor 3 Tagen) @ zettelbox

Wenn er vorverlegt wird, ist doch eh keine Zugbindung mehr drauf.


Zugbindung nicht, aber du hast auch kein gültiges Ticket für den Zug, Zugbindung hin oder her.

In der Praxis wird das im konkreten Beispiel zu keinen Problemen führen, aber genau genommen ist es korrekt, dass kein Zug am Vor-Kalendertag genommen werden kann, zumindest nicht ohne individuelle Freigabe per Kulanz.

Dann müsste genannter Zug ab München fast leer fahren - das tut er allerdings nicht. Ich würde behaupten ca. 90-95% schaffen es rechtzeitig da zu sein und nehmen die Zugbindung trotzdem wahr.

Wobei das ein Einzelfall sein dürfte, mir fällt zumindest kein weiterer Zug ein der knapp nach 00:00 abfährt und gelegentlich in die 23 Uhr Stunde des Vortags rutscht.

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

Südsüdwest, Freiburg Brsg, Dienstag, 23.06.2026, 16:13 (vor 3 Tagen) @ Reservierungszettel

Wobei das ein Einzelfall sein dürfte, mir fällt zumindest kein weiterer Zug ein der knapp nach 00:00 abfährt und gelegentlich in die 23 Uhr Stunde des Vortags rutscht.

IC60402 / NJ402 Abfahrt 0:07 in Freiburg Hbf
Der Fährt baustellenbedingt durchaus auch mal 23:xx ab.
Wie häufig das kurzfristig und wie häufig das länger angekündigt wird, kann ich nicht sagen.

Als Beispiel der kommende Sonntag 28.6.: Dann fährt die gleiche Zugnummer 2x am Tag, einmal 0:07 und dann 22:13 (!). Ich dachte, ich hätte hier gelesen, dass wäre im System nicht möglich?!?

Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!?

JanZ, HB, Dienstag, 23.06.2026, 16:44 (vor 3 Tagen) @ Südsüdwest

Als Beispiel der kommende Sonntag 28.6.: Dann fährt die gleiche Zugnummer 2x am Tag, einmal 0:07 und dann 22:13 (!). Ich dachte, ich hätte hier gelesen, dass wäre im System nicht möglich?!?

Das Entscheidende ist meines Wissens der Tag am Abgangsbahnhof (bzw. für internationale Züge wahrscheinlich am Grenzbahnhof), und der bleibt ja gleich.

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