Aufhebung der Zugbindung ohne physisches Ticket (Allgemeines Forum)

Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 15.06.2026, 15:13 (vor 7 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Sinn macht der Stempel meines Erachtens immer in folgenden Fällen:

- Fahrt außerhalb der urspr. Geltungsdauer
- sämtlicher Auslandsbezug (außer Züge die mit DB FV Personal auf ganzer Strecke verkehren
- Fahrt mit NE-EVU

Ich wollte mir mal die Zugbindung aufheben lassen, weil ich in einen völlig überfüllten Zug umsteigen sollte, während zeitnah ein ebenfalls geeigneter Zug fuhr, der nur als gering ausgelastet deklariert war. Der Mitarbeiter am Schalter, dem ich den Umstand vortrug, war da ganz meiner Meinung und vergab wohlwollend den gewünschten Stempel, für den sich dann mal wieder niemand interessierte, auch auf Nachfrage nicht.

Ausdrucke der Fahrkarte fertige ich nur bei längeren Reisen an, warum auch immer. Geht es nur mal schnell nach Leipzig oder Nürnberg, spare ich mir das. Was aber, wenn man sich in so einem außergewöhnlichen Fall die Zugbindung aufheben lassen will? Bekommt man dann etwas ähnliches, wie diese Verspätungsformulare?


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