(ZM:) Zugbegleitermord ist Körperverletzung mit Todesfolge? (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 12.06.2026, 21:48 (vor 17 Tagen)

Hallo.

Das Landgericht Saarbrücken geht davon aus, dass der Fahrgast den Zugbegleiter zwar körperlich schädigen wollte, ihn aber nun nicht töten wollte. Ein Unterschied, welcher sich im Strafmaß bemerkbar macht - der jetzt erhobene Vorwurf 'bringt' 'nur' 3 bis 15 Jahre. Der Zugbegleiter ist jedenfalls lebenslang tot.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/keine-mord-anklage-im-proz...


Ich habe da eine andere Ansicht. Es ist ganz einfach: wer das Lebensrecht anderer nicht achtet, der hat auch sein eigenes Lebensrecht verwirkt.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

(ZM:) Zugbegleitermord ist Körperverletzung mit Todesfolge?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 12.06.2026, 22:05 (vor 17 Tagen) @ Der Blaschke

Hallo.

Das Landgericht Saarbrücken geht davon aus, dass der Fahrgast den Zugbegleiter zwar körperlich schädigen wollte, ihn aber nun nicht töten wollte. Ein Unterschied, welcher sich im Strafmaß bemerkbar macht - der jetzt erhobene Vorwurf 'bringt' 'nur' 3 bis 15 Jahre. Der Zugbegleiter ist jedenfalls lebenslang tot.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/keine-mord-anklage-im-proz...


Ich habe da eine andere Ansicht. Es ist ganz einfach: wer das Lebensrecht anderer nicht achtet, der hat auch sein eigenes Lebensrecht verwirkt.

Sehe ich auch so, verbal schimpfen kann man immer über dieses oder jenes.

Aber jemanden tätlich angreifen geht gar nicht.

(ZM:) Zugbegleitermord ist Körperverletzung mit Todesfolge?

Linux, Mannheim, Freitag, 12.06.2026, 23:09 (vor 17 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Linux, Freitag, 12.06.2026, 23:11

Ganz nachvollziehen kann ich die Entscheidung nicht, denn was oft vergessen wir ist, dass eine schwere Kopfverletzung per se potenziell lebensbedrohlich ist und ein einzelner, gezielter Schlag gegen den Kopf zur Auslösung einer schweren Kopfverletzung ausreichend ist.
In diesem Fall ist die Rede von mehreren Schlägen gewesen, daher hat der Täter den Tod meines Erachtens nach mindestens billigend in Kauf genommen.

Leider ist das Gericht da anderer Meinung.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum