(ZM:) Zugbegleitermord ist Körperverletzung mit Todesfolge? (Allgemeines Forum)
Hallo.
Das Landgericht Saarbrücken geht davon aus, dass der Fahrgast den Zugbegleiter zwar körperlich schädigen wollte, ihn aber nun nicht töten wollte. Ein Unterschied, welcher sich im Strafmaß bemerkbar macht - der jetzt erhobene Vorwurf 'bringt' 'nur' 3 bis 15 Jahre. Der Zugbegleiter ist jedenfalls lebenslang tot.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/keine-mord-anklage-im-proz...
Ich habe da eine andere Ansicht. Es ist ganz einfach: wer das Lebensrecht anderer nicht achtet, der hat auch sein eigenes Lebensrecht verwirkt.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
gesamter Thread:
- (ZM:) Zugbegleitermord ist Körperverletzung mit Todesfolge? -
Der Blaschke,
12.06.2026, 21:48
- (ZM:) Zugbegleitermord ist Körperverletzung mit Todesfolge? - Reservierungszettel, 12.06.2026, 22:05
- (ZM:) Zugbegleitermord ist Körperverletzung mit Todesfolge? - Linux, 12.06.2026, 23:09