Eurail bei doppeltem Wohnsitz (Fahrkarten und Angebote)

Südsüdwest, Freiburg Brsg, Montag, 08.06.2026, 12:53 (vor 13 Tagen) @ JeDi

Als langjähriger Inhaber von gleichzeitigen Wohnsitzen In D und CH kann ich dir sagen, dass die Definition des ersten Wohnsitzes nicht trivial ist.
Jeder Staat beansprucht den erstmal für sich. Als Dritter lässt sich nicht ohne weiteres erkennen, in welchem Fall was genau gilt (Lebensmittelpunkt, Steuerlicher Wohsitz, Einreiseregelungen (Spannend während Corona) etc. ).

Ergo dürftest du, bei strenger Auslegung, in keinem der beiden Staaten interrail nutzen. Deshalb: Bei der Fahrscheinkontrolle sollte deine vorgelegte ID dem entsprechend, was zum IR-Pass gehört.

Als eindrücklich möchte ich hier den Fall 'Führerschein' anführen. Bei Umzug ins Ausland ist der Schein umzuschreiben (und physisch abzugeben), da der deutsche im Ausland nach Fristablauf nicht mehr gilt. Der ausländische Führerschein bei deutschem Wohnsitz gilt aber nicht in D.
Möglichkeit a) in der Übergangszeit bis das deutsche Exemplar via Flensburg ausgehändigt wird nicht in D fahren
b) durch die Mühlen der Bürokratie und entsprechende Ausnahme erhalten und immer mitführen.
-> nicht nur die Eisenbahnen können an der Grenze kompliziert ;-)

Die Variante c) Reisepass und passender Wohnsitznachweises geht beim Beispiel 'Führerschein' nicht. Sobald eine Wohnsitzabfrage durchgeführt wird, gäbe es viel erklären...


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