DB Lounge Nutzungsbestimmungen für Railteam Partner (Allgemeines Forum)

dabo99, Sonntag, 31.05.2026, 18:51 (vor 1 Stunden, 9 Minuten) @ Neitech_BR611
bearbeitet von dabo99, Sonntag, 31.05.2026, 18:53

Ich würde die Wiedereröffnung der Lounge, die ich grds. sehr begrüße, mal gerne zum Anlass nehmen, euch um eure Auslegung der DB Lounge Nutzungsbestimmungen in Zusammenhang mit einer Railteam Vielfahrerkarte zu bitten.

Meiner Ansicht nach, sind die Zugangsregeln hier eindeutig formuliert, leider stoße ich jedoch regelmäßig auf erheblichen Widerstand des Lounge Personals, sich meiner Auffassung anzuschließen. :-)

Konkret geht es um die Frage des Zugangs zum Premiumbereich mit einer Eurostar Vielfahrerkarte (Etoile) in Verbindung mit einer Eurostar Plus Fahrkarte. In den DB Lounge Nutzungsbestimmungen (Fassung vom März 2023) steht unter Punkt 5 zu Railteam Partnerbahnen, dass „Reisende mit einer gültigen Vielfahrerkarte der Railteam-Partnerbahnen Eurostar (…) in Kombination mit einem gültigen internationalen Fernverkehrsfahrschein der 1. oder 2. Klasse für den grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsverkehr, Zutritt zur DB Lounge haben“. Weiter steht dort, dass „mit einem Fernverkehrsfahrschein 1. Klasse“ der exklusive Premium Bereich genutzt werden darf. Der Eurostar Plus Tarif ist eindeutig einem 1. Klasse Tarif gleichgestellt und wird auch als solcher von der DB verkauft.

Das Lounge Personal scheint sich jedoch eine ganz eigene Interpretation zurechtgelegt haben, da ich jetzt bereits von mehreren Mitarbeitern darauf hingewiesen wurde, mit Eurostar Plus Tarif habe man nur Zugang zum Comfort Bereich. Die Begründung hierzu lautete, dass man im Zug ja auch nur mehr Platz aber kein Essen dabei hätte. Auf meinen Hinweis, dass ich im ICE in der 1. Klasse auch kein Essen dabei habe, abgesehen davon das Plus Ticket auch von der DB eindeutig als 1. Klasse Fahrschein verkauft wird und der sich daraus abzuleitende Zugang in den Premium Bereich schließlich in den DB Lounge Nutzungsbestimmungen geregelt sei, wurde überhaupt nicht eingegangen. Statt dessen wurde mir ein Ausdruck der Eurostar Reiseklassen vorgelegt, aus dem zu entnehmen ist, dass man als Eurostar Premier Kunde Zugang zu den Eurostar Lounges in Paris und Brüssel hätte und dass das dann eben so hier auch gelten würde. Auf meinen Hinweis, dass ich selbstverständlich mit meiner Vielfahrerkarte in Paris und Brüssel auch Zugang hätte, hieß es dann lapidar, es gebe halt Ausnahmen, DB Sparpreise würden ja auch nicht gelten.

Mal abgesehen davon, ob sich der Zugang in den Premium Bereich nun tatsächlich lohnt oder nicht, finde ich es als Kunde schon einfach ärgerlich, wenn man wie ein Bittsteller behandelt wird und dem DB Personal die eigenen Regelungen erläutern muss und dann mit derart merkwürdigen Argumenten abgewiesen wird.

Mich würden hier eure Erfahrungen aber auch eure Interpretation der Nutzungsbestimmungen interessieren. Ich muss dazu sagen, dass ich in Frankfurt und München bislang nie Probleme hatte, mit meiner Eurostar Vielfahrerkarte in Verbindung mit einer internationalen 1. Klasse Fahrkarte in den Premium Bereich zu kommen, selbst DB 1. Klasse Sparpreise wurden hier problemlos anerkannt (was die Nutzungsbestimmungen in Bezug auf internationalen Hochgeschwindigkeitsverkehr ja auch durchaus hergeben).

Vielen Dank und Grüße!

DB Lounge Nutzungsbestimmungen (März 2023)


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