FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Allgemeines Forum)

ICEwave, Samstag, 18.04.2026, 16:58 (vor 16 Stunden, 48 Minuten)
bearbeitet von ICEwave, Samstag, 18.04.2026, 17:01

Hallo allerseits,

mal wieder eine Detailfrage zu FGR, die mich diesmal ganz persönlich betrifft. Ich möchte gerne eine Fahrt (SSP) nicht antreten, da sich meine Pläne geändert haben. Dies geht bei SSP aber nur im Rahmen FGR.

Auf meiner geplanten Reise heute gibt es einen Umstieg in Stuttgart mit 19 Minuten planmäßiger Umsteigezeit. Der Zubringerzug hatte zwischenzeitlich so viel Verspätung, dass die Umstiegszeit auf 2 Minuten schmolz. Im Navigator wurde „Verbindung nicht fahrbar“ eingetragen.

Nun hat der Zug aber VOR erreichen meines Startbahnhofes schon wieder so viel reingeholt, dass die Verbindung wieder fahrbar ist (8 Minuten Umsteigezeit).

Kann ich jetzt zurücktreten? Nach meinem Verständnis ja, weil vor einigen Stunden war die zu erwartende Verspätung > 60 Minuten durch Anschlussverlust. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich für den Rücktritt entschieden. Das spätere reinholen der Verspätung wird damit irrelevant.

Wie ist eure Meinung dazu, seht ihr es ähnlich oder anders? Zählt die zu erwartende Verspätung z. B. erst ab Abfahrtzeit am Startbahnhof?

EDIT: Mittlerweile wieder mehr Verspätung. Aber die Frage interessiert mich trotzdem sehr.

Beste Grüße!

FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise

hjholtz, Samstag, 18.04.2026, 20:06 (vor 13 Stunden, 40 Minuten) @ ICEwave

Dass du zu dem Zeitpunkt, zu dem die "zu erwartende Verspätung am Zielort" noch mindestens 60 Minuten betragen hat, dich hättest entscheiden können, von der Reise zurückzutreten, steht, glaube ich, völlig außer Frage. Genauso eindeutig ist, dass es keine Verpflichtung zum "Rücktritt vom Nichtantritt" gibt, wenn die Verspätungsprognose wieder runter geht. Sonst müsstest du ja nach dem bereits gefassten Nichtantritts-Entschluss trotzdem weiter am Bahnhof ausharren, um den Zug bei fallender Verspätung doch wieder kriegen zu können.

Ob du streng genommen den Entschluss zum Rücktritt auch dann noch fassen darfst, wenn die Verpätungsprognose wieder unter 1h gefallen ist (aber immer noch vor Abfahrt), ist allermindestens in der Praxis vollkommen wurscht, weil weder nach dem Augenblick der Entschlussfassung gefragt wird, noch er in irgendeiner Weise beweisbar wäre.

Den Wortlaut der EU-Fahrgastrechteverordnung verstehe ich jedenfalls so, dass das Eisenbahnunternehmen dir, sobald die Verspätungsprognose 60 Minuten oder mehr beträgt, den Rücktritt gegen Erstattung des entrichteten Fahrpreises anbieten muss, und dir (abgesehen von der Dreimonatsfrist für "Beschwerden", worunter hier wohl auch die Geltendmachung von Erstattungs- und Entschädigungs-Ansprüchen verstanden wird) keinerlei Vorschriften gemacht werden, wann genau du dieses Angebot annimmst.

Wirklich spannend wird erst folgender Ablauf:
1) Verspätung ≥1h prognostiziert
2) Verpätungsprognose fällt wieder unter 1h
3) du trittst die Fahrt an
4) du brichst die Fahrt wegen der Verspätung aus (1) ab, ohne dass seit Fahrtantritt die Prognose nochmal auf ≥1h hochgegangen wäre.

FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 18.04.2026, 23:13 (vor 10 Stunden, 33 Minuten) @ ICEwave

Hallo.

Ich möchte gerne eine Fahrt (SSP) nicht antreten, da sich meine Pläne geändert haben. Dies geht bei SSP aber nur im Rahmen FGR.

Warum ist es dir so wichtig, mitzuteilen, dass du schlußendlich die eigene Unfähigkeit zur Terminplanung ausgleichen möchtest durch die Unfähigkeit der Eisenbahn, ordnungsgemäßen Verkehr durchzuführen. Du willst dir eine Rückerstattung erschleichen, wo du dir bei fahrplanmäßigem Verkehren die Kosten an die eigene Backe schmieren müßtest.

Die ganze Fragestellung ließe sich auch ohne obiges Zitat stellen. Da stellt sich also die Frage nach der Motivation. Das Forum provozieren? Sich toll fühlen?

Ja, ich hab grad Zeit und falle auf die Provokation rein. Denn der Zug hat 80 Minuten Verspätung wegen Reparatur an der Strecke - was gelogen ist: Kollision mit einem Gegenstand + Streckensperrung mit Notfallmanagereinsatz ist der wahre Grund. Allerdings wurde mir von DB Service zwischenzeitlich beschieden, der Grund habe mich überhaupt nicht zu interessieren. Der Zug sei später - das habe zu reichen. Dumm natürlich, dass sich die wahre Info etwas später im Netz finden läßt - noch doofer, das die freundliche Zugbegleiterin den Grund in der Durchsage ausführlich erwähnt. Aber okay, DB Service hat Service gar nicht nötig - die Arroganz eines Staatsunternehmens halt ...

Du willst dich also auch auf dieses unterirdische Niveau begeben. Das kann man machen. Muss man aber nicht unbedingt groß rausposaunen.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise

ICEwave, Samstag, 18.04.2026, 23:35 (vor 10 Stunden, 11 Minuten) @ Der Blaschke
bearbeitet von ICEwave, Samstag, 18.04.2026, 23:35

Warum ist es dir so wichtig, mitzuteilen, dass du schlußendlich die eigene Unfähigkeit zur Terminplanung ausgleichen möchtest durch die Unfähigkeit der Eisenbahn, ordnungsgemäßen Verkehr durchzuführen. Du willst dir eine Rückerstattung erschleichen, wo du dir bei fahrplanmäßigem Verkehren die Kosten an die eigene Backe schmieren müßtest.

Die ganze Fragestellung ließe sich auch ohne obiges Zitat stellen. Da stellt sich also die Frage nach der Motivation. Das Forum provozieren? Sich toll fühlen?

Das ist einfach der ehrliche Sachverhalt wie es sich ergeben hat. Ist aber ja auch nicht schlimm, da der Grund für meinen Rücktritt sollte er durch FGR gedeckt sein regeltechnisch völlig wumpe ist. Und wenn die Züge pünktlich sind, bleibe ich halt auf den Kosten sitzen und dann beschwere ich mich auch nicht. Das Provokationspotenzial kann ich jedenfalls nicht erkennen und „toll“ fühle ich mich auch nicht. Toll fühle ich mich, wenn meine Pläne bleiben wie sie sind und ich meine gebuchten Fahrten auch nutzen kann.

Ja, ich hab grad Zeit und falle auf die Provokation rein. Denn der Zug hat 80 Minuten Verspätung wegen Reparatur an der Strecke - was gelogen ist: Kollision mit einem Gegenstand + Streckensperrung mit Notfallmanagereinsatz ist der wahre Grund. Allerdings wurde mir von DB Service zwischenzeitlich beschieden, der Grund habe mich überhaupt nicht zu interessieren. Der Zug sei später - das habe zu reichen. Dumm natürlich, dass sich die wahre Info etwas später im Netz finden läßt - noch doofer, das die freundliche Zugbegleiterin den Grund in der Durchsage ausführlich erwähnt. Aber okay, DB Service hat Service gar nicht nötig - die Arroganz eines Staatsunternehmens halt ...

Du willst dich also auch auf dieses unterirdische Niveau begeben. Das kann man machen. Muss man aber nicht unbedingt groß rausposaunen.

Hast du wirklich Service erwartet?

Schöne Grüße von jörg

Schöne Grüße auch an dich.
PS: Bei den Fahrten zu meinen Eltern im Bereich Vechta/Diepholz warte ich immer noch auf eine Fahrgastbefragung ;)

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum