FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Allgemeines Forum)
Hallo allerseits,
mal wieder eine Detailfrage zu FGR, die mich diesmal ganz persönlich betrifft. Ich möchte gerne eine Fahrt (SSP) nicht antreten, da sich meine Pläne geändert haben. Dies geht bei SSP aber nur im Rahmen FGR.
Auf meiner geplanten Reise heute gibt es einen Umstieg in Stuttgart mit 19 Minuten planmäßiger Umsteigezeit. Der Zubringerzug hatte zwischenzeitlich so viel Verspätung, dass die Umstiegszeit auf 2 Minuten schmolz. Im Navigator wurde „Verbindung nicht fahrbar“ eingetragen.
Nun hat der Zug aber VOR erreichen meines Startbahnhofes schon wieder so viel reingeholt, dass die Verbindung wieder fahrbar ist (8 Minuten Umsteigezeit).
Kann ich jetzt zurücktreten? Nach meinem Verständnis ja, weil vor einigen Stunden war die zu erwartende Verspätung > 60 Minuten durch Anschlussverlust. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich für den Rücktritt entschieden. Das spätere reinholen der Verspätung wird damit irrelevant.
Wie ist eure Meinung dazu, seht ihr es ähnlich oder anders? Zählt die zu erwartende Verspätung z. B. erst ab Abfahrtzeit am Startbahnhof?
EDIT: Mittlerweile wieder mehr Verspätung. Aber die Frage interessiert mich trotzdem sehr.
Beste Grüße!