Unterschrift (Allgemeines Forum)

Fernpendler, Freitag, 16.07.2010, 14:00 (vor 5047 Tagen) @ Steffen

Mit der Unterschrift erhält der Empfänger, hier die DB, in erster Linie rechtssicherheit dahingend, dass Du versichert hast, Deine Angaben sind korrekt. Wird nachgewiesen, dass die Angaben falsch sind, gilt das als (versuchte) Erschleichung von Leistungen bzw. Betrug. In diesem Falle kann gegen Dich Anzeige erstattet werden. Zudem können evtl. bereits ausgezahlte Leistungen nebst Zinsen und Bearbeitungsgebühren (Aufwandsentschädigung) gefordert werden.
Die Unterschrift nützt demzufolge in erster Linie der DB ...


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