MDR: Alex feiert auf TikTok seinen FGR-Betrug (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 31.03.2026, 19:18 (vor 6 Tagen) @ ICEwave
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 31.03.2026, 19:20

"Sind unsere Bahncard-100-Kunden und -kundinnen auf ihrer geplanten Reise von einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten betroffen, haben sie Anspruch auf die Entschädigungspauschale. Die Fahrt muss dazu nicht angetreten werden ... Denn wenn die Reise durch die Verspätung nicht mehr möglich ist, kann jeder Reisende auch davon zurücktreten."

Wenn +60 absehbar waren und man angibt, deswegen eine mit der BC100(F) geplante Reise abgebrochen oder gar nicht erst angetreten zu haben, werden 10 Euro (15 Euro) erstattet.
Für die 10 Euro (15 Euro) muss die Fahrt also nicht angetreten worden sein. Da hat die Sprecherin recht. Es muss lediglich die Nutzung beabsichtigt gewesen sein, wofür der Fahrgast aber nicht beweispflichtig ist.

Ist es denn nun Betrug, wenn ich eine Fahrt wirklich nie antreten wollte (meine Auffassung)

Wenn man die Fahrt niemals antreten wollte, ist es m.E. Betrug.

oder nicht, da die Fahrt ja laut Bahn nicht angetreten werden muss für die Entschädigung.

Die Sprecherin meint wohl eine Erstattung (nach Fahrtabbruch) und keine Entschädigung (nach Ankunftsverspätung).

Unregelmäßigkeiten oder Missbrauch könnte man doch zumindest im Anschein sicher ermitteln.

Und wie willst Du das dem Antrag ansehen? Die missbräuchlichen unter den FGR-Anträgen werden ja durch die Reisenden nicht gesondert gekennzeichnet.

Außerdem: Wenn ich von der Fahrt zurücktrete, habe ich dann überhaupt noch ein Recht auf die FGR-Entschädigung?

Nein, Anspruch auf Entschädigung besteht nach Fahrtabbruch nicht, sondern nur auf Erstattung von 10 bzw. 15 Euro.


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