Vollbahn (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Montag, 30.03.2026, 09:40 (vor 4 Tagen) @ Sanformatiker

U-bahn Nürnberg wäre so ein Sonderfall, weil in Transit zur Gräfenbergbahn der DB und Deutschlandtarif gilt.

Ich sage, dass die Zugbindung auch bei Störungen der U-Bahn aufgehoben werden muss allerdings kein Entschädigungsanapruch entsteht. Also so, wie bei tarifierbaren "Bahnbussen".

Als Sonderfall vom Sonderfall war es bei der U-Bahn in Nürnberg zeitweise möglich, tarifwidrig auch zu Zwischenhalten zum Bahntarif zu buchen, obwohl eigentlich nur im Transit der Bahntarif gilt (unklar ist für mich bis heute, ob "Transit" das Ziel Nordostbahnhof(DB) umfassen soll oder nicht). Durch das Zwangs-Cityticket hat sich diese Sache allerdings sowieso erledigt.


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