FGR bei Vorlauf City- Ticket (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Sonntag, 29.03.2026, 21:26 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 35 Min.)

Für eine Bekannte suchte ich nach einer Verbindung ab Köln/ Bonn Flughafen. Die Fahrt geht per S-Bahn zum Kölner HBf, dann weiter mit zuggebundenem ICE. Interessanterweise werden die Super-Sparpreise mit einem City-Ticket für Köln verkauft. Gelten hier im Falle einer Verspätung der S-Bahn die normalen Fahrgastrechte, insbesondere Aufhebung der Zugbindung für den nachfolgenden ICE? Wie läßt sich gegebenenfalls die Verspätung der S-Bahn nachweisen? In den Bedingungen steht zwar, dass es sich um eine Durchgangsfahrkarte handelt, andererseits auch, dass beim City-Ticket Sonderbedingungen gelten.

FGR bei Vorlauf City- Ticket

bahnfahrerofr., Sonntag, 29.03.2026, 23:30 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 31 Min.) @ Mike65

Interessanterweise werden die Super-Sparpreise mit einem City-Ticket für Köln verkauft. Gelten hier im Falle einer Verspätung der S-Bahn die normalen Fahrgastrechte, insbesondere Aufhebung der Zugbindung für den nachfolgenden ICE?

Ja

Wie läßt sich gegebenenfalls die Verspätung der S-Bahn nachweisen?

Screenshot im Navigator machen oder den Zub im ICE nachschauen lassen. Ist ja ein DB-Zug, also sollten Daten in jedem Fall vorliegen

In den Bedingungen steht zwar, dass es sich um eine Durchgangsfahrkarte handelt, andererseits auch, dass beim City-Ticket Sonderbedingungen gelten.

Der Satz bezieht sich auf die Nutzung von Nicht-Vollbahn-Verkehrsmittel

Vollbahn

плацкарт, Montag, 30.03.2026, 06:45 (vor 23 Stunden, 17 Minuten) @ bahnfahrerofr.

Vollbahn mit Cityticket: Köln, Hamburg (?)
Straßen- oder U-Bahn mit Cityticket: Nürnberg (?), Bremen (?)

Welche Rechte fehlen in den beiden letzteren Fällen?

Sonderfall Düsseldorf - wie wäre ein Ausfall des Skytrain, der ja der Verbindungsauskunft nicht angezeigt wird (genauso wenig wie die Rolltreppe am Berliner Hauptbahnhof), fahrgastrechtlich zu werten?

Berechtigt ein Ausfall des Skytrain zur Nutzung der S-Bahn oder des SB52, wenn ein Ticket nur bis "Düsseldorf Flughafen" vorliegt? Einen Preisunterschied zwischen nur "Flughafen" und "Flughafen Terminal" scheint es bei Flextickets nicht zu geben - bei Sparpreisen schon.

Vollbahn

Sanformatiker, Montag, 30.03.2026, 08:06 (vor 21 Stunden, 55 Minuten) @ плацкарт

Vollbahn mit Cityticket: Köln, Hamburg (?)
Straßen- oder U-Bahn mit Cityticket: Nürnberg (?), Bremen (?)

Welche Rechte fehlen in den beiden letzteren Fällen?

Es ist relativ einfach: Fällt die Straßenbahn, U-Bahn der Bus aus und ich komme deshalb nicht rechtzeitig zum Bahnhof für meinen Fernverkehrszug, fällt hier die Zugbindung nicht. Ist mein Ziel die Haltestelle Bremen, Roland-Center und erreiche ich diese mit mehr als 60 Minuten Verspätung, durch eine Störung der Straßenbahn, obwohl ich in Bremen Hbf noch unter 60 Minuten Verspätung war (oder sogar pünktlich), gibt es keine Entschädigung. Auch hier entfällt die Zugbindung nicht, wenn die Verspätung von mehr als 20 Minuten erst im Straßenbahn-Segment entsteht.

Umgekehrt ist es, wenn meine Anfahrt zum Hamburger Hauptbahnhof mit der S-Bahn erfolgt (oder in Bremen mit der Regio-S-Bahn von z.B. Bremen-Walle). Wenn hier die S-Bahn Teil der Verbindung ist, wäre eine Verspätung der S-Bahn (auch bei City-Ticket für diesen Abschnitt) eben ein Grund für die aufgehobene Zugbindung, wenn ich dadurch meinen Anschlusszug verpassen. Auch wenn ich mit der S-Bahn zum Hamburger Flughafen weiter fahre, habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich in Hamburg Hbf noch unter 60 Minuten Verspätung bin, aber durch einen technischen Defekt am Flughafen die +60 erreicht werden.

Vollbahn

bahnfahrerofr., Montag, 30.03.2026, 09:40 (vor 20 Stunden, 21 Minuten) @ Sanformatiker

U-bahn Nürnberg wäre so ein Sonderfall, weil in Transit zur Gräfenbergbahn der DB und Deutschlandtarif gilt.

Ich sage, dass die Zugbindung auch bei Störungen der U-Bahn aufgehoben werden muss allerdings kein Entschädigungsanapruch entsteht. Also so, wie bei tarifierbaren "Bahnbussen".

Als Sonderfall vom Sonderfall war es bei der U-Bahn in Nürnberg zeitweise möglich, tarifwidrig auch zu Zwischenhalten zum Bahntarif zu buchen, obwohl eigentlich nur im Transit der Bahntarif gilt (unklar ist für mich bis heute, ob "Transit" das Ziel Nordostbahnhof(DB) umfassen soll oder nicht). Durch das Zwangs-Cityticket hat sich diese Sache allerdings sowieso erledigt.

Vollbahn

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 30.03.2026, 21:09 (vor 8 Stunden, 52 Minuten) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Montag, 30.03.2026, 21:10

Durch das Zwangs-Cityticket hat sich diese Sache allerdings sowieso erledigt.

Nein, warum? Es sind ja weiterhin Normalpreise z.B. von Stuttgart nach Nürnberg erstellbar (ja, jeweils mit Sammelbezeichnung). Ob die bis Nordost gelten oder nicht ist m.W. ungeklärt.

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