Noch dieses Jahr ein neues Fahrgastrechteformular (Allgemeines Forum)
so hat es zumindest Herr Humbug vom Vorstand der DB in der ZDF Sendung "Maybrit Illner" verbreitet.... mal sehen was daraus wird.
Noch dieses Jahr ein neues Fahrgastrechteformular
so hat es zumindest Herr Humbug vom Vorstand der DB in der ZDF Sendung "Maybrit Illner" verbreitet.... mal sehen was daraus wird.
Wahrscheinlich implementiert man gleich die Erstattungsmöglichkeit für Klimaanlagenausfälle, frostbedingte Zugausfälle und andere unabwendbare, unvorhersehbare Ereignisse. Dann hat man statt 48 (?) Felder 112 (praktisch: falls einem im überhitzten Zug mal die Notrufnummer nicht mehr einfällt!) und muss nicht mehr 4 sondern 12 mal falten, ehe man das gute Stück mit einem Stretchwickler einwickeln und schließlich als Paket abschicken kann.
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Grüße,
Sese
"Noch dieses Jahr pünktliche Züge" wäre mir lieber *OwT*
Punkt
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![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Noch dieses Jahr ein neues Fahrgastrechteformular
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Leute angesichts der immensen Datenmenge ihre Ansprüche nicht geltend machen. Klar muss der Anspruch nachprüfbar sein - aber welcher Laie findet die Zugnummer der Regionalbahn von Hintertupfing nach Kleinkleckersdorf heraus?
Wie meinte ein Zub mal sehr treffend: "Da nehmen Sie sich einfach mal zwei Stunden Zeit und füllen das aus." Dem ist nichts mehr hinzuzufügen...
Klaus
Muss zuverlässig arbeiten
Hinzu kommt, dass das SC auch nicht unbedingt zuverlässig arbeitet, sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Kunden.
Ich hatte es schon, dass aus einer tatsächlichen Verspätung von 63 Minuten (Anschlussverlust) auf einmal nur 3 Minuten waren, erst durch das EBA waren sie bereit nochmal nachzuforschen.
Andererseits wurden mir auch plötzlich statt einer Stunde Verspätung gleich 3 Stunden attestiert und ausgezahlt. Oder vom D-Pass im letzten Jahr einmal statt 5 Euro gleich 1/4 des Passpreises.
Da fragt man sich, weshalb man unterschreiben soll, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen....
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Muss zuverlässig arbeiten
Da fragt man sich, weshalb man unterschreiben soll, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen....
Ganz einfach - damit DU (bzw. allgemein der Ausfüllende) für die Fehler nicht schuldig gemacht werden kannst.
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Muss zuverlässig arbeiten
Da fragt man sich, weshalb man unterschreiben soll, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen....
Ganz einfach - damit DU (bzw. allgemein der Ausfüllende) für die Fehler nicht schuldig gemacht werden kannst.
Wie meinst du das? Wenn ich jetzt bewusst falsche Angaben machen würde bin ich nicht schuld? Ich bin gerade etwas verwirrt...
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Muss zuverlässig arbeiten
Da fragt man sich, weshalb man unterschreiben soll, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen....
Ganz einfach - damit DU (bzw. allgemein der Ausfüllende) für die Fehler nicht schuldig gemacht werden kannst.
Wie meinst du das? Wenn ich jetzt bewusst falsche Angaben machen würde bin ich nicht schuld?
Nee - andersrum! Wenn Du korrekte Angaben machst (und für deren Korrektheit unterschreibst) bist Du NICHT Schuld wenn Dir fälschlicherweise was gezahlt wird.
Natürlich kann man falsche Angaben machen und dafür unterschreiben, dass sie richtig sind - wenn das aber rauskommt bist Du für Falschauszahlungen unter Umständen mitverantwortlich (ich weiss nicht was dann genau ist, aber vorteilhaft ist es für Dich gewiss nicht^^)
Ich bin gerade etwas verwirrt...
Jetzt besser? ;)
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Unterschrift
Mit der Unterschrift erhält der Empfänger, hier die DB, in erster Linie rechtssicherheit dahingend, dass Du versichert hast, Deine Angaben sind korrekt. Wird nachgewiesen, dass die Angaben falsch sind, gilt das als (versuchte) Erschleichung von Leistungen bzw. Betrug. In diesem Falle kann gegen Dich Anzeige erstattet werden. Zudem können evtl. bereits ausgezahlte Leistungen nebst Zinsen und Bearbeitungsgebühren (Aufwandsentschädigung) gefordert werden.
Die Unterschrift nützt demzufolge in erster Linie der DB ...
Unterschrift
Mit der Unterschrift erhält der Empfänger, hier die DB, in erster Linie rechtssicherheit dahingend, dass Du versichert hast, Deine Angaben sind korrekt. Wird nachgewiesen, dass die Angaben falsch sind, gilt das als (versuchte) Erschleichung von Leistungen bzw. Betrug. In diesem Falle kann gegen Dich Anzeige erstattet werden. Zudem können evtl. bereits ausgezahlte Leistungen nebst Zinsen und Bearbeitungsgebühren (Aufwandsentschädigung) gefordert werden.
Die Unterschrift nützt demzufolge in erster Linie der DB ...
Wenn du falsche Angaben machst ist das ein Betrugsversuch und wenn die Auszahlung kommt und du gibst das Geld nicht zurück dann ist das Betrug und eine entsprechende Anzeige wird kommen. Das hat nichts mit erschleichen von Leistungen zu tun.