DB akzeptiert b. a. W. D-Ticket-Papierausdrucke WENN ... (Allgemeines Forum)
In einem Gerichtsurteil (das vielen schon bekannt ist) wurde festgestellt, dass die Vorlage eines auf Papier ausgedruckten Deutschland-Tickets bei der Fahrkartenkontrolle nicht gegen die
Tarifbedingungen des D-Tickets verstößt. Im Urteil ging es darum, dass ein Fahrgast das Ticket als ausdruckbares PDF-Dokument von seinem Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) erhalten und ausgedruckt hatte. AG Berlin-Lichtenberg (Az. 12 C 7/25).
Die DB hat ihr Kontrollpersonal am 26.03.2026 in einem Rundschreiben dazu aufgefordert, D-Ticket-Ausdrucke bis auf Weiteres anzuerkennen, WENN
- der Ausdruck einen mit DB-Kontrollgeräten lesbaren Barcode enthält
- das D-Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig ist
- der Name der/des Reisenden auf dem Ticket mit der tatsächlich Reisenden Person übereinstimmt (ggf. mit Ausweiskontrolle).
Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, darf das Kontrollpersonal weiterhin eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen. Der Fahrgast muss sich anschließend an die DB wenden und nachweisen, dass er/sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen/aktiven D-Ticket-Vertrag besaß (so wird das ja auch bisher gehandhabt, wenn eine eindeutige Kontrolle im Zug nicht möglich ist).
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"