DB akzeptiert b. a. W. D-Ticket-Papierausdrucke WENN ... (Allgemeines Forum)

GoethesGarten, Freitag, 27.03.2026, 11:38 (vor 1 Tag, 2 Stunden, 7 Min.)

In einem Gerichtsurteil (das vielen schon bekannt ist) wurde festgestellt, dass die Vorlage eines auf Papier ausgedruckten Deutschland-Tickets bei der Fahrkartenkontrolle nicht gegen die
Tarifbedingungen des D-Tickets verstößt. Im Urteil ging es darum, dass ein Fahrgast das Ticket als ausdruckbares PDF-Dokument von seinem Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) erhalten und ausgedruckt hatte. AG Berlin-Lichtenberg (Az. 12 C 7/25).

Die DB hat ihr Kontrollpersonal am 26.03.2026 in einem Rundschreiben dazu aufgefordert, D-Ticket-Ausdrucke bis auf Weiteres anzuerkennen, WENN

- der Ausdruck einen mit DB-Kontrollgeräten lesbaren Barcode enthält
- das D-Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig ist
- der Name der/des Reisenden auf dem Ticket mit der tatsächlich Reisenden Person übereinstimmt (ggf. mit Ausweiskontrolle).

Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, darf das Kontrollpersonal weiterhin eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen. Der Fahrgast muss sich anschließend an die DB wenden und nachweisen, dass er/sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen/aktiven D-Ticket-Vertrag besaß (so wird das ja auch bisher gehandhabt, wenn eine eindeutige Kontrolle im Zug nicht möglich ist).

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"

DB akzeptiert b. a. W. D-Ticket-Papierausdrucke WENN ...

rapht0r, Freitag, 27.03.2026, 12:28 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 17 Min.) @ GoethesGarten

In anderen Worten: die gleichen Anforderungen wie an einen auf einem Mobilgerät angezeigten 2D-Code (Lesbar, gültig, Name passt). Diese ewige Disskussion, weshalb der gleiche inhalt in gedruckter Form ungültig sein soll, werde ich nie verstehen.

OT: Ich wurde gestern tatsächlich zum 1. Mal bei der Fahrkartenkontrolle gebeten, neben dem D-Ticket auch meinen Ausweis zu präsentieren. Als die ZuB beim Durchblättern meiner Karten die GKV-Karte sah, war sie allerdings schon zufrieden.

DB akzeptiert b. a. W. D-Ticket-Papierausdrucke WENN ...

Ludo, Niedersachsen, Freitag, 27.03.2026, 12:51 (vor 1 Tag, 0 Stunden, 53 Min.) @ rapht0r

OT: Ich wurde gestern tatsächlich zum 1. Mal bei der Fahrkartenkontrolle gebeten, neben dem D-Ticket auch meinen Ausweis zu präsentieren. Als die ZuB beim Durchblättern meiner Karten die GKV-Karte sah, war sie allerdings schon zufrieden.

Bei manchen EVU ist das Standard, bei Metronom beispielsweise habe ich es nie anders als mit Ausweiskontrolle erlebt.

Gruß, Ludo

Ausweiskontrolle abhängig vom Personal

Waldbahn, Samstag, 28.03.2026, 09:28 (vor 4 Stunden, 16 Minuten) @ Ludo

Hallo

Ich meine es ist abhängig wer da kontrolliert. In NRW in den RE wird mal der Ausweis verlangt mal nicht. Hier in Dortmund bei den DSW21 musste ich bei Kontrolle in immer den Ausweis zücken. Aber ich hab den eh schon mit immer in der Hand, wenn ich das DT zur Kontrolle hinreiche.

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Gruß
Waldbahn

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frank_le, Freitag, 27.03.2026, 14:05 (vor 23 Stunden, 40 Minuten) @ rapht0r

In anderen Worten: die gleichen Anforderungen wie an einen auf einem Mobilgerät angezeigten 2D-Code (Lesbar, gültig, Name passt). Diese ewige Disskussion, weshalb der gleiche inhalt in gedruckter Form ungültig sein soll, werde ich nie verstehen.

OT: Ich wurde gestern tatsächlich zum 1. Mal bei der Fahrkartenkontrolle gebeten, neben dem D-Ticket auch meinen Ausweis zu präsentieren. Als die ZuB beim Durchblättern meiner Karten die GKV-Karte sah, war sie allerdings schon zufrieden.

In Sachsen muss ich bei jeder S-Bahn Fahrt den Ausweis zeigen. Man gewöhnt sich dran...

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RadExpress, Freitag, 27.03.2026, 18:49 (vor 18 Stunden, 56 Minuten) @ rapht0r

Weil wenn keine ID Kontrolle erfolgt mehrere fahren könnten. In der App , bzw. per Karte besitzt nur eine Person den QR Code , auf Papier wäre missbrauch möglich.

DB akzeptiert b. a. W. D-Ticket-Papierausdrucke WENN ...

rapht0r, Samstag, 28.03.2026, 08:05 (vor 5 Stunden, 39 Minuten) @ RadExpress

Das seh ich nicht so - Sowohl ein Ausdruck als auch eine Bildschirmanzeige kann kopiert werden.
Bei der Kontrolle wird ja nicht überprüft, ob die Anzeige aus einer der vielen (hunderten?!) Apps stammt, welche ein D-Ticket anzeigen können. Man kann sich in unter 2 Minuten eine Anzeige basteln, die zum verwechseln ähnlich aussieht und den 2D-Code darin einbetten.

Der 2D-Code auf dem Papier enthält die gleichen Informationen wie der auf dem Bildschirm und beide können gleichermaßen kopiert werden.

Es gibt faktisch keinen Unterschied.

Vielleicht ein Vorgriff auf die Zukunft?

gsg, Samstag, 28.03.2026, 12:13 (vor 1 Stunden, 32 Minuten) @ rapht0r

Hei,
Hier in Norwegen wird mein Monatsticket jeden Tag aufs Neue in die App geladen. Mit neuem QR-code und einem Bild (heute zeigt es ein Boot am Strand). Das Bild wird dann als Animation mit einer ebenfalls täglich wechselnden Farbe angezeigt. Dadurch kann bei der Fahrscheinkontrolle mit einem Blick erkannt werden, ob man ein an diesen Tag gültiges Ticket hat uns der Kontrolleur muss (wenn die Zeit dazu da ist) nur kontrollieren ob auch das Gültigkeitsgebiet richtig ist.
Ich habe die Ticketapp sowohl auf dem Dienst-als auch auf dem Privathandy, kann aber jeweils nur in einem der beiden gleichzeitig die Kontrollansicht zeigen.

Wenn man ein solches System mit dem Deutschlandticket einführen würde, eventuell noch kombiniert mit das ein Passbild des Nutzers gezeigt wird, dann hätte man ein System das extrem schnell kontrollierbar ist und gleichzeitig extrem schwer zu fälschen.

Die aktuelle Lösung beim D-Ticket hingegen scheint aus meiner Sicht nur Nachteile zu haben, insofern glaube ich eigentlich dass bald irgendwer mit der Entwicklung einer verbesserten Lösung anfangen wird.
Liebe Grüße
Gsg

Vielleicht ein Vorgriff auf die Zukunft?

Hustensaft, Samstag, 28.03.2026, 13:24 (vor 21 Minuten) @ gsg

Die aktuelle Lösung beim D-Ticket hingegen scheint aus meiner Sicht nur Nachteile zu haben, insofern glaube ich eigentlich dass bald irgendwer mit der Entwicklung einer verbesserten Lösung anfangen wird.

Oh, die einfachste Lösung wäre, dass Fahrkarten wieder auf Papier ausgegeben werden - natürlich Papier mit Sicherheitsmerkmalen wie Wasserzeichen o.ä. Die nächstbeste Lösung, auch wenn die schon wieder eventuelle technische Probleme beim Kunden ablädt, ist und bleibt die Chipkarte, die lässt sich nicht so einfach kopieren. Wirkliche Probleme gibt es doch nur beim Smartphone - und beim Umstand, den Ausweis nicht zu kontrollieren.

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