Übernachtungen ÖBB (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 25.03.2026, 22:36 (vor 9 Tagen) @ abomz
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 25.03.2026, 22:38

Natürlich kann man das so machen. Vielleicht ist es entspannt: in Freilassing ins Hotel (im Gegensatz zur ÖBB zahlt die DB das Frühstück mit)


Frühstück ist bei mir durch die ÖBB immer anstandslos mit übernommen worden.


Was bedeutet "übernommen worden"?

Ich bin, nachdem ich gestrandet bin, doch verpflichtet mit den ÖBB Kontakt aufzunehmen, was über Hotline, Bahnhofs- oder Zugpersonal funktioniert.
Dort gibt's doch dann i.d.R einen Hotelgutschein *ohne* Frühstück, oder hat sich da was geändert?

Ah, so habt Ihr zwei das gemeint...

Bei mir hat das mit Hotelgutscheinen bei den ÖBB bisher noch nie funktioniert, weil der Schalter jedes Mal geschlossen war, der letzte Zug unbegleitet war und die Hotline nach 21 Uhr eh nicht mehr erreichbar ist.

Ich hab es dann immer ausgelegt und eingereicht. Von den Hotelquittungen ist von den ausgewiesenen Umsätzen immer sowohl die Übernachtung als auch das Frühstück übernommen worden. Separate Bewirtungsbelege (z.B. für Abendsnacks) sind auch immer erstattet worden.

Hat jemand ein Foto von den ÖBB-Hotelgutscheinen? Wenn das Frühstück nicht abgedeckt ist, würde ich halt auf Rechnung am Buffet frühstücken und mit Verweis auf Art. 20 Abs. 2 lit. a VO zum Ersatz auffordern.


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