Genauer Tag bei Ticketnutzung "ein Jahr später" (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 17.03.2026, 17:38 (vor 4 Stunden, 35 Minuten) @ JeDi
bearbeitet von JoeO, Dienstag, 17.03.2026, 17:38

Eine Verjährung die nach Tagen, Wochen Monate oder Jahre gezählt wird, beginnt immer um 0:00 und endet um 24.00 Uhr.


Hilf mir mal auf die Sprünge, wo ich das nachlesen kann. Der Grundsatz ist ja, dass die Verjährung erst am Jahresende beginnt (§199(1) BGB), sonst mit Entstehung des Anspruchs (§200 BGB). Der entsteht aber ja am Ende der Gültigkeit der Fahrkarte, und nicht erst am Tagesende?


§199(1)BGB greift hier nicht, da es sich nicht um einen allgemeine, sondern um eine im § 439 HGB geregelte Frist handelt. Nachlesen kannst Du das in den §§ 187 (Fristbeginn) und 188 (Fristende) BGB.


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