Kurze Umsteigezeit, ab wann Aufhebung Zugbindung (Allgemeines Forum)

VT642, Montag, 09.03.2026, 15:20 (vor 3 Tagen) @ Kleinbahnfahrer
bearbeitet von VT642, Montag, 09.03.2026, 15:21

Die Zugbindung ist aufgehoben, sobald die Mindestumstiegszeit unterschritten ist. Bei bahnsteiggleichen Anschlüssen kann diese mancherorts tatsächlich auch auf 2min festgelegt sein, erfolgt ein Bahnsteigwechsel, sind es jedoch im Regelfall 4min. Hat der zubringende Zug bei einer planmäßigen Umstiegszeit von 4min somit auch nur 1min Verspätung, gilt der Anschluss als nicht erreichbar und die Zugbindung ist aufgehoben.


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